Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 28.06.2018 Versorgung mit Kindertagesstätten in Stadt und Landkreis Landshut Ich frage die Staatsregierung 1. Wie hoch ist der aktuelle Bedarf an Kindertagesstätten im Landkreis und der Stadt Landshut (aufgeschlüsselt nach Gemeinde/Stadtteil, gegliedert nach Einrichtung )? 2. Wie viele Plätze fehlen je Gemeinde/Stadtteil (aufgeschlüsselt in Kindergarten- und Krippenplätze)? 3. Wie stellt sich die aktuelle prozentuale Förderung von Kindertagesstätten dar (inklusive Förderung der realen Kosten unabhängig vom geförderten Raumbedarf)? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat vom 09.08.2018 1. Wie hoch ist der aktuelle Bedarf an Kindertagesstätten im Landkreis und der Stadt Landshut (aufgeschlüsselt nach Gemeinde/Stadtteil, gegliedert nach Einrichtung)? Da die Bedarfserhebung Aufgabe der Kommunen ist, verfügt die Staatsregierung nicht über eigene Erkenntnisse zum Bedarf an Kindertagesstätten im Landkreis und in der Stadt Landshut. Auf Anfrage der Staatsregierung hat die Stadt Landshut mitgeteilt, dass sie aktuell von folgenden Bedarfen ausgeht: – Im U3-Bereich: 724 Plätze, davon – 41 im Stadtteil Altstadt, – 111 im Stadtteil Nikola, – 95 im Stadtteil West, – 107 im Stadtteil Wolfgang, – 54 im Stadtteil Industriegebiet, – 95 im Stadtteil Peter und Paul, – 57 im Stadtteil Schönbrunn, – 30 im Stadtteil Frauenberg, – 37 im Stadtteil Berg, – 76 im Stadtteil Achdorf, – 21 im Stadtteil Münchnerau. – Im Kindergartenbereich: 2.116 Plätze, davon – 101 im Stadtteil Altstadt, – 301 im Stadtteil Nikola, – 315 im Stadtteil West, – 331 im Stadtteil Wolfgang, – 152 im Stadtteil Industriegebiet, – 279 im Stadtteil Peter und Paul, – 136 im Stadtteil Schönbrunn, – 96 im Stadtteil Frauenberg, – 141 im Stadtteil Berg, – 215 im Stadtteil Achdorf, – 49 im Stadtteil Münchnerau. Für den Grundschulbereich befindet sich die Stadt Landshut aktuell in der Betreuungsplanung. Sie geht dabei mittelfristig von einem Betreuungsbedarf für ca. 80 bis 85 Prozent der Kinder (Stand Mai 2017: 2.370 Grundschülerinnen und Grundschüler insgesamt) aus, der durch Angebote der Mittagsbetreuung , der offenen und/oder gebundenen Ganztagsschule und der Horte gedeckt werden soll. Der Landkreis Landshut hat keine konkreten Zahlen zum Bedarf mitgeteilt, sondern allgemein darauf hingewiesen, dass der Landkreis ein Zuzugslandkreis mit steigenden Geburtenzahlen sei, weshalb eine ständige Erweiterung des Platzkontingents der Kindertagesbetreuung notwendig sei. Mit Stand 01.01.2018 standen nach einer Aufstellung des Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.10.2018 Drucksache 17/23588 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23588 Landkreises Landshut die nachfolgenden Betreuungskapazitäten zur Verfügung: Plätze in Kinder- -krippen -gärten -horten Gemeinde Adlkofen 24 105 Gemeinde Aham 50 Markt Altdorf 97 330 80 Gemeinde Altfraunhofen 50 75 Gemeinde Baierbach Mit Altfraunhofen Gemeinde Bayerbach b.Ergoldsbach 19 75 16 Gemeinde Bodenkirchen 30 155 Gemeinde Bruckberg 48 192 65 Gemeinde Buch a. Erlbach 48 160 60 Gemeinde Eching 70 170 130 Markt Ergolding 96 394 112 Markt Ergoldsbach 48 241 90 Markt Essenbach 134 385 135 Gemeinde Furth 40 145 75 Markt Geisenhausen 70 263 60 Gemeinde Gerzen 27 77 Gemeinde Hohenthann 40 145 65 Gemeinde Kröning 22 55 Gemeinde Kumhausen 40 173 Gemeinde Neufahrn i. NB. 56 142 Gemeinde Neufraunhofen 14 50 Gemeinde Niederaichbach 30 127 Gemeinde Obersüßbach 18 50 30 Markt Pfeffenhausen 30 150 Gemeinde Postau Mit Weng Stadt Rottenburg a. d. Laaber 42 280 Gemeinde Schalkham 75 Gemeinde Tiefenbach 10 140 Markt Velden 56 215 80 Stadt Vilsbiburg 114 367 70 Plätze in Kinder- -krippen -gärten -horten Gemeinde Vilsheim 30 82 Gemeinde Weihmichl 20 75 Gemeinde Weng 100 Gemeinde Wörth a. d. Isar 28 100 87 Gemeinde Wurmsham Mit Velden 2. Wie viele Plätze fehlen je