Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 08.05.2018 Befristet Angestellte im Dienst des Freistaates Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele befristete Angestellte befinden sich seit 2008 im Dienst des Freistaates Bayern (absolut und prozentual ), bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr? – Regierungsbezirk? – Staatsministerium? 2. Wie viele befristete Stellen im Dienst des Freistaates Bayern wurden 2017 ausgeschrieben und besetzt, bitte aufgeschlüsselt nach – Regierungsbezirk? – Dienststelle? 3. Wie viele befristete Stellen im Dienst des Freistaates Bayern wurden seit 2008 in unbefristete umgewandelt, bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr? – Regierungsbezirk? – Dienststelle? 4. Wie viele unbefristete Stellen im Dienst des Freistaates Bayern wurden seit 2008 in befristete umgewandelt , bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr? – Regierungsbezirk? – Dienststelle? 5. Wie hoch ist der Anteil der Vollzeitstellen bei befristeten Bediensteten des Freistaates Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr? – Regierungsbezirk? – Dienststelle? 6. Wie hat sich die Höhe des Bruttogehalts befristet im Staatsdienst Angestellter seit 2008 im Durchschnitt entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach – Alter? – Geschlecht? – Regierungsbezirk? 7. Wie hoch war 2017 der Anteil befristet Angestellter im Dienst des Freistaates, aufgeschlüsselt nach – Geschlecht? – Familienstand (ledig/verheiratet)? – keine Kinder/Kinder? 8.1 Falls sich bei befristeten Stellen im Dienst des Freistaates eine Tendenz erkennen lässt, wie erklärt sich die Staatsregierung diese? 8.2 Ist diese in den Augen der Staatsregierung als wünschenswert anzusehen? 8.3 Gibt es irgendwelche Bestrebungen einer Einflussnahme auf diese Tendenz? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 01.08.2018 Vorbemerkung: Der Freistaat Bayern würde gern allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Beschäftigung auf unbestimmte Zeit anbieten. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen dies nicht möglich ist, weil eine Stelle auf Dauer zur haushaltsmäßigen Verrechnung nicht zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere der Fall bei – der Vertretung von Beschäftigten in Mutterschutz, Elternzeit , während Beurlaubung aus familiären und anderen Gründen, Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Bezugs einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, – einem vorübergehenden Arbeitskräftebedarf (z. B. Projektbefristungen ; Saisonarbeit), – Qualifizierung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Befristungen haben in aller Regel einen sachlichen Grund. Es werden aber auch befristete Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund im Rechtssinne abgeschlossen. Dazu gehören u. a. befristete Arbeitsverhältnisse zur Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Verbeam tung. Das erbetene Zahlenmaterial wurde wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands auf die Jahre 2012 bis 2017 begrenzt. Auf eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken und Dienststellen wurde aus dem gleichen Grund verzichtet. 1. Wie viele befristete Angestellte befinden sich seit 2008 im Dienst des Freistaates Bayern (absolut und prozentual), bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr? – Regierungsbezirk? – Staatsministerium? Das erbetene Zahlenmaterial ist in den Anlagen 1 a bis 1 f dargestellt. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass in der Antwort des damaligen Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat vom 22.06.2016 auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 13.04.2016 (Anlagen 1 a Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23549 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23549 bis 1 c) auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen enthalten waren. Diese sind in der aktuellen Antwort nicht enthalten, sodass sich für den Geschäftsbereich des damaligen Staatsministe riums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und für den Geschäftsbereich des damaligen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie abweichende Zahlen ergeben. 2. Wie viele befristete Stellen im Dienst des Freistaates Bayern wurden 2017 ausgeschrieben und besetzt , bitte aufgeschlüsselt nach – Regierungsbezirk? – Dienststelle? Die Zahlen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Im Jahr 2017 wurden im staatlichen Bereich insgesamt 2.316 Stellen befristet ausgeschrieben und besetzt. Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der im Jahr 2017 befristet ausgeschriebenen und besetzten Stellen Bayer. Staatskanzlei 6 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration 597 Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 172 Bayer. Staatsministerium der Justiz 401 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus1 k. A. Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst1 k. A. Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 27 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 525 Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der im Jahr 2017 befristet ausgeschriebenen und besetzten Stellen Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 237 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 36 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 45 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat2 270 Summe 2.316 1 Im Kultus- und Wissenschaftsbereich wird eine Statistik über Stellenausschreibungen nicht geführt. Das erbetene Zahlenmaterial könnte nur über die Einsicht in die jeweilige Personalakte ermittelt werden. Hiervon wurde wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands abgesehen. 2 Zahlen für den Bereich der Schlösserverwaltung sind nicht enthalten. Von der Ermittlung wurde wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands abgesehen. 3. Wie viele befristete Stellen im Dienst des Freistaates Bayern wurden seit 2008 in unbefristete umgewandelt , bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr? – Regierungsbezirk? – Dienststelle? Die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse, die in den jeweiligen Kalenderjahren in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt wurden, sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. In den Zahlen sind auch die Beschäftigten enthalten , die in den jeweiligen Kalenderjahren verbeamtet wurden. Tabelle zu Frage 3 Staatskanzlei/Staatsministerien 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bayer. Staatskanzlei 7 11 6 4 8 9 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration 237 214 208 249 357 473 Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 57 58 68 83 74 96 Bayer. Staatsministerium der Justiz 200 181 205 187 183 168 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus1 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst1 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Drucksache 17/23549 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Staatskanzlei/Staatsministerien 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 16 18 14 18 12 15 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 32 35 40 48 68 84 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 52 54 54 57 55 73 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 26 19 15 11 21 36 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – 0 4 5 15 14 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 74 78 88 99 86 149 Summe 701 668 702 761 879 1.117 1 Das erbetene Zahlenmaterial hätte nur über die Einsicht in die jeweilige Personalakte ermittelt werden können. Hiervon wurde wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands abgesehen. 4. Wie viele unbefristete Stellen im Dienst des Freistaates Bayern wurden seit 2008 in befristete umgewandelt , bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr? – Regierungsbezirk? – Dienststelle? Für die Geschäftsbereiche des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus liegen keine Zahlen vor. Im Übrigen wurden unbefristete Arbeitsverhältnisse nur ganz vereinzelt in befristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Im Bereich des heutigen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ist dies in den Jahren 2013 und 2014 jeweils in einem Fall, im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Jahr 2013 in einem Fall, im Jahr 2015 in zwei Fällen und im Bereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in den Jahren 2016 und 2017 jeweils in einem Fall erfolgt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in der gesamten Staatsverwaltung in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt in sieben Fällen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt worden ist. Dies konnte allerdings nur mit Zustimmung der Beschäftigten (Änderung des Arbeitsvertrages) erfolgen. Eine arbeitsvertragliche Änderung dürfte für die Beschäftigten, abgesehen von der Befristung, in aller Regel mit günstigeren Konditionen (höhere Eingruppierung) verbunden gewesen sein. 5. Wie hoch ist der Anteil der Vollzeitstellen bei befristeten Bediensteten des Freistaates Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr? – Regierungsbezirk? – Dienststelle? Der Anteil der befristet Beschäftigten, die Vollzeit arbeiten, stellt sich wie folgt dar: Tabelle zu Frage 5 Staatskanzlei/Staatsministerien 2012 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2013 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2014 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2015 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2016 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2017 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) Bayer. Staatskanzlei 21 (91,30 %) 14 (93,33 %) 19 (86,36 %) 18 (78,26 %) 16 (72,73 %) 17 (80,95 %) Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration 506 (60,53 %) 539 (66,18 %) 619 (70,18 %) 877 (63,55 %) 1.177 (69,81 %) 1.230 (67,92 %) Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 100 (65 %) 121 (70 %) 138 (59 %) 122 (60 %) 151 (62 %) 142 (62 %) Bayer. Staatsministerium der Justiz 527 (76,15 %) 491 (74,16 %) 502 (77,46 %) 503 (69,86 %) 573 (78,17 %) 684 (72,38 %) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23549 Staatskanzlei/Staatsministerien 2012 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2013 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2014 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2015 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2016 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) 2017 (Kopfzahlen, Anteil in Prozent) Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus1 2.034 (27,80 %) 2.229 (28,90 %) 2.035 (27,10 %) 2.017 (26,50 %) 2.960 (31,10 %) 3.250 (32,6 %) Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 11.219 (49,50 %) 11.323 (48,70 %) 11.144 (47,40 %) 11.067 (47,30 %) 11.113 (47,00 %) 11.364 (46,90 %) Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 25 (100 %) 19 (82 %) 42 (91 %) 29 (87 %) 41 (82 %) 42 (86 %) Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 299 (35,72 %) 359 (37,05 %) 384 (36,16 %) 395 (39,62%) 411 (40,18 %) 420 (36,18 %) Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 412 (61 %) 437 (63 %) 412 (60 %) 425 (63 %) 474 (64 %) 481 (64 %) Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – 15 (50 %) 36 (55,38 %) 56 (62,32 %) 58 (67,44 %) 55 (52,88 %) Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 341 (93,94 %) 307 (79,74 %) 349 (86,60 %) 385 (49,23 %) 409 (46,16 %) 423 (63,80 %) Summe 15.484 15.854 15.680 15.894 17.383 18.108 6. Wie hat sich die Höhe des Bruttogehalts befristet im Staatsdienst Angestellter seit 2008 im Durchschnitt entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach – Alter? – Geschlecht? – Regierungsbezirk? Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der TV-L unterscheidet bei der Bezahlung nicht nach Befristung, Alter und Geschlecht. Es gibt auch keine regionalen Unterschiede. Die Bruttogehälter der unter den Geltungsbereich des TV-L fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich seit dem Jahr 2008 wie folgt erhöht: Zeitpunkt Erhöhung 01.01.2018 2,90 Prozent, gerundet auf volle 5 Euro 01.03.2009 Sockelbetrag von 40 Euro, anschließend Erhöhung um 3,0 Prozent 01.03.2010 1,20 Prozent 01.04.2011 1,50 Prozent 01.01.2012 1,90 Prozent, anschließend Erhöhung um einen Sockelbetrag von 17 Euro Zeitpunkt Erhöhung 01.01.2013 2,65 Prozent 01.01.2014 2,95 Prozent 01.03.2015 2,10 Prozent 01.03.2016 2,30 Prozent, mindestens aber 75 Euro 01.01.2017 2,00 Prozent, mindestens aber 75 Euro, soweit Tabellenentgelt unter 3.200 Euro lag 01.01.2018 2,35 Prozent Einen regionalen Unterschied gibt es allerdings dahin gehend , dass der Freistaat Bayern an Beschäftigte mit Dienststelle und Hauptwohnung im Verdichtungsraum München, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, zusätzlich zum Entgelt nach TV-L eine ergänzende Leistung zahlt. Diese betrug lange Zeit 75 Euro und pro Kind 20 Euro. Seit 01.03.2015 nimmt die ergänzende Leistung an allgemeinen Entgelterhöhungen teil; ab 01.01.2018 wurde die ergänzende Leistung zusätzlich überproportional erhöht. Sie beträgt derzeit 122,69 Euro, für Kinder 32,72 Euro. Drucksache 17/23549 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Tabelle zu Frage 7 Staatskanzlei/Staatsministerien männlich weiblich ledig verheiratet Kinder keine Kinder Bayer. Staatskanzlei 9 12 18 3 4 17 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration 686 1.125 831 788 894 917 Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 137 118 140 102 103 152 Bayer. Staatsministerium der Justiz 169 776 563 321 329 615 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus 3.297 6.665 4.603 5.359 4.212 5.750 Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 13.128 11.117 k. A. k. A. k. A. k. A. Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 22 30 33 25 25 33 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 479 682 531 502 480 553 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 276 476 451 301 301 451 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 22 88 62 49 45 66 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 19 85 54 50 49 55 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 312 351 365 289 279 384 Summe 18.556 21.525 7.651 7.789 6.721 8.993 8.1 Falls sich bei befristeten Stellen im Dienst des Freistaates eine Tendenz erkennen lässt, wie erklärt sich die Staatsregierung diese? 8.2 Ist diese in den Augen der Staatsregierung als wünschenswert anzusehen? 8.3 Gibt es irgendwelche Bestrebungen einer Einflussnahme auf diese Tendenz? Der prozentuale Anteil der befristet Beschäftigten insgesamt ist in den Jahren 2012 bis 2017 in etwa gleich geblieben. Er bewegt sich auf einem Niveau von rd. 38 Prozent. Ein überproportional hoher Anteil an Befristungen ist im Wissenschafts - und Schulbereich zu verzeichnen. Im Schulbereich ist dies in erster Linie dem Vertretungsbedarf geschuldet. Im Wissenschaftsbereich dienen Befristungen in aller Regel dem Erwerb der wissenschaftlichen Qualifikation. Im Übrigen erfolgen viele Befristungen, insbesondere in den Geschäftsbereichen des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat (IuK-Bereich, IuK = Informations- und Kommunikationstechnologie) und des Staatsministeriums der Justiz (Justizhelferinnen und Justizhelfer ), zur Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung. Die Zahl der Beschäftigten, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen bzw. verbeamtet worden sind, hat sich in den Jahren 2012 bis 2017 erhöht. Zu