Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.07.2018 Aktueller Stand Breitbandausbau Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie haben sich die Förderanträge im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms seit 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Halbjahren und Regierungsbezirken)? b) Wie haben sich die beantragten Fördersummen seit 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Halbjahren und Regierungsbezirken)? c) Wie haben sich Förderanträge und Fördersummen seit 2015 entwickelt, aufgeschlüsselt nach den Gebietskategorien allgemein ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen und Verdichtungsraum und Jahren? 2. a) Wie haben sich die Auszahlungen der Fördermittel seit 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Halbjahren und Regierungsbezirken)? b) Wie haben sich die Auszahlungen der Fördermittel seit 2015 entwickelt, aufgeschlüsselt nach den Gebietskategorien allgemein ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen und Verdichtungsraum und Jahren? 3. a) Wie viele Förderanträge für den Höfebonus wurden gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? b) Wie hoch waren die beantragten Fördersummen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? c) Wie viele und in welcher Höhe wurden Fördermittel inzwischen ausgezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 4. a) Wie viele Haushalte wurden seit 2015 durch das bayerische Förderprogramm an das schnelle Internet angeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Bandbreiten von 30 Mbit/s, 50 Mbit/s, 100 Mbit/s und mehr sowie Glasfaser – Fibre-to-the- Building, FTTB)? b) Wie viele Haushalte wurde seit 2015 durch das bayerische Förderprogramm an das schnelle Internet angeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach den drei Gebietskategorien allgemein ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen und Verdichtungsraum )? 5. Welche Summen haben die Kommunen seit 2015 jeweils als Kofinanzierung geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken)? 6. Wie hoch ist der Anteil der Gewerbegebiete, der inzwischen mit Bandbreiten über 100 Mbit/s versorgt wurde (bitte aufgeschlüsselt nach den drei Gebietskategorien allgemein ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen und Verdichtungsraum sowie reiner Glasfaseranschluss bzw. Vectoring)? 7. a) Bis wann wird der von der Staatsregierung vorgesehene flächendeckende Ausbau mit einer Bandbreite von 30 bzw. 50 Mbit/s erreicht sein? b) Werden die vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro dafür ausreichen? c) Wenn nein, Mittel in welcher Höhe werden zusätzlich benötigt? 8. a) Will die Staatsregierung das Bayerische Breitbandförderprogramm über das Jahr 2020 hinaus fortführen? b) Wenn ja, welche Änderungen plant sie vorzunehmen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.08.2018 1. a) Wie haben sich die Förderanträge im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms seit 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Halbjahren und Regierungsbezirken)? Im 1. Halbjahr 2015 wurden in Oberbayern 49 Förderanträge mit einem Volumen von 6,4 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden in Oberbayern 91 Förderanträge mit einem Volumen von 13,8 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden in Oberbayern 122 Förderanträge mit einem Volumen von 30,7 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden in Oberbayern 94 Förderanträge mit einem Volumen von 47,4 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden in Oberbayern 56 Förderanträge mit einem Volumen von 26,9 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden in Oberbay ern 69 Förderanträge mit einem Volumen von 23,2 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden in Oberbayern 40 Förderanträge mit einem Volumen von 24,5 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2015 wurden in Niederbayern 54 Förderanträge mit einem Volumen von 11,5 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden in Niederbayern 110 Förderan- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23598 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23598 träge mit einem Volumen von 18,1 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden in Niederbayern 64 Förderanträge mit einem Volumen von 42,6 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden in Niederbayern 52 Förderanträge mit einem Volumen von 23,6 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden in Niederbayern 