Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.06.2018 Zurückweisungen und Zurückschiebungen an den bay erischen Außengrenzen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden 2017 und 2018 an bayerischen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehö rigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)? 2.1 Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren 2017 und 2018 von Zurückschie bungen bzw. Zurückweisungen an den bayerischen Außengrenzen betroffen? 2.2 Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden 2017 und 2018 an den bayerischen Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststel lungen nach Staatsangehörigkeit auflisten)? 2.3 Wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugend ämter gegeben? 3. Was waren 2017 und 2018 die Gründe der Einrei severweigerungen bzw. Zurückweisungen an den bayerischen Außengrenzen (bitte nach Zurückwei sungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehö rigkeiten differenzieren)? 4. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Zurückweisun gen und Zurückschiebungen 2017 und 2018 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und Frei staat differenzieren)? 5.1 Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen gab es 2017 und 2018 aus Österreich, Tschechien und Polen von Asylsuchenden nach Bayern? 5.2 Was waren 2017 und 2018 die Gründe der Einrei severweigerungen bzw. Zurückweisungen an den bayerischen Außengrenzen nach Bayern (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 01.08.2018 1. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebun gen fanden 2017 und 2018 an bayerischen Flug häfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüs seln)? Die Bayerische Polizei nimmt die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs im Freistaat Bayern wahr, soweit dieser über Einrichtungen des Luftverkehrs abge wickelt wird. Abweichend davon nimmt die Bundespolizei die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Ver kehrs auf dem Flughafen München wahr. Dies ist in dem Verwaltungsabkommen zwischen dem damaligen Bundes ministerium des Innern und der Staatsregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzel dienstes in Bayern vom 17.04.2008 geregelt. Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis einschließlich 31.05.2018 fanden an den bayerischen Flughäfen Memmingen und Nürnberg keine Zurückschiebungen statt. Die Anzahl der Zurückweisungen für den genannten Zeitraum beläuft sich auf insgesamt 231. Davon entfielen auf den Flughafen Memmingen 167 und auf den Flughafen Nürnberg 64. Zurückweisungen am Flughafen Memmingen 2017 70 2018 (bis 31.05.2018) 97 Gesamtzahl 167 Zurückweisungen am Flughafen Nürnberg 2017 48 2018 (bis 31.05.2018) 16 Gesamtzahl 64 In den folgenden Tabellen wird unterteilt nach Flughafen und Berichtsjahr, dem jeweiligen Zielstaat der Zurückwei sung sowie Nationalität und Anzahl der von der Maßnahme betroffenen Personen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.10.2018 Drucksache 17/23564 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23564 Flughafen Memmingen 2017 Zielstaat der Zurückweisung Nationalität (Anzahl zurückge wiesener Personen) Serbien Serbien (11), Russische Föde ration (2), Kosovo (1) Bulgarien Mazedonien (1), Montenegro (1), Ukraine (1) Marokko Marokko (1) Ukraine Ukraine (8) Georgien Georgien (11) Mazedonien Mazedonien (8), Albanien (3) Großbritannien Nigeria (1) Montenegro Albanien (4) Rumänien Serbien (1) Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina (4), Albanien (2), Montenegro (2) Russische Föderation Russische Föderation (7), Bolivien (1) 2018 Zielstaat der Zurückweisung Nationalität (Anzahl zurückge wiesener Personen) Serbien Serbien (6), Bosnien und Herzegowina (1) Ukraine Ukraine (3), Russische Föderation (1) Georgien Georgien (72) Rumänien Serbien (1) Mazedonien Mazedonien (3), Albanien (1) Bulgarien Ukraine (1) Montenegro Albanien (3) Montenegro (1) Albanien Albanien (1) Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina (1) Russische Föderation Russische Föderation (2) Flughafen Nürnberg 2017 Zielstaat der Zurückweisung Nationalität (Anzahl zurückge wiesener Personen) Bulgarien Russische Föderation (3), Maze donien (1) Ukraine Moldau (1), Ukraine (2) Türkei Albanien (3), Mazedonien (2), Rumänien (1), Türkei (12), Geor gien (2), Iran (1), Kirgistan (1), Russische Föderation (2) Serbien Serbien (1) Mazedonien Mazedonien (2), Bosnien und Herzegowina (1), Kosovo (1) Großbritannien Nigeria (2), Iran (1), Albanien (1), USA (1), Vietnam (1), Syrien (1) Rumänien Türkei (1), Serbien (1), Irak (1) Ägypten Kasachstan (2) 2018 Zielstaat der Zurückweisung Nationalität (Anzahl zurückge wiesener Personen) Türkei Ukraine (1), Kanada (1), Türkei (3), Afghanistan (1), Georgien (3), Iran (1) Mazedonien Mazedonien (2), Serbien (2) Russische Föderation Russische Föderation (1) Ukraine Ukraine (1) Die aufgezeigten Auswertungen basieren auf der Meldever pflichtung der bayerischen Flughafendienststellen. Drucksache 17/23564 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2.1 Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren 2017 und 2018 von Zurück schiebungen bzw. Zurückweisungen an den baye rischen Außengrenzen betroffen? 2.2 Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden 2017 und 2018 an den bayerischen Außengrenzen fest gestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflis ten)? 2.3 Wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Ju gendämter gegeben? 3. Was waren 2017 und 2018 die Gründe der Einrei severweigerungen bzw. Zurückweisungen an den bayerischen Außengrenzen (bitte nach Zurückwei sungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsan gehörigkeiten differenzieren)? 4. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Zurückwei sungen und Zurückschiebungen 2017 und 2018 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und Freistaat differenzieren)? 5.1 Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebun gen gab es 2017 und 2018 aus Österreich, Tsche chien und Polen von Asylsuchenden nach Bayern? 5.2 Was waren 2017 und 2018 die Gründe der Einrei severweigerungen bzw. Zurückweisungen an den bayerischen Außengrenzen nach Bayern (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wich tigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Nachdem sich die Frage 1.1 auf Zurückschiebungen und Zurückweisungen an bayerischen Flughäfen bezieht, wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen 2.1 bis ein schließlich 5.2 auf die Landgrenzen Bayerns beziehen. Zurückweisungen und Zurückschiebungen an den Land grenzen Bayerns fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass sie ausschließ lich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Frage recht des Deutschen Bundestages unterliegt. Auf Grundlage der bestehenden Polizeigesetze und Ab kommen haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Staatsministerium des Innern und für Integration eine ergänzende Vereinbarung geschlossen, welche die Durchführung von eigenständigen Grenzkon trollen durch die Bayerische Grenzpolizei und die Zusam menarbeit mit der Bundespolizei regelt. Die Befugnisse der Bayerischen Grenzpolizei richten sich hierbei nach dem Bay erischen Polizeiaufgabengesetz. Personen, die durch die Bayerische Grenzpolizei aufge griffen werden und bei denen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung vorliegen, werden der Bundespolizei für die weiterführenden Maßnahmen überstellt.