Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.06.2018 Politische Bildungsarbeit in Bayern Im Februar 2013 fand in München ein Symposium zur Neu ausrichtung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit statt. Ziel der Veranstaltung war, die Landeszentrale inhalt lich und organisatorisch neu aufzustellen, um den verän derten Herausforderungen in der politischen Bildung bes ser gerecht werden zu können. Als Konsequenz gab sich die Landeszentrale eine neue Struktur, Aufgaben wurden an das damalige Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst abgegeben und dafür neue über nommen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1.1 Was waren im Einzelnen die Ergebnisse des Symposi ums 2013 zur Neuausrichtung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit? 1.2 Welche der Empfehlungen des Symposiums wurden umgesetzt? 1.3 Bei welchen unterblieb aus welchen Gründen die Um setzung? 2.1 Welche neuen Themenfelder und Zielgruppen sind mit der Neuausrichtung erschlossen worden? 2.2 Ist die Personalausstattung der Landeszentrale ange sichts der neuen Themenfelder ausreichend? 2.3 Hat sich die Umstrukturierung nach den bisherigen Er fahrungen bewährt? 3.1 Wurde im Zuge der Diskussion der Neuausrichtung erwogen, die Landeszentrale und die Akademie für Politische Bildung in Tutzing zusammenzuschließen? 3.2 Welche Gründe haben gegen die Vereinigung der bei den Institutionen gesprochen? 3.3 Was waren die Gründe für die Übertragung von Zu ständigkeiten von der Landeszentrale in ein eigenes Referat im Staatsministerium? 4.1 Welche Zuständigkeiten haben beim Thema Erinne rungskultur jeweils die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, die Stiftung Bayerische Gedenkstätten und das Referat I.8 des Staatsministeriums für Unter richt und Kultus? 4.2 Sind die Zuständigkeiten und Kompetenzen der ein zelnen Einrichtungen eindeutig abgegrenzt und gere gelt? 4.3 Wäre es nicht im Sinne eindeutiger Verantwortlichkei ten besser gewesen, die Zuständigkeiten zu bündeln? 5.1 Welche Aufgaben im Zusammenhang mit dem The ma Erinnerungskultur werden weiterhin ausschließlich von der Landeszentrale wahrgenommen? 5.2 Welche Zuständigkeiten haben beim Thema politi scher und religiös begründeter Extremismus jeweils die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und das Referat I.8? 5.3 Ist ausgeschlossen, dass es zu Doppelzuständigkei ten kommt? 6.1 Wie viele Personalstellen hat das Referat I.8 (bitte Qualifikationsprofile angeben)? 6.2 Was waren die Gründe, die unterschiedlichen Themen politischer und religiös begründeter Extremismus und Erinnerungskultur in einem Referat zusammenzufüh ren? 7.1 Welche Zuständigkeiten und Aufgaben im Einzelnen hat der Beauftragte für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschicht liches Leben, Dr. Ludwig Spaenle? 7.2 Wie ist die Zusammenarbeit des Beauftragten mit den für diese Themen ebenfalls zuständigen Einrichtungen geregelt? 7.3 Verfügt er über ein eigenes Budget, über das er selbst und gegebenenfalls ohne Absprache mit den anderen Einrichtungen verfügen kann? 8.1 Ist bereits über das Auswahlverfahren der Nachfolge des bisherigen Leiters der Landeszentrale, Dr. Harald Parigger, entschieden worden? 8.2 Wird insbesondere die Leitungsstelle öffentlich ausge schrieben? 8.3 Wenn über das Auswahlverfahren noch nicht entschie den wurde, wann wird es in Angriff genommen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23597 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23597 Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 07.08.2018 1.1 Was waren im Einzelnen die Ergebnisse des Symposiums 2013 zur Neuausrichtung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit? Im Symposion zur Neuausrichtung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (LZ) am 25.02.2013 wurden im Rahmen einer Einführung durch den damaligen Staatsmi nister Bildung und Kultus, Unterricht und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, eines Impulsreferats (Prof. Dr. Ursula Münch, Aka demie für Politische Bildung, Tutzing), eines Workshops und einer Diskussion im Wesentlichen folgende Ergebnisse er zielt: – Künftig sollte stärkeres Gewicht auf die Demokratie erziehung gelegt werden. – In diesem Sinn sollte die Didaktik mehr als bisher in den Mittelpunkt