Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 07.06.2018 Sachgrundlos befristete Tarifbeschäftigte in staatlichen Einrichtungen In Anknüpfung an meine Schriftliche Anfrage vom 10.04.2018 (Drs. 17/22051) bezüglich sachgrundlos befris teter Tarifbeschäftigter in den Staatsministerien bestand am 01.04.2018 bei 4,9 Prozent der dort Beschäftigten eine Befristung ohne Sachgrund. Einzelne Staatsministerien liegen dabei weit über diesem Wert, wie zum Beispiel das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (16 Prozent) sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (10,5 Prozent). Diese Zahlen übersteigen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung beschlossene Höchstquote von 2,5 Prozent sachgrundlos befristeter Tarifbeschäftigter bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten, die die CSU als Koalitionspartner mit beschlossen hat. Dies wirft die Frage auf, wie die Staatsregierung zukünftig in den Staatsministerien und auch über diese Ebene hinaus in staatlichen Einrichtungen ganz allgemein die befristete Beschäftigung ohne sachlichen Grund handhaben möchte, deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Tarifbeschäftigte gab es zum Stichtag 01.06.2018 in allen staatlichen Einrichtungen des Freistaates Bayern (bitte einzeln aufgelistet nach Ressorts )? b) Wie viele davon sind sachgrundlos befristet? 2. Soll die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene beschlossene Höchstquote von 2,5 Prozent sachgrundlos befristeter Tarifbeschäftigter von jeder staatlichen Einrichtung eingehalten werden oder gilt sie nur in Zusammenrechnung aller Einzelressorts? 3. a) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung für die staatlichen Einrichtungen Bayerns, um sich auf die bundesweite Gesetzesänderung zur Beschränkung sachgrundlos befristeter Tarifverträge vorzubereiten? b) Inwiefern plant die Staatsregierung, die Praxis bezüglich der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit sachgrundlos befristeten Tarifverträgen in den Staatsministerien zu verändern? c) Welche Vorgaben sind für die nachgeordneten Dienststellen der Staatsministerien, zum Beispiel für Universitäten , geplant, um künftig die Quote von maximal 2,5 Prozent bayernweit einzuhalten? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 31.07.2018 1. a) Wie viele Tarifbeschäftigte gab es zum Stichtag 01.06.2018 in allen staatlichen Einrichtungen des Freistaates Bayern (bitte einzeln aufgelistet nach Ressorts)? b) Wie viele davon sind sachgrundlos befristet? Das erbetene Zahlenmaterial ist in der Anlage dargestellt. 2. Soll die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene beschlossene Höchstquote von 2,5 Prozent sachgrundlos befristeter Tarifbeschäftigter von jeder staatlichen Einrichtung eingehalten werden oder gilt sie nur in Zusammenrechnung aller Einzelressorts ? 3. a) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung für die staatlichen Einrichtungen Bayerns, um sich auf die bundesweite Gesetzesänderung zur Beschränkung sachgrundlos befristeter Tarifverträge vorzubereiten? b) Inwiefern plant die Staatsregierung, die Praxis bezüglich der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit sachgrundlos befristeten Tarifverträgen in den Staatsministerien zu verändern ? c) Welche Vorgaben sind für die nachgeordneten Dienststellen der Staatsministerien, zum Beispiel für Universitäten, geplant, um künftig die Quote von maximal 2,5 Prozent bayernweit einzuhalten? Zunächst wird davon ausgegangen, dass die Fragen 3 a und 3 b auf „sachgrundlos befristete Arbeitsverträge“ und nicht auf „sachgrundlos befristete Tarifverträge“ abstellen. Der Freistaat Bayern würde gerne allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Beschäftigung auf unbestimmte Zeit anbieten. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen dies nicht möglich ist, weil eine Stelle auf Dauer zur haushaltsmäßigen Verrechnung nicht zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere der Fall bei – der Vertretung von Beschäftigten in Mutterschutz, Elternzeit , während Beurlaubung aus familiären und anderen Gründen, Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Bezugs einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; – einem vorübergehenden Arbeitskräftebedarf (z. B. Projektbefristungen ; Saisonarbeit); – Qualifizierung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Befristungen haben in aller Regel einen sachlichen Grund. Es werden aber auch, wie die Antwort auf die Fragen 1 a und 1 b zeigt, befristete Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund im Rechtssinne abgeschlossen. Dazu gehören auch befristete Arbeitsverhältnisse zur Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23561 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23561 CDU, CSU und SPD haben sich auf Bundesebene im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Missbrauch bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen abzuschaffen. Demgemäß sollen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Des Weiteren soll die Gesamtdauer von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen von 24 auf 18 Monate reduziert werden. Verlängerungen innerhalb dieser Gesamtdauer sollen statt bisher dreimal nur noch einmal möglich sein. Ferner sollen „Kettenbefristungen“ eingeschränkt werden. Eine Befristung soll dann nicht mehr zulässig sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben. Insoweit bleibt zunächst die Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen abzuwarten. Diese Änderungen werden bei künftigen Einstellungen entsprechend berücksichtigt werden. Drucksache 17/23561 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Anlage Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der Tarifbeschäftigten (Stand: 1. Juni 2018) Anzahl der Beschäftigten mit einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag (Stand: 1. Juni 2018) Anzahl der Beschäftigten mit befristetem Arbeitsvertrag Bayer. Staatskanzlei 219 20 Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration 11.563 k. A. 1.6811 Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 7.861 45 Bayer. Staatsministerium der Justiz 3.647 269 Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus 22.187 k. A. 11.0551 Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst2 42.739 k. A. 24.2451 Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie 319 29 Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3.534 170 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 3.829 176 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 453 48 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 5.435 293 1Für die Geschäftsbereiche der Staatsministerien des Innern und für Integration, für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst konnte lediglich die Gesamtzahl der Beschäftigten mit befristetem Arbeitsvertrag angegeben werden. Nachdem der Befristungsgrund im Personalverwaltungssystem VIVA erst seit dem 31. Mai 2018 als „Muss-Feld“ ausgestaltet ist, können mittels Auswertungen aus VIVA derzeit noch keine verlässlichen Daten geliefert werden. Das erbetene Zahlenmaterial kann nur durch Einsichtnahme in die jeweilige Personalakte ermittelt werden. Hiervon wurde in den genannten Geschäftsbereichen wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands abgesehen. 2Das Zahlenmaterial richtet sich nach dem Stand 31. Dezember 2017, das anlässlich der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt ermittelt wurde.