Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.07.2018 Ausforschung von Demokratieprojekten durch den Ver fassungsschutz Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seit 2004 insgesamt 51 Demokratieprojekte, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ finanziell gefördert werden, anlassbezogen auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse hin überprüft (vgl. http://www.taz.de/ Verfassungsschutz-ueberpruefte-NGOs/!5506316/). Diese Überprüfung erfolgte verdeckt und in der Regel bereits vor der Entscheidung über die Förderung im Rahmen des sogenannten Interessenbekundungsverfahrens. In fünf Fällen erfolgte eine Überprüfung nach Aufnahme der Förderung (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u. a., DIE LINKE, BT-Drs. 19/1668). Eine Möglichkeit zur Stellungnahme bekamen die betroffenen Projekte nicht. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist relevant für die Vergabe der Fördergelder des Bundes und damit auch für die Kofinanzierung durch die Bundesländer. Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert die Bundesregierung auch in Bayern Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürgern, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Bei Überprüfungen durch den Verfassungsschutz, das zeigt die Rechtsprechung, können oftmals geringfügige oder sehr abstrakte Anlässe dazu führen, dass die Behörden von „Sicherheitsrisiken “ ausgehen und die Überprüfung negativ ausfällt. Daher frage ich die Staatsregierung: 1.1 Inwieweit wurden nach Erkenntnis der Staatsregierung seit 2004 Demokratieprojekte in Bayern, die eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beantragt haben, vom Verfassungsschutz überprüft (bitte detailliert die betroffenen Projekte in Bayern angeben)? 1.2 Inwieweit wurden nach Erkenntnis der Staatsregierung seit 2004 Demokratieprojekte in Bayern nach Aufnahme der Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vom Verfassungsschutz überprüft (bitte detailliert die betroffenen Projekte in Bayern angeben )? 1.3 Inwieweit wurden nach Erkenntnis der Staatsregierung seit 2004 Projekte in Bayern, die Mittel aus sonstigen Programmen der Bundesregierung zur Förderung des Engagements von Initiativen und Organisationen zur Demokratiebildung und auch zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus beantragt oder erhalten haben, vom Verfassungsschutz überprüft (bitte detailliert die betroffenen Förderprogramme und Projekte in Bayern angeben)? 2.1 Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte nach Erkenntnis der Staatsregierung die Überprüfung der genannten Projekte durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ? 2.2 Welche Anlässe führten nach Erkenntnis der Staatsregierung zu einer Überprüfung der Demokratieprojekte ? 2.3 Nach welchen Kriterien erfolgte nach Erkenntnis der Staatsregierung die Überprüfung der Demokratieprojekte ? 3.1 In welcher Form erfolgte nach Erkenntnis der Staatsregierung die Überprüfung der Demokratieprojekte durch das Bundesamt für Verfassungsschutz? 3.2 An wen wurden bzw. werden nach Erkenntnis der Staatsregierung die vom Bundesamt für Verfassungsschutz durch die Überprüfung der Demokratieprojekte gewonnenen Informationen und Erkenntnisse weitergeleitet ? 3.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich der Speicherung der Daten der vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüften Demokratieprojekte in Bayern (bitte detailliert angeben: Art, Dauer und Anzahl der gespeicherten Daten sowie die betroffenen Personen bzw. Gruppen)? 4.1 Welche Ergebnisse hatte nach Kenntnis der Staatsregierung die Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz den betroffenen bayerischen Demokratieprojekten gebracht, insbesondere mit Blick auf die Gewährung der Förderung mit Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder vergleichbarer Förderprogramme? 4.2 Welche überprüften Projekte wurden nach Erkenntnis der Staatsregierung gar nicht erst in die Bundesförderung aufgenommen? 4.3 Warum hat nach Erkenntnis der Staatsregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz die betroffenen Projekte nicht über deren Überprüfung informiert? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23596 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23596 5.1 Inwieweit liegen auch den bayerischen Staatsministerien , bei denen bayerische Demokratieprojekte ihre Förderanträge stellen, entsprechende Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor? 5.2 Inwieweit war das Landesamt für Verfassungsschutz eingebunden in die Überprüfung von Demokratieprojekten , die eine Förderung mit Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder vergleichbarer Förderprogramme beantragt haben oder eine solche Förderung erhalten? 5.3 Inwieweit überprüft das Landesamt für Verfassungsschutz eigenständig Demokratieprojekte in Bayern? 6.1 Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte bzw. erfolgt die Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Landesamt für Verfassungsschutz? 6.2 Welche Anlässe führten bzw. führen zu einer Überprüfung der Demokratieprojekte durch das Landesamt für Verfassungsschutz? 6.3 Nach welchen Kriterien erfolgte bzw. erfolgt die Überprüfung der Demokratieprojekte durch das Landesamt für Verfassungsschutz? 7.1 In welcher Form erfolgte bzw. erfolgt die Überprüfung der Demokratieprojekte durch das Landesamt für Verfassungsschutz ? 7.2 An wen wurden bzw. werden die vom Landesamt für Verfassungsschutz durch die Überprüfung der Demokratieprojekte gewonnenen Informationen und Erkenntnisse weitergeleitet? 7.3 Inwiefern erfolgte bzw. erfolgt eine Speicherung der Daten der vom Landesamt für Verfassungsschutz überprüften Demokratieprojekte in Bayern (bitte detailliert angeben: Art, Dauer und Anzahl der gespeicherten Daten sowie die betroffenen Personen bzw. Gruppen )? 8.1 Welche Ergebnisse hatte die Überprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz den betroffenen bayerischen Demokratieprojekte bislang gebracht (bitte detailliert angeben)? 8.2 Hat das Landesamt für Verfassungsschutz die betroffenen Projekte über deren Überprüfung informiert? 8.3 Falls nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Fami lie, Arbeit und Soziales vom 12.08.2018 Vorbemerkung: Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung gemäß Art. 3 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) erstreckt sich der Beobachtungs- und Auswertungsauftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz (BayLfV) auf – Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, – sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage), – Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, – Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz – GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG), gerichtet sind und – Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität . Entscheidendes Kriterium für eine Aufgabeneröffnung ist allein, ob Einzelpersonen oder Gruppierungen Aktivitäten entwickeln, die eine der oben genannten Gefahren insbesondere für die freiheitliche demokratische Grundordnung begründen. Bislang sind dem BayLfV keine Demokratieprojekte im Sinne der Anfrage bekannt geworden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für derartige Aktivitäten vorliegen . Dementsprechend wurden seitens des BayLfV weder eigene Überprüfungen von Demokratieprojekten durchgeführt , noch war es in etwaige Überprüfungen anderer Behörden eingebunden. Für die verwaltungs- und haushaltstechnische Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist in Bayern das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig, allerdings nur insoweit die Regelungen des Bundesförderprogramms die Umsetzung durch die zuständige Landesbehörde vorsehen. Anders als in anderen Ländern sind in Bayern die Sicherheitsbehörden mit der Vergabe dieser Fördergelder nicht befasst. So hat man sich bei der Entwicklung des „Bayerischen Netzwerks für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus“ ganz bewusst für ein Zwei-Säulen-Modell entschieden. Diesem Zwei-Säulen-Modell liegt nicht zuletzt ein Beschluss des Ministerrats vom Juli 2015 zugrunde, in dem ausdrücklich die Bedeutung der Prävention und Deradikalisierung als tragende Pfeiler des Bayerischen Netzwerks für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus betont wurden. Diese bewusste Unterscheidung zwischen Prävention und Deradikalisierung in Bayern dient letztlich auch der Klärung der Zuständigkeiten der