der Arbeit rücken. – Die politische Bildung sollte gegenüber der (Zeit)Ge schichte stärker berücksichtigt werden, ohne diese zu vernachlässigen. – Nicht die Schulen allein sollten Zielgruppe der politischen Aufklärungsarbeit sein, gleichwohl sollten die Schulen weiterhin den Schwerpunkt bilden. – Eine stärkere Vernetzung mit geeigneten Kooperations partnern wurde gewünscht. – Interaktive, spielerische und vor allem auch niedrig schwellige Vermittlungsstrategien sollten verstärkt ange boten werden. – Beibehalten werden sollten hochwertige Publikationsan gebote, diese freilich auch im niederschwelligen Bereich, um ein breites Publikum vom Grundschulkind bis zu Stu dierenden zu erreichen. Statt einer zu starken Betonung der Wissenschaftlichkeit sollten die „Lebenswelten“ stär ker in den Fokus genommen werden. – Beibehalten werden sollte der „Lernort Staatsregierung“. – Als unverzichtbar wurden landeskundliche Angebote an gesehen. – Immer wieder betont wurden eine angemessene Per sonalausstattung und die Notwendigkeit der „bürokra tischen Entfesselung“. – Migration und Integration sollten ein Schwerpunktthema bilden. 1.2 Welche der Empfehlungen des Symposiums wurden umgesetzt? 1.3 Bei welchen unterblieb aus welchen Gründen die Umsetzung? Nahezu alle während des Symposions diskutierten Anre gungen wurden umgesetzt. Zur angemessenen Personal ausstattung unternimmt der Zweite Nachtragshaushalt 2018 einen wesentlichen Schritt: Danach erhält die LZ zwölf zu sätzliche Stellen (3 Planstellen in BesGr A 16, 6 Planstellen in BesGr A 15, 3 Stellen der EGr 8). 2.1 Welche neuen Themenfelder und Zielgruppen sind mit der Neuausrichtung erschlossen worden? Mit der Neuausrichtung rückten vor allem die Themenfelder Migration und Integration, Europa und Demokratieerzie hung in den Mittelpunkt. Während bis zur Neuausrichtung schwerpunktmäßig intellektuelle Zielgruppen angesprochen wurden, richtet die LZ seit 2013 den Fokus auch auf An gebote für bislang noch nicht erreichte Zielgruppen. Hierzu gehören Angebote bereits für Grundschüler (z. B. Spiele), Mittelschüler (z. B. Wandzeitungen, Kleinausstellungen), Lehrkräfte aller weiterführenden Schularten (Reihe ele mentar/politische Bildung im Kontext), aber auch Angebote für Migranten (Ordner „Mein Leben in Bayern“) oder Men schen mit körperlichen Einschränkungen (Übersetzung von Blinden editionen; Wahlhilfehefte in einfacher und leichter Sprache). Ebenso hat die LZ ihr mediales Angebot erweitert und bietet im Onlinebereich Handreichungen und weiterfüh rende Materialien zu den einzelnen Publikationsformaten an. Im Veranstaltungsbereich wurden u. a. auch intergenerative Veranstaltungen – zum Beispiel zum Thema Flucht und An kommen für Schüler und Senioren – durchgeführt, daneben wissenschaftliche, fachdidaktische und fachpädagogische Tagungen für unterschiedliche Zielgruppen. 2.2 Ist die Personalausstattung der Landeszentrale angesichts der neuen Themenfelder ausreichend? Die ausreichende Personalausstattung der LZ wird weiter hin betrieben. Auf die Antwort zu den Fragen 1.2 und 1.3 wird Bezug genommen. 2.3 Hat sich die Umstrukturierung nach den bisherigen Erfahrungen bewährt? Die Umstrukturierung hat sich nach bisherigen Erkenntnis sen ausgezeichnet bewährt: Die Nutzerkreise der LZ haben sich bedeutend erweitert; heute zählen Grundschulklassen ebenso dazu wie Jugendgruppen, Senioren, Berufstätige, Kommunen, Jugendparlamente usw. Auch das Angebot der LZ ist sehr viel breiter: Es reicht von der Zeitschrift über The menhefte, Kalender, Spiele, Kleinausstellungen, Wandzei tungen, Comics, wissenschaftliche und allgemeinverständ liche Literatur bis zum Hiphop und zur wissenschaftlichen Tagung. 3.1 Wurde im Zuge der Diskussion der Neuausrichtung erwogen, die Landeszentrale und die Akademie für Politische Bildung in Tutzing zusammenzuschließen ? Ein solcher Zusammenschluss wurde nicht erwogen. 3.2 Welche Gründe haben gegen die Vereinigung der beiden Institutionen gesprochen? Die Institutionen setzen unterschiedliche Schwerpunkte und verfügen über unterschiedlich zusammengesetzte Mitarbei terstäbe (fachwissenschaftliches Personal bei der Akade mie, fachpädagogisches Personal bei der LZ). Das Ange bot der Akademie besteht vor allem aus wissenschaftlichen Tagungen und Lehrgängen, für die neben dem Kollegium ein internationaler Pool aus Fachwissenschaftlerinnen und wissenschaftlern als Referierende berufen werden. Die LZ kooperiert viel stärker und arbeitet vor allem im pädago gischdidaktischen Bereich; Tagungen bilden nur einen Teil ihrer Aktivitäten. 