Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.05.2018 Polizeieinsätze in Transitzentrum Deggendorf Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wann fanden Polizeieinsätze im Transitzentrum Deg gendorf seit der Inbetriebnahme dieses Transitzen trums statt? 1.2 Zu welchen Uhrzeiten fanden diese jeweils statt? 1.3 Was waren jeweils die Ziele für diese Polizeieinsätze? 2.1 Wie viele Beamte waren an den Einsätzen jeweils be teiligt? 2.2 Wie viele Hunde wurden jeweils mitgeführt? 3.1 Zu welchen Einsatzzwecken wurden die Hunde mitge führt? 3.2 Wurden die Hunde in Schlaf und Wohnräumen einge setzt? 3.3 Trifft es zu, dass Hunde auch freilaufend eingesetzt waren, wie Bewohner berichten? 4.1 Wer von der Einrichtungsleitung wurde jeweils über die Einsätze informiert? 4.2 Auf welcher Ebene wurden die Einsätze geplant? 4.3 Hätten die Einsatzziele auch durch niedrigschwellige re Maßnahmen erreicht werden können? 5.1 Wie genau sind die Polizeieinsätze verlaufen? 5.2 Wie viele Personen sind im Rahmen der Polizeiein sätze in Gewahrsam genommen worden und befinden sich immer noch in Gewahrsam (bitte die Gründe auf listen)? 5.3 Wurden Bewohnerinnen und Bewohner in andere Ein richtungen verlegt (falls dem so ist, bitte entsprechen de Einrichtungen auflisten)? 6.1 Inwiefern wurde Rücksicht auf andere Bewohner, ins besondere Kinder genommen? 6.2 Welche Bewohnerinnen und Bewohner wurden bei den einzelnen Polizeieinsätzen vernommen und kon trolliert? 6.3 Wurden Personen im Rahmen der Polizeieinsätze ver letzt (bitte die genauen Gründe darlegen)? 7.1 Werden auch in Zukunft solche Polizeieinsätze mit größerem Personalaufwand stattfinden oder sollen deeskalierende Einsätze im Vordergrund stehen? 7.2 Inwiefern wurde versucht, negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu vermeiden? 7.3 Wie wurden Gefahren durch den Einsatz für andere Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder weitere Unbeteiligte vermieden? 8.1 Welche konkreten Einsatzziele wurden durch diese Einsätze jeweils erreicht? 8.2 Wie möchte die Staatsregierung verhindern, dass die steten nächtlichen Polizeieinsätze von der Bevölke rung als beunruhigend und verängstigend empfunden werden und für die Bewohner stigmatisierend wirken? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration nach Einbindung des Polizeipräsidiums Niederbayern vom 16.08.2018 1.1 Wann fanden Polizeieinsätze im Transitzentrum Deggendorf seit der Inbetriebnahme dieses Transitzentrums statt? Das Bayerische Transitzentrum (BTZ) besteht als solches seit 17.07.2017. Dem BTZ Deggendorf angeschlossen sind die Dependancen Osterhofen, Stephansposching sowie Hengersberg (mittlerweile vorübergehend geschlossen) und Freyung (seit dem 31.12.2017 geschlossen). Zum 01.08.2018 wurde das BTZ Deggendorf in ANKEREinrich tung Deggendorf umbenannt. Zu einer anlässlich der Schriftlichen Anfrage durchge führten Abfrage wurden dem Staatsministerium des Innern und für Integration vom Polizeipräsidium Niederbayern nach umfangreichen Recherchen insgesamt 198 Polizeieinsätze (Stand: 14.06.2018) berichtet. Hierbei sind auch Kontrollen im Rahmen der allgemeinpolizeilichen Aufgabenwahrneh mung erfasst. Unterteilt nach Dependancen ergibt sich nachfolgende Aufschlüsselung für die 198 Polizeieinsätze: – BTZ Deggendorf: 103 polizeiliche Einsätze, – Dependance Osterhofen: 54 polizeiliche Einsätze, – Dependance Stephansposching: 35 polizeiliche Einsät ze, – Dependance Freyung: 6 polizeiliche Einsätze, – Dependance Hengersberg: keine polizeilichen Einsätze. Anmerkung: Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bezieht sich auf die hier aufgeführten 198 polizeilichen Einsätze. 