Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.07.2018 Sicherung der Gebietsbetreuung in Naturparken und Bio diversitätsgebieten In Naturparken sowie in Biosphärenreservaten sind Gebietsbetreuerinnen und -betreuer tätig. Die Gebietsbetreuungsprojekte wurden bis 31.03.2015 mit Fördermitteln vom Bayerischen Naturschutzfonds sowie von Trägern vor Ort finanziert. Nach Informationen des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz lief die Förderung aus dem Naturfonds aus und es ist noch nicht geklärt, wie die Gebietsbetreuungsprojekte weiterhin finanziell aufrechterhalten werden können. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten für Gebietsbetreuungsprojekte (aufgeschlüsselt nach Ort, Stellenanzahl und Jahr) seit der letzten Anfrage gewesen? 2. Ist es geplant, im kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 diese Finanzierungslücke durch zusätzliche Mittel des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu schließen? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Finanzierungslücke anderweitig zu schließen, und welche davon hält die Staatsregierung für opportun? 4. Inwieweit können weiterhin Mittel des Naturschutzfonds eingesetzt werden? 5. Ist eine lückenlose Beschäftigung der Gebietsbetreuerinnen und -betreuer gewährleistet und ist es geplant, die vorhandenen Beschäftigungsverhältnisse weiterzuführen ? 6. Wie sind die im Nachtragshaushalt 2018 beschlossenen Mehrausgaben (Kap 12 04, Titelgruppe 72) in Höhe von 1 Mio. Euro zur Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen und Maßnahmen der Naturparkvereine sowie 0,4 Mio. Euro zur Durchführung von Projekten durch Naturparkvereine und Landschaftspflegeverbände für die Gebietsbetreuerinnen und -betreuer geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Ort und Stellenanzahl)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Naturschutzfonds vom 01.08.2018 1. Wie hoch sind die Kosten für Gebietsbetreuungsprojekte (aufgeschlüsselt nach Ort, Stellenanzahl und Jahr) seit der letzten Anfrage gewesen? Anmerkung: Die Beantwortung der letzten Anfrage erfolgte mit Schreiben vom 16.09.2014, Drs. 17/3071. Die Förderung der Gebietsbetreuungsprojekte konnte nach dem Auslaufen der Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Zeitraum vom 01.04.2015 bis 31.03.2018 allein aus Stiftungsmitteln des Bayerischen Naturschutzfonds ununterbrochen fortgeführt werden. Der Bayerische Naturschutzfonds erhält hierfür Zuführungen aus dem Staatshaushalt (Kapitel 12 04 Titel 685 71). Insgesamt wurden hierfür rund 3,91 Mio. Euro an Zuschüssen bewilligt. Die Gesamtkosten, Fördermittel und Stellenanteile für die einzelnen Projekte können der beigefügten Anlage entnommen werden. Die tatsächlich angefallenen Kosten können nicht beziffert werden, da noch einige abschließende Verwendungsnachweise ausstehen. 2. Ist es geplant, im kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 diese Finanzierungslücke durch zusätzliche Mittel des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu schließen? Mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Nachtragshaushalt 2018 (Kap. 12 04 Titel 685 71) ist es gelungen, die Fortführung der laufenden und die Ergänzung von 19 weiteren Gebietsbetreuungen für 2018–2021 zu bewilligen. Damit dem Bayerischen Naturschutzfonds dadurch keine Lücke in seiner sonstigen Fördertätigkeit entsteht, ist geplant, die im Nachtragshaushalt 2018 erhöhte Zuweisung im gleichen Maß im Doppelhaushalt 2019/2020 fortzuschreiben. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Finanzierungslücke anderweitig zu schließen, und welche davon hält die Staatsregierung für opportun ? Gemäß der Antwort auf Frage 2 besteht bis zum 31.03.2021 keine Finanzierungslücke. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23557 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23557 4. Inwieweit können weiterhin Mittel des Naturschutzfonds eingesetzt werden? Der Bayerische Naturschutzfonds hat bereits zum Ausgleich der 2015 weggefallenen ESF-Mittel mit der Fortführung bis 31.03.2021 zusätzliche Mittel aus staatlichen Zuweisungen eingesetzt. 5. Ist eine lückenlose Beschäftigung der Gebietsbetreuerinnen und -betreuer gewährleistet und ist es geplant, die vorhandenen Beschäftigungsverhältnisse weiterzuführen? Mit der Bewilligung der Zuwendungen ab dem 01.04.2018 konnten alle bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnisse bei den Projektträgern lückenlos verlängert werden. 6. Wie sind die im Nachtragshaushalt 2018 beschlossenen Mehrausgaben (Kap 12 04, Titelgruppe 72) in Höhe von 1 Mio. Euro zur Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen und Maßnahmen der Naturparkvereine sowie 0,4 Mio. Euro zur Durchführung von Projekten durch Naturparkvereine und Landschaftspflegeverbände für die Gebietsbetreuerinnen und -betreuer geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Ort und Stellenanzahl)? Die aus Kap. 12 04 Titel 547 72 und Titel 685 72 genannten 1,4 Mio. Euro für die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen und Projekten haben mit der Förderung der Gebietsbetreuung durch den Bayerischen Naturschutzfonds nichts zu tun Drucksache 17/23557 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage