Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 20.02.2018 Arbeiten 4.0 – Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wird die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung die Zahl der Stellen im öffentlichen Dienst mittel- und langfristig verändern, bitte aufgeschlüsselt nach – den unterschiedlichen Beschäftigungsfeldern der Staatsministerien und der nachgeordneten Behörden, – den Beschäftigungsfeldern in den Landkreisen und Kommunen sowie der dort jeweils nachgeordneten Einrichtungen, – Veränderungen im Zeitraum bis 2040? 2. In welchem Umfang entwickeln sich die Finanzmittel für Fort- und Weiterbildung im Kontext Digitalisierung und Arbeitswelt von 2010 bis 2030, bitte aufgeschlüsselt nach – den unterschiedlichen Beschäftigungsfeldern der Staatsministerien und der nachgeordneten Behörden, – den Beschäftigten an den einzelnen Schularten? 3. Welche einzelnen Kommunen (Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften , Stadtverwaltungen, Landkreisverwaltungen ) verfügen aktuell über eine unzureichende Breitbandversorgung, aufgeschlüsselt nach – Breitbandversorgung von 10 Mbit/s oder weniger, – Breitbandversorgung von 30 Mbit/s oder weniger, – Breitbandversorgung von 50 Mbit/s oder weniger? 4. In welchen Städten und Gemeinden existieren aktuell sogenannte Coworking Areas, die es auch Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ermöglichen würden, am Wohnort ihrer Tätigkeit nachzugehen? 5. Welche Staatsministerien bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen erlauben es Beschäftigten aktuell, im Homeoffice einen Teil ihrer Arbeitszeit zu absolvieren, bitte aufgeschlüsselt nach – den einzelnen Staatsministerien und nachgeordneten Einrichtungen, – den jeweiligen rechtlichen Grundlagen (z. B. Dienstvereinbarungen ), – der Anzahl der jeweils betroffenen Beschäftigten? 6. In welchem Umfang (ausgehend von den aktuellen Lehrplänen) erwirbt eine Schülerin bzw. ein Schüler, der 2017 seine Schullaufbahn in der ersten Grundschulklasse begonnen hat, Kenntnisse im Kontext Digitalisierung /Informationstechnik, bitte aufgeschlüsselt nach – Soll-Ist-Vergleich des im Lehrplan vorgesehenen und des tatsächlich in diesen Fachbereichen unterrichteten Stoffs (z. B. aufgrund Lehrkräftemangels), – einer vergleichenden Betrachtung mit der IT- bzw. Digitalausbildung an Schulen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der USA, Chinas und Indiens? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 17.08.2018 1. Wie wird die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung die Zahl der Stellen im öffentlichen Dienst mittel- und langfristig verändern, bitte aufgeschlüsselt nach – den unterschiedlichen Beschäftigungsfeldern der Staatsministerien und der nachgeordneten Behörden , – den Beschäftigungsfeldern in den Landkreisen und Kommunen sowie der dort jeweils nachgeordneten Einrichtungen, – Veränderungen im Zeitraum bis 2040? 2. In welchem Umfang entwickeln sich die Finanzmittel für Fort- und Weiterbildung im Kontext Digitalisierung und Arbeitswelt von 2010 bis 2030, bitte aufgeschlüsselt nach – den unterschiedlichen Beschäftigungsfeldern der Staatsministerien und der nachgeordneten Behörden , – den Beschäftigten an den einzelnen Schularten? Die konkrete Einschätzung der Entwicklung des künftigen Stellenbedarfs und der Finanzmittel für Fort- und Weiterbildung im Kontext der Digitalisierung ist aufgrund des langen Prognosezeitraums und der damit verbundenen nur bedingt vorhersehbaren Einflussfaktoren schwer möglich. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Aufgabenbestand des Staates gerade in einer zunehmend digitalisierten Welt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht starken Verän- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.12.2018 Drucksache 17/23600 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23600 derungen unterworfen ist. In der Folge müssen die personellen Kapazitäten des Staates – auch qualitativ z.B. durch Fort- und Weiterbildungen – angepasst werden. Ob sich der Gesamtpersonalbestand des Freistaates in Zukunft tendenziell nach unten oder nach oben bewegen wird, entzieht sich daher einer Schätzung. Der Bedarf an Finanzmitteln für Fort- und Weiterbildung dürfte sich nach Einschätzung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) allerdings nach oben bewegen. 