30 Förderanträge mit einem Volumen von 22 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden in Niederbayern 27 Förderanträge mit einem Volumen von 10,8 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden in Niederbayern 37 Förderanträge mit einem Volumen von 10,7 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2015 wurden in der Oberpfalz 52 Förderanträge mit einem Volumen von 15,8 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden in der Oberpfalz 75 Förderanträge mit einem Volumen von 26,9 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden in der Oberpfalz 37 Förderanträge mit einem Volumen von 27,7 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden in der Oberpfalz 25 Förderanträge mit einem Volumen von 12,8 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden in der Oberpfalz 32 Förderanträge mit einem Volumen von 8,6 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden in der Oberpfalz 11 Förderanträge mit einem Volumen von 8,4 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden in der Oberpfalz 8 Förderanträge mit einem Volumen von 4,7 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2015 wurden in Oberfranken 50 Förderanträge mit einem Volumen von 10,3 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden in Oberfranken 95 Förderanträge mit einem Volumen von 24,6 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden in Oberfranken 31 Förderanträge mit einem Volumen von 39,1 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden in Oberfranken 17 Förderanträge mit einem Volumen von 12,6 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden in Oberfranken 28 Förderanträge mit einem Volumen von 4,5 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden in Oberfranken 12 Förderanträge mit einem Volumen von 8,2 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden in Oberfranken 14 Förderanträge mit einem Volumen von 2,5 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2015 wurden in Mittelfranken 34 Förderanträge mit einem Volumen von 6 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden in Mittelfranken 66 Förderanträge mit einem Volumen von 13,7 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden in Mittelfranken 47 Förderanträge mit einem Volumen von 24,9 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden in Mittelfranken 19 Förderanträge mit einem Volumen von 16 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden in Mittelfranken 18 Förderanträge mit einem Volumen von 7,7 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden in Mittelfranken 15 Förderanträge mit einem Volumen von 4 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden in Mittelfranken 6 Förderanträge mit einem Volumen von 5,5 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2015 wurden in Unterfranken 45 Förderanträge mit einem Volumen von 15,4 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden in Unterfranken 60 Förderanträge mit einem Volumen von 13,6 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden in Unterfranken 72 Förderanträge mit einem Volumen von 13,2 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden in Unterfranken 30 Förderanträge mit einem Volumen von 15,2 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden in Unterfranken 28 Förderanträge mit einem Volumen von 5,8 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden in Unterfranken 17 Förderanträge mit einem Volumen von 5,9 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden in Unterfranken 16 Förderanträge mit einem Volumen von 2,2 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2015 wurden in Schwaben 28 Förderanträge mit einem Volumen von 8,2 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden in Schwaben 44 Förderanträge mit einem Volumen von 7,9 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden in Schwaben 65 Förderanträge mit einem Volumen von 15 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden in Schwaben 58 Förderanträge mit einem Volumen von 25,6 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden in Schwaben 36 Förderanträge mit einem Volumen von 20 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden in Schwaben 29 Förderanträge mit einem Volumen von 7,7 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden in Schwaben 13 Förderanträge mit einem Volumen von 8,9 Mio. Euro gestellt. b) Wie haben sich die beantragten Fördersummen seit 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Halbjahren und