Netzwerkpartner. Während die Drucksache 17/23596 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Deradikalisierungsarbeit durch das Kompetenzzentrum für Deradikalisierung im Landeskriminalamt und der vom zivilgesellschaftlichen Träger Violence Prevention Network e. V. (VPN) betriebenen Zentralen Beratungsstelle Bayern geleistet wird, fällt die allgemeine Prävention, wie z. B. die Stärkung von Toleranz und Demokratiefähigkeit, vorwiegend in die Ressortzuständigkeit des StMAS und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Im Geschäftsbereich des StMAS werden aufgrund der vielfältigen Zuständigkeiten (z. B. Kinder- und Jugendhilfe) eine Reihe von Maßnahmen mit präventiver Wirkung durchgeführt . Im Bereich der Radikalisierungsprävention wurden und werden auch Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ beantragt. Da der Bund auch unmittelbar Projekte vor Ort finanziert, fungiert das StMAS im Rahmen der Bundesförderleitlinie B – „Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung“ als Zuwendungsempfänger bzw. zwischengeschaltete Stelle zur Weiterleitung der Fördermittel an Letztempfänger (Projektträger). Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die im Rahmen der Vorgaben von Bundesseite entweder für modellhafte Vorhaben und Projekte eingesetzt werden können oder aber für die Förderung zivilgesellschaftlicher Träger, die insbesondere die nach Förderrichtlinie vorgegebenen Aufgaben erfüllen (sogenanntes Demokratiezentrum). In Bayern übernimmt dies für den Bereich des Rechtsextremismus die „Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus – LKS“, welche beim Bayerischen Jugendring angesiedelt ist. Im Rahmen der bundesunmittelbaren Förderung von Projekten seitens des Bundes findet durch das StMAS keine Überprüfung der geförderten Maßnahmen statt. Der Bund in Gestalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und seiner Regiestelle ist alleiniger Herr des Verfahrens und entscheidet selbst über die Zuwendungsförderfähigkeit und andere förderrelevante Tatbestände. Im Bereich der Projektfinanzierung über das StMAS wird dagegen vor Weiterleitung der von Bundesseite zur Verfügung gestellten Fördermittel die grundsätzliche und haushaltsrechtlich vorgegebene Förderwürdigkeit des Projektträgers durch das StMAS überprüft. Hierbei handelt es sich um die Überprüfung der fachlichen und technischen Befähigung (sächlich, finanziell) des Zuwendungsempfängers (Projektträger ). An geförderten Projekten (Bundes- und/oder Landesmittel ) dürfen sich nur Organisationen als Kooperations- bzw. Netzwerkpartner beteiligen, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung anerkennen. Zum Schutz des Projektträgers vor einer Zusammenarbeit mit extremistischen bzw. verfassungsfeindlichen Institutionen sind die Träger durch eine Mitteilungsverpflichtung über projektbezogene Kooperationspartner angehalten, die angedachten Kooperations - bzw. Netzwerkpartner zu melden. Soweit zu den gemeldeten Institutionen offen zugängliche, hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung bzw. für sonstige verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen (z. B. Nennung im Verfassungsschutzbericht), kommt eine mögliche Förderung nur unter der Bedingung infrage, dass zuvor ein Hintergrundgespräch des Projektträgers mit dem BayLfV geführt wird. Derartige Hintergrundgespräche haben bisher nicht stattgefunden. 1.1 Inwieweit wurden nach Erkenntnis der Staatsre gierung seit 2004 Demokratieprojekte in Bayern, die eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beantragt haben, vom Verfas sungsschutz überprüft (bitte detailliert die betrof fenen Projekte in Bayern angeben)? 1.2 Inwieweit wurden nach Erkenntnis der Staatsre gierung seit 2004 Demokratieprojekte in Bayern nach Aufnahme der Förderung durch das Bundes programm „Demokratie leben!“ vom Verfassungs schutz überprüft (bitte detailliert die betroffenen Projekte in Bayern angeben)? 1.3 Inwieweit wurden nach Erkenntnis der Staatsregie rung seit 2004 Projekte in Bayern, die Mittel aus sonstigen Programmen der Bundesregierung zur Förderung des Engagements von Initiativen und Organisationen zur Demokratiebildung und auch zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextre mismus beantragt oder erhalten haben, vom Ver fassungsschutz überprüft (bitte detailliert die betroffenen Förderprogramme und Projekte in Bayern angeben)? 