Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 16.05.2018 Verbeamtetes Krankenpflegepersonal Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Krankenpfleger bzw. sonstiges Krankenpflegepersonal sind derzeit in Bayern als Beamtinnen und Beamte beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtungsart )? 2. Welchen Besoldungsgruppen sind Krankenpfleger, Stationsleiter sowie Fachbereichsleiter und sonstiges Krankenpflegepersonal zugeordnet (ggf. bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtungsgröße)? 3. Ist der Staatsregierung bekannt, ob und, wenn ja, inwieweit durch die Neuregelung zur Eingruppierung der Gesundheitsberufe seit dem 01.01.2017 verbeamtete Krankenpfleger benachteiligt werden? 4. Plant die Staatsregierung, die Besoldungseinstufung der verbeamteten Krankenpfleger, Stationsleiter und Fachbereichsleiter zu erhöhen bzw. entsprechend den Regelungen des angestellten Pflegepersonals anzupassen ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesent wicklung und Heimat (koordinierend) auf der Basis der Beiträge des Staatsministeriums der Justiz und des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 07.08.2018 Hinweis: Das Staatsministerium des Innern und für Integration hat keine Daten geliefert. Dies wurde wie folgt begründet: Um entsprechende Daten für alle Kommunen einschließlich deren Einrichtungen und Betrieben zu ermitteln, bedürfte es einer bayernweiten Abfrage bei allen Bezirken, Landkreisen und Gemeinden unter Einbeziehung von allen einschlägigen selbstständigen und unselbstständigen kommunalen Einrichtungen und Unternehmen. Mit der Beantwortung wären damit absehbar mehrere Tausend Personen befasst. Der Aufwand für eine solche Abfrage ist unverhältnismäßig. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Fehlanzeige erstattet. 1. Wie viele Krankenpfleger bzw. sonstiges Kranken pflegepersonal sind derzeit in Bayern als Beamtin nen und Beamte beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtungsart)? In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind derzeit 175 Beamtinnen und Beamte im Krankenpflegedienst eingesetzt . Im Bereich der bayerischen Universitätsklinika sind lediglich am Klinikum der Universität München drei Beamtinnen und Beamte im Pflegebereich beschäftigt. Aus dem dem Staatsministerium des Innern und für Integration zuzuordnenden Bereich liegen keine Daten vor (vgl. oben). 2. Welchen Besoldungsgruppen sind Krankenpfle ger, Stationsleiter sowie Fachbereichsleiter und sonstiges Krankenpflegepersonal zugeordnet (ggf. bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtungsgröße)? Beamtinnen und Beamte des Krankenpflegedienstes sind regelmäßig den Besoldungsgruppen A 7, A 7 mit Amtszulage , A 8, A 9 sowie A 9 mit Amtszulage zugeordnet. Den Leiterinnen und Leitern des Krankenpflegedienstes stehen nach einer entsprechenden modularen Qualifizierung zudem Ämter der Besoldungsgruppen A 10 und A 11 offen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23585 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23585 Die drei Beamtinnen und Beamten am Klinikum der Universität München sind der Besoldungsgruppe A 9 zugeordnet . 3. Ist der Staatsregierung bekannt, ob und, wenn ja, inwieweit durch die Neuregelung zur Eingruppie rung der Gesundheitsberufe seit dem 01.01.2017 verbeamtete Krankenpfleger benachteiligt wer den? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 4. Plant die Staatsregierung, die Besoldungseinstu fung der verbeamteten Krankenpfleger, Stations leiter und Fachbereichsleiter zu erhöhen bzw. entsprechend den Regelungen des angestellten Pflegepersonals anzupassen? Die Besoldungseinstufung wurde im Rahmen des neuen Dienstrechts überprüft und ist angemessen. Zudem liegt die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Krankenpflegedienstes im Vergleich zu den anderen Ländern mit an der Spitze.