Regierungsbezirken)? Auf die Antwort zu Frage 1 a wird verwiesen. c) Wie haben sich Förderanträge und Fördersummen seit 2015 entwickelt, aufgeschlüsselt nach den Gebietskategorien allgemein ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen und Verdichtungsraum und Jahren? Im 1. Halbjahr 2015 wurden im allgemeinen ländlichen Raum 282 Förderanträge mit einem Volumen von 67 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden im allgemeinen ländlichen Raum 468 Förderanträge mit einem Volumen von 111,5 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden im allgemeinen ländlichen Raum 378 Förderanträge mit einem Volumen von 175 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden im allgemeinen ländlichen Raum 258 Förderanträge mit einem Volumen von 139,3 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden im allgemeinen ländlichen Raum 203 Förderanträge mit einem Volumen von 86,5 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden im allgemeinen ländlichen Raum 165 Förderanträge mit einem Volumen von 63,5 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden im allgemeinen ländlichen Raum 125 Förderanträge mit einem Volumen von 54,3 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2015 wurden im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen 6 Förderanträge mit einem Volumen von 2,3 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2015 wurden im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen 21 Förderanträge mit einem Volumen von 2,3 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen 15 Förderanträge mit einem Volumen von 6,2 Mio. Euro gestellt . Im 2. Halbjahr 2016 wurden im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen 9 Förderanträge mit einem Volumen von 5,5 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen 9 Förderanträge mit einem Volumen von 3,2 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen 3 Förderanträge mit einem Volumen von 2,3 Mio. Euro gestellt . Im 1. Halbjahr 2018 wurden im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen 4 Förderanträge mit einem Volumen von 2 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2015 wurden im Verdichtungsraum 24 Förderanträge mit einem Volumen von 4,5 Mio. Euro gestellt. Drucksache 17/23598 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Im 2. Halbjahr 2015 wurden im Verdichtungsraum 52 Förderanträge mit einem Volumen von 4,8 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden im Verdichtungsraum 45 Förderanträge mit einem Volumen von 12,1 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2016 wurden im Verdichtungsraum 28 Förderanträge mit einem Volumen von 8,2 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden im Verdichtungsraum 16 Förderanträge mit einem Volumen von 6 Mio. Euro gestellt. Im 2. Halbjahr 2017 wurden im Verdichtungsraum 12 Förderanträge mit einem Volumen von 2,3 Mio. Euro gestellt. Im 1. Halbjahr 2018 wurden im Verdichtungsraum 5 Förderanträge mit einem Volumen von 2,6 Mio. Euro gestellt. 2. a) Wie haben sich die Auszahlungen der Fördermittel seit 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Halbjahren und Regierungsbezirken)? Im 1. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Oberbayern keine Fördermittel ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Oberbayern Fördermittel in Höhe von 6,9 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Oberbayern Fördermittel in Höhe von 3,6 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Oberbay ern Fördermittel in Höhe von 12 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Oberbayern Fördermittel in Höhe von 5,8 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Oberbayern Fördermittel in Höhe von 17,7 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2018 hat die Regierung von Oberbayern Fördermittel in Höhe von 15,4 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Niederbayern Fördermittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Niederbayern Fördermittel in Höhe von 5,6 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Niederbayern Fördermittel in Höhe von 2,7 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Niederbayern Fördermittel in Höhe von 16,6 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Niederbayern Fördermittel in Höhe von 9,1 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Niederbayern Fördermittel in Höhe von 22,6 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2018 hat die Regierung von Niederbayern Fördermittel in Höhe von 8,7 