Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.05.2018 BaySF-Bilanz zu Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung (I) − Allgemein Am 06.10.1027 veröffentlichten die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) eine Bilanz zu Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung mit nachfolgendem Ergebnis: „81.800 ha bleiben im Bayerischen Staatswald der natürlichen Waldentwicklung überlassen, mit dauerhaftem Verzicht auf Holznutzung . Das sind 10,4 Prozent der Staatswaldfläche.“ Darunter sind für die Flächentypen folgende Angaben gemacht: Nationalparke 22.200 ha, Kernzonen des Biosphärenreservats Rhön 2.400 ha, Naturwaldreservate 6.400 ha, Klasse 1-Waldbestände 14.800 ha, Permanente Hiebsruhe im Gebirge 32.000 ha, Weitere Flächen mit natürlicher Waldentwicklung 4.000 ha. Ich frage die Staatsregierung, 1. a) Welches fachliche Konzept liegt der Auswahl der oben genannten Flächentypen von Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung zugrunde? b) Welche fachlichen Kriterien wurden dazu verwendet? 2. a) Welche Lebensraumtypen, welche Waldgesellschaften und welche besonders geschützten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten sollen durch das gewählte Flächenset geschützt werden? b) In welcher Form flossen bei der Flächenfestlegung Vorkommen von Tier-, Pilz-, Pflanzenarten ein? 3. a) Wie sind die ausgewählten Flächen in das landesweite Biotopverbundsystem integriert? b) Wie wurde bei der Flächenfestlegung das Kriterium Repräsentativität berücksichtigt? c) Nach welchen Kriterien wurde die Größe der einzelnen ausgewählten Wälder der Flächentypen „Klasse 1-Wälder“, „Permanente Hiebsruhe im Hochgebirge“, „Weitere Flächen natürlicher Waldentwicklung“ bemessen ? 4. Inwieweit gibt es Überschneidungen mit anderen Schutzgebieten (Natura 2000, Naturschutzgebiete) − bitte mit Flächenangabe für Überschneidungen der einzelnen Flächentypen „Klasse 1-Wälder“, „Permanente Hiebsruhe im Hochgebirge“ und „Weitere Flächen natürlicher Waldentwicklung“ jeweils mit Fauna- Flora-Habitat (FFH) -Gebieten, Vogelschutz-Gebieten (SPA-Gebieten, SPA = Special Protection Areas) und Naturschutzgebieten? 5. a) Welchen rechtlich verbindlichen Charakter hat die „dokumentierte Eigenbindung des Schutzstatus“, den die BaySF anführen? b) Inwieweit ist der Freistaat Bayern als Eigentümer daran gebunden? c) Ist durch Fachplanungen mit befristeter Geltungsdauer wie dem Forsteinrichtungsoperat oder dem Naturschutzkonzept sichergestellt, dass die von den BaySF ausgewählten Einzelflächen dauerhaft holznutzungsfrei bleiben? 6. Ist sichergestellt, dass durch eine Entscheidung des BaySF-Vorstandes oder des Aufsichtsrates die von den BaySF ausgewählten Einzelflächen nicht wieder einer Holznutzung zugeführt werden? 7. a) Liegt eine Anerkennung der von den BaySF ausgewählten Flächen (81.800 Hektar) als NWE-Flächen (NWE = natürliche Waldentwicklung) durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor, insbesondere was die Eigenbindung angeht? b) Wurden die Flächen von den BaySF als NWE-Flächen beim BfN gemeldet? BaySF-Bilanz zu Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung (II) − Permanente Hiebsruhe im Hochgebirge Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Inwieweit ist es rechtlich sichergestellt, dass oben genannte permanente Hiebsruheflächen, die keine Naturwaldreservate sind, dauerhaft nutzungsfrei sind? 1. b) Wenn ja, in welcher Form? 2. a) Wie sind diese Flächen in den aktuellen Forsteinrichtungswerken als Nutzungsarten ausgewiesen (bitte um Angaben für die einzelnen Forstbetriebe nach Nutzungsarten, durchschnittlichem Nutzungssatz pro Hektar und Flächen in Hektar)? b) Wie sind diese Flächen in den aktuellen Naturschutzkonzepten auf die Klassen 1, 2, 3 und 4 verteilt (bitte um Angaben für die einzelnen Forstbetriebe nach Klassen 1, 2, 3, 4 und Flächen in Hektar)? 