Gemeinde/Stadtteil (aufgeschlüsselt in Kindergarten- und Krippenplätze)? Da die Bedarfserhebung Aufgabe der Kommunen ist, verfügt die Staatsregierung nicht über eigene Erkenntnisse zu fehlenden Plätzen in Kindertagesstätten im Landkreis und in der Stadt Landshut. Auf Anfrage der Staatsregierung hat die Stadt Landshut mitgeteilt, dass sie den offenen Bedarf nicht exakt nach Stadtteilen festlegen könne, da es für den Einzugsbereich von Kindertagesstätten keine Sprengelbildung gebe. Im U3-Bereich geht die Stadt Landshut von einem offenen Bedarf von ca. 162 Plätzen aus. Handlungsbedarfe bestünden insbesondere in den Stadtteilen Altstadt, Nikola, Industriegebiet und Achdorf. Im Kindergartenbereich geht die Stadt Landshut aufgrund von 106 zum Herbst 2018 zusätzlich zur Verfügung stehenden Plätzen von einer Vollversorgung aus. Auch hier müssten jedoch angesichts des weiteren Bevölkerungswachstums sukzessive noch verschiedene Kapazitäten geschaffen werden. Im Grundschulbereich seien zum 01.01.2018 von den 2.370 Grundschülerinnen und Grundschülern 1.348 und damit ca. 57 Prozent der Schülerinnen und Schüler über Angebote der Mittagsbetreuung, Ganztagsklassen, Horte und Tagespflege betreut worden. Angesichts des angenommenen Betreuungsbedarfs für ca. 80 bis 85 Prozent der Schülerinnen und Schüler bestehe ein erheblicher Bedarf an weiteren Kapazitäten, der durch einen Mix aus schulischen Betreuungsangeboten und weiteren Hortplätzen abgedeckt werden solle. Die Stadt Landshut befinde sich hier aktuell in der Schulkindbetreuungsplanung. Der Landkreis Landshut hat mitgeteilt, dass schwer zu definieren sei, wie viele Plätze derzeit eventuell fehlten, da ein beständiger Ausbau stattfinde. Die Gemeinden bemühten sich um ständige Bedarfsdeckung. 3. Wie stellt sich die aktuelle prozentuale Förderung von Kindertagesstätten dar (inklusive Förderung der realen Kosten unabhängig vom geförderten Raumbedarf)? Die Investitionskostenförderung erhalten Gemeinden, die entweder eine eigene Baumaßnahme durchführen oder sich an der Baumaßnahme eines anderen Trägers mit einem Baukostenzuschuss beteiligen. Die Förderung erfolgt nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Verbindung mit der Zuweisungsrichtlinie (FAZR). Der Förderrahmen beträgt für Kindertageseinrichtungen regelmäßig 0 bis 80 v. H. der zuweisungsfähigen Ausgaben, wobei Gemeinden , deren finanzielle Lage dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden entspricht, von einer Förderung Drucksache 17/23588 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 in Höhe von 50 v. H. der zuweisungsfähigen Ausgaben ausgehen können. Hinzu kommt im Anwendungsbereich des derzeit laufenden vierten Sonderinvestitionsprogramms bei der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt ein Zuschlag in Höhe von 35 v. H. der zuweisungsfähigen Ausgaben, wobei die Gesamtzuwendung auf 90 v. H. der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist. Über den konkreten Umfang der Investitionen in Kindertageseinrichtungen hat die Staatsregierung keine Kenntnis, sodass der Anteil der Förderung hieran nicht beziffert werden kann. Die gesetzliche Betriebskostenförderung besteht bei Kindertageseinrichtungen in nicht kommunaler Trägerschaft aus einem staatlichen Förderanteil sowie einem kommunalen Förderanteil, bei Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft allein aus dem staatlichen Förderanteil. Die Staatsregierung verfügt über keine Daten zu den tatsächlichen Betriebskosten, sodass der Anteil der Förderung hieran nicht beziffert werden kann. Die Staatsregierung geht dabei davon aus, dass die gesetzliche Betriebskostenförderung durchschnittlich etwa 60 bis 70 v. H. der Gesamtbetriebskosten nicht kommunaler Träger abdeckt. Die restlichen Kosten werden durch Elternbeiträge, überobligatorische Leistungen der Gemeinden und/oder durch Mitteleinsatz der Träger finanziert.