3.3 Was waren die Gründe für die Übertragung von Zuständigkeiten von der Landeszentrale in ein eigenes Referat im Staatsministerium? Die Neuorganisation dient der noch besseren Profilierung der jeweiligen Aufgabenbereiche. Drucksache 17/23597 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4.1 Welche Zuständigkeiten haben beim Thema Erinnerungskultur jeweils die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, die Stiftung Bayerische Gedenkstätten und das Referat I.8 des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus? 4.2 Sind die Zuständigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Einrichtungen eindeutig abgegrenzt und geregelt? Die jeweiligen Zuständigkeiten sind durch das Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ (GedStG; dort insbesondere Art. 2), die Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsar beit (ZPolBiV; dort insbesondere § 2) und die Geschäfts verteilung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) klar geregelt. 4.3 Wäre es nicht im Sinne eindeutiger Verantwortlichkeiten besser gewesen, die Zuständigkeiten zu bündeln? Nein. 5.1 Welche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Thema Erinnerungskultur werden weiterhin ausschließlich von der Landeszentrale wahrgenommen ? Die LZ fördert in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberfranken (Bewilligungsbehörde) den laufenden Betrieb des DeutschDeutschen Museums in Mödlareuth. Sie zahlt außerdem die Zuschüsse für die Schülerfahrten nach Möd lareuth und zu den KZGedenkstätten aus. Auch das päda gogische Angebot für Schülergruppen liegt in der Verant wortung der LZ. Ferner fördert die LZ die Gesellschaft für jüdische Kul tur und Tradition und ist beratend und kooperierend für den SimonSnopkowskiWettbewerb zuständig. 5.2 Welche Zuständigkeiten haben beim Thema politischer und religiös begründeter Extremismus jeweils die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und das Referat I.8? Die Beschäftigung mit dem politischen und religiösen Ex tremismus, der eine ernsthafte Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat darstellt, muss als Querschnittsaufgabe gese hen werden, der sich keine einschlägige staatliche Stelle entziehen kann und darf. In diesem Sinn ist die LZ selbst verständlich auf dem Feld der Extremismusprävention und bekämpfung tätig. Ihre Schwerpunkte liegen dabei im Be reich der Toleranz und allgemeinen Werteerziehung (z. B. Spiel „Weltfrieden in Gefahr“, „Gütesiegel Demokratie“), der pädagogischdidaktischen Aufbereitung durch einschlägige Tagungen und Fachgespräche (z. B. „Den Wind aus den Se geln nehmen – Fachgespräche gegen Rechtsextremismus in der Schule, im Verein, auf dem Sportplatz“, „Argumenta tionstraining gegen Stammtischparolen“) sowie – und dies soll künftig verstärkt werden – in der Debatte im Netz und in den sozialen Medien. Nach dem Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit vom 26.06.2018 (Drs. 17/22908) soll die LZ in ihrer künf tigen Form verstärkt auf extremistische Äußerungen im In ternet und insbesondere in den sozialen Medien eingehen (Art. 2 Satz 2 Nrn. 2, 3 und 6 des Gesetzentwurfs): – Die LZ soll durch präventive Aufklärungs und Bildungs arbeit dem politischen und religiösen Extremismus und demokratiegefährdenden Haltungen und Handlungen entgegenwirken. – Eine weiterer Aspekt des neuen Aufgabenzuschnitts soll sein, durch Aufklärung und Bildung die Gesellschaft des digitalen Zeitalters für neue Formen demokratischer Mit gestaltung zu öffnen, aber auch für Gefährdungen in den sozialen Medien zu sensibilisieren. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zu aktiver Teilnahme an politischen De batten im Internet sowie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den sozialen Medien befähigt werden. – Schließlich soll sich die LZ als Akteur der politischen Bil dung innerhalb bestehender Netzwerke – insbesondere in der Extremismusbekämpfung – in Bayern effektiv ein bringen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der parlamenta rischen Behandlung der laufenden Legislaturperiode. Das Referat I.8 des StMUK entwickelt und koordiniert v. a. anlassbezogene Präventionsmaßnahmen gegen politischen und religiösen Extremismus. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der interministeriellen Abstimmung und Zusammen arbeit bei den staatlichen Aktivitäten gegen Extremismus. Dies betrifft insbesondere die Kooperation zwischen dem StMUK, den Staatsministerien des Innern und für Integra tion (StMI), für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie der Justiz (StMJ). Dabei ist exemplarisch die koordinierte Vorgehensweise von StMUK und StMAS in der Kooperation mit dem Träger „Rethink“ hervorzuheben, der ein Angebot für Berufsintegrationsklassen anbietet, um die in den Zu wanderungsgruppen gegebenen extremistischen Haltungen zu thematisieren und zu bekämpfen. Auch die intensive Zu sammenarbeit von StMUK und StMI bzw. mit weiteren Si cherheitsbehörden beim Einsatz der „Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz“ belegt, wie gerade bei der an lassbezogenen präventiven Arbeit gegen Extremismen die unmittelbare ministerielle Ressortierung dieser Aufgaben direkte Wirksamkeit entfaltet. 5.3 Ist ausgeschlossen, dass es zu Doppelzuständigkeiten kommt? Die Gefahr von Doppelzuständigkeiten ist nicht gegeben. 6.1 Wie viele Personalstellen hat das Referat I.8 (bitte Qualifikationsprofile angeben)? Zum Stand 01.07.2018 sind in Referat I.8 des StMUK 2,48 Vollzeitkräfte (VZK) der 4. Qualifikationsebene und 1 VZK in der 3. Qualifikationsebene im Einsatz. 6.2 Was waren die Gründe, die unterschiedlichen Themen politischer und religiös begründeter Extremismus und Erinnerungskultur in einem Referat zusammenzuführen? Wegen teilweise bestehender thematischer Schnittmengen ist die Zusammenführung der oben genannten Themen in einem Referat zielführend. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23597 7.1 Welche Zuständigkeiten und Aufgaben im Einzelnen hat der Beauftragte für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Leben, Dr. Ludwig Spaenle? 7.2 Wie ist die Zusammenarbeit des Beauftragten mit den für diese Themen ebenfalls zuständigen Einrichtungen geregelt? Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Beauftragten kön nen der AntisemitismusbeauftragtenBekanntmachung der Staatsregierung vom 15.05.2018, Az.: A II 3g20/181, AllMBl S. 402, entnommen werden. Dort ist ebenfalls die Zusammenarbeit geregelt. Demnach ist der Beauftragte res sortübergreifend tätig. Sie oder er „a) arbeitet hierzu mit allen Staatsministerien und der Staatskanzlei zusammen, b) regt Maßnahmen an und unterstützt bei Aufgaben, um das jüdische Leben in Bayern zu fördern und zu würdi gen, um jede Form des Antisemitismus zu bekämpfen und präventiv entgegenzuwirken sowie die Erinne rungsarbeit und die Pflege des historischen Erbes zu stärken, c) soll bei allen Gesetzes, Verordnungs und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsministerien eingebun den werden, soweit sie im Schwerpunkt thematisch einschlägige Fragen behandeln oder berühren (Nr. 2 der Bekanntmachung).“ Sie oder er unterrichtet mindestens einmal pro Legislaturpe riode den Ministerrat über die Ergebnisse seiner Beratungs tätigkeit (Nr. 3 der Bekanntmachung). 7.3 Verfügt er über ein eigenes Budget, über das er selbst und gegebenenfalls ohne Absprache mit den anderen Einrichtungen verfügen kann? Die für den Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Leben vorgesehene Ausstattung (Budget) ist Gegenstand des Zweiten Nachtragshaushalts 2018; dieser sieht Mittel für Sachausgaben über 80.000 Euro vor. 8.1 Ist bereits über das Auswahlverfahren der Nachfolge des bisherigen Leiters der Landeszentrale, Dr. Harald Parigger, entschieden worden? 8.2 Wird insbesondere die Leitungsstelle öffentlich ausgeschrieben? 8.3 Wenn über das Auswahlverfahren noch nicht entschieden wurde, wann wird es in Angriff genommen ? Die Stelle der künftigen Leiterin bzw. des künftigen Leiters wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Entscheidung in dem Auswahlverfahren wird voraussichtlich im Herbst 2018 ge troffen werden. § 3 Abs. 1 ZPolBiV wird beachtet; im Rah men des Verfahrens wird das Benehmen mit dem Parlamen tarischen Beirat hergestellt, bevor die Direktorin bzw. der Direktor bestellt wird.