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2015 hat die Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2015 hat die Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe von 8,7 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2016 hat die Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe von 8 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2017 hat die Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe von 7,9 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2017 hat die Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe von 15,2 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2018 hat die Regierung der Oberpfalz Fördermittel in Höhe von‚ 9,3 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Oberfranken Fördermittel in Höhe von 0,5 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Oberfranken Fördermittel in Höhe von 7,1 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Oberfranken Fördermittel in Höhe von 9,1 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Oberfranken Fördermittel in Höhe von 19,5 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Oberfranken Fördermittel in Höhe von 8,8 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Oberfranken Fördermittel in Höhe von 14,6 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2018 hat die Regierung von Oberfranken Fördermittel in Höhe von 9,5 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Mittelfranken Fördermittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Mittelfranken Fördermittel in Höhe von 2,6 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Mittelfranken Fördermittel in Höhe von 3,4 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Mittelfranken Fördermittel in Höhe von 7,2 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Mittelfranken Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Mittelfranken Fördermittel in Höhe von 8,1 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2018 hat die Regierung von Mittelfranken Fördermittel in Höhe von 6,2 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Unterfranken Fördermittel in Höhe von 0,8 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Unterfranken Fördermittel in Höhe von 8,9 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Unterfranken Fördermittel in Höhe von 6,2 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Unterfranken Fördermittel in Höhe von 8,8 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Unterfranken Fördermittel in Höhe von 6,9 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Unterfranken Fördermittel in Höhe von 8,7 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2018 hat die Regierung von Unterfranken Fördermittel in Höhe von 4,7 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Schwaben Fördermittel in Höhe von 0,6 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2015 hat die Regierung von Schwaben Fördermittel in Höhe von 3 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Schwaben Fördermittel in Höhe von 1,6 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2016 hat die Regierung von Schwaben Fördermittel in Höhe von 9,2 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Schwaben Fördermittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro ausbezahlt. Im 2. Halbjahr 2017 hat die Regierung von Schwaben Fördermittel in Höhe von 14,3 Mio. Euro ausbezahlt. Im 1. Halbjahr 2018 hat die Regierung von Schwaben Fördermittel in Höhe von 4,6 Mio. Euro ausbezahlt. b) Wie haben sich die Auszahlungen der Fördermittel seit 2015 entwickelt, aufgeschlüsselt nach den Gebietskategorien allgemein ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen und Verdichtungsraum und Jahren? Das für die Mittelbewirtschaftung zum Einsatz kommende Integrierte Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) sieht keine Erfassung der Gebietskategorien bei der Auszahlung von Mitteln vor. Eine entsprechende Auswertung wäre nur durch eine manuelle nachträgliche Zuordnung aller Buchungen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23598 3. a) Wie viele Förderanträge für den Höfebonus wurden gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? Gemeinden, die beabsichtigen, die verbesserten Förderkonditionen im Rahmen des Höfebonus in Anspruch zu nehmen, müssen dies vor Start ins Auswahlverfahren dem Bay erischen Breitbandzentrum in Amberg anzeigen. Bislang haben 446 Kommunen dem Bayerischen Breitbandzentrum eine entsprechende Anzeige übermittelt. Ob für einen konkreten Förderantrag die