Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.04.2014 Neugründungen von Gymnasien in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wo wurden in Bayern in den letzten 10 Jahren neue Gymnasien gegründet und/oder gebaut und welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte um Auflistung)? 1.2 Welche Gründe führten jeweils zur Entscheidung für die Neugründung dieser Gymnasien? 1.3 Auf welchen Kennzahlen fußte die Entscheidung zur Neugründung jeweils? 2.1 Welche Einzugsgebiete und Schülerzahlen umfassen die jeweiligen Schulen (bitte um Auflistung)? 2.2 Wer gab jeweils den Anstoß zur Neugründung der Gymnasien (z. B. Staatsregierung, Kommune, Bürgerinitiative o. Ä.)? 3.1 Waren die jeweiligen Gebietskörperschaften in Konzeption und Planung einbezogen? 3.2 Gab es jeweils Beschlüsse der Gebietskörperschaften zur Neugründung eines Gymnasiums? 4. Wo werden in den nächsten fünf Jahren weitere neue Gymnasien gegründet und errichtet werden? 5.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die Schulversorgung mit weiterführenden Schulen, insbesondere Gymnasien , im Landkreis Kronach? 5.2 Wie groß ist jeweils der Einzugsbereich der bestehenden Gymnasien im Landkreis Kronach? 5.3 Wie weit ist der Schulweg von Schülerinnen und Schülern aus Tettau und Ludwigsstadt zum nächsten bayerischen Gymnasium? 6.1 Wie ist die Schülerbeförderung für diese Schülerinnen und Schüler jeweils organisiert? 6.2 Wie lange sind diese Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum nächsten bayerischen Gymnasium unterwegs ? 6.3 Gibt es in Bayern Schülerinnen und Schüler, die einen ähnlich weiten bzw. weiteren Schulweg zum nächstgelegenen bayerischen Gymnasium zurücklegen müssen ? 7.1 Erachtet die Staatsregierung die Schulversorgung mit Gymnasien im Landkreis Kronach mit Blick auf das Verfassungsziel „gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern“ für ausreichend? 7.2 Wie hoch ist die Übertrittsquote zum Gymnasium im Landkreis Kronach? 8.1 Hält die Staatsregierung es für sinnvoll, im nördlichen Landkreis Kronach ein neues Gymnasium oder eine „Schule anderer Art“/Modellschule, die zum Abitur führt, zu gründen? 8.2 Wäre ein weiteres Gymnasium im nördlichen Landkreis Kronach nach Ansicht der Staatsregierung auch ein attraktives Angebot für Schülerinnen und Schüler aus Thüringen? 8.3 Sieht die Staatsregierung umgekehrt die Gefahr, dass bayerische Schülerinnen und Schüler sich schulisch nach Thüringen orientieren könnten, weil es im nördlichen Landkreis Kronach kein angemessenes Schulangebot gibt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.06.2014 1.1 Wo wurden in Bayern in den letzten 10 Jahren neue Gymnasien gegründet und/oder gebaut und welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte um Auflistung)? In den letzten zehn Jahren wurden folgende neue Gymnasien errichtet: • Gymnasium Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) zum Schuljahr 2003/2004, • Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding (Landkreis Erding) zum Schuljahr 2004/2005, • Ammersee-Gymnasium Dießen (Landkreis Landsberg am Lech) zum Schuljahr 2006/2007, • Gymnasium Kirchseeon (Landkreis Ebersberg) zum Schuljahr 2008/2009, • Gymnasium Gaimersheim (Landkreis Eichstätt) zum Schuljahr 2010/2011, • Gymnasium Diedorf (Landkreis Augsburg) zum Schuljahr 2012/2013, • Gymnasium Lappersdorf (Landkreis Regensburg) zum Schuljahr 2012/2013, • Gymnasium Wendelstein (Landkreis Roth) zum Schuljahr 2012/2013, • Gymnasium Buchloe (Landkreis Ostallgäu) zum Schuljahr 2013/2014, • Gymnasium Trudering (Landeshauptstadt München) zum Schuljahr 2013/2014, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.07.2014 17/2359 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2359 • Gymnasium Ergolding (Landkreis Landshut) zum Schuljahr 2013/2014, • Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Landkreis