Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner SPD vom 11.07.2018 Gefährdung der Landwirtschaft in Bayern durch den Maiszünsler Der Maiszünsler ist der wirtschaftlich bedeutendste Maisschädling und wird auch in Bayern für immense Ernteeinbußen verantwortlich gemacht. Die Larve des Maiszünslers kann mehrere Pflanzen schädigen. Größere Schäden entstehen bei Stängelbruch unter dem Kolben, zum Beispiel bei Gewitter und Stürmen, sowie bei starkem Maiszünslerbefall durch den gestörten Wasser- und Nährstofftransport im Stängel. Gängige Praxis der Landwirte ist die chemische Bekämpfung mit Insektiziden. Dieses Vorgehen erzielt zwar gute Erfolge und ist verhältnismäßig kostengünstig, birgt auf langfristige Sicht jedoch große Risiken. Nicht nur die unerwünschten Schädlinge fallen der chemischen Keule zum Opfer, auch Nützlinge wie Marienkäfer und Florfliegenlarven gehen daran zugrunde. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle Gefährdungslage für die Maiskulturen im Freistaat durch den Maiszünsler ein? 2. Wie lässt sich der aktuelle Stand der monetären Schäden der bayerischen Maisbauern durch das Auftreten des Maiszünslers beziffern? 3. Welche Unterstützung lässt die Staatsregierung den Landwirten zur Bewältigung dieses Problems zukommen ? 4. Welche Sicherheitsvorkehrungen und Gegenmaßnahmen hält die Staatsregierung zur Abwehr des Schädlings für am besten geeignet (biologische bzw. chemische Pflanzenschutzmaßnahmen, Maßnahmen im Pflanzenbau etc.)? 5. a) Fördert die Staatsregierung die wirksame und effektive Ausbringung von Schlupfwespenlarven als natürlichen Schädling per Drohne, wie es beispielsweise das Nachbarbundesland Baden-Württemberg tut? b) Wenn nein, ist eine entsprechende Förderung in näherer Zukunft geplant? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.08.2018 1. Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle Gefährdungslage für die Maiskulturen im Freistaat durch den Maiszünsler ein? Der Maiszünsler kommt flächendeckend in Bayern vor. Die heutige Erntetechnik erlaubt jedoch vielen Maisanbauern, die Zünslerschäden zu tolerieren. Größere Ertrags- und Qualitätsverluste beschränken sich auf die Gebiete, wo nach der Maisernte die Stoppel und das Maisstroh nicht ausreichend zerkleinert und anschließend sauber untergepflügt werden. Häufig ist dies auf sehr flachgründigen und/ oder sehr tonhaltigen Böden in Unterfranken und Mittelfranken , im nördlichen Schwaben (Ries), in Oberbayern sowie in eng begrenzten Gebieten in der Oberpfalz, die mit dem Pflug nicht mit der notwendigen Intensität bearbeitet werden können, der Fall. In den übrigen Maisanbaugebieten kann der Schädling durch eine sachgerechte Bodenbearbeitung nach der Maisernte unter der Schadschwelle gehalten werden . Dies liegt daran, dass die Larven des Maiszünslers in den Maisstoppeln überwintern und sich im Frühjahr dort zum Falter entwickeln. Je näher die Stoppeln an der Bodenoberfläche liegen, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Falter überlebt und seine Eier an die Blätter der Maispflanzen ablegen kann. Ist das Maisstroh mindestens 25 cm tief untergepflügt, sterben die Schadtiere im Boden ab. Aber auch in den kritischen Gebieten gibt es in Abhängigkeit von der Frühsommerwitterung große Unterschiede von Jahr zu Jahr und von Schlag zu Schlag. Relativ trockenes und warmes Wetter fördert die Überlebensrate von Faltern, Eiern und Junglarven. Aus diesem Grund gab es in Bayern im Vorjahr eine überdurchschnittlich hohe Maiszünslerpopulation , ähnlich wie im Jahr 2007. Auch in dieser Saison waren die Bedingungen für ein hohes Zünslerauftreten wieder günstig. 2. Wie lässt sich der aktuelle Stand der monetären Schäden der bayerischen Maisbauern durch das Auftreten des Maiszünslers beziffern? Dort, wo eine saubere, mindestens 25 cm tief wendende Bodenbearbeitung praktiziert wird, sind keine nennenswerten Ertragsausfälle zu befürchten. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Landwirte in der Region diese Hygienemaßnahme durchführen. Im anderen Fall hängt die Schadenshöhe von der Witterung und der Verwertungsrichtung des Erntegutes ab. Weil die Larven im Inneren des Maisstängels Fraßgänge anlegen, leidet die mechanische Stabilität der gesamten Pflanze. Kommt es in den letzten Wochen vor der Ernte zu Sturm oder Starkregen, brechen die Maispflanzen an den Bohrstellen der Larven um. Die heutzutage bei der Silomaisernte verwendete moderne Technik ist jedoch in der Lage, auch stärker geschädigte Maispflanzen aufzunehmen. Aus Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23563 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23563 diesem Grund liegen die Ernteausfälle meist deutlich unter 10 Prozent. Der Silomais nimmt knapp 80 Prozent der bayerischen Maisfläche ein. Weil bei der Körnermaisernte der Mähdrescher die Kolben von Maispflanzen, die an der Stängelbasis umknicken und am Boden aufliegen, nicht mehr im vollen Umfang aufnehmen kann, sind bei dieser Verwertungsrichtung im Extremfall auch Ertragsausfälle von über 10 Prozent möglich. 3. Welche Unterstützung lässt die Staatsregierung den Landwirten zur Bewältigung dieses Problems zukommen? In den vom Maiszünsler betroffenen Maisanbaugebieten führen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) einen Warn- und Beratungsdienst durch. Kernstück ist ein von der Landesanstalt für Landwirtschaft erarbeitetes Prognosemodell zur Vorhersage des Flugbeginns des Falters . Das witterungsbasierte Verfahren kommt seit einigen Jahren auch im übrigen Deutschland zum Einsatz. Mithilfe des vom amtlichen Pflanzenschutzdienst durchgeführten Maiszünsler-Monitorings sind die Landwirte in der Lage, den Schädling mit Nützlingen (Trichogramma-Schlupfwespen) oder mit Insektiziden erfolgreich zu bekämpfen. Darüber hinaus führt das Fachzentrum Pflanzenbau am AELF in Ansbach seit vielen Jahren Bekämpfungsversuche im Feld mit verschiedenen Nützlingen und Insektiziden durch mit dem Ziel, die Wirkungssicherheit und Umweltverträglichkeit zu optimieren. 4. Welche Sicherheitsvorkehrungen und Gegenmaßnahmen hält die Staatsregierung zur Abwehr des Schädlings für am besten geeignet (biologische bzw. chemische Pflanzenschutzmaßnahmen, Maßnahmen im Pflanzenbau etc.)? Auf Flächen, auf denen die Ernterückstände nach der Maisernte sauber in den Boden eingearbeitet werden, ist mit keinen nennenswerten Ertrags- und Qualitätsverlusten zu rechnen. Weitere Bekämpfungsmaßnahmen sind demzufolge nicht mehr notwendig. Die bayerische Landwirtschaftsverwaltung stellt deshalb in allen Maisanbauregionen, in denen man aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine tief wendende Bodenbearbeitung durchführen kann, die vorbeugende mechanische Bekämpfung des Maisschädlings in den Vordergrund. 5. a) Fördert die Staatsregierung die wirksame und effektive Ausbringung von Schlupfwespenlarven als natürlichen Schädling per Drohne, wie es beispielsweise das Nachbarbundesland Baden-Württemberg tut? Nein. b) Wenn nein, ist eine entsprechende Förderung in näherer Zukunft geplant? Eine Förderung könnte im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen erfolgen. Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ist das mit Abstand größte und am besten ausgestattete Agrarumweltprogramm in Deutschland. Für die aktuelle Förderperiode bis 2020 wurde das KULAP weiterentwickelt und noch gezielter ausgerichtet. Das derzeitige Maßnahmenangebot wurde im Dialog mit den Wirtschaftsund Sozialpartnern sowie der Berufsvertretung erarbeitet und festgelegt. Die Gesellschaft steht dem chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Landwirtschaft und im Gartenbau zunehmend kritisch gegenüber. Interessante Alternativen liegen im Einsatz moderner biologischer und mechanischer Verfahren zur Schädlings- und Unkrautbekämpfung. Eines dieser Verfahren ist die Maiszünslerbekämpfung durch die Ausbringung von Schlupfwespenlarven (Trichogramma). Im Zuge der Weiterentwicklung des KULAP für die Zeit nach 2020 wird es Aufgabe sein, den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und bei der Erarbeitung eines weiterhin attraktiven Maßnahmenangebots auch neue umweltgerechte Fördertatbestände in die Überlegungen einzubeziehen.