Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 10.07.2018 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft Angesichts der massiven Biodiversitätsverluste in landwirtschaftlich genutzten Flächen, erheblicher Boden-Erosionsverluste bei Niederschlägen durch unangepasste Wirtschaftsweisen und die Freisetzung von Klimagasen in entwässerten Mooren wird vielerorts das Regelwerk der „guten fachlichen Praxis“ diskutiert. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Verlust an Biodiversität in Bayern durch die intensive Landnutzung in den vergangenen 30 Jahren ein, insbesondere der Insekten, Vögel und Amphibien? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuellen Regelungen zur guten fachlichen Praxis angesichts des Biodiversitätsverlusts in den vergangenen 30 Jahren? c) Inwiefern müssen diese Regelungen nach Einschätzung der Staatsregierung verbessert werden? 2. a) Welche Menge an Oberboden ging in den vergangenen zehn Jahren durch Erosion verloren? b) Wie beurteilt die Staatsregierung diesen Verlust von Oberboden und die starke Beeinträchtigung des Grund- und Oberflächenwassers im Hinblick auf die Vorgaben der guten fachlichen Praxis? c) Wo sollten in dieser Hinsicht die Vorgaben der guten fachlichen Praxis verbessert werden? 3. a) Welche Mengen an Treibhausgasen werden durch Entwässerung und landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden in Bayern jährlich freigesetzt? b) Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Nutzung von Moorböden im Rahmen der guten fachlichen Praxis ? c) Welche Defizite erkennt die Staatsregierung bei den Vorgaben zur guten fachlichen Praxis im Hinblick auf die Nutzung von Moorböden sowie deren Auswirkung auf das Klima? 4. a) Was sollte nach Einschätzung der Staatsregierung an den Vorgaben der guten fachlichen Praxis geändert werden, um die Freisetzung von Treibhausgasen zu minimieren? b) Welche Förderprogramme gibt es zur Reduktion der Freisetzung von Treibhausgasen bei der landwirtschaftlichen Flächennutzung? c) Wie viele Hektar werden über die in Frage 4 b angegebenen Förderprogramme aktuell gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? 5. a) Inwiefern wurden in den letzten zehn Jahren Fördermaßnahmen und Projekte weiterentwickelt, um die konkreten Anforderungen an die gute fachliche Praxis an die aktuellen Umstände wie Insektensterben und zunehmende Gefährdung durch Starkregen anzupassen ? b) Wie erfolgreich schätzt die Staatsregierung die Überprüfung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft ein? c) Können nach Bewertung der Staatsregierung die gesetzten Ziele der bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie und des bayerischen Klimaschutzprogramms sowie die Schutzziele auf Bundesebene durch die gute fachliche Praxis erreicht werden? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.08.2018 1. a) Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Verlust an Biodiversität in Bayern durch die intensive Landnutzung in den vergangenen 30 Jahren ein, insbesondere der Insekten, Vögel und Amphibien? Der Verlust an Biodiversität in Bayern ist auf ein komplexes Zusammenspiel vieler Faktoren zurückzuführen. Der Verlust an Biodiversität durch die intensive Landnutzung ist deshalb isoliert von den anderen Faktoren nicht genauer quantifizierbar . Bei der Einschätzung der Biodiversität werden vor allem Artenzahl, Verbreitung der Arten und die Individuenzahl berücksichtigt . Die wichtigsten Daten stammen aus den Erhebungen als Grundlage für das Arten- und Biotopschutzprogramm und für die Roten Listen. Die Daten sind auch nicht mit Ursachen für mögliche dokumentierte Änderungen verknüpft , sodass kein direkter Bezug zur intensiven Landnutzung herstellbar ist. Eine konkrete quantitative Angabe der Bestandsveränderungen gibt es für die meisten Arten nicht. Die folgenden Änderungen sind ohne Angabe der Ursachen für die Entwicklungen dokumentiert: Insekten: – Seit den 