1.2 Zu welchen Uhrzeiten fanden diese jeweils statt? Von den 198 erfassten polizeilichen Einsätzen fanden 124 in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr, 74 Einsätze in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr statt. Diese Einsätze Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23599 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23599 werden in der folgenden Statistik nach Uhrzeit und Örtlich keit aufgeschlüsselt. 07.00–20.00 Uhr 20.00–07.00 Uhr BTZ Deggendorf 80 pol. Einsätze 23 pol. Einsätze Dependance Osterhofen 24 pol. Einsätze 30 pol. Einsätze Dependance Stephansposching 16 pol. Einsätze 19 pol. Einsätze Dependance Freyung 4 pol. Einsätze 2 pol. Einsätze 1.3 Was waren jeweils die Ziele für diese Polizeieinsätze ? Die 198 polizeilichen Einsätze lassen sich wie folgt auf schlüsseln: – Gefahrenabwehr: 54 Davon: – Streitigkeiten: 29 – Suizidversuch: 5 – Verdächtige Wahrnehmungen: 5 – Unterstützung Rettungsdienst: 2 – Sonstige Anlässe (Verlust, Brandfall, Unterstützung Sicherheitsdienst, u. a.): 13 – Strafverfolgung: 62 Davon: – Körperverletzung: 33 – Bedrohung: 5 – Diebstahl: 5 – Hausfriedensbruch: 4 – Sachbeschädigung: 3 – Raub: 2 – Missbrauch von Notrufen: 2 – Entziehung Minderjähriger: 2 – Sonstiges (Beleidigung, Brandstiftung Unterschlagung, Verkehrsdelikt, Auffinden von Betäubungsmitteln Ordnungswidrigkeit): 6 – Sonstige Maßnahmen nach der Strafprozessordnung (StPO): 10 Davon: – Haftbefehl: 7 – Vorführung: 1 – Vollzug Durchsuchungsbeschluss: 1 – Aufenthaltsermittlung: 1 – Ausländerrechtliche Maßnahmen: 70 Davon: – Abschiebehaftbefehl: 10 – Abschiebungen: 55 – Amtshilfe/Verlegung: 5 – Versammlungen: 2 2.1 Wie viele Beamte waren an den Einsätzen jeweils beteiligt? Bei 137 der 198 gemeldeten polizeilichen Einsätzen waren bis zu vier Beamtinnen bzw. Beamte eingesetzt. Diese wur den deshalb nicht weiter aufgeschlüsselt. – 5–9 eingesetzte Beamtinnen/Beamte: 41 Einsätze Davon in/wegen: – BTZ Deggendorf: 12 – Gefahrenabwehr: 1 – Strafverfolgung: 7 – Sonst. Maßnahmen nach StPO: 0 – Ausländerrechtl. Maßnahmen: 4 – Versammlungen: 0 – Osterhofen: 15 – Gefahrenabwehr: 3 – Strafverfolgung: 2 – Sonst. Maßnahmen nach StPO: 0 – Ausländerrechtl. Maßnahmen 10 – Versammlungen: 0 – Stephansposching: 11 – Gefahrenabwehr: 3 – Strafverfolgung: 2 – Sonst. Maßnahmen nach StPO: 0 – Ausländerrechtl. Maßnahmen: 6 – Versammlungen: 0 – Freyung: 3 – Gefahrenabwehr: 1 – Strafverfolgung: 1 – Sonst. Maßnahmen nach StPO: 1 – Ausländerrechtl. Maßnahmen: 0 – Versammlungen: 0 – 10–16 eingesetzte Beamtinnen/Beamte: 13 Davon in/wegen: – BTZ Deggendorf: 5 – Gefahrenabwehr: 1 – Strafverfolgung: 1 – Sonst. Maßnahmen nach StPO: 0 – Ausländerrechtl. Maßnahmen: 2 – Versammlungen: 1 Drucksache 17/23599 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – Osterhofen: 4 – Gefahrenabwehr: 0 – Strafverfolgung: 1 – Sonst. Maßnahmen nach StPO: 0 – Ausländerrechtl. Maßnahmen 3 – Versammlungen: 0 – Stephansposching: 4 – Gefahrenabwehr: 1 – Strafverfolgung: 1 – Sonst. Maßnahmen nach StPO: 0 – Ausländerrechtl. Maßnahmen: 2 – Versammlungen: 0 – Freyung: 0 – 25 Beamtinnen/Beamte wurden anlässlich einer Ver sammlung am BTZ Deggendorf eingesetzt. – Fünf Einsätze zur Durchführung terminlich festgelegter Abschiebungen wurden im BTZ Deggendorf mit 43, 52, 58, 176 und 186 Beamtinnen/Beamten bewältigt. In der Dependance Stephansposching waren aus gleichem Einsatzgrund einmal 45 Beamtinnen/Beamte im Einsatz. 