Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 10.07.2018 Medizinische Versorgung und personelle Situation in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen gilt seitens der Staatsregierung als modernstes Gefängnis Bayerns . In der Pressemitteilung (PM) des Staatsministeriums der Justiz zur Inbetriebnahme vom 26.10.2015 liest sich das so: „Mit dem Neubau in Augsburg-Gablingen würden zum einen optimale äußere Rahmenbedingungen für einen modernen , behandlungsorientierten Vollzug geschaffen.“ Auch die Arbeitsbedingungen der Bediensteten sollen der PM zufolge verbessert worden sein: „Die helle und freundliche Architektur der Anstalt wird nicht nur ihre Arbeitsbedingungen, sondern letztlich auch die Gefangenen positiv beeinflussen.“ Ein mir vorliegender Bericht eines Anwalts über einen seiner Mandanten zeichnet jedoch ein deutlich differenziertes Bild, bei dem vor allem erhebliche Mängel und Missstände insbesondere in der psycho-sozialen und medizinischen Betreuung der Häftlinge kritisiert werden. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie groß ist aktuell die absolute Anzahl des medizinischen und sozio-psychologischen Personals – bitte aufgeschlüsselt nach Stellenumfang, Funktion und Qualifikation? 1.2 Wie viele Gefangene sowie Untersuchungshäftlinge werden durch diese derzeit betreut (bitte getrennt ausweisen )? 1.3 Wie viele Stellen sind in den o. g. Bereichen derzeit nicht besetzt – ebenfalls bitte aufgeschlüsselt nach Stellenumfang, Funktion und Qualifikation? 2.1 Wie ist die medizinische und sozio-psychologische Betreuung allgemein organisiert? 2.2 Mit welchen Wartezeiten müssen Gefangene bzw. Untersuchungshäftlinge bei akuten Situationen rechnen? 2.3 Wie ist die Betreuung chronisch Erkrankter geregelt? 3.1 Wie ist die räumliche Unterbringung dauerhaft oder zeitweilig Erkrankter geregelt? 3.2 Wie sind dabei die Warte- und Behandlungsbereiche für eine medizinische Untersuchung oder sozio-psychologische Betreuung innerhalb der JVA organisiert und ausgestattet? 3.3 Wie wird bei ansteckenden und leicht übertragbaren Erkrankungen vorgegangen? 4.1 Inwieweit ist fachärztliches Personal direkt vor Ort verfügbar ? 4.2 Wie lange muss ein Erkrankter auf eine fachärztliche Betreuung warten? 4.3 Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich einer externen fachärztlichen Betreuung etwa in einer Klinik? 5.1 Wie sind die Befugnisse und Entscheidungswege hinsichtlich der medizinischen und sozio-psychologischen Betreuung geregelt? 5.2 Welche Vorgaben gibt es konkret für eine Überstellung in eine fachärztliche Behandlung? 5.3 Wer trifft letztlich diese Entscheidung? 6.1 Welche Arten von Gefangenen bzw. Untersuchungshäftlingen werden derzeit in der JVA Augsburg-Gablingen verwahrt? 6.2 Wie groß ist dabei die Zahl von Gefangenen bzw. Untersuchungshäftlingen auf der Grundlage eines illegalen Aufenthalts in Deutschland? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 09.08.2018 Während die soziale Hilfe für Straf- und Untersuchungsgefangene von den Bediensteten des Sozialdienstes wahrgenommen wird, erfolgt die psychologische Betreuung und Behandlung durch Bedienstete des psychologischen Dienstes. Vor dem Hintergrund, dass die vorbezeichnete Schriftliche Anfrage ihr Augenmerk auf die medizinische Versorgung im weiteren Sinne richtet, wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellungen zu „sozio-psychologischem Personal“ und zur „sozio-psychologischen Betreuung“ auf den psychologischen Dienst der JVA Augsburg-Gablingen beziehen. 1.1 Wie groß ist aktuell die absolute Anzahl des medizinischen und sozio-psychologischen Personals – bitte aufgeschlüsselt nach Stellenumfang, Funktion und Qualifikation? Das medizinische Personal in der JVA Augsburg-Gablingen umfasst insgesamt zwei Arztstellen sowie elf Krankenpflegerstellen . Derzeit (Stand: 06.08.2018) sind zwei Anstaltsärzte in Vollzeit (beide mit je 42 Wochenstunden) mit der Qualifikation Facharzt für Allgemeinmedizin beschäftigt. Die elf Krankenpflegerstellen sind derzeit (Stand: 06.08.2018) mit drei Beamten in Vollzeit mit je 40 Wochenstunden , einer Beamtin in Teilzeit mit 30 Wochenstunden Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23579 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23579 und sechs Beschäftigten in Vollzeit mit je 38,5 Wochenstunden besetzt. Bei sämtlichen Bediensteten handelt es sich um examinierte Pflegekräfte. Eine dieser Pflegekräfte hat die Ausbildung zur Rettungsassistentin absolviert. Zudem haben drei der Pflegekräfte einen Strahlenschutzkurs besucht , sodass diese die nötigen Röntgenuntersuchungen durchführen können. Hinsichtlich der derzeit vorübergehend nicht besetzten Krankenpflegerstelle darf auf die Antwort zu Frage 1.3 verwiesen werden. Das psychologische Personal der JVA Augsburg-Gablingen umfasst insgesamt zwei Psychologenstellen. Die Stellen sind derzeit (Stand: 06.08.2018) mit einem Diplom-Psychologen in Vollzeit (Beschäftigter mit 40,1 Wochenstunden) sowie zwei Diplom-Psychologinnen in Teilzeit (beide Beschäftigte mit je 20,5 Wochenstunden) besetzt. Mit dieser personellen Ausstattung wird eine adäquate medizinische Versorgung der Gefangenen sichergestellt. 1.2 Wie viele Gefangene sowie Untersuchungshäftlinge werden durch diese derzeit betreut (bitte getrennt ausweisen)? Am 06.08.2018 waren 556 Gefangene in der JVA Augsburg -Gablingen inhaftiert. Hierbei handelt es sich um 307 Untersuchungsgefangene und 239 Strafgefangene. Zehn Gefangene waren aus anderen Justizvollzugsanstalten in die JVA Augsburg-Gablingen überstellt, davon zwei Untersuchungsgefangene und acht Strafgefangene. Dabei bedürfen naturgemäß nicht alle Gefangenen in gleichem Maße konkreter medizinischer oder psychologischer Behandlung. 1.3 Wie viele Stellen sind in den o. g. Bereichen derzeit nicht besetzt – ebenfalls bitte aufgeschlüsselt nach Stellenumfang, Funktion und Qualifikation? Eine der insgesamt elf Krankenpflegerstellen ist derzeit frei. Sie wird zum 01.10.2018 neu besetzt. 2.1 Wie ist die medizinische und sozio-psychologische Betreuung allgemein organisiert? Im Rahmen der medizinischen Betreuung finden, neben der nach der Aufnahme vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung , nach Häusern getrennte regelmäßige wöchentliche Arztsprechstunden statt, zu denen sich die Gefangenen durch Abgabe der sog. Arztkarte mit allen auftretenden Beschwerden anmelden können. Dieses Modell kann mit dem Besuchen einer Arztpraxis verglichen werden. Darüber hinaus gibt es täglich Notfallsprechstunden. Zur Inanspruchnahme psychologischer Betreuung können sich die Gefangenen im Bedarfsfall mittels Antragsschein jederzeit an den psychologischen Dienst wenden. Sie werden dann zeitnah zur Sprechstunde einbestellt. Gewalt- und Sexualstraftäter werden überdies bei entsprechender Eignung mithilfe des psychologischen Dienstes in sozialtherapeutische Abteilungen vermittelt. Zudem werden seitens des psychologischen Dienstes im Bedarfsfall Kriseninterventionsmaßnahmen durchgeführt (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 2.2). 2.2 Mit welchen Wartezeiten müssen Gefangene bzw. Untersuchungshäftlinge bei akuten Situationen rechnen? Bei akuten medizinischen Situationen während der regulären Dienstzeit wird je nach Schwere des vorläufigen Befundes – sofort ein Notruf abgesetzt und mindestens ein Arzt sowie die erforderliche Zahl an Pflegekräften sind innerhalb von Minuten vor Ort, – die Krankenabteilung über die Personennotrufanlage vertändigt und ein Arzt und eine Pflegekraft begeben sich vor Ort oder der Gefangene wird sofort in die Krankenabteilung verbracht, wo er von einem Arzt untersucht wird, – ein von dem Gefangenen abzugebender „Notfallschein“ auf die Krankenabteilung gebracht, auf dessen Grundlage der Gefangene dann entsprechend einbestellt wird, oder – der Gefangene aufgefordert, sich zur nächsten regulären Sprechstunde zu melden. Außerhalb der regulären Dienstzeiten wird die diensthabende Pflegekraft verständigt und der Gefangene in geeigneten Fällen sofort versorgt. Macht die Schwere der Erkrankung die Inanspruchnahme eines Arztes erforderlich, wird nach Möglichkeit einer der Anstaltsärzte telefonisch verständigt , der Bereitschaftsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gerufen oder der diensthabende Notarzt hinzugezogen . Bei akuten psychischen Krisensituationen wird der psychologische Dienst von den Stationsbeamten umgehend telefonisch informiert. Um den psychischen Zustand des Gefangenen einschätzen und adäquat reagieren zu können, erfolgt unmittelbar im Anschluss ein individuelles Gespräch seitens des zuständigen Psychologen mit dem Inhaftierten und es werden die gegebenenfalls weiter erforderlichen Maßnahmen ergriffen. 2.3 Wie ist die Betreuung chronisch Erkrankter geregelt ? Bereits bei der gesetzlich vorgeschriebenen Aufnahmeuntersuchung durch den Anstaltsarzt sollen die Gefangenen angeben, an welchen chronischen Erkrankungen sie leiden, damit die Behandlung sichergestellt werden kann. Sofern eine chronische Erkrankung erst im Laufe des Vollzugs festgestellt wird, werden die notwendigen Behandlungsmaßnahmen danach festgelegt und begonnen. Um die Therapie abzugleichen, fordert die Krankenabteilung gegebenenfalls nach vorheriger Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Befunde vom behandelnden Hausarzt oder von Fachärzten an. Notwendige Kontrollen erfolgen im Falle einer stationären Unterbringung auf der Krankenabteilung im Drucksache 17/23579 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Rahmen der täglichen Visite. Befindet sich der Gefangene im normalen Unterkunftsbereich der Gefangenen, so erfolgt die Kontrolle im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunden, zu denen sich der Gefangene selbstständig anmeldet. 3.1 Wie ist die räumliche Unterbringung dauerhaft oder zeitweilig Erkrankter geregelt? Gefangene, die einer umfassenden medizinischen Betreuung bedürfen, können stationär auf der Krankenabteilung der JVA Augsburg-Gablingen untergebracht werden. Dort stehen insgesamt 29 Krankenbetten in zwei Einzelhafträumen , fünf Doppelhafträumen, drei Dreierhafträumen, zwei Infektionsschutzhafträumen, zwei barrierefreien Doppelhafträumen und einem behindertengerechten Doppelhaftraum zur Verfügung. In einem weiteren Raum kann im Bedarfsfall zudem ein weiteres Krankenbett untergebracht werden. 3.2 Wie sind dabei die Warte- und Behandlungsbereiche für eine medizinische Untersuchung oder sozio -psychologische Betreuung innerhalb der JVA organisiert und ausgestattet? Im ambulanten Bereich der Krankenabteilung der JVA Augsburg-Gablingen sind zwei separate Warteräume eingerichtet , um erforderlichenfalls gerichtlich angeordnete Trennungen gewährleisten zu können. In den Warteräumen befinden sich fest montierte Sitzbänke. Eine Gefangenentoilette befindet sich in einem der beiden Warteräume. Im Behandlungsbereich der Krankenabteilung sind zwei Untersuchungszimmer, ein Behandlungszimmer und ein Zimmer mit besonderer Ausstattung für die HNO-ärztliche (HNO = Hals, Nasen, Ohren), augenärztliche sowie urologische Behandlung eingerichtet. Ferner existiert eine Röntgenabteilung . Innerhalb der Unterkunftsbereiche der Gefangenen befinden sich ebenfalls Warteräume, welche dem zeitweiligen Aufenthalt der Gefangenen dienen, die auf die psychologische Sprechstunde warten. 3.3 Wie wird bei ansteckenden und leicht übertragbaren Erkrankungen vorgegangen? Besteht der Nachweis oder der hinreichende Verdacht einer Infektionskrankheit, wird der betroffene Gefangene sofort in einem der Infektionsschutzhafträume mit eigener Dusche und Doppelschleuse auf der Krankenabteilung der JVA Augsburg-Gablingen untergebracht. Die Versorgung betroffener Gefangener erfolgt durch das entsprechend geschulte Fachpersonal nach den Vorgaben des zuständigen staatlichen Gesundheitsamtes. Kontaminiertes Material wird durch eine externe Spezialfirma entsorgt. Nach Beendigung der Behandlung erfolgt auch die Desinfektion des Infektionshaftraums nach den Vorgaben des staatlichen Gesundheitsamtes. Sollte eine Versorgung in der Anstalt selbst nicht möglich sein, kommt auch die Verlegung in ein Vollzugskrankenhaus oder die Behandlung in einer externen Einrichtung in Betracht . 4.1 Inwieweit ist fachärztliches Personal direkt vor Ort verfügbar? Auf psychiatrischem Gebiet erfolgt die Betreuung der in der JVA Augsburg-Gablingen Inhaftierten durch einen externen Konsiliarpsychiater, welcher einmal wöchentlich, darüber hinaus nach Bedarf, Sprechstunden durchführt. Die Zuweisung der Gefangenen erfolgt durch den ärztlichen und psychologischen Dienst der Anstalt. Die zahnärztliche Versorgung erfolgt zweimal wöchentlich . Sofern Bedarf hinsichtlich eines HNO-Arztes oder eines Urologen besteht, werden die entsprechenden Ärzte angefordert . Ein Augenarzt führt bedarfsgerecht ein- bis zweimal pro Quartal Sprechstunden durch. 4.2 Wie lange muss ein Erkrankter auf eine fachärztliche Betreuung warten? Je nach Schwere und Dringlichkeit der Erkrankung liegen die Wartezeiten hinsichtlich einer fachärztlichen Betreuung zwischen 30 Minuten (etwa bei einem Notarzteinsatz) und mehreren Wochen, wie es auch außerhalb von Justizvollzugsanstalten nicht unüblich ist. Die JVA hat auf die Terminvergabe bei externen Ärzten nur geringfügige Einflussmöglichkeiten . 4.3 Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich einer externen fachärztlichen Betreuung etwa in einer Klinik? Die seitens des ärztlichen Dienstes der JVA erhobenen Befunde sind für die Entscheidung der Erforderlichkeit einer fachärztlichen Behandlung maßgeblich. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsfürsorge umgesetzt. 5.1 Wie sind die Befugnisse und Entscheidungswege hinsichtlich der medizinischen und sozio-psychologischen Betreuung geregelt? Die Entscheidung über die medizinische Betreuung liegt alleine beim behandelnden Anstaltsarzt, der in medizinischen Belangen auch dem Vollzugspersonal gegenüber weisungsbefugt ist. Der psychologische Dienst trifft seine fachspezifischen Entscheidungen ebenfalls selbstständig. Ferner bestehen eine Zusammenarbeit und ein fachlicher Austausch mit dem ärztlichen Dienst sowie dem externen Psychiater. So werden beispielsweise Verlegungen in eine psychiatrische Anstalt abgesprochen oder Fallbesprechungen durchgeführt. 5.2 Welche Vorgaben gibt es konkret für eine Überstellung in eine fachärztliche Behandlung? 5.3 Wer trifft letztlich diese Entscheidung? Die Überweisung zu Fachärzten erfolgt durch den medizinischen Dienst aufgrund der vorliegenden Befunde. Die Entscheidung, ob ein Gefangener zu einem Facharzt ausgeführt oder in eine Klinik verlegt wird, trifft der Anstalts- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23579 arzt bzw. der hinzugezogene Facharzt, Bereitschaftsdienstarzt oder Notarzt. 6.1 Welche Arten von Gefangenen bzw. Untersuchungshäftlingen werden derzeit in der JVA Augsburg -Gablingen verwahrt? Nach dem aktuell gültigen Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern (BayVollstrPl) ist die JVA Augsburg-Gablingen für den Vollzug der Untersuchungshaft gegen männliche Gefangene aus den Amtsgerichtsbezirken Aichach, Augsburg , Dillingen an der Donau, Landsberg am Lech, Ingolstadt , Neuburg an der Donau, Nördlingen und Pfaffenhofen zuständig. Hinsichtlich des Vollzugs von Strafhaft ist die JVA Augsburg -Gablingen nach dem BayVollstrPl für im Erstvollzug befindliche männliche Gefangene mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren der Amtsgerichtsbezirke Augsburg, Dillingen an der Donau und Nördlingen, mit einem Strafmaß von bis zu vier Jahren des Amtsgerichtsbezirks Weißenburg sowie mit einem Strafmaß von bis zu einem Jahr des Amtsgerichtsbezirks Neuburg an der Donau zuständig. Überdies umfasst die Zuständigkeit der JVA Augsburg-Gablingen auch den Vollzug von Strafhaft an erwachsenen männlichen Strafgefangenen im Erstvollzug mit einem Strafmaß von bis zu einem Jahr, die in den Amtsgerichtsbezirken Laufen und Rosenheim wegen Delikten gegen das Ausländergesetz verurteilt wurden. 6.2 Wie groß ist dabei die Zahl von Gefangenen bzw. Untersuchungshäftlingen auf der Grundlage eines illegalen Aufenthalts in Deutschland? Konkrete Angaben hierzu sind nicht möglich. Statistisch auswertbare Daten liegen lediglich allgemein zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor. Zu diesen zählen neben dem illegalen Aufenthalt gem. § 95 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG jedoch auch beispielsweise Schleusungsdelikte nach den §§ 96 und 97 AufenthG. In der JVA Augsburg-Gablingen waren am 06.08.2018 zwei der 307 Untersuchungsgefangenen und 47 der 239 Strafgefangenen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz inhaftiert.