1970er-Jahren dokumentieren die „Roten Listen gefährdeter Arten“ den Rückgang der Artenvielfalt. Die Roten Listen wurden 2003 bzw. z. T. 2016/2017 aktualisiert . Sie bewerten etwa die Hälfte der heimischen Insektenfauna. Die Bilanzierung der Roten Listen 2003 und der seit 2016 vorliegenden Fortschreibungen in Bayern dokumentieren einen fortgesetzten Arten- und Individuenrückgang , der bei spezialisierten Arten schneller Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23592 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23592 ist als bei Generalisten („Trivialisierung“ des Artenspektrums ). – Im Gegenzug zeigten sich bei einzelnen Arten positive Bestandsentwicklungen. Hier zeigten Artenhilfsprogramme positive Wirkungen. Vögel: – Vor allem Vogelarten der offenen oder durch Hecken und andere Gehölze gegliederten Landschaft und Arten des Siedlungsraumes sind in ihren Beständen rückläufig – auch solche, die in den 1980er- und 1990er-Jahren noch relativ häufig waren. Der Rückgang betrifft ganze Artengruppen wie die körnerfressenden Arten oder die Schwalben. Bei den Wiesenbrütern konnte trotz 35 Jahren Wiesenbrüterprogramm der Abwärtstrend nicht gestoppt werden (Stand LfU 2015). – Der vom Landesamt für Umwelt (LfU) für den Vollzug der ELER-Verordnung (ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) berechnete Agrarvogelindex für Bayern zeigt, dass die Bestände der zehn charakteristischen Vogelarten des Lebensraumtyps „Agrarland“ in den vergangenen 40 Jahren deutlich zurückgingen. Erst in den letzten 10 Jahren deutet sich eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau an. Eine Trendumkehr ist jedoch nicht erkennbar. – Positive oder stabile Entwicklungen und Erfolge von Schutzbemühungen gibt es vor allem bei großen Vogelarten wie Weiß- und Schwarzstorch, Kranich, Uhu oder Seeadler und Wiesenweihe, die durch einen verbesserten gesetzlichen Schutz in Europa und auch durch gezielte Artenhilfsprogramme ihre Bestände erhöhen und ihre Verbreitungsgebiete ausdehnen konnten. Amphibien: 12 der 19 bis 20 in Bayern heimischen Amphibienarten sind gefährdet. Bei 5 Arten hat sich die Einstufung nach Roter Liste zwischen 1992 und 2003 verschlechtert. b) Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuellen Regelungen zur guten fachlichen Praxis angesichts des Biodiversitätsverlusts in den vergangenen 30 Jahren? Die „gute fachlichen Praxis“ (gfP) bezieht sich auf Maßnahmen , die der nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und der nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource dienen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG). Die gfP schließt auch immissionsschutz-, abfall-, dünge-, pflanzenschutz-, naturschutz-, wasser- und bodenschutzrechtliche Regelungen ein. Sie ist nicht statisch, sondern stellt den aktuell technisch und wirtschaftlich möglichen Mindeststandard für eine nachhaltige Landnutzung dar. Sie muss regelmäßig an den technischen Fortschritt angepasst werden. Die gfP gibt allgemeine Empfehlungen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Im Hinblick auf die Biodiversität sind dabei insbesondere zu nennen: – Hecken und andere Strukturelemente erhalten, – Boden-Biodiversität durch Fruchtfolgen erhalten oder fördern sowie – die Vorgaben zum Pflanzenschutz und zur Düngung. Ein effizienter Schutz der Biodiversität sollte umfassend auf der Ebene von Agrarlandschaften ansetzen, um z. B. eine ausreichende Habitatdiversitätsmenge und -vernetzung zu gewährleisten. Dieser umfassende Ansatz verlangt neben den fachrechtlichen Vorgaben und der gfP nach ergänzenden Maßnahmen, wie beispielsweise dem Greening, den Agrarumweltprogrammen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)/Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), Landschaftspflegemaßnahmen und Artenhilfsprogrammen. c) Inwiefern müssen diese Regelungen nach Einschätzung der Staatsregierung verbessert werden ? Die aktuellen Regelungen der gfP werden als ausreichend eingeschätzt. Sollten sich der fachliche Kenntnisstand ändern oder sich z. B. im Rahmen der Digitalisierung neue vertretbare, allgemein anwendbare technische Lösungen ergeben, kann die gfP zukünftig in einzelnen Bereichen präzisiert werden. 