Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 27.06.2018 Clankriminalität in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Tätigkeiten krimineller Familienclans in Bayern? 2. Welche Maßnahmen wurde bisher in Bayern gegen Clankriminalität ergriffen? 3. Welche Stellen in Bayern befassen sich mit Clankriminalität und sind diese in besonderer Weise qualifiziert? 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte beschäftigen sich derzeit mit dem Phänomen der Clankriminalität? 5. Gibt es eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Clankriminalität, an der sich Bayern beteiligt ? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration nach Einbindung des Landeskriminalamts vom 06.08.2018 Vorbemerkung: Es gibt bundesweit neben den klassischen Bereichen der Organisierten Kriminalität (OK; wie z. B. Italienische oder Russisch-Eurasische OK) weitere unterschiedlich ausgeprägte , zum Teil regional begrenzte Kriminalitätsphänomene, deren Ursache in der Zusammensetzung und Herkunft der Tätergruppen liegt. Eines dieser Kriminalitätsfelder ist die sogenannte Clankriminalität, die als ein Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität erachtet wird, auch wenn die Grenzen zwischen Clan-, Banden- und sonstiger Organisierter Kriminalität fließend sind. Eine bundesweite polizeiliche Definition von Clankriminalität besteht bislang nicht. Generell spricht man bislang von Clankriminalität, wenn Mitglieder einer OK-Gruppierung gleichzeitig Angehörige einer Großfamilie oder einer ethnisch abgeschotteten Subkultur sind. Die gemeinsame ethnische oder familiäre Herkunft ist dabei eine stark verbindende , die Tatbegehung fördernde und/oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente. 1. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Tätigkeiten krimineller Familienclans in Bayern? Clankriminalität im Sinne der Vorbemerkung konnte nach Mitteilung des Landeskriminalamts (BLKA) bislang in Bayern nicht identifiziert werden. Das Phänomen ist bekannt und wird im Rahmen der OK-Auswertung beachtet. Soweit bei OK-Verfahren der letzten Jahre in Bayern familiäre Strukturen festgestellt wurden, handelte es sich in der Mehrzahl um ost-/südosteuropäische Tätergruppen, die überwiegend im Eigentums- oder Rauschgiftbereich aktiv waren. Eine dauerhafte Verwurzelung umfassender derartiger Täterstrukturen wurde in Bayern nicht festgestellt. 2. Welche Maßnahmen wurde bisher in Bayern gegen Clankriminalität ergriffen? Siehe Antwort zu Frage 1. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wird Clankriminalität als ein Phänomen der Organisierten Kriminalität betrachtet. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist seit Jahren ein bayernweiter Schwerpunkt, zu dessen Bekämpfung spezielle Dienststellen eingerichtet sind. Im Rahmen von OK-Auswertung und OK-Ermittlungen werden anlassbezogen die rechtlich möglichen und taktisch angezeigten Maß- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23576 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23576 nahmen in diesem Phänomenbereich getroffen. Daneben werden auch von allen anderen Polizeidienststellen lageangepasste Maßnahmen getroffen, sofern entsprechender Anlass besteht. 3. Welche Stellen in Bayern befassen sich mit Clankriminalität und sind diese in besonderer Weise qualifiziert? Eine explizite Bearbeitungszuständigkeit für Clankriminalität ist nicht gegeben. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist seit Jahren Aufgabe der hierzu speziell eingerichteten Dienststellen. 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte beschäftigen sich derzeit mit dem Phänomen der Clankriminalität ? Die Beobachtung und Auswertung aller Phänomene der Organisierten Kriminalität ist eine Daueraufgabe aller dafür eingerichteten Spezialdienststellen. 5. Gibt es eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Clankriminalität, an der sich Bayern beteiligt? Bayern ist im Rahmen des länderübergreifenden Informationsaustausches auch über Entwicklungen in anderen Bundesländern informiert. Bayern beteiligt sich im Rahmen der bundesweiten Gremienarbeit in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität an entsprechenden Tagungen und anderen Veranstaltungen. Eine Zusammenarbeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen erfolgt grundsätzlich anlassbezogen. Darüber hinaus werden permanent im Rahmen des länderübergreifenden Informationsaustausches einschlägige Erkenntnisse ausgewertet und für Bayern – unter anderem auch hinsichtlich Clankriminalität – analysiert.