München) zum Schuljahr 2013/2014, • Gymnasium Grünwald (Landkreis München) zum Schuljahr 2014/2015, • Gymnasium Holzkirchen (Landkreis Miesbach) zum Schuljahr 2014/2015. Die Kosten der Schulbauten sind jeweils vom kommu- nalen Sachaufwandsträger, regelmäßig dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt, zu tragen. Der Staat gewährt nach Maßgabe der Bewilligung im Staatshaushalt zuzüglich bereitgestellter Verstärkungsmittel an Gemeinden und Gemeindeverbände Zuweisungen zum Bau von Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen) nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Hierfür wurden aufgewendet (Unterschiede in der Zuweisungshöhe bei den geförderten Schulen sind auf die jeweilige Größe der Schule sowie auf die Finanzkraft der beteiligten Kommunen zurückzu- führen): Gymnasium FAG-Förderung in Euro Gymnasium Bruckmühl 4.842.000 Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding 5.460.000 Ammersee-Gymnasium Dießen 5.980.000 Gymnasium Kirchseeon 6.055.000 Gymnasium Gaimersheim 8.450.000 Gymnasium Diedorf 12.304.000 Gymnasium Lappersdorf 7.330.000 Gymnasium Wendelstein 10.442.000 Gymnasium Buchloe 9.168.000 Gymnasium Trudering 7.650.000 Gymnasium Ergolding 8.800.000 Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn 6.590.000 Gymnasium Grünwald 0 Gymnasium Holzkirchen 8.800.000 Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass durch die Neugründungen die vorhandenen Gymnasien entlastet werden und somit personelle Ressourcen umgeschichtet werden können. Ein bayernweiter Schülerzuwachs kann nur durch entsprechende Planstellenmehrungen aufgefangen werden. 1.2 Welche Gründe führten jeweils zur Entscheidung für die Neugründung dieser Gymnasien? 1.3 Auf welchen Kennzahlen fußte die Entscheidung zur Neugründung jeweils? Sobald die Errichtung eines neuen Gymnasiums von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vorgeschlagen wird, gelten folgende allgemeine Voraussetzungen für die Entscheidung des Staatsministeriums: 1. Das Schülerpotenzial muss dauerhaft einen mindestens dreizügigen Betrieb gewährleisten. 2. Eine Neugründung kommt nur in Betracht, wenn die Erweiterungspotenziale bestehender Gymnasien ausgeschöpft sind. 3. Ein neues Gymnasium darf bestehende Gymnasien nicht substanziell beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen wurden insbesondere anhand von umfangreichen, komplexen und auf verschiedenen regional relevanten Aspekten fußenden Kennzahlen, welche die beantragenden kommunalen Gebietskörperschaften vorgelegt hatten (wie z. B. Bevölkerungs-, Schülerzahl- und Übertrittsprognosen ), beleuchtet. Sie konnten in den in der Antwort zu Frage 1.1 genannten Fällen jeweils bejaht werden. 2.1 Welche Einzugsgebiete und Schülerzahlen umfassen die jeweiligen Schulen (bitte um Auflistung)? Für Gymnasien besteht keine Sprengelpflicht. Die „Einzugsgebiete “ für das in die Betrachtungen einzubeziehende Schülerpotenzial müssen jeweils anhand der örtlichen Gegebenheiten bestimmt werden und können auch unter Berücksichtigung verschiedener Alternativen dargestellt werden. Es muss sich jeweils in der Zusammenschau ein schlüssiges Bild ergeben, das die Abgrenzung möglicher Einzugsgebiete, die zu erwartenden Schülerzahlen und in der Summe das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen plausibel erklärt. Die aktuellen Schülerzahlen der o. g. neu errichteten Gymnasien können die Erfüllung dieser Erwartungen noch nicht vollständig abbilden, da sie sich regelmäßig noch jahrgangsstufenweise im Aufbau befinden. Die Dreizügigkeit wurde aber in jedem Fall erreicht. 2.2 Wer gab jeweils den Anstoß zur Neugründung der Gymnasien (z. B. Staatsregierung, Kommune, Bürgerinitiative o. Ä.)? 