2. a) Welche Menge an Oberboden ging in den vergangenen zehn Jahren durch Erosion verloren? Genaue, durch Messungen belegte Zahlen dazu gibt es nicht. Mit dem Erosionsmodell „Allgemeine Bodenabtragsgleichung “ können die mittleren Bodenabträge über einen längeren Zeitraum geschätzt werden. Demnach ist für die bayerischen Böden unter Ackernutzung ein durchschnittlicher Bodenabtrag von ca. 3 t/ha und Jahr anzusetzen, wobei der Bodenabtrag in den unterschiedlichen Naturräumen variiert. In den einzelnen Jahren kommt es wegen der sehr unterschiedlichen Regenintensitäten zu Abweichungen nach oben oder unten. b) Wie beurteilt die Staatsregierung diesen Verlust von Oberboden und die starke Beeinträchtigung des Grund- und Oberflächenwassers im Hinblick auf die Vorgaben der guten fachlichen Praxis? Zu den Grundsätzen der gfP bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung gehört, dass Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung, möglichst vermieden werden. In der Beratung sollen die Grundsätze der gfP entsprechend vermittelt werden. So lauten die Vorgaben von § 17 BBodSchG zur Erfüllung der Vorsorgepflicht zur gfP in der Landwirtschaft. Je nach standörtlicher Erosionsgefährdung und Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes soll ein Landwirt passende Maßnahmen ergreifen, um Bodenabträge wirksam zu verhindern und so z. B. auch den Schutz kiesiger Flusssohlen vor eingespültem Oberboden zu verbessern . Die Staatsregierung hat umfassende Initiativen ergriffen, um die Landwirte dabei zu unterstützen, die gfP zum Erosionsschutz umzusetzen: – Erarbeitung der Handlungsempfehlungen Erosionsschutz (2017, www.lfl.bayern.de/bodenerosion). – Die standörtliche Erosionsgefährdung kennen die Landwirte zunächst aus der Einstufung der Bayerischen Erosionsschutzverordnung . Eine weitere Differenzierung ist jedoch nötig. Dazu entwickelt die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eine neue App, mit der die Erosionsgefährdung am Standort deutlich differenzierter bestimmt werden kann (Fertigstellung im Herbst 2018). Darüber hinaus erlaubt die App eine Beurteilung, mit Drucksache 17/23592 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 welchen Bewirtschaftungsmaßnahmen an dem jeweiligen Standort eine ausreichende Reduzierung des Bodenabtragsrisikos erreicht wird. – Das Maßnahmenpaket des Landwirtschaftsressorts im Wasserpakt hilft den Landwirten, die für ihren Standort und Betrieb passenden Maßnahmen der gfP zu identifizieren und anzuwenden. Um dem Einzelfall mit einem bestmöglichen Ergebnis gerecht zu werden, stehen Beratung (Wasserberater), Förderung (KULAP), Vorbildfunktion (Netz von Demonstrationsbetrieben), Bildung und die bayernweite Etablierung der Initiative boden:ständig im Vordergrund. – Flankiert werden die freiwilligen Angebote durch verbindliche Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch die Cross-Compliance-Verpflichtungen und die fachrechtlichen Vorgaben (z. B. Gefahrenabwehr im Bodenschutzrecht). – Weitere Vorgaben zur gfP sind insbesondere im Düngerecht , im Pflanzenschutzrecht sowie im Naturschutzrecht enthalten. c) Wo sollten in dieser Hinsicht die Vorgaben der guten fachlichen Praxis verbessert werden? Die Vorgaben der gfP zum Erosionsschutz sind in der Zielsetzung klar formuliert. Bodenabträge sind möglichst zu vermeiden . Entscheidend ist das Erkennen der Gefährdung in Verbindung mit der konsequenten Umsetzung betriebsindividuell passender Maßnahmen. Siehe dazu die Antwort auf Frage 2 b. Zur weiteren Unterstützung der genannten Initiativen erarbeitet die LfL derzeit ein Merkblatt, das die grundsätzlichen Vorgaben der gfP zum Erosionsschutz differenzierter und anhand von Fallbespielen darstellt. Die Vorgaben zur gfP für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln dienen u. a. ebenfalls dazu, nachteilige Einträge von Nährstoffen sowie Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren Metaboliten in die Gewässer zu vermeiden . Wo diese Ziele in erkennbarer Weise bisher nicht erreicht werden, muss die Anwendung der gfP noch besser in der Praxis verankert werden. 