verbesserten Förderkonditionen im Rahmen des Höfebonus gewährt werden können , steht erst nach Prüfung des Förderantrags durch die jeweils zuständige Bezirksregierung fest. Durch die Regierung von Oberbayern wurden bislang 36 Kommunen Förderbescheide mit Höfebonus gewährt. Durch die Regierung von Niederbayern wurden bislang 24 Kommunen Förderbescheide mit Höfebonus gewährt. Durch die Regierung der Oberpfalz wurden bislang 8 Kommunen Förderbescheide mit Höfebonus gewährt. Durch die Regierung von Oberfranken wurden bislang 17 Kommunen Förderbescheide mit Höfebonus gewährt. Durch die Regierung von Mittelfranken wurden bislang 6 Kommunen Förderbescheide mit Höfebonus gewährt. Durch die Regierung von Unterfranken wurden bislang 8 Kommunen Förderbescheide mit Höfebonus gewährt . Durch die Regierung von Schwaben wurden bislang 10 Kommunen Förderbescheide mit Höfebonus gewährt. b) Wie hoch waren die beantragten Fördersummen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? In Oberbayern wurden bisher 8,1 Mio. Euro im Rahmen des Höfebonus beantragt. In Niederbayern wurden bisher 6,4 Mio. Euro im Rahmen des Höfebonus beantragt. In der Oberpfalz wurden bisher 2 Mio. Euro im Rahmen des Höfebonus beantragt. In Oberfranken wurden bisher 5,1 Mio. Euro im Rahmen des Höfebonus beantragt. In Mittelfranken wurden bisher 1,2 Mio. Euro im Rahmen des Höfebonus beantragt. In Unterfranken wurden bisher 2,6 Mio. Euro im Rahmen des Höfebonus beantragt. In Schwaben wurden bisher 3,3 Mio. Euro im Rahmen des Höfebonus beantragt. c) Wie viele und in welcher Höhe wurden Fördermittel inzwischen ausgezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Das für die Mittelbewirtschaftung zum Einsatz kommende IHV unterscheidet bei der Auszahlung von Mitteln nicht, ob diese ohne oder unter Inanspruchnahme der verbesserten Förderkonditionen im Rahmen des Höfebonus gewährt wurden . Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 2 b verwiesen . 4. a) Wie viele Haushalte wurden seit 2015 durch das bayerische Förderprogramm an das schnelle Internet angeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Bandbreiten von 30 Mbit/s, 50 Mbit/s, 100 Mbit/s und mehr sowie Glasfaser – Fibre-to-the-Building, FTTB)? Die Zahlen zu den seit 2015 über das bayerische Förderprogramm erschlossenen bzw. zu erschließenden Haushalten mit schnellem Internet basieren auf den von den Kommunen nach Erhalt eines Förderbescheides bislang veröffentlichten Fördersteckbriefen. In den folgenden Zahlen sind daher auch Ausbauprojekte berücksichtigt, die sich derzeit noch im Bau befinden. Für über 200 verbeschiedene Projekte liegen von den Kommunen noch keine Fördersteckbriefe vor. Diese Projekte konnten daher in den folgenden Zahlen nicht berücksichtigt werden. In Oberbayern wurden bzw. werden 126.000 Haushalte mit mind. 30 Mbit/s erschlossen, davon 49.000 mit mind. 50 Mbit/s und 30.000 per FTTB. In Niederbayern wurden bzw. werden 128.000 Haushalte mit mind. 30 Mbit/s erschlossen, davon 42.000 mit mind. 50 Mbit/s und 13.000 per FTTB. In der Oberpfalz wurden bzw. werden 104.000 Haushalte mit mind. 30 Mbit/s erschlossen, davon 31.000 mit mind. 50 Mbit/s und 11.000 per FTTB. In Oberfranken wurden bzw. werden 92.000 Haushalte mit mind. 30 Mbit/s erschlossen, davon 23.000 mit mind. 50 Mbit/s und 9.000 per FTTB. In Mittelfranken wurden bzw. werden 87.000 Haushalte mit mind. 30 Mbit/s erschlossen, davon 25.000 mit mind. 50 Mbit/s und 11.000 per FTTB. In Unterfranken wurden bzw. werden 99.000 Haushalte mit mind. 30 Mbit/s erschlossen, davon 19.000 mit mind. 50 Mbit/s und 7.000 per FTTB. In Schwaben wurden bzw. werden 84.000 Haushalte mit mind. 30 Mbit/s erschlossen, davon 43.000 mit mind. 50 Mbit/s und 22.000 per FTTB. Durch den seit Ende 2017 von der Europäischen Kommission zugelassenen Einsatz von Vectoring im geförderten Ausbau erhöht sich die tatsächlich nutzbare Bandbreite in FTTC-Förderprojekten (FTTC = Fibre-to-the-Curb) künftig deutlich. Anschlüsse, die bislang 30 Mbit/s nutzen konnten , werden bei Einsatz der Vectoring-Technologie voraussichtlich 50 Mbit/s nutzen können, Anschlüsse die bislang 50 Mbit/s nutzen konnten, können bei Einsatz der Vectoring- Technologie voraussichtlich 100 Mbit/s nutzen. b) Wie viele Haushalte wurde seit 2015 durch das bayerische Förderprogramm an das schnelle Internet angeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach den drei Gebietskategorien allgemein ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen und Verdichtungsraum)? Auf die Antwort zur Frage 4a wird verwiesen. Von den o. g. Haushalten liegen rund 636.000 im allgemeinen ländlichen Raum, rund 18.000 im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen und rund 68.000 im Verdichtungsraum. 