3.1 Waren die jeweiligen Gebietskörperschaften in Konzeption und Planung einbezogen? Art. 133 der Bayerischen Verfassung gibt vor, dass Staat und Kommunen bei der Errichtung von Schulen zusammenwirken . Entsprechend wurde der Anstoß zur Neugründung der o. g. Gymnasien jeweils von den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gegeben, die dann auch Schulaufwandsträger sind. Sie wurden regelmäßig auch in die Überlegungen zur Einrichtung von Ausbildungsrichtungen mit einbezogen. 3.2 Gab es jeweils Beschlüsse der Gebietskörperschaften zur Neugründung eines Gymnasiums? Die Anstöße zur Neugründung der o. g. Gymnasien wurde jeweils von den zuständigen Landräten oder Oberbürgermeistern vorgetragen. Da es sich nicht um eine laufende Angelegenheit handelt, die dem Landrat oder Oberbürgermeister zugewiesen wäre, wurde dabei zum Teil auf entsprechende Kreistags- oder Stadtratsbeschlüsse Bezug genommen . In jedem Fall hat der Landrat oder Oberbürgermeister bei der ihm zukommenden Weitergabe entsprechender Errichtungsbeschlüsse nach außen an das Staatsministerium in kommunaler Eigenverantwortung die Einhaltung der kommunalen Verfahrens- und Beteiligungsvorschriften zu beachten. Dazu zählen auch ordnungsgemäße Kreistags- bzw. Stadtratsbeschlüsse. 4. Wo werden in den nächsten fünf Jahren weitere neue Gymnasien gegründet und errichtet werden? Genehmigt ist die Errichtung folgender Gymnasien: • Gymnasium Mering (Landkreis Aichach-Friedberg) vo- raussichtlich zum Schuljahr 2015/2016, • Gymnasium Milbertshofen – Am Hart (Landeshauptstadt München) voraussichtlich zum Schuljahr 2016/2017, Drucksache 17/2359 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 • Gymnasium Ismaning (Landkreis München) – noch ohne konkretes Datum der Eröffnung, • Gymnasium Herrsching (Landkreis Starnberg) – noch ohne konkretes Datum der Eröffnung. 5.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die Schulversorgung mit weiterführenden Schulen, insbesondere Gymnasien, im Landkreis Kronach? Der Landkreis Kronach verfügt über folgende weiterführende Schulen: • Staatliche Berufsschule Kronach mit angegliederten Be- rufsfachschulen • Private Berufsfachschule für Krankenpflege Kronach • Private Fachoberschule am Rennsteig Sabel in Ludwigs- stadt • Zwei Realschulen in Kronach • Zwei Gymnasien in Kronach Das Frankenwald-Gymnasium Kronach und das KasparZeuß -Gymnasium Kronach decken die Ausbildungsrichtungen des Sprachlichen Gymnasiums, des Naturwissenschaftlich -technologischen Gymnasiums und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums ab. Sie werden von 842 bzw. 970 Schülerinnen und Schülern besucht (Schuljahr 2012/13). Sollte aus der Region weiterer Bedarf an Plätzen an einem Gymnasium angemeldet werden, wäre daher nach den in der Antwort zu Frage 1.2 genannten Kriterien in erster Linie zu prüfen, ob die Erweiterungspotenztiale dieser bestehenden Gymnasien ausgeschöpft sind, da es sich um Gymnasien mittlerer Größe handelt. 5.2 Wie groß ist der Einzugsbereich der bestehenden Gymnasien im Landkreis Kronach? Da für Gymnasien keine Sprengelpflicht besteht, können grundsätzlich alle Schüler, die dies wünschen, dort aufgenommen werden (vgl. Art. 44 Abs. 1 und 3 BayEUG, § 26 Gymnasialschulordnung). 5.3 Wie weit ist der Schulweg von Schülerinnen und Schülern aus Tettau und Ludwigsstadt zum nächsten bayerischen Gymnasium? Die Entfernung von Tettau und Ludwigsstadt zu den in Kronach gelegenen Gymnasien beträgt jeweils ungefähr 35 Kilometer . 6.1 Wie ist die Schülerbeförderung für diese Schülerinnen und Schüler jeweils organisiert? Die Schülerbeförderung ist eine Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Sie haben diese in eigener Verantwortung zu organisieren und sicherzustellen. Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mithilfe des öffentlichen Personenverkehrs. Andere Verkehrsmittel (Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen) sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Die Beförderungspflicht kann im Einzelfall auch dadurch erfüllt werden, dass der Aufgabenträger für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung anbietet (§ 3 Abs. 2, 3 Schülerbeförderungsverordnung). Für Schülerinnen und Schüler aus Tettau und Ludwigsstadt ist der Landkreis Kronach zuständiger Aufgabenträger der Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend durch öffentliche Verkehrsträger wie Bus und Bahn. Um den Schülern ein breites Spektrum der Nutzung dieser Verkehrsmittel zu ermöglichen und eine zeitnahe Beförderung zu gewährleisten, erfolgt die Ausstellung bzw. Bestellung von sogenannten „Kombikarten“, welche eine individuelle Nutzung beider Verkehrsträger ermöglicht. Zusätzlich erfolgt der regelmäßige Einsatz von privaten Busunternehmen , um die Beförderung von Schülern zu gewährleisten, welche den Nachmittagsunterricht besuchen, wie zum Beispiel für die Fahrten nach Ludwigsstadt-Steinbach Haide. 6.2 Wie lange sind diese Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum nächsten bayerischen Gymnasium unterwegs? Die Fahrtdauer beträgt für die einfache Fahrt der Schüler von der Ortschaft Tettau nach Kronach etwa eine Stunde; für die Fahrt von Ludwigsstadt nach Kronach werden ca. 30 Minuten benötigt, jeweils zuzüglich einer Gehzeit von zehn Minuten für die Strecke von Kronach Bahnhof zum Kaspar- Zeuß-Gymnasium. 6.3 Gibt es in Bayern Schülerinnen und Schüler, die einen ähnlich weiten bzw. weiteren Schulweg zum nächstgelegenen bayerischen Gymnasium zurücklegen müssen? Das Schülerbeförderungsrecht wird beherrscht von den Grundsätzen der Zumutbarkeit für die Schüler einerseits und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit für den Aufgabenträger (Landkreis, kreisfreie Gemeinde) andererseits. Unter Beachtung und Abwägung dieser Grundsätze, aber auch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, hat der Aufgabenträger der Schülerbeförderung diese zu organisieren . Eine konkrete Höchstdauer des Schulweges ist nicht festgelegt. Da für Gymnasien keine Sprengelpflicht besteht und Schülerinnen und Schüler das Recht haben, Schulart, Ausbildungsrichtung und Fachrichtung zu wählen, können weitere Schulwege für einzelne Schülerinnen und Schüler möglich sein. Da die Belastung für die Schülerinnen und Schüler durch den Schulweg in hohem Maße durch die Dauer mitbestimmt wird, kommt es im Einzelfall darauf an, ob es dem Aufgabenträger der Schülerbeförderung gerade für weiter entfernt wohnende Schüler durch Einrichtung geeigneter unmittelbarer Anbindungen gelungen ist, die Fahrtzeiten entsprechend zu senken. Der Staatsregierung liegen daher auch keine Erhebungen zur Organisation der Schülerbeförderung durch die zuständigen kommunalen Aufgabenträger vor Ort und zur Schulweglänge für einzelne Schülerinnen und Schüler vor. 7.1 Erachtet die Staatsregierung die Schulversorgung mit Gymnasien im Landkreis Kronach mit Blick auf das Verfassungsziel „gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern“ für ausreichend? Die gleichwertigen „Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen “ in Art. 83 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) sind umfassend zu verstehen und beinhalten sämtliche Lebens- und Arbeitsbereiche, wie das Wohnen, die Bildung, die Freizeit, die Erholung, die Daseinsfürsorge , soziale und kulturelle Leistungen, sowie die berufliche Entwicklung des Einzelnen, egal ob als Arbeiter, Angestellter oder Selbstständiger (vgl. den Gesetzentwurf vom 10.12.2012 zur Änderung der Verfassung für den Freistaat Bayern, LT-Drs. 16/15140 S. 6). „Gleichwertig“ bedeutet Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2359 nicht „gleichartig“. Die unterschiedlichen strukturellen, historischen , kulturellen, gesellschaftlichen und natürlichen Voraussetzungen der einzelnen Landesteile Bayerns sind stets zu berücksichtigen (LT-Drs. 16/15140 a. a. O.). Unter diesen Gesichtspunkten ist