3. a) Welche Mengen an Treibhausgasen werden durch Entwässerung und landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden in Bayern jährlich freigesetzt? Nach Berechnungen der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf , Fachgebiet für Vegetationsökologie (Prof. Dr. Matthias Drösler) werden jährlich 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente aus entwässerten landwirtschaftlich genutzten Moorböden in Bayern emittiert. b) Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Nutzung von Moorböden im Rahmen der guten fachlichen Praxis? Die Erhaltung des standorttypischen Humusgehalts ist ein Grundsatz der gfP. Aid1 (2013) stellt klar, dass sich der Grundsatz auf die Humusvorräte im gesamten Bodenprofil bezieht – also auf die Erhaltung des Torfkörpers in seiner aktuellen Mächtigkeit. Es gibt derzeit aber keine speziellen Vorgaben der gfP zur Bodennutzung auf Moorböden. Moorböden gelten als umweltsensibles Gebiet, auf dem Dauergrünland nicht in Ackerland umgewandelt werden darf. Die Arbeitshilfe Grünlanderhalt von LfL und LfU (2013)2 stellt klar: „Erfüllt eine Fläche die […] Kriterien für Erosionsgefährdung , Überschwemmungsgebiet, hohen Grundwasserstand oder Moorstandort, dann entspricht im Regelfall Grünlandund nicht Ackernutzung der guten fachlichen Praxis.“ c) Welche Defizite erkennt die Staatsregierung bei den Vorgaben zur guten fachlichen Praxis im Hinblick auf die Nutzung von Moorböden sowie deren Auswirkung auf das Klima? Siehe Antwort zu Frage 4 a. 4. a) Was sollte nach Einschätzung der Staatsregierung an den Vorgaben der guten fachlichen Praxis geändert werden, um die Freisetzung von Treibhausgasen zu minimieren? Die Fragen 3 c und 4 a werden gemeinsam beantwortet, da mögliche Defizite und Anpassungsbedarf der gfP im Hinblick auf die Freisetzung von Treibhausgasen nur bei der Nutzung von Moorböden gesehen werden. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) fordert in ihrem Papier zur Bedeutung und zum Schutz von Moorböden (LABO 2017), dass die gfP gemeinsam mit den betroffenen Interessengruppen weiterentwickelt werden muss. „Allein mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen […] sei […] ein Umstieg auf eine nachhaltige Moorbodennutzung nur schwer zu bewältigen […]“. Es wird festgestellt, dass die gfP der land- und forstwirtschaftlichen Moorbodennutzung zu definieren ist und aus bodenschutzfachlicher Sicht folgende Ergänzungen der gfP bei Moorböden erforderlich sind: – Erhalt bzw. Verminderung der Verluste des Kohlenstoffvorrats in Moorböden durch Wasserstandsregulierung; – Einsatz bodenschonender Technik; – Vermeiden von Bodenabträgen (Winderosion) durch kontinuierliche Bodenbedeckung (Grünlandnutzung) und Vermeidung von Überweidung. Bei den erforderlichen Ergänzungen nach LABO handelt es sich zum Teil um Konkretisierungen der bereits weitreichenden Vorgaben von § 17 BBodSchG. Schrittweise ist ein Zielzustand anzustreben, bei dem die Zersetzung des Torfkörpers weitestgehend gestoppt wird. Dies setzt dauerhaft relativ flurnahe Wasserstände voraus, die mit den derzeitigen Produktionszielen und Techniken kaum vereinbar sind. Nur eine massive Unterstützung der Landwirte und Marktentwicklung für Paludikulturen und nasse Produktionslinien können den Weg zum Moorschutz weisen, gekoppelt mit regionalen Wassermanagementprogrammen. Denn Wasserstandsregelung kann abhängig von den einzelnen Gebieten Quellen: 1 aid (2013): Gute Fachliche Praxis – Bodenbewirtschaftung und