2.2 Wie viele Hunde wurden jeweils mitgeführt? Bei 187 Einsätzen kamen keine Diensthunde zum Einsatz. Ein Diensthund wurde bei folgenden Einsätzen mitgeführt: – Stephansposching: 2 – Gefahrenabwehr: 1 – Strafverfolgung: 1 – BTZ Deggendorf: 2 – Versammlung: 1 – Strafverfolgung: 1 – Osterhofen: 1 – Gefahrenabwehr: 1 Zwei Diensthunde: – Stephansposching: 1 – Ausländerrechtliche Maßnahme: 1 – BTZ Deggendorf: 2 – Ausländerrechtliche Maßnahme: 1 Im BTZ Deggendorf wurden anlässlich ausländerrechtlicher Maßnahmen zweimal zwei, einmal vier und einmal acht Diensthunde mitgeführt. 3.1 Zu welchen Einsatzzwecken wurden die Hunde mitgeführt? Bei den unter 2.2 aufgeführten fünf Einsätzen mit jeweils einem Diensthund diente dieser der Einsatzunterstützung. Bei den sieben Einsätzen mit mehr als einem Diensthund wurden diese bei der äußeren Absperrung eingesetzt. 3.2 Wurden die Hunde in Schlaf- und Wohnräumen eingesetzt? Es wurden keine Diensthunde in Schlaf und Wohnräumen eingesetzt. 3.3 Trifft es zu, dass Hunde auch freilaufend eingesetzt waren, wie Bewohner berichten? Die Diensthunde wurden nicht freilaufend eingesetzt. 4.1 Wer von der Einrichtungsleitung wurde jeweils über die Einsätze informiert? Bei 185 Einsätzen wurden die Einrichtungsleitung bzw. wei tere Behörden unterrichtet. Die Aufschlüsselung der Ver ständigungen ist wie folgt: – Ausländeramt DingolfingLandau und Bundesamt für Mi gration und Flüchtlinge (BAMF) : 1 – Ausschließlich BTZ: 58 – BTZ und weitere Behörden (Zentrale Ausländerbehörde – ZAB, Regierung): 85 – Ausschließlich ZAB: 21 – Heimleitung (ausschließlich bei den Dependancen):17 – Sonstige Verständigungen (Sicherheitsdienst, Jugendamt): 3 Bei 13 Einsätzen wurde keine Verständigung durchgeführt. Hierbei handelte es sich ausschließlich um Spontaneinsät ze mit vier und weniger eingesetzten Beamtinnen/Beamten. Bezüglich des Einsatzgrundes ist davon auszugehen, dass bei sieben dieser Einsätze die Einrichtungsleitung bereits anderweitig informiert war (Unglücksfälle wie z. B. Fahrrad sturz, Unterstützung Rettungsdienst) bzw. diese die Polizei selbst verständigt hatte. Bei drei Einsätzen handelte es sich um Anzeigenaufnahmen von Diebstahlsdelikten durch je eine Beamtin/einen Beamten. Bei einer Gefährderanspra che zur Gefahrenabwehr durch eine Beamtin/einen Beam ten und bei zwei Einsätzen aufgrund von Streitigkeiten mit zwei bzw. vier Beamtinnen/Beamten wurde auf die Verstän digung der Einrichtungsleitung verzichtet, da keine weiter gehende Maßnahmen oder Ermittlungen angezeigt waren. 4.2 Auf welcher Ebene wurden die Einsätze geplant? Bei 126 Einsätzen handelte es sich um Spontaneinsätze, bei denen eine Vorplanung nicht möglich war. 66 Einsätze, überwiegend zur Durchführung terminlich festgelegter Ab schiebungen, wurden von der örtlich zuständigen Polizei inspektion Deggendorf vorbereitet und zum Teil mit Unter stützungskräften durchgeführt. Sechs Einsätze wurden vom Polizeipräsidium Niederbayern geplant und geführt. 