Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.07.2018 Hakenkreuze an der Langenzenner Stadtkirche Bei Renovierungsarbeiten der Stadtkirche in Langenzenn (Landkreis Fürth) wurden dort kürzlich zwei 1934 dort eingravierte Hakenkreuze wiederentdeckt. Derzeit gibt es vor Ort eine rege Diskussion um die Entfernung dieser Symbole und die Zuständigkeit dafür. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Weiß die Staatsregierung um die beiden Hakenkreuze, die über der Langenzenner Stadtkirche thronen? 1.2 Hält die Staatsregierung die Erhaltung solcher Symbole des NS-Regimes allgemein und im speziellen Fall für sinnvoll für die Gedenkkultur? 2. Kann die Staatsregierung die Kosten für eine Entfernung der Symbole oder einen Ersatz der 1934 dort angebrachten Wetterfahne beziffern? 3.1 Hat die Staatsregierung als Eigentümerin der Kirche sich bereits entschieden, ob die Symbole von der Langenzenner Stadtkirche entfernt werden sollen? 3.2 Falls die Staatsregierung sich gegen eine Entfernung entschieden hat, aus welchen Gründen? 3.3 Falls die Staatsregierung sich gegen eine Entfernung entschieden hat, wie möchte sie die Beibehaltung dieser Symbole am Gebäude in ein gedenkpolitisches Konzept einbinden? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10.08.2018 1.1 Weiß die Staatsregierung um die beiden Hakenkreuze , die über der Langenzenner Stadtkirche thronen? 1.2 Hält die Staatsregierung die Erhaltung solcher Symbole des NS-Regimes allgemein und im speziellen Fall für sinnvoll für die Gedenkkultur? Der Staatsregierung ist der Sachverhalt bekannt. Die am Kirchturm in Langenzenn befindlichen Hakenkreuze stellen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB) dar, deren Verwendung und Verbreitung grundsätzlich verboten ist. Im vorliegenden Fall könnte das Belassen der Hakenkreuze am Kirchturm in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen. Zwar könnte ein Erhalt der Wetterfahne in der bestehenden Form am bestehenden Ort unter der Maßgabe der Anbringung einer die historischen Zusammenhänge aufklärenden Erläuterungstafel an geeigneter Stelle gemäß § 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB als straflos angesehen werden. Dennoch wird aus folgenden Gründen von dieser Vorgehensweise abgesehen: Zum einen bestünde in diesem Falle die Gefahr, dass sich die Kirche in Langenzenn zu einem Zentrum für Personen mit rechtsextremer Gesinnung entwickeln könnte. Zum anderen ist die historische Wetterfahne für sich genommen geeignet, in einem musealen Bildungszusammenhang, der noch genauer entwickelt werden muss, die seinerzeit vielfältigen Formen der Kontamination nahezu aller Lebensbereiche durch die NS-Ideologie insbesondere auch in Franken exemplarisch zu erläutern. Die Präsentation der Wetterfahne in einem zeithistorisch-kritischen Kontext wäre z. B. im Heimatmuseum Langenzenn denkbar, das sich gegenüber der Kirche befindet. 2. Kann die Staatsregierung die Kosten für eine Entfernung der Symbole oder einen Ersatz der 1934 dort angebrachten Wetterfahne beziffern? Hierzu können folgende alternative Szenarien beschrieben werden: Die Kosten für das Abnehmen der vorhandenen Wetterfahne und die vorläufige Aufbewahrung im Heimatmuseum sowie das Aufarbeiten und Wiederanbringen der ursprünglichen Wetterfahne von 1773 werden grob auf ca. 2.500 Euro geschätzt. Die Kosten für das Abnehmen der Wetterfahne und Anbringen einer noch anzufertigenden Replik werden grob auf ca. 5.000 Euro geschätzt. Dieselbe Schätzung gilt für das Abnehmen der Wetterfahne und das Anbringen einer neuen, deren Gestalt noch zu bestimmen wäre. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.10.2018 Drucksache 17/23593 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23593 3.1 Hat die Staatsregierung als Eigentümerin der Kirche sich bereits entschieden, ob die Symbole von der Langenzenner Stadtkirche entfernt werden sollen? 3.2 Falls die Staatsregierung sich gegen eine Entfernung entschieden hat, aus welchen Gründen? 3.3 Falls die Staatsregierung sich gegen eine Entfernung entschieden hat, wie möchte sie die Beibehaltung dieser Symbole am Gebäude in ein gedenkpolitisches Konzept einbinden? Die Wetterfahne wurde mit Zustimmung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft am 25.07.2018 abgenommen und bis zu einer abschließenden Entscheidung über die Umsetzung der in den Antworten zu den Fragen 1.1, 1.2 und 2 skizzierten Maßnahmen sicher verwahrt.