Bodenschutz. Quellen: 2 Arbeitshilfe der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Bayerischen Landesamts für Umwelt für Stellungnahmen der Ämter für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten und als Leitfaden für die unteren Naturschutzbehörden . Stand: 12.06.2013 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23592 nur in größeren Einheiten, i. d. R. aber nicht einzelflächenbezogen organisiert werden. Quelle: LABO 2017: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz Entwurf: Bedeutung und Schutz von Moorböden – Hintergrundpapier . b) Welche Förderprogramme gibt es zur Reduktion der Freisetzung von Treibhausgasen bei der landwirtschaftlichen Flächennutzung? Im Rahmen des KULAP ist eine Antragstellung für folgende Programme möglich: – B20/B21/B22/B23 – Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser , – B25/B26 – Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung , – B28/B29 – Umwandlung von Acker- in Grünland entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten, – B10 – Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb. Im Rahmen des VNP ist eine Antragstellung für folgende Programme möglich: – H20 – Umwandlung von Ackerland in Grünland, – H21, H22/F22–H25/F25 – Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume, – H30 – Ergebnisorientierte Grünlandnutzung, – H/F31, H/F32, H/F33 – Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume. Diese Grundleistungen sind jeweils mit weiteren Zusatzleistungen kombinierbar. c) Wie viele Hektar werden über die in Frage 4 b angegebenen Förderprogramme aktuell gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis )? Siehe Anlagen 1–4. 5. a) Inwiefern wurden in den letzten zehn Jahren Fördermaßnahmen und Projekte weiterentwickelt, um die konkreten Anforderungen an die gute fachliche Praxis an die aktuellen Umstände wie Insektensterben und zunehmende Gefährdung durch Stark regen anzupassen? Die gfP beschreibt den Mindeststandard der Bodennutzung. Fördermaßnahmen setzen darauf auf und unterstützen weitergehende Anstrengungen der Landwirte, z. B. durch KULAP, VNP, die Landschaftspflege und spezielle Artenhilfsprogramme . Freiwillige Maßnahmen und Beratung für bienenfreundliche Mahd sind ebenfalls wichtige Bausteine. Ein besonderes Erfolgsmodell gegen das Insektensterben in Bayern sind die mehrjährigen Blühflächen auf Ackerflächen im KULAP mit zertifizierten Qualitätssaatmischungen . Die im KULAP vorgeschriebenen Blühmischungen tragen das QBB-Siegel (QBB = Qualitätsblühmischungen Bayern), welches u. a. Wildarten mit regionalem Bezug gewährleistet . Die Blühmischung enthält ein- und mehrjährige Pflanzenarten, wodurch sich die Blühfläche während der Standzeit von fünf Jahren umgestaltet und sehr vielfältig ist. Die mehrjährigen KULAP-Blühflächen bleiben nach der Aussaat für fünf Jahre unberührt (keine Bodenbearbeitung, keine Pflanzenschutzmittel). Neben dem wechselnden Blütenangebot bieten die Strukturen über die Jahre so auch Reproduktionsraum für Insekten. Mit mittlerweile mehr als 13.000 ha Fläche vorwiegend in den intensiven Ackerbauregionen Bayerns haben diese einen erheblichen Flächenanteil und eine sehr hohe Biodiversitätsleistung. Maßnahmen mit spätem Schnittzeitpunkt sowie die extensive Weidenutzung in Verbindung mit eingeschränkter Düngung oder Düngungsverzicht im Rahmen von VNP auf derzeit über 80.000 ha gewährleisten eine insektenfreundliche Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden. Weitere freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung von Weg- und Ackerrainen , Hecken und anderen Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft als Lebensstätten für Insekten sind im Rahmen des „Blühpakts Bayern“ vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vorgesehen. Andere KULAP-Maßnahmen und freiwillige Vereinbarungen leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag. Weitere Maßnahmen werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz umgesetzt. Fördermaßnahmen und Projekte als Reaktion auf die zunehmende Gefährdung durch Starkregen sind in der Antwort zu Frage 2 b. aufgeführt. Sie betreffen vor allem das Maßnahmenpaket im Wasserpakt. Ergänzend sind abgeschlossene und laufende Forschungs- und Demonstrationsprojekte zu nennen – zu erosionsmindernden Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren inkl. Gülleeinarbeitung, – zur Evaluierung der Wirksamkeit von Erosionsschutzmaßnahmen , – zur Zunahme und Regionalisierung der Regenerosivität, – zu Alternativen für Mais als Substrat in Biogasanlagen. b) Wie erfolgreich schätzt die Staatsregierung die Überprüfung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft ein? Pflanzenschutz: Die gfP im Pflanzenschutz wird regelmäßig überarbeitet und die Anwender im Sachkundenachweis für Pflanzenschutz geschult. Dieses Instrument wird als sehr effektiv und sinnvoll angesehen. Biodiversität: Die Fruchtfolgen werden als Bestandteil der Grundanforderungen der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie einschlägiger Verpflichtungen im Rahmen von KULAP- Maßnahmen nach EU-Vorgaben überprüft. Der Erhalt von Hecken und Feldgehölzen wird ebenfalls regelmäßig überprüft . Maßnahmen zur gezielten Förderung der Biodiversität gehen über den Mindeststandard, den die gfP beschreibt, deutlich hinaus. Erosionsschutz: Im Erosionsschutz werden die Grundanforderungen der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung zum Erosionsschutz sowie einschlägige Verpflichtungen im Rahmen von KULAP-Maßnahmen nach EU-Vorgaben überprüft. Drucksache 17/23592 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 c) Können nach Bewertung der Staatsregierung die gesetzten Ziele der bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie und des bayerischen Klimaschutzprogramms sowie die Schutzziele auf Bundesebene durch die gute fachliche Praxis erreicht werden? Es ist nicht der Auftrag der gfP, alle Umweltziele auf allen Flächen gleichzeitig zu erreichen. Vielmehr muss abgewogen werden, welches Schutzziel wo prioritär erreicht werden soll. Zum Beispiel erfordern Biodiversität (mageres Offenland) und Klimaschutz (Kohlenstoffsenken) z. T. gegenläufige Bewirtschaftungsmaßnahmen. Die gfP kann als Grundsicherung für die Schutzgüter im Sinne eines Mindeststandards so weit beitragen, wie es mit dem aktuellen Stand der Technik in der Praxis möglich ist. Anlage 1 - L1-7310-1/110 Förderprogramme zur Reduktion der Freisetzung von Treibhausgasen nach Regierungsbezirk Regierungsbezirk Ökolandbau (B10, A11) Ext. Grünlandnutzung (A24, B30) Umwandlung Acker in Grünland (B28, B29, A34) Injektionsverfahren (B25, B26, A62, A63) Grünlandextensi - vierung (B20) Grünlandextensi - vierung (B21) Grünlandextensi - vierung auf Almen(B22, B23) (ha) (ha) (ha) (ha) (ha) (ha) (ha) Oberbayern 79118 4370 2482 176808 46005 13680 5530 Niederbayern 24249 4089 2136 156598 19541 8282 0 Oberpfalz 27385 8329 3237 109572 9117 4444 0 Oberfranken 27276 8830 2615 82387 11096 5891 0 Mittelfranken 18439 9372 2934 143825 8791 3246 0 Unterfranken 37389 5910 1465 69374 19494 2480 0 Schwaben 56490 2045 367 131972 29654 19044 14814 Bayern 270346 42945 15236 870537 143697 57067 20344 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592 Anlage 2 - L1-7310-1/110 Förderprogramme zur Reduktion der Freisetzung von Treibhausgasen nach Landkreis Lkr Landkreis Ökolandbau (B10, A11) Ext. Grünlandnutzung (A24, B30) Umwandlung Acker in Grünland (B28, B29, A34) Injektionsverfahren (B25, B26, A62, A63) Grünlandextensi - vierung (B20) Grünlandextensi - vierung (B21) Grünlandextensi - vierung auf Almen (B22, B23) (ha) (ha) (ha) (ha) (ha) (ha) (ha) 161 Ingolstadt (Stadt) 232 69 9 753 21 162 München (Stadt) 24 0 8 114 146 18 163 Rosenheim (Stadt) 39 1 9 80 32 171 Altötting 1688 159 129 14997 397 91 172 Berchtesgadener Land 2339 29 163 3662 3425 494 196 173 Bad Tölz-Wolfratshausen 5861 30 9 2230 