folgenden Bereichen ist ergänzend anzumerken: Schulbereich: Zeitlich befristet abwesenden Stammlehrkräften ist aus Fürsorgegründen eine sozialverträgliche Rückkehrmöglichkeit in den aktiven Dienst bzw. die Möglichkeit der Aufstockung ihrer Teilzeit auf Vollzeit zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten , müssen für bereits dauerhaft eingestellte Lehrkräfte für Zeiten von deren befristeter Abwesenheit (Mutterschutz, Elternzeit etc.) oder bei aktuell nur geringem Stundeneinsatz (z. B. aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit) zeitlich befristet beschäftigte Aushilfslehrkräfte eingesetzt werden. Aufgrund des niedrigeren Altersdurchschnitts der Kollegien in einigen Schularten im Jahr 2018 ist aus diesem Grund eine Steigerung der befristet beschäftigten Angestellten zu verzeichnen. Eine weitere wesentliche Ursache für den Anstieg befristeter Arbeitsverhältnisse liegt in der Flüchtlingsbeschulung. Ergänzend zur regulären Unterrichtsversorgung konnten hier aus zusätzlichen Personalmitteln Drittkräfte beschäftigt werden, die über den stundentafelmäßigen Unterricht hinaus fördernd und unterstützend tätig werden. Zudem gibt es in einigen Schularten Maßnahmen zur Zweitqualifizierung für den Erwerb des jeweiligen Lehramts. So befinden sich allein in den Sondermaßnahmen zum Er- 7. Wie hoch war 2017 der Anteil befristet Angestellter im Dienst des Freistaates, aufgeschlüsselt nach – Geschlecht? – Familienstand (ledig/verheiratet)? – keine Kinder/Kinder? Der Anteil der befristet Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Familienstand und Kindern, stellt sich im Jahr 2017 (Stand: 31.12.2017) wie folgt dar: Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23549 werb der Lehramtsbefähigung für das Grundschullehramt und das Mittelschullehramt gegenwärtig 1.300 Bewerber mit Erster Lehramtsprüfung bzw. Lehramtsbefähigung anderer Lehrämter. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den ein-, eineinhalb oder zweijährigen Maßnahmen werden zunächst auf befristetem Vertrag mit Zusage der Verbeamtung nach erfolgreicher Bewährungsfeststellung beschäftigt. Die Tatsache , dass derzeit viele Lehrkräfte an diesen Zweitqualifizierungen teilnehmen, führt ebenfalls zu einer Erhöhung der Anzahl der derzeit als befristet beschäftigt geltenden Lehrkräfte. Justizvollzugsdienst: Im Justizvollzugsdienst wird ein erheblicher Teil der befristeten Arbeitsverhältnisse abgeschlossen, um Interessenten für eine Beamtenausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bis zum Beginn des nächsten Ausbildungslehrgangs vorübergehend zu beschäftigen. Allgemeine Innere Verwaltung, Polizei: Die seit dem Jahr 2015 ansteigende Zahl der befristet Beschäftigten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern und für Integration ist insbesondere auf den hohen Bedarf an Personal zur Bewältigung der „Flüchtlingskrise“ zurückzuführen. Auf den hierfür ausgebrachten Mittelstellen ist haushaltsrechtlich teilweise nur eine befristete Beschäftigung möglich. Auch gibt es im Bereich der Unterbringung kein „Fachpersonal“, sodass eine Ausschöpfung der Befristungsmöglichkeiten zur Erprobung in Einzelfällen sinnvoll ist. Ort und Kapazität der Unterbringungseinrichtungen waren oft nicht langfristig absehbar, es gab Notunterkünfte, die von Anfang an nur als vorübergehend vorgesehen waren, was unbefristete Arbeitsverhältnisse ausschloss. Soweit haushaltsrechtlich möglich, werden die Arbeitsverhältnisse bei Bewährung und dauerhaftem Bedarf entfristet, was sich in der Steigerung der Zahlen der Umwandlung von befristeten Arbeitsverhältnissen in unbefristete niederschlägt. Die Bindung von qualifiziertem Personal wird auch in diesem Bereich angestrebt. Die überwiegende Anzahl der Befristungen erfolgt bei der Bayerischen Polizei mit Sachgrund zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (z. B. wegen Beurlaubung, Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, Personalratstätigkeit ). Darüber hinaus erfolgt die (forcierte) Einstellung von IT-Fachkräften (IT = Informationstechnik) zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das der späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis dient. Drucksache 17/23549 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 1a Übersicht über die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zum 31. Dezember 2012 Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der befristeten Arbeitsverhält - nisse Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhält - nisse Anteil der befristeten Arbeitsverhält - nisse in Prozent Bayer. Staatskanzlei 23 192 10,70 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration ; Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 991 16.260 5,74 Bayer. Staatsministerium der Justiz 692 4.534 13,24 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 35.157 31.593 52,67 Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 44 278 13,66 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 837 2.462 25,37 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 603 3221 15,77 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 17 1.340 1,25 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege --- --- --- Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 363 4.439 7,56 Summe 38.727 64.319 37,58 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23549 Anlage 1b Übersicht über die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zum 31. Dezember 2013 Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der befristeten Arbeitsverhält - nisse Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhält - nisse Anteil der befristeten Arbeitsverhält - nisse in Prozent Bayer. Staatskanzlei 15 192 7,25 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration ; Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 1.025 16.475 5,86 Bayer. Staatsministerium der Justiz 662 4.617 12,54 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 35.991 31.709 53,16 Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 36 285 11,21 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 969 2.451 28,33 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 666 3.167 17,38 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 62 1.329 4,46 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 32 122 20,78 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 385 4.410 8,03 Summe 39.843 65.297 37,89 Drucksache 17/23549 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage 1c Übersicht über die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zum 31. Dezember 2014 Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der befristeten Arbeitsverhält - nisse Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhält - nisse Anteil der befristeten Arbeitsverhält - nisse in Prozent Bayer. Staatskanzlei 22 183 10,73 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration ; Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 1.110 16.060 6,46 Bayer. Staatsministerium der Justiz 648 4.695 12,13 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 36.087 32.318 52,75 Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 60 258 18,87 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.062 2.442 30,31 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 663 3.164 17,32 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 64 1.301 4,69 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 35 139 20,11 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 403 4.599 8,06 Summe 40.154 65.159 38,13 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23549 Anlage 1d Übersicht über die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zum 31. Dezember 2015 Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse in Prozent Bayer. Staatskanzlei 23 189 10,85 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration; Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 1.756 16.649 9,54 Bayer. Staatsministerium der Justiz 720 4.175 14,71 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 29.222 26.026 52,89 Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 31 272 10,23 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 997 2.253 30,68 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 602 3.033 16,56 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 86 1.256 6,41 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 81 155 34,32 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 585 4.678 11,11 Summe 34.103 58.686 36,75 Drucksache 17/23549 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Anlage 1e Übersicht über die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zum 31. Dezember 2016 Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse in Prozent Bayer. Staatskanzlei 22 193 10,23 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration; Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 2.092 16.812 11,07 Bayer. Staatsministerium der Justiz 733 4.161 14,98 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 31.572 26.374 54,49 Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 50 259 16,18 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.023 2.200 31,74 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 662 2.993 18,11 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 56 1.224 4,38 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 83 213 28,04 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 649 4.779 11,96 Summe 36.942 59.208 38,42 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23549 Anlage 1f Übersicht über die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zum 31. Dezember 2017 Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse in Prozent Bayer. Staatskanzlei 21 192 9,86 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration; Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 2.066 17.274 10,68 Bayer. Staatsministerium der Justiz 945 3.982 19,18 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 34.207 29.574 53,63 Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 52 265 16,4 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.161 2.238 34,16 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 752 3.109 19,48 Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 110 1.196 8,42 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 104 226 31,52 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 663 4.916 11,88 Summe 40.081 62.976 38,89