3. Wie viele Latschenflächen und Naturwaldreservate sind in dem Ansatz (32.000 ha) – Hiebsruhe im Gebirge enthalten (bitte um Flächenangaben in Hektar nach Forstbetrieb für beide o. g. Kategorien)? 4. a) Sind diese genannten Flächen in der aktuellen Forsteinrichtung zu 100 Prozent von der forstlichen Nutzung ausgenommen? b) Wenn nein, handelt es sich um eine Absichtserklärung, die Zug und Zug umgesetzt werden soll? c) Wenn ja, bis wann ist diese Umsetzung abgeschlossen ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.08.2018 Drucksache 17/23591 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23591 5. Nach welchen Kriterien wurden die o. g. permanenten Hiebsruheflächen ausgewählt? 6. a) Wie viele weitere permanente Hiebsruheflächen gibt es im Gebirge, die im o. g. Flächenansatz nicht enthalten sind (bitte um Flächenangaben in Hektar nach Forstbetrieb)? b) Warum wurden diese nicht berücksichtigt? BaySF-Bilanz zu Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung (III) − Weitere Flächen natürlicher Waldentwicklung und Biosphärenreservat Rhön Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Ist es rechtlich sichergestellt, dass die „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung“, die in der o. g. Bilanz der BaySF genannt sind, dauerhaft nutzungsfrei sind? b) Wenn ja, in welcher Form? 2. Wie sind diese „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung “ in den aktuellen Forsteinrichtungswerken als Nutzungsarten ausgewiesen (bitte um Angaben für die einzelnen Forstbetriebe nach Nutzungsarten, durchschnittlichem Nutzungssatz pro Hektar und Flächen in Hektar)? 3. Wie sind diese „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung“ nach den aktuellen Naturschutzkonzepten auf die Klassen 1, 2, 3 und 4 verteilt (bitte um Angaben für die einzelnen Forstbetriebe nach Klassen 1, 2, 3, 4 und Flächen in Hektar)? 4. a) Sind diese „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung “ in der aktuellen Forsteinrichtung zu 100 Prozent von der forstlichen Nutzung ausgenommen? b) Wenn nein, handelt es sich um eine Absichtserklärung, die Zug um Zug umgesetzt werden soll? c) Wenn ja, in welchem Zeitraum soll dies umgesetzt werden? 5. Bis wann ist diese Umsetzung abgeschlossen? 6. a) Wird in den Kernzonenflächen des Biosphärenreservates , die in der o. g. Bilanz der BaySF genannt sind, außer der Verkehrssicherung aktuell aktive Waldwirtschaft im Sinne von Holzentnahmen z. B. durch Waldumbaumaßnahmen betrieben? b) Fanden derartige Maßnahmen im Jahr 2018 statt? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Beteiligung der Bayerischen Staatsforsten AöR vom 09.08.2018 I. BaySF-Bilanz zu Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung – Allgemein 1. a) Welches fachliche Konzept liegt der Auswahl der oben genannten Flächentypen von Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung zugrunde? b) Welche fachlichen Kriterien wurden dazu verwendet ? Mit der Bayerischen Biodiversitätsstrategie bekennt sich der Freistaat Bayern zu seiner wichtigen Aufgabe, die Biodiversität für die folgenden