2.1 Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte nach Er kenntnis der Staatsregierung die Überprüfung der genannten Projekte durch das Bundesamt für Ver fassungsschutz? 2.2 Welche Anlässe führten nach Erkenntnis der Staatsregierung zu einer Überprüfung der Demo kratieprojekte? 2.3 Nach welchen Kriterien erfolgte nach Erkenntnis der Staatsregierung die Überprüfung der Demo kratieprojekte? 3.1 In welcher Form erfolgte nach Erkenntnis der Staatsregierung die Überprüfung der Demokratie projekte durch das Bundesamt für Verfassungs schutz? 3.2 An wen wurden bzw. werden nach Erkenntnis der Staatsregierung die vom Bundesamt für Verfas sungsschutz durch die Überprüfung der Demo kratieprojekte gewonnenen Informationen und Er kenntnisse weitergeleitet? 3.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung be züglich der Speicherung der Daten der vom Bun desamt für Verfassungsschutz überprüften Demo kratieprojekte in Bayern (bitte detailliert angeben: Art, Dauer und Anzahl der gespeicherten Daten sowie die betroffenen Personen bzw. Gruppen)? 4.1 Welche Ergebnisse hatte nach Kenntnis der Staats regierung die Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz den betroffenen bayeri schen Demokratieprojekten gebracht, insbeson dere mit Blick auf die Gewährung der Förderung mit Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder vergleichbarer Förderprogramme? 4.2 Welche überprüften Projekte wurden nach Er kenntnis der Staatsregierung gar nicht erst in die Bundesförderung aufgenommen? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23596 4.3 Warum hat nach Erkenntnis der Staatsregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz die betrof fenen Projekte nicht über deren Überprüfung infor miert? 5.1 Inwieweit liegen auch den bayerischen Staatsmi nisterien, bei denen bayerische Demokratiepro jekte ihre Förderanträge stellen, entsprechende Informationen des Bundesamtes für Verfassungs schutz vor? Die Fragestellungen betreffen den Zuständigkeitsbereich einer Bundesbehörde und können dementsprechend nicht durch die Staatsregierung beantwortet werden. Der Staatsregierung liegen zu den im Geschäftsbereich des StMAS geförderten Demokratieprojekten keine Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz vor; dies gilt in gleicher Weise auch für das BayLfV. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5.2 Inwieweit war das Landesamt für Verfassungs schutz eingebunden in die Überprüfung von De mokratieprojekten, die eine Förderung mit Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder vergleichbarer Förderprogramme beantragt haben oder eine solche Förderung erhalten? 5.3 Inwieweit überprüft das Landesamt für Verfas sungsschutz eigenständig Demokratieprojekte in Bayern? 6.1 Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte bzw. erfolgt die Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Landesamt für Verfassungsschutz? 6.2 Welche Anlässe führten bzw. führen zu einer Über prüfung der Demokratieprojekte durch das Lan desamt für Verfassungsschutz? 6.3 Nach welchen Kriterien erfolgte bzw. erfolgt die Überprüfung der Demokratieprojekte durch das Landesamt für Verfassungsschutz? 7.1 In welcher Form erfolgte bzw. erfolgt die Überprü fung der Demokratieprojekte durch das Landes amt für Verfassungsschutz? 7.2 An wen wurden bzw. werden die vom Landesamt für Verfassungsschutz durch die Überprüfung der Demokratieprojekte gewonnenen Informationen und Erkenntnisse weitergeleitet? 7.3 Inwiefern erfolgte bzw. erfolgt eine Speicherung der Daten der vom Landesamt für Verfassungs schutz überprüften Demokratieprojekte in Bayern (bitte detailliert angeben: Art, Dauer und Anzahl der gespeicherten Daten sowie die betroffenen Personen bzw. Gruppen)? 8.1 Welche Ergebnisse hatte die Überprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz den betrof fenen bayerischen Demokratieprojekte bislang ge bracht (bitte detailliert angeben)? 8.2 Hat das Landesamt für Verfassungsschutz die be troffenen Projekte über deren Überprüfung infor miert? 8.3 Falls nein, warum nicht? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.