5. Welche Summen haben die Kommunen seit 2015 jeweils als Kofinanzierung geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Regierungsbezirken)? Die Zeitpunkte, zu denen eine Kommune die Rechnungen der Netzbetreiber zu bezahlen hat (in der Regel sind es mehrere Teilzahlungen entsprechend dem Baufortschritt), hängen von den jeweils individuellen Vereinbarungen zwischen Kommune und Netzbetreiber ab und sind der Staatsregierung nicht bekannt. Über alle seit Ende 2013 verbeschiedenen Projekte beträgt der kommunale Eigenanteil in Oberbayern 57,0 Mio. Euro, in Niederbayern 43,1 Mio. Euro, in der Oberpfalz 27,9 Mio. Euro, in Oberfranken 22,4 Mio. Euro, in Mittelfranken 22,1 Mio. Euro, in Unterfranken 17,1 Mio. Euro und in Schwaben 35,3 Mio. Euro. Drucksache 17/23598 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 6. Wie hoch ist der Anteil der Gewerbegebiete, der inzwischen mit Bandbreiten über 100 Mbit/s versorgt wurde (bitte aufgeschlüsselt nach den drei Gebietskategorien allgemein ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen und Verdichtungsraum sowie reiner Glasfaseranschluss bzw. Vectoring)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Die von den Kommunen veröffentlichten Fördersteckbriefe weisen Gewerbegebiete, sofern diese Teil der Erschließungsgebiete sind, nicht gesondert aus. 7. a) Bis wann wird der von der Staatsregierung vorgesehene flächendeckende Ausbau mit einer Bandbreite von 30 bzw. 50 Mbit/s erreicht sein? Wann alle bislang geplanten und aktuell laufenden Ausbauprojekte abgeschlossen sein werden, hängt maßgeblich von den Bauzeiten ab, die individuell zwischen Kommunen und Netzbetreibern vereinbart werden. Wegen der Vielzahl gleichzeitig abzuwickelnder Projekte sind vielerorts die Baukapazitäten ausgeschöpft. Die Staatsregierung steht mit den Netzbetreibern in engem Kontakt, um eine zügige Umsetzung der Bauarbeiten zu gewährleisten. Nach Inbetriebnahme aller bisher geplanten und aktuell laufenden Projekte im Rahmen der Breitbandförderung werden über 98 Prozent der bayerischen Haushalte mit schnellem Internet (mind. 30 Mbit/s) versorgt sein (Stand der Erhebung Februar 2018). Die Laufzeit der bayerischen Breitbandrichtlinie (BbR) wird bis Ende 2019 um ein Jahr verlängert. In dieser Zeit können die Kommunen weitere Projekte initiieren, um die Flächendeckung weiter zu steigern. Die Breitbandmanager der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beraten die Kommunen zur flächendeckenden Erschließung. Ein weiterer geförderter Ausbau in Gebieten, die bereits mit 30 Mbit/s versorgt sind, ist im Rahmen der BbR aufgrund von beihilferechtlichen Vorgaben aktuell nicht möglich. Um den flächendeckenden Gigabitausbau weiter voranzutreiben , hat Bayern im Juni 2017 einen Antrag für sechs Pilotprojekte gestellt und steht seitdem in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um die Förderung auch in bereits mit mind. 30 Mbit/s versorgten Gebieten (sog. „graue NGA-Flecken“, NGA = Next Generation Access) zu ermöglichen. Die Genehmigung liegt noch nicht vor. Bayern ist hier EU-weit Vorreiter. b) Werden die vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro dafür ausreichen? c) Wenn nein, Mittel in welcher Höhe werden zusätzlich benötigt? Die im Rahmen der BbR zur Verfügung stehenden 1,5 Mrd. Euro werden ausreichen. 8. a) Will die Staatsregierung das Bayerische Breitbandförderprogramm über das Jahr 2020 hinaus fortführen? Ziel der neuen Glasfaserinitiative im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II ist es, bis 2025 Gigabit-Internetanschlüsse in ganz Bayern verfügbar zu machen. In sämtlichen bislang von der Europäischen Kommission genehmigten Förderprogrammen kann der geförderte Ausbau jedoch nur in Gebieten erfolgen, die noch nicht mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sind (sog. „weiße NGA-Flecken“). Auf Basis einer Genehmigung zu den sechs bayerischen Pilotprojekten (siehe Antwort auf Frage 7 a) soll eine bayernweit geltende Rahmenregelung erarbeitet werden, die den geförderten Gigabitausbau auch in „grauen NGA-Flecken“ ermöglicht. b) Wenn ja, welche Änderungen plant sie vorzunehmen ? Über Details zur Ausgestaltung einer Förderung in „grauen NGA-Flecken“ kann erst auf Basis der Genehmigung der Kommission zu den sechs Pilotprojekten entschieden werden .