8107 1750 513 174 Dachau 3282 160 75 12065 74 25 175 Ebersberg 2090 71 32 5610 336 79 176 Eichstätt 2417 746 356 11978 665 12 177 Erding 3044 390 152 16417 404 62 178 Freising 3805 776 261 9480 450 148 179 Fürstenfeldbruck 2124 126 161 7153 131 14 180 Garmisch-Partenkirchen 1781 5 0 278 5532 432 2321 181 Landsberg am Lech 5430 79 29 8269 1702 1002 182 Miesbach 7425 14 5 2692 6303 1721 1068 183 Mühldorf a.Inn 2856 231 112 20118 296 202 184 München 1287 61 9 2785 845 115 185 Neuburg-Schrobenhausen 1787 458 189 8420 184 100 186 Pfaffenhofen a.d.Ilm 3137 442 122 6935 156 100 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592 187 Rosenheim 8803 55 75 8051 4613 1301 667 188 Starnberg 2416 59 129 2422 829 400 189 Traunstein 8093 381 447 26782 4227 1405 767 190 Weilheim-Schongau 9156 30 2 5518 7163 4176 261 Landshut (Stadt) 265 16 8 229 11 2 262 Passau (Stadt) 164 8 0 286 71 1 263 Straubing (Stadt) 40 13 1 361 110 271 Deggendorf 1304 629 82 8711 1955 655 272 Freyung-Grafenau 2709 139 1 6547 6928 2095 273 Kelheim 1996 773 532 12046 317 83 274 Landshut 4354 442 323 28818 174 37 275 Passau 3556 480 263 31118 1771 1016 276 Regen 1839 60 17 4733 5479 3474 277 Rottal-Inn 2577 817 661 33915 607 398 278 Straubing-Bogen 2492 486 109 12055 1859 482 279 Dingolfing-Landau 2953 226 137 17780 259 40 361 Amberg (Stadt) 228 11 0 992 125 22 362 Regensburg (Stadt) 254 32 9 54 14 363 Weiden i.d.OPf. (Stadt) 290 48 2 344 42 25 371 Amberg-Sulzbach 3271 613 235 17808 690 468 372 Cham 2721 1518 197 14098 3178 2517 373 Neumarkt i.d.OPf. 6695 2097 1683 14536 1953 268 374 Neustadt a.d.Waldnaab 2929 546 101 16118 738 440 375 Regensburg 5241 2028 665 9403 1002 162 376 Schwandorf 2911 1088 276 16637 904 329 377 Tirschenreuth 2846 350 70 19583 470 214 461 Bamberg (Stadt) 74 78 5 87 83 9 462 Bayreuth (Stadt) 179 37 2 1247 105 77 463 Coburg (Stadt) 17 28 4 315 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592 464 Hof (Stadt) 125 49 33 594 21 52 471 Bamberg 2895 1664 579 10790 846 311 472 Bayreuth 3614 1163 549 18632 2910 2810 473 Coburg 2237 265 132 7922 268 56 474 Forchheim 2695 664 406 3929 1406 373 475 Hof 4620 1137 350 13508 549 74 476 Kronach 3043 414 35 2880 2106 325 477 Kulmbach 3695 1694 156 8724 1450 1083 478 Lichtenfels 1109 718 296 5450 847 475 479 Wunsiedel i.Fichtelgebirge 2972 918 67 8309 505 246 561 Ansbach (Stadt) 234 185 91 2105 185 39 562 Erlangen (Stadt) 234 152 19 381 81 563 Fürth (Stadt) 53 50 8 1066 17 564 Nürnberg (Stadt) 92 67 0 161 115 565 Schwabach (Stadt) 38 9 5 396 32 571 Ansbach 4574 2582 1041 57711 1831 1362 572 Erlangen-Höchstadt 1795 725 137 5037 678 170 573 Fürth 799 142 53 5218 37 0 574 Nürnberger Land 2630 1071 334 5082 2568 741 575 Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 3732 2088 728 34326 1516 424 576 Roth 1769 840 213 9138 800 294 577 Weißenburg-Gunzenhausen 2490 1462 303 23203 930 215 661 Aschaffenburg (Stadt) 53 97 2 161 335 2 662 Schweinfurt (Stadt) 41 12 1 161 0 663 Würzburg (Stadt) 125 12 7 360 152 671 Aschaffenburg 2843 340 80 2040 3528 391 672 Bad Kissingen 6835 924 180 5055 5921 1158 673 Rhön-Grabfeld 6213 1390 203 14831 2514 200 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592 674 Haßberge 3567 1022 183 10631 901 214 675 Kitzingen 1106 500 223 9471 296 93 676 Miltenberg 2036 245 19 3581 2907 170 677 Main-Spessart 4948 685 286 5171 2554 187 678 Schweinfurt 5435 409 109 6682 106 50 679 Würzburg 4187 276 173 11229 279 13 761 Augsburg (Stadt) 55 21 1 803 80 36 762 Kaufbeuren (Stadt) 229 4 0 242 101 142 763 Kempten (Allgäu) (Stadt) 1031 1 0 780 167 496 764 Memmingen (Stadt) 82 30 0 476 51 38 771 Aichach-Friedberg 2624 234 49 18431 150 11 772 Augsburg 2603 196 51 15244 764 157 773 Dillingen a.d.Donau 1501 234 11 17045 234 33 774 Günzburg 2674 327 39 6487 458 351 775 Neu-Ulm 1308 137 24 3197 131 97 776 Lindau (Bodensee) 4041 16 0 597 2490 2781 35 777 Ostallgäu 14486 61 11 13108 6963 7609 1012 778 Unterallgäu 7682 138 49 15142 