Generationen zu schützen und zu erhalten. Das darin verankerte Leitbild des Schützens und Nutzens auf möglichst ganzer Fläche hat dabei eine besondere Bedeutung für die BaySF. Ein wichtiger Fokus liegt hierbei auch auf Flächen mit natürlicher Waldentwicklung . Dies sind Wälder (im Sinne des Art. 2 Waldgesetz für Bayern – BayWaldG), die dauerhaft in Hiebsruhe stehen und in denen natürliche Prozesse überwiegen. Die BaySF hat im Herbst 2017 die Fläche mit natürlicher Waldentwicklung im Bayerischen Staatswald systematisch erhoben. Gleichzeitig legt das Unternehmen großen Wert auf Transparenz und hat daher ebenfalls im Herbst 2017 auf seiner Internetseite die erhobenen Zahlen zur natürlichen Waldentwicklung im Staatswald und eine kartenmäßige Darstellung der bereits darstellbaren Trittsteine natürlicher Waldentwicklung veröffentlicht. So konnten in einem ersten Schritt bereits Trittsteine im Umfang von 45.000 ha exakt verortet werden, um sie für Bürgerinnen und Bürger einsehbar und in der Natur auffindbar zu machen. Die Erhebung und Integration der übrigen Trittsteine natürlicher Waldentwicklung in die interaktive Karte wird sukzessive bis 2020 vorgenommen, da zunächst noch aufwendige Abgrenzungs - und Vermessungsarbeiten, auch in schwer zugänglichem Gelände, erforderlich sind. Ausführliche Informationen sind im Internetauftritt der BaySF zu finden (www.baysf.de/ de/wald-schuetzen/bayerns-wilde-waelder/trittsteine-dernatuerlichen -waldentwicklung.html). Wie dort bereits veröffentlicht, orientiert sich die Erfassung der Flächen natürlicher Waldentwicklung methodisch an der auch in anderen Bundesländern angewandten Definition des Forschungsprojekts NWE-5 („Natürliche Waldentwicklung als Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“). Dabei wurden bayerische Besonderheiten, z. B. charakteristische Verhältnisse im Gebirgswald, der Schutz von eigentumsgleichen Rechten sowie spezielle Naturschutzbelange, entsprechend berücksichtigt. Entsprechend der NWE-5 Kriterien wurden Wälder mit natürlicher Entwicklung identifiziert, bei denen der Schutzstatus rechtlich bzw. vertraglich gesichert ist sowie Flächen, bei denen eine dokumentierte Eigenbindung des Schutzstatus vorliegt. Des Weiteren gibt das Naturschutzkonzept der BaySF einen Rahmen für die natürliche Waldentwicklung vor, dessen zentrales Ziel es ist, die natürlichen Lebensräume, vor allem der an den Wald gebundenen Tier- und Pflanzenarten, zu erhalten und zu verbessern. Drucksache 17/23591 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. a) Welche Lebensraumtypen, welche Waldgesellschaften und welche besonders geschützten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten sollen durch das gewählte Flächenset geschützt werden? b) In welcher Form flossen bei der Flächenfestlegung Vorkommen von Tier-, Pilz-, Pflanzenarten ein? Durch die Vielzahl an unterschiedlichen Trittsteinflächen wird eine große Vielfalt an Lebensraumtypen, Waldgesellschaften , Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in der Kulisse der natürlichen Waldentwicklung abgebildet. In den Regionalen Naturschutzkonzepten der BaySF- Forstbetriebe sind die naturschutzfachlich schützenswerten Lebensraumtypen, Waldgesellschaften, sowie Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und jeweils entsprechende Schutzmaßnahmen aufgeführt. Auch hier gewährleisten die BaySF umfassende Transparenz; die Regionalen Naturschutzkonzepte können im Internet eingesehen werden (www.baysf. de/de/wald-schuetzen/naturschutz.html). 