festzustellen, dass das erforderliche und nachgefragte Angebot an gymnasialen Schulplätzen im Landkreis Kronach vorgehalten wird. Eine Ausweitung dieses Angebots durch einen zusätzlichen neuen Standort käme nach den in der Antwort zu Frage 1.2 genannten Kriterien auch unter Berücksichtigung des Art. 83 BV nur in Betracht, wenn zusätzliches Schülerpotenzial dauerhaft einen mindestens dreizügigen Betrieb eines weiteren Gymnasiums gewährleisten würde. Die regionalisierte Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung geht aber davon aus, dass im Landkreis Kronach mit die größten Bevölkerungsverluste erwartet werden (- 15,4 %), das Potenzial der 10- bis unter 19-jährigen geht bis 2031 sogar um fast 30 % zurück. 7.2 Wie hoch ist die Übertrittsquote zum Gymnasium im Landkreis Kronach? Die Übertrittsquote an das Gymnasium im Landkreis Kronach aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen lag zum Schuljahr 2012/13 bei 33,8 %, die Gesamtübertrittsquote unter zusätzlicher Berücksichtigung der Übertritte aus Jahrgangsstufe 5 der Hauptschulen im Folgejahr lag zum Schuljahr 2011/12 bei 34,4 %. 8.1 Hält die Staatsregierung es für sinnvoll, im nördlichen Landkreis Kronach ein neues Gymnasium oder eine „Schule anderer Art“/ Modellschule, die zum Abitur führt, zu gründen? Der Bayerische Landtag hat die Einführung einer Gemeinschaftsschule – auch in Form von Schulmodellen – bereits in der 16. Wahlperiode abgelehnt (Beschlüsse vom 27.03.2012, Drs. 16/12014, und vom 29.01.2013, Drs. 16/15464). Die Bayerische Staatsregierung hat daher auch nicht die Absicht, eine „Schule anderer Art“ z. B. nach dem Modell einer „Gemeinschaftsschule“ zu erproben oder zu realisieren . Eine begabungsgerechte Förderung der Schülerinnen und Schüler ist durch das bestehende differenzieren- de Schulsystem mit unterschiedlichen Bildungsgängen am besten gewährleistet. Da diese nach dem Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“ gestaltet sind, ist eine hohe Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Schularten möglich. Zudem wurde durch vielfältige zusätzliche Maßnahmen (z. B. Vorklassen, Einführungsklassen) sichergestellt, dass die Übergänge schülergerecht gestaltet sind. 8.2 Wäre ein weiteres Gymnasium im nördlichen Landkreis Kronach nach Ansicht der Staatsregierung auch ein attraktives Angebot für Schülerinnen und Schüler aus Thüringen? Die Staatsregierung hat bayerisches Recht im Interesse der bayerischen Bürgerinnen und Bürger zu vollziehen. Über die Errichtung eines weiteren Gymnasiums im nördlichen Landkreis Kronach muss daher auf Grundlage der in der Antwort zu Frage 1.2 genannten Kriterien aufgrund der Verhältnisse in Bayern entschieden werden. Nur wenn es danach möglich wäre, ein Gymnasium zu errichten, könnte über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Thüringen im Einzelfall entschieden werden. 8.2 Sieht die Staatsregierung umgekehrt die Gefahr, dass bayerische Schülerinnen und Schüler sich schulisch nach Thüringen orientieren könnten, weil es im nördlichen Landkreis Kronach kein angemessenes Schulangebot gibt? Bayerische Schülerinnen und Schüler haben die Schulpflicht grundsätzlich in Bayern zu erfüllen. Die Schulpflicht kann auch an einer Schule außerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erfüllt werden, wenn diese Schule den entsprechenden bayerischen Schulen gleichwertig ist (Art. 36 Abs. 2 BayEUG). Ein gymnasiales Schulangebot mit fast allen Ausbildungsrichtungen ist im Landkreis Kronach vorhanden. Die Möglichkeit, dass bayerische Schülerinnen und Schüler sich schulisch nach Thüringen orientieren, besteht daher zwar grundsätzlich. Die Staatsregierung setzt aber darauf, durch die Zurverfügungstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots in Bayern die Schülerinnen und Schüler von den Vorzügen des Besuchs eines bayerischen Gymnasiums zu überzeugen.