1051 928 779 Donau-Ries 4726 621 133 34083 1220 199 780 Oberallgäu 13448 24 6338 15795 6167 13767 Bayern 270346 42945 15236 870537 143697 57067 20344 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592 Anlage 3 - L1-7310-1/110 Förderprogramme zur Reduktion der Freisetzung von Treibhausgasen nach Regierungsbezirk Regierungsbezirk VNP: Umwandlung von Acker in Grünland (H20) VNP: Extensive Mähnutzung (H21, H/F22- H/F25) VNP: Düngeverzicht (H27) VNP: Extensive Weidenutzung (H/F31-H/F33) (ha) (ha) (ha) (ha) Oberbayern 124 16148 16 8032 Niederbayern 170 5879 48 1006 Oberpfalz 119 5352 8 1492 Oberfranken 196 8880 17 1521 Mittelfranken 100 5005 23 2954 Unterfranken 45 7233 137 3615 Schwaben 39 6455 9 4575 Bayern 793 54952 259 23196 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592 Anlage 4 - L1-7310-1/110 Förderprogramme zur Reduktion der Freisetzung von Treibhausgasen nach Landkreis Lkr Landkreis Umwandlung von Acker in Grünland (H20) Extensive Mähnutzung (H21, H/F22- H/F25) Düngeverzicht (H27) Extensive Weidenutzung (H/F31-H/F33) (ha) (ha) (ha) (ha) 161 Ingolstadt (Stadt) 125 1,37 8,62 162 München (Stadt) 47 239,78 163 Rosenheim (Stadt) 3 171 Altötting 15 181 14 172 Berchtesgadener Land 8 344 154 173 Bad Tölz-Wolfratshausen 1596 397 174 Dachau 7 241 3 0 175 Ebersberg 113 1 176 Eichstätt 198 1016 177 Erding 21 428 2 178 Freising 7 697 6 64 179 Fürstenfeldbruck 6 533 1 18 180 Garmisch-Partenkirchen 3634 1763 181 Landsberg am Lech 3 1006 181 182 Miesbach 269 691 183 Mühldorf a.Inn 6 87 27 184 München 5 83 421 185 Neuburg-Schrobenhausen 20 1576 385 186 Pfaffenhofen a.d.Ilm 27 913 4 22 187 Rosenheim 481 1 2161 188 Starnberg 388 189 Traunstein 1035 0 386 190 Weilheim-Schongau 2171 79 261 Landshut (Stadt) 51 103 262 Passau (Stadt) 44 263 Straubing (Stadt) 27 271 Deggendorf 39 718 45 272 Freyung-Grafenau 1214 2 164 273 Kelheim 700 25 488 274 Landshut 7 541 2 23 275 Passau 17 386 1 4 276 Regen 2 511 3 74 277 Rottal-Inn 12 379 8 57 278 Straubing-Bogen 18 484 4 1 279 Dingolfing-Landau 76 824 4 47 361 Amberg (Stadt) 47 60 362 Regensburg (Stadt) 5 14 Anlage 4 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592 363 Weiden i.d.OPf. (Stadt) 2 31 371 Amberg-Sulzbach 16 580 2 161 372 Cham 19 973 5 64 373 Neumarkt i.d.OPf. 30 822 781 374 Neustadt a.d.Waldnaab 27 1104 16 375 Regensburg 7 171 202 376 Schwandorf 246 35 377 Tirschenreuth 18 1374 1 158 461 Bamberg (Stadt) 1 36 462 Bayreuth (Stadt) 39 13 463 Coburg (Stadt) 15 24 464 Hof (Stadt) 21 471 Bamberg 1 595 5 186 472 Bayreuth 3 2258 7 357 473 Coburg 163 805 274 474 Forchheim 9 772 1 160 475 Hof 8 818 2 15 476 Kronach 5 1432 122 477 Kulmbach 2 529 62 478 Lichtenfels 1010 246 479 Wunsiedel i.Fichtelgebirge 5 585 3 26 561 Ansbach (Stadt) 2 64 52 562 Erlangen (Stadt) 25 0 563 Fürth (Stadt) 5 564 Nürnberg (Stadt) 1 29 40 565 Schwabach (Stadt) 6 571 Ansbach 15 3032 11 775 572 Erlangen-Höchstadt 163 573 Fürth 43 6 107 574 Nürnberger Land 0 135 275 575 Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 7 382 3 441 576 Roth 1 93 266 577 Weißenburg-Gunzenhausen 73 1028 3 998 661 Aschaffenburg (Stadt) 10 662 Schweinfurt (Stadt) 21 663 Würzburg (Stadt) 2 37 671 Aschaffenburg 22 225 672 Bad Kissingen 9 1259 9 598 673 Rhön-Grabfeld 2 3598 69 1622 674 Haßberge 8 864 191 675 Kitzingen 18 452 11 62 676 Miltenberg 0 128 88 677 Main-Spessart 3 428 2 448 678 Schweinfurt 3 359 2 77 679 Würzburg 3 92 43 268 761 Augsburg (Stadt) 126 104 762 Kaufbeuren (Stadt) 4 Anlage 4 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592 763 Kempten (Allgäu) (Stadt) 17 764 Memmingen (Stadt) 35 771 Aichach-Friedberg 194 36 772 Augsburg 362 289 773 Dillingen a.d.Donau 1 444 179 774 Günzburg 2 123 35 775 Neu-Ulm 5 239 3 776 Lindau (Bodensee) 436 1 152 777 Ostallgäu 4 1166 1 192 778 Unterallgäu 1 513 1 62 779 Donau-Ries 27 1395 772 780 Oberallgäu 1401 4 2754 Bayern 793 54952 259 23196 Anlage 4 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23592