4.3 Hätten die Einsatzziele auch durch niedrigschwelligere Maßnahmen erreicht werden können? Das polizeiliche Einschreiten erfolgt grundsätzlich unter Beachtung des gesetzlichen Übermaßverbotes und der gebotenen Verhältnismäßigkeit (gem. Art. 4 Polizeiaufga bengesetz – PAG). Diese Grundsätze sind von den ein schreitenden Beamten vor der Durchführung jeder polizei lichen Maßnahme zu prüfen und darauf basierend die am wenigsten einschneidenden Mittel zu wählen. Dies wurde bei den jeweiligen Einsätzen beachtet. Niedrigschwelligere Maßnahmen hätten den Zweck der Einsatzmaßnahmen ge fährdet. 5.1 Wie genau sind die Polizeieinsätze verlaufen? Die Sicherheitsstörungen (z. B. Straftaten und Streitigkeiten) wurden durch die eingesetzten Beamten unterbunden und die geeigneten Maßnahmen zur Verfolgung von Straftaten eingeleitet. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23599 5.2 Wie viele Personen sind im Rahmen der Polizeieinsätze in Gewahrsam genommen worden und befinden sich immer noch in Gewahrsam (bitte die Gründe auflisten)? Bei 137 Einsätzen erfolgten weder Fest noch Gewahrsam nahmen. Bei den restlichen 61 Einsätzen wurden gegen insgesamt 89 Personen freiheitsentziehende Maßnahmen getroffen. Gegen sieben Personen wurden nach dem Unterbrin gungsgesetz freiheitsentziehende Maßnahmen getroffen. Davon wurden zwei am selben Tag wieder entlassen, bei fünf Personen ist nicht bekannt, ob sie sich noch in der psy chiatrischen Unterbringungseinrichtung befinden. Sechs Personen wurden aufgrund der Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes in Gewahrsam genommen und am Tag der Gewahrsamnahme wieder entlassen. Zwei Per sonen wurden vom BTZ Deggendorf nach der Entlassung aus dem polizeilichen Gewahrsam in die Dependance Ste phansposching verlegt. Bei 14 Einsätzen wurden gegen ebenso viele Personen Haftbefehle/beschlüsse vollzogen. Davon wurden zehn Personen unverzüglich der Justizvollzugsanstalt Eichstätt bzw. Landshut überstellt, vier Personen wurden am Einsatz tag entlassen. Eine Person wurde zur Identitätsfeststellung vorläufig festgenommen und am Einsatztag wieder entlassen. Nach dem Vollzug eines Durchsuchungsbefehles wurde eine Person vorläufig festgenommen und am darauffol genden Tag entlassen. Bei 32 Einsätzen wurde gegen ins gesamt 58 Personen ein Abschiebungsgewahrsam vollzo gen. 5.3 Wurden Bewohnerinnen und Bewohner in andere Einrichtungen verlegt (falls dem so ist, bitte entsprechende Einrichtungen auflisten)? Wie bereits unter 5.2 aufgeführt, wurden bei 137 Einsätzen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen getroffen. Darun ter wurden jedoch zwei Personen auf freiwilliger Basis durch den Rettungsdienst in das Krankenhaus Vilshofen bzw. Be zirkskrankenhaus Mainkofen verbracht. Zwei Personen wur den nach Beendigung des polizeilichen Gewahrsams vom BTZ Deggendorf in die Dependance Stephansposching ver legt. In das Bezirkskrankenhaus Mainkofen kamen fünf Per sonen nach den Vorschriften des Unterbringungsgesetzes. Eine Person wurde zunächst zur ärztlichen Versorgung in das Krankenhaus Deggendorf verbracht. Nach dem Vollzug von Haftbefehlen wurden neun festge nommene Personen der Justizvollzugsanstalt Eichstätt und eine Person der Justizvollzugsanstalt Landshut überstellt. 6.1 Inwiefern wurde Rücksicht auf andere Bewohner, insbesondere Kinder genommen? Polizeiliche Einsätze präventiver und repressiver Art richten sich in aller Regel nur gegen (potenzielle) Störer. Zur Klä rung des Sachverhaltes ist es aber auch erforderlich, Mittei ler und mutmaßliche Zeugen zu befragen. Hierdurch lässt es sich nicht verhindern, dass auch Unbeteiligte Kenntnis von polizeilichen Maßnahmen erlangen. Grundsätzlich ist die Polizei bemüht, so rücksichtsvoll wie möglich zu agieren. Begehungen gem. Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 PAG dienen der Auf rechterhaltung der Sicherheit der Bewohner. Hierbei sollen Sicherheitsstörungen wie u. a. Eigentums und Betäubungs mitteldelikte sowie die Anwesenheit unterkunftsfremder Per sonen festgestellt und zugleich unterbunden werden. Diese Störungen führen immer wieder zur Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bewohner. Diese Begehungen wer den auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert. Bei Abschiebungsmaßnahmen werden grundsätzlich nur die Zimmer der abzuschiebenden Personen betreten. Bege hungen in diesem Rahmen sind dann notwendig, wenn sich die genannten Personen nicht in ihrem Zimmer aufhalten. Die Erfahrungen der vorausgegangenen Abschiebungen und die Rückmeldungen seitens des BTZ haben gezeigt, dass sich die abzuschiebenden Personen oftmals auch nachts in anderen Zimmern aufhielten. Bei allen polizeilichen Maßnahmen wurde in der Vergan genheit und wird in der Zukunft größtmögliche Rücksicht auf die Bewohner, insbesondere die Kinder, genommen. 6.2 Welche Bewohnerinnen und Bewohner wurden bei den einzelnen Polizeieinsätzen vernommen und kontrolliert? Bei größeren Kontrollaktionen, die der Sicherheit der ge samten Unterkunft dienen, auch in Verbindung mit Abschie bungsmaßnahmen, wurden alle Bewohner einer Personen kontrolle bzw. Identitätsfeststellung unterzogen. Bei den sonstigen Einsätzen wurden nur die unmittelbar mit dem Einsatzgrund in Verbindung stehenden Bewohner (z. B. Beschuldigte, Geschädigte und Zeugen einer Körper verletzung) kontrolliert und deren Identität festgestellt. Eine Vernehmung von Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgt nur zum Zwecke des Strafverfahrens. 6.3 Wurden Personen im Rahmen der Polizeieinsätze verletzt (bitte die genauen Gründe darlegen)? Bei den vom Polizeipräsidium Niederbayern gemeldeten Einsätzen wurden vier Personen verletzt: – Eine psychisch erkrankte Frau fügte sich selbst Schnitt wunden an den Händen zu. – Während eines Abschiebungseinsatzes verletzte sich eine männliche Person mit der Rasierklinge im Bereich des Oberkörpers, um die Abschiebung zu verhindern. – Ein Beamter wurde während des Abschiebeeinsatzes verletzt. Genaue Hintergründe sind nicht bekannt. – Eine abzuschiebende Frau erlitt Panikattacken während des Transportes und versuchte sowohl ihrem Vater als auch sich selbst die Pulsadern aufzubeißen. – Eine im 7. Monat schwangere Frau warf sich mehrfach auf ihren Bauch, um die Abschiebung zu verhindern. Bei ärztlichen Untersuchungen wurden keine Verletzungen festgestellt. Keine Berücksichtigung fanden Personen, bei denen die Verletzungen bereits im Vorfeld entstanden und diese dann Auslöser für den Polizeieinsatz waren (z. B. sämtliche Kör perverletzungen etc.) 7.1 Werden auch in Zukunft solche Polizeieinsätze mit größerem Personalaufwand stattfinden oder sollen deeskalierende Einsätze im Vordergrund stehen ? Die Polizei beurteilt vor und bei jedem Einsatz die Lage (z. B. Größe und Lage des Objekts, Anzahl der Bewohner u. a.) und bemisst danach den erforderlichen Kräfteansatz. Hierfür werden auch die Erfahrungen aus ähnlich gelager ten Einsatzanlässen herangezogen. Deeskalierendes Ein Drucksache 17/23599 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 schreitverhalten steht zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ande ren Unbeteiligter, aber auch aus Gründen der Eigensiche rung im Vordergrund jedes polizeilichen Einsatzes. 