3. Welche einzelnen Kommunen (Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften , Stadtverwaltungen, Landkreisverwaltungen) verfügen aktuell über eine unzureichende Breitbandversorgung, aufgeschlüsselt nach – Breitbandversorgung von 10 Mbit/s oder weniger, – Breitbandversorgung von 30 Mbit/s oder weniger, – Breitbandversorgung von 50 Mbit/s oder weniger? 98 Prozent der Kommunen beteiligen sich am bayerischen Breitband-Förderprogramm. 1.726 Kommunen haben bereits Förderbescheide über rund 808 Mio. Euro erhalten – hier läuft aktuell der Ausbau oder ist bereits fertiggestellt . Bayernweit werden dadurch über 720.000 Haushalte erschlossen, davon über 100.000 mit direkten Glasfaseranschlüssen bis zum Haus. Seit Ende 2013 wurden 1,8 Mio. Haushalte erstmals mit schnellem Internet versorgt. Nach Abschluss der laufenden und geplanten Baumaßnahmen werden mindestens 98 Prozent der bayerischen Haushalte mit schnellem Internet versorgt sein. Daten zur Breitbandversorgung aller kommunalen Verwaltungsstandorte liegen dem StMFLH nicht vor. Falls einzelne Standorte noch nicht mit schnellem Internet versorgt sind, können die Kommunen einen geförderten Ausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms veranlassen. Bayerische Kommunen sind zudem zum Abruf von Leistungen aus dem BayKom-Rahmenvertrag berechtigt und können hierüber jede benötigte Bandbreite, selbst Gigabit- Geschwindigkeiten, bestellen. 4. In welchen Städten und Gemeinden existieren aktuell sogenannte Coworking Areas, die es auch Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ermöglichen würden, am Wohnort ihrer Tätigkeit nachzugehen? 5. Welche Staatsministerien bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen erlauben es Beschäftigten aktuell, im Homeoffice einen Teil ihrer Arbeitszeit zu absolvieren, bitte aufgeschlüsselt nach – den einzelnen Staatsministerien und nachgeordneten Einrichtungen, – den jeweiligen rechtlichen Grundlagen (z. B. Dienstvereinbarungen), – der Anzahl der jeweils betroffenen Beschäftigten? Das StMFLH erstellt derzeit entsprechend des Beschlusses der Staatsregierung vom 21.11.2017 in Abstimmung mit den Ressorts ein Konzept für die Einrichtung von Pilotstandorten für Behördensatelliten, insbesondere zur Entlastung der Region München. Neben der Zeit- und Kostenersparnis für pendelnde Beschäftigte sollen die Behördensatelliten auch dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen in den Großstädten Bayerns zu verringern. In ausgewählten Bereichen (z. B. im Bereich der Steuerverwaltung ) gibt es bereits jetzt vereinzelte Satelliten- Arbeitsplätze, die es den Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, ihrer Arbeit wohnortnah nachzukommen. Daneben besteht für zahlreiche Beschäftigte auch die Möglichkeit, Heimarbeitsplätze zu nutzen. Für die Beantwortung werden unter dem verwendeten Begriff „Heimarbeitsplätze “ alle Formen der von den Beschäftigten von zu Hause zu erbringenden Dienst- bzw. Arbeitsleistung verstanden , also auch Tele- und Wohnraumarbeit. Die Zahlen der zur Verfügung stehenden Heimarbeitsplätze (Stichtag 21.03.2018) sind in der Anlage dargestellt; hinsichtlich einer Entwicklung der Heimarbeitsplätze in den Jahren 2008 bis 2015 wird auf die Antwort des damaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (damals FREIE WÄHLER) vom 15.06.2015 verwiesen (Drs. 17/8668). Soweit es kein Kontingent an zur Verfügung stehenden Tele-/Wohnraumarbeitsplätzen bei den betreffenden Dienststellen gibt, beziehen sich die Angaben auf die tatsächliche Anzahl an Beschäftigten mit Tele-/Wohnraumarbeit zum Stichtag. Nicht enthalten sind die Daten zu den staatlichen Beamten der Veterinärämter an den Landratsämtern. Die Genehmigung von Wohnraumarbeit dieser Beschäftigten wird von den Landratsämtern erteilt, mithin liegen der Staatsregierung hierzu keine Daten vor. Ebenfalls nicht erfasst sind Lehrkräfte, nachdem diese keine Telearbeitsplätze im klassischen Sinne haben, da diese nicht als solche bewilligt werden. Jedoch verfügen sie in der Regel über häusliche Arbeitsplätze, da die Unterrichtsvor - und -nachbereitung sowie Korrekturarbeiten zu Hause erledigt werden. Angaben zu Dienststellen mit weniger als fünf Tele-/Wohnraumarbeitsplätzen sind aus Gründen des Datenschutzes ebenfalls nicht enthalten. Daten über kommunale oder private Coworking Areas liegen nicht vor. 6. In welchem Umfang (ausgehend von den aktuellen Lehrplänen) erwirbt eine Schülerin bzw. ein Schüler , der 2017 seine Schullaufbahn in der ersten Grundschulklasse begonnen hat, Kenntnisse im Kontext Digitalisierung/Informationstechnik, bitte aufgeschlüsselt nach – Soll-Ist-Vergleich des im Lehrplan vorgesehenen und des tatsächlich in diesen Fachbereichen unterrichteten Stoffs (z. B. aufgrund Lehrkräftemangels ), – einer vergleichenden Betrachtung mit der IT- bzw. Digitalausbildung an Schulen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der USA, Chinas und Indiens? Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zu Frage 6 Folgendes mitgeteilt: Zu Aufzählungspunkt 1: Digitale Bildung/Medienbildung ist ein fächer- und jahrgangsstufenübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel in allen Schularten und fest im Lehrplan verankert. Dieser bildet die Grundlage für den Unterricht und die Erziehung an bayerischen Schulen. Im LehrplanPLUS (www.lehrplanplus.bayern.de) sind die Kompetenzen und Inhalte ausgewiesen, welche den Schülerinnen und Schülern in den einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulart vermittelt werden. Drucksache 17/23600 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Welche spezifischen Kompetenzen im Kontext der Medienbildung bzw. Digitalen Bildung von Relevanz sind, ist dem „Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen “ (www.mebis.bayern.de/infoportal/konzepte/kompetenz rahmen) zu entnehmen. Die jeweiligen Bezüge in den Lehrplänen können über den Medienkompetenz-Navigator ermittelt werden: https://mk-navi.mebis.bayern.de/mctool/ schooltypes. Dieser dient den Schulen auch als Grundlage für die Erstellung schulischer Medienkonzepte. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie hat eine quantitative und vor allem qualitative Aktualisierung der Lehrpläne aller Schularten hinsichtlich der Förderung Digitaler Bildung begonnen. Da neben der gesellschaftlich-kulturellen und der anwendungsbezogenen Perspektive auf die digital vernetzte Welt zunehmend die technologische Perspektive an Bedeutung gewinnt, wurde im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II die weitere Stärkung bzw. Einführung des Fachs Informatik an den weiterführenden Schularten beschlossen. Zu Aufzählungspunkt 2: Kenntnisse über Inhalte außerdeutscher Schulsysteme liegen der Staatsregierung nicht vor. Diese unterliegen auch nicht der Verantwortung der Staatsregierung. Staatskanzlei Staatskanzlei Oberbayern 24 Mitarbeiterhandbuch; Einvernehmliche Anordnung bzw. Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag Staatsministerium des Innern und für Integration Staatsministerium des Innern und für Integration Oberbayern 157 Dienstvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Oberbayern Oberbayern 172 Dienstvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Niederbayern Niederbayern 34 Richtlinie zur Wohnraumund Telearbeit Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung der Oberpfalz Oberpfalz 58 Dienstvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Oberfranken Oberfranken 38 Einzelvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Mittelfranken Mittelfranken 444 Dienstvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Unterfranken Unterfranken 42 Dienstvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Schwaben Schwaben 34 Dienstvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Landesamt für Statistik Mittelfranken 76 Dienstvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Bayerische Versorgungskammer Oberbayern 245 Dienstvereinbarung Staatsministerium des Innern und für Integration Präsidien der Bayer. Landespolizei, Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei, Bayer. Landeskriminalamt, Bayer. Polizeiverwaltungsamt übergreifend 269 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Ansbach Mittelfranken 30 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Erlangen-Nürnerg Mittelfranken 16 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Nürnerg Mittelfranken 52 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Landshut Niederbayern 35 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Passau Niederbayern 42 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Freising Oberbayern 43 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Ingolstadt Oberbayern 33 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA München 1 Oberbayern 59 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA München 2 Oberbayern 66 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Rosenheim Oberbayern 36 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Traunstein Oberbayern 14 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Weilheim Oberbayern 24 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Bamberg Oberfranken 25 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Bayreuth Oberfranken 27 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Amberg-Sulzbach Oberpfalz 34 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Regensburg Oberpfalz 35 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Augsburg Schwaben 22 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Kempten Schwaben 9 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Krumbach Schwaben 40 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Aschaffenurg Unterfranken 23 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Schweinfurt Unterfranken 24 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Würzburg Unterfranken 48 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ABD Nordbayern Mittelfranken 170 Dienstvereinbarung „Alternierende Wohnraum- und Telearbeit" Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Florian Streibl von 20. Februar 2018 Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Rechtsgrundlage(n) der Tele-/Wohnraumarbeit zur Verfügung stehende Heimarbeitsplätze Seite 1 von 6 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23600 Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Rechtsgrundlage(n) der Tele-/Wohnraumarbeit zur Verfügung stehende Heimarbeitsplätze Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ABD Südbayern Oberbayern 198 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Landesbaudirektion Unterfranken 40 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Oberbayern 168 Staatsministerium der Justiz AG Augsburg Schwaben 10 Staatsministerium der Justiz AG Aschaffenburg Unterfranken 7 Staatsministerium der Justiz AG Amberg Oberpfalz 8 Staatsministerium der Justiz AG Ansbach Oberfranken 7 Staatsministerium der Justiz AG Bamberg Oberfranken 6 Staatsministerium der Justiz AG Coburg Oberfranken 7 Staatsministerium der Justiz AG Deggendorf Niederbayern 5 Staatsministerium der Justiz AG Erding Oberbayern 9 Staatsministerium der Justiz AG Erlangen Mittelfranken 8 Staatsministerium der Justiz AG Freising Oberbayern 7 Staatsministerium der Justiz AG Hof Oberfranken 5 Staatsministerium der Justiz AG Ingolstadt Oberbayern 7 Staatsministerium der Justiz AG Kempten Schwaben 7 Staatsministerium der Justiz AG Landshut Niederbayern 14 Staatsministerium der Justiz AG Memmingen Schwaben 6 Staatsministerium der Justiz AG München Oberbayern 27 Staatsministerium der Justiz AG Neumarkt i.d. OPf Oberpfalz 5 Staatsministerium der Justiz AG Nürnberg Mittelfranken 12 Staatsministerium der Justiz AG Regensburg Oberpfalz 17 Staatsministerium der Justiz AG Rosenheim Oberbayern 5 Staatsministerium der Justiz AG Starnberg Oberbayern 8 Staatsministerium der Justiz AG Traunstein Oberbayern 5 Staatsministerium der Justiz AG Weiden Oberpfalz 7 Staatsministerium der Justiz AG Weilheim Oberbayern 7 Staatsministerium der Justiz AG Wolfratshausen Oberbayern 10 Staatsministerium der Justiz LG Landshut Niederbayern 10 Staatsministerium der Justiz LG München I Oberbayern 10 Staatsministerium der Justiz LG München II Oberbayern 6 Staatsministerium der Justiz OLG Bamberg (inkl. Justizakademie, LJK) Oberfranken 14 Staatsministerium der Justiz Oberlandesgericht München Oberbayern 11 Staatsministerium der Justiz OLG Nürnberg (inkl. Jus-IT) Mittelfranken 95 Staatsministerium der Justiz Staatsanwaltschaft Bamberg Oberfranken 5 Staatsministerium der Justiz Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Mittelfranken 5 Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Oberbayern 10 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Oberbayern 116 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Mittelfranken 25 Dienstvereinbarung „Alternierende Wohnraum- und Telearbeit" Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Wohnraum- und/oder Telearbeitsplätzen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 14. Dezember 2011 (JMBl. 2012, S. 9), geändert durch Bekanntmachung vom 31. Januar 2017 (JMBl. S. 11) Anwendung entweder unmittelbar (nichtrichterlicher und nichtstaatsanwaltlicher Dienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften) oder entsprechend (richterlicher Dienst, oberste Dienstbehörde) Vereinbarung mit dem Personalrat Seite 2 von 6 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23600 Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Rechtsgrundlage(n) der Tele-/Wohnraumarbeit zur Verfügung stehende Heimarbeitsplätze Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Finanzämter, alternierend (