3. a) Wie sind die ausgewählten Flächen in das landesweite Biotopverbundsystem integriert? b) Wie wurde bei der Flächenfestlegung das Kriterium Repräsentativität berücksichtigt? c) Nach welchen Kriterien wurde die Größe der einzelnen ausgewählten Wälder der Flächentypen „Klasse 1-Wälder“, „Permanente Hiebsruhe im Hochgebirge“, „Weitere Flächen natürlicher Waldentwicklung “ bemessen? Wie zu Frage 1 vorab erläutert, handelt es sich bei der Flächenerhebung um eine Erfassung des Ist-Zustands vorhandener Flächen. Sie erfolgt unabhängig von einem Biotopverbundsystem sowie unabhängig von möglichen Zusatzkriterien wie Repräsentativität oder Flächengröße. 4. Inwieweit gibt es Überschneidungen mit anderen Schutzgebieten (Natura 2000, Naturschutzgebiete) − bitte mit Flächenangabe für Überschneidungen der einzelnen Flächentypen „Klasse 1-Wälder“, „Permanente Hiebsruhe im Hochgebirge“ und „Weitere Flächen natürlicher Waldentwicklung“ jeweils mit Fauna-Flora-Habitat (FFH) -Gebieten, Vogelschutz-Gebieten (SPA-Gebieten, SPA = Special Protection Areas) und Naturschutzgebieten? Überschneidungen mit unterschiedlichen Schutzgebietskategorien bestehen und können nach der vollständigen Erfassung der Trittsteine natürlicher Waldentwicklung ausgewertet werden. 5. a) Welchen rechtlich verbindlichen Charakter hat die „dokumentierte Eigenbindung des Schutzstatus“, den die BaySF anführen? b) Inwieweit ist der Freistaat Bayern als Eigentümer daran gebunden? c) Ist durch Fachplanungen mit befristeter Geltungsdauer wie dem Forsteinrichtungsoperat oder dem Naturschutzkonzept sichergestellt, dass die von den BaySF ausgewählten Einzelflächen dauerhaft holznutzungsfrei bleiben? Entsprechend der NWE-5 Kriterien wurden Wälder mit natürlicher Entwicklung identifiziert, bei denen der Schutzstatus rechtlich bzw. vertraglich gesichert ist sowie Flächen, bei denen eine dokumentierte Eigenbindung des Schutzstatus vorliegt. Die BaySF sind ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Alleineigentum des Freistaates Bayern. Es unterliegt der laufenden Kontrolle durch den Aufsichtsrat sowie durch der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Die Interessen des Eigentümers Freistaat Bayern werden durch die staatlichen Mitglieder im Aufsichtsrat sichergestellt. Die Trittsteine der natürlichen Waldentwicklung werden bei zukünftigen Forsteinrichtungen übernommen bzw. kartiert . Ihr Status bleibt über die Forsteinrichtungsperioden hinweg dauerhafte Hiebsruhe und ist im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar. 6. Ist sichergestellt, dass durch eine Entscheidung des BaySF-Vorstands oder des Aufsichtsrats die von den BaySF ausgewählten Einzelflächen nicht wieder einer Holznutzung zugeführt werden? Auf die o. g. Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. a) Liegt eine Anerkennung der von den BaySF ausgewählten Flächen (81.800 Hektar) als NWE-Flächen (NWE = natürliche Waldentwicklung) durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor, insbesondere was die Eigenbindung angeht? b) Wurden die Flächen von den BaySF als NWE-Flächen beim BfN gemeldet? Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) wurde seinerzeit ohne Länderbeteiligung erstellt und ist weder rechts- noch länderverbindlich. Bayern hat eine eigene Bayerische Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die Biodiversitätsziele auf hohem Niveau verfolgt und bewusst einen anderen, anspruchsvolleren Weg geht. Statt einen fachlich nicht begründeten, pauschalen Prozentanteil der Waldfläche stillzulegen, strebt sie nach dem Prinzip „Schützen und Nutzen“ auf möglichst ganzer Fläche eine umfassende Integration von Naturschutzbelangen in die Waldbewirtschaftung an. Die Erfolge dieser Strategie sind vielfach belegt und dargestellt. Die NBS mit ihren pauschalen Stilllegungszielen ist somit nicht der Maßstab für Bayern, weshalb sich eine Meldung an das BfN und eine „Anerkennung“ durch das BfN erübrigt. II. BaySF-Bilanz zu Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung – Permanente Hiebsruhe im Hochgebirge 1. a) Inwieweit ist es rechtlich sichergestellt, dass oben genannte permanente Hiebsruheflächen, die keine Naturwaldreservate sind, dauerhaft nutzungsfrei sind? 1. b) Wenn ja, in welcher Form? Auf die Antwort zu I. Frage 5 wird verwiesen. 2. a) Wie sind diese Flächen in den aktuellen Forsteinrichtungswerken als Nutzungsarten ausgewiesen (bitte um Angaben für die einzelnen Forstbetriebe nach Nutzungsarten, durchschnittlichem Nutzungssatz pro Hektar und Flächen in Hektar)? b) Wie sind diese Flächen in den aktuellen Naturschutzkonzepten auf die Klassen 1, 2, 3 und 4 verteilt (bitte um Angaben für die einzelnen Forstbetriebe nach Klassen 1, 2, 3, 4 und Flächen in Hektar)? Flächen mit permanenter Hiebsruhe im Hochgebirge werden sukzessive bis Ende 2020 vollständig erfasst und ggf. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23591 im zum Teil schwer zugänglichen Gelände neu abgegrenzt. In aktuellen Forsteinrichtungswerken stehen diese Flächen bereits in Hiebsruhe. Klasse 1-Bestände sind nicht Bestandteil der Kulisse „permanente Hiebsruhe im Hochgebirge“, sondern werden als eigene Kategorie aufgeführt (vgl. www.baysf.de/de/ wald-schuetzen/bayerns-wilde-waelder/trittsteine-der-natuerlichen -waldentwicklung.html). Aussagen zur Verteilung auf die übrigen Kategorien der Waldbestände nach BaySF- Naturschutzkonzept können erst nach Abschluss des laufenden Prozesses erfolgen. 3. Wie viele Latschenflächen und Naturwaldreservate sind in dem Ansatz (32.000 ha) – Hiebsruhe im Gebirge enthalten (bitte um Flächenangaben in Hektar nach Forstbetrieb für beide o. g. Kategorien)? Naturwaldreservate sind nicht Bestandteil der Kulisse „permanente Hiebsruhe im Gebirge“, sondern werden als eigene Kategorie aufgeführt (vgl. www.baysf.de/de/wald-schuetzen/ bayerns-wilde-waelder/trittsteine-der-natuerlichen-waldentwicklung .html). Eine detaillierte Abgrenzung der Latschenfläche ist erst nach Abschluss des laufenden Prozesses möglich. 4. a) Sind diese genannten Flächen in der aktuellen Forsteinrichtung zu 100 Prozent von der forstlichen Nutzung ausgenommen? b) Wenn nein, handelt es sich um eine Absichtserklärung , die Zug um Zug umgesetzt werden soll? c) Wenn ja, bis wann ist diese Umsetzung abgeschlossen ? Auf die o. g. Antwort zu II. Frage 2 wird verwiesen. 5. Nach welchen Kriterien wurden die o. g. permanenten Hiebsruheflächen ausgewählt? Gerade im Bayerischen Hochgebirge liegen ausgedehnte Waldflächen mit natürlicher Entwicklung, die das im Bayerischen Biodiversitätsprogramm 2030 nur für diesen Naturraum definierte Kriterium einer großräumigen Nichtnutzung erfüllen. Eine forstliche Nutzung findet dort aufgrund extremer Verhältnisse, schwieriger Geländebedingungen und naturschutzfachlicher Aspekte dauerhaft nicht statt. Im Weiteren wird auf die Antwort zu I. Frage 1 verwiesen. 6. a) Wie viele weitere permanente Hiebsruheflächen gibt es im Gebirge, die im o. g. Flächenansatz nicht enthalten sind (bitte um Flächenangaben in Hektar nach Forstbetrieb)? b) Warum wurden diese nicht berücksichtigt? Aussagen zum Umfang weiterer permanenter Hiebsruheflächen im Gebirge können erst nach vollständiger Erfassung und Abgrenzung Ende 2020 erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese Flächen wie die übrigen Trittsteine Natürlicher Waldentwicklung auf der Homepage der BaySF veröffentlicht. III. BaySF-Bilanz zu Wäldern mit einer natürlichen Waldentwicklung – Weitere Flächen der natürlichen Waldentwicklung und Biosphärenreservat Rhön 1. a) Ist es rechtlich sichergestellt, dass die „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung“, die in der o. g. Bilanz der BaySF genannt sind, dauerhaft nutzungsfrei sind? b) Wenn ja, in welcher Form? Auf die Antwort zu I. Frage 5 wird verwiesen. 2. Wie sind diese „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung“ in den aktuellen Forsteinrichtungswerken als Nutzungsarten ausgewiesen (bitte um Angaben für die einzelnen Forstbetriebe nach Nutzungsarten, durchschnittlichem Nutzungssatz pro Hektar und Flächen in Hektar)? Die „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung“ werden bis Ende 2020 vollständig erfasst und abgegrenzt. In aktuellen Forsteinrichtungswerken stehen sie in Hiebsruhe. 3. Wie sind diese „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung“ nach den aktuellen Naturschutzkonzepten auf die Klassen 1, 2, 3 und 4 verteilt (bitte um Angaben für die einzelnen Forstbetriebe nach Klassen 1, 2, 3, 4 und Flächen in Hektar)? Klasse 1-Bestände sind nicht Bestandteil der Kulisse „Weitere Flächen mit natürlicher Waldentwicklung“, sondern als eigene Kategorie aufgeführt (vgl. www.baysf.de/de/ wald-schuetzen/bayerns-wilde-waelder/trittsteine-der-natuerlichen -waldentwicklung.html). Aussagen zur Verteilung auf die übrigen Kategorien der Waldbestände nach BaySF- Naturschutzkonzept können erst nach Abschluss der laufenden Arbeiten erfolgen. 4. a) Sind diese „Weiteren Flächen mit natürlicher Waldentwicklung “ in der aktuellen Forsteinrichtung zu 100 Prozent von der forstlichen Nutzung ausgenommen ? b) Wenn nein, handelt es sich um eine Absichtserklärung , die Zug um Zug umgesetzt werden soll? c) Wenn ja, in welchem Zeitraum soll dies umgesetzt werden? Auf die Antwort zu III. Frage 2 wird verwiesen. 5. Bis wann ist diese Umsetzung abgeschlossen? Auf die Antwort zu III. Frage 2 wird verwiesen. 6. a) Wird in den Kernzonenflächen des Biosphärenreservats , die in der o. g. Bilanz der BaySF genannt sind, außer der Verkehrssicherung aktuell aktive Waldwirtschaft im Sinne von Holzentnahmen z. B. durch Waldumbaumaßnahmen betrieben? b) Fanden derartige Maßnahmen im Jahr 2018 statt? Die Kernzonen des Biosphärenreservats Rhön sind als Naturschutzgebiet rechtlich gesichert. Gemäß der Naturschutzgebietsverordnung findet noch eine „Bereinigung eines durch menschliche Eingriffe entstandenen naturwidrigen Zustands“ auf Flächen statt, die im Einvernehmen mit den Behörden (Regierung von Unterfranken mit Verwaltung Biosphärenreservat Rhön sowie Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale) festgelegt wurden. Die Umsetzung erfolgt planmäßig. Nach Beendigung der Maßnahmen werden auch diese Flächen der natürlichen Sukzession überlassen. Bereits heute dürften sich 75 Prozent in Prozessschutz befinden. Im Jahr 2018 fanden entsprechende Maßnahmen zur Bereinigung eines naturwidrigen Zustands statt.