7.2 Inwiefern wurde versucht, negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu vermeiden? Durch die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßig keit bei jedem Einsatz finden auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft Berücksichtigung. Grundsätzlich wird es sich jedoch nicht immer vermeiden lassen, dass auch die Nach barn polizeiliche Einsatzmaßnahmen mitbekommen. 7.3 Wie wurden Gefahren durch den Einsatz für andere Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder weitere Unbeteiligte vermieden ? Bei der Planung und Durchführung werden potenzielle Ge fahren für alle Beteiligten (Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch Einsatzkräfte) ständig bewertet. Diese Erkenntnisse fließen in die Lage bewältigung ein. Gerade durch einen lageangepassten Kräfteansatz werden Gefahren für Bewohnerinnen und Be wohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder weitere Unbe teiligte, aber auch für die Einsatzkräfte vermieden. 8.1 Welche konkreten Einsatzziele wurden durch diese Einsätze jeweils erreicht? Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie die Strafverfolgung sind originäre Aufgaben der Polizei. Da neben wurde die Polizei im Rahmen der Amtshilfe zur Un terstützung der Einrichtungsleitung bzw. der Regierung von Niederbayern eingesetzt. Ziel der Begehungen gem. Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 PAG ist die Stärkung des Sicherheitsgefühls der rechtstreuen Bewohner und die Abschreckung poten zieller Störer und Straftäter auch durch präventive Einsatz maßnahmen. So wurden bei Begehungen immer wieder Betäubungsmitteldelikte und Eigentumsdelikte festgestellt. Neben den Ausländerbehörden ist auch die Polizei für Ab schiebungen zuständig. Die Durchführung der DublinIII Rückführungen im Rahmen der Vollstreckungshilfe obliegt ebenso der Polizei. 8.2 Wie möchte die Staatsregierung verhindern, dass die steten nächtlichen Polizeieinsätze von der Bevölkerung als beunruhigend und verängstigend empfunden werden und für die Bewohner stigmatisierend wirken? Wie bereits unter 1.2 aufgeschlüsselt, fanden 74 Einsätze in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr statt. Hiervon wa ren 26 Einsätze Spontaneinsätze. Von den 48 geplanten Einsätzen aufgrund terminierter Abschiebungen waren bei 42 Einsätzen zwölf und weniger Beamtinnen und Beamte eingesetzt und wurden somit sowohl von dem überwie genden Teil der Bewohner des BTZ Deggendorf und dessen Dependancen und deren Nachbarschaft mutmaßlich kaum wahrgenommen. Somit verbleiben für den Berichtszeitraum vom 17.07.2017 bis zum 14.06.2018 von 198 berichteten Einsätzen sechs Einsätze, die aufgrund des Kräfteansatzes und verbunden mit der Einsatzzeit in den Fokus der Be trachtung fallen. Zur Erreichung des gesetzlich vorgegebenen Einsatz zieles wird jeder Einsatz gewissenhaft und mit größter Umsicht vorbereitet und durchgeführt. Dadurch wird die Wahrung der Verhältnismäßigkeit, die sich neben weiteren Punkten auch auf Einsatzzeit, Kräfteansatz sowie auf die Auswirkungen auf Bewohnerinnen und Bewohner, Nachbar schaft und Einsatzkräfte bezieht, gewährleistet.