Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 05.05.2014 Finanzausstattung der Fluglärmkommissionen § 32 b des Luftverkehrsgesetzes sieht vor, dass an allen Verkehrsflughäfen, die dem Linienflugverkehr angeschlossen sind und für die ein Lärmschutzbereich gebildet wurde, eine Kommission zum Schutz vor Fluglärm und Luftverunreinigung eingesetzt wird. Die Kosten für die Sitzungen hat das Land zu tragen, in dem der Flugplatz liegt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Mittel hat das zuständige Ministerium für Wirt- schaft und Verkehr in den Jahren 2008 bis 2013 aufgewendet , um die Arbeit der Fluglärmkommissionen in Bayern (München, Nürnberg und Freilassing für den Flughafen Salzburg) zu unterstützen? 2. Wie gliedern sich die Summen für die einzelnen Kommissionen und die einzelnen Jahre auf? 3. Wurden neben den Kosten für die Durchführung der Sitzungen auch Kosten für Personal übernommen, zum Beispiel um die Sitzungen vorzubereiten oder den Schriftverkehr abzuwickeln? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, ob andere Bundesländer den Fluglärmkommissionen auf ihrem Gebiet feste jährliche Budgets zur Verfügung stellen, und wenn ja, in welcher Höhe? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob Fluglärmkommissionen in anderen Bundesländern mit Mitteln ausgestattet werden, um eigenes Personal zu beschäftigen, zum Beispiel einen Geschäftsführer? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.06.2014 1. Welche Mittel hat das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Verkehr in den Jahren 2008 bis 2013 aufgewendet, um die Arbeit der Fluglärmkommissionen in Bayern (München, Nürnberg und Freilassing für den Flughafen Salzburg) zu unterstützen? In den Jahren 2008 bis 2013 waren im Staatshaushalt für Aufwendungen der Fluglärmkommissionen (§ 32 b Luft- verkehrsgesetz) sowie für Lärmschutzbeauftragte Mittel in Höhe von insgesamt 50 Tsd. EUR pro Jahr eingestellt (Kapitel 0705 Titel 547 73). Für die Fluglärmkommission München, Nürnberg und Salzburg wurden im genannten Zeitraum hieraus insgesamt 16.483,73 EUR aufgewendet. 2. Wie gliedern sich die Summen für die einzelnen Kommissionen und die einzelnen Jahre auf? Aufwendungen in EUR für die Fluglärmkommissionen in den Jahren München Nürnberg Salzburg 2008 801,32 628,90 Aufwendungen der Jahre 2007 und 2008 sind im Betrag für 2009 enthalten. 2009 1.685,56 886,75 2.645,24 2010 1.410,50 453,95 945,20 2011 1.568,93 382,60 519,40 2012 1.482,63 454,25 559,50 2013 1.334,20 617,00 107,80 3. Wurden neben den Kosten für die Durchführung der Sitzungen auch Kosten für Personal übernommen, zum Beispiel um die Sitzungen vorzubereiten oder den Schriftverkehr abzuwickeln? Gemäß § 32 b Abs. 6 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes trägt das Land die durch die Sitzungen der Fluglärmkommission entstehenden Kosten. Dies umfasst neben den Kosten der Durchführung der Sitzungen auch Kosten für deren Vor- und Nachbereitung. Den Vorsitzenden der Fluglärmkommissionen wurden und werden auf Antrag die ihnen entstandenen notwendigen Kosten erstattet. Die Vorsitzenden der Fluglärmkommissionen München und Nürnberg erhalten – zur Vereinfachung der Abrechnung – eine jeweils vereinbarte und am Aufwand orientierte Verwaltungskostenpauschale. Daneben unterstützt das zuständige Ministerium seit jeher die Kommissionsvorsitzenden bei der Verteilung der Sitzungsniederschriften . 4. Ist der Staatsregierung bekannt, ob andere Bundesländer den Fluglärmkommissionen auf ihrem Gebiet feste jährliche Budgets zur Verfügung stellen und wenn ja, in welcher Höhe? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob Fluglärmkommissionen in anderen Bundesländern mit Mitteln ausgestattet werden, um eigenes Personal zu beschäftigen, zum Beispiel einen Geschäftsführer? Die Geschäftsordnung der Kommission zur Abwehr des Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2358 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2358 Fluglärms am Flughafen Frankfurt/Main enthält folgenden Passus: „§ 11 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung der Kommission wird für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden von einer oder einem Beauftragten der für den Flughafen Frankfurt Main zuständigen Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Kommission wahrgenommen. (2) Alternativ stellt die Genehmigungsbehörde der Kommune der jeweiligen Vorsitzenden oder des jeweiligen Vorsitzenden der Kommission gegen Nachweis finanzielle Mittel in Höhe von maximal 68.000 EUR pro Jahr (Personalkosten einschließlich evtl. erforderlicher Krankheits- und/oder Urlaubsvertretung ) zur Verfügung. Die Höhe des genannten Betrages soll im Jahr 2016 überprüft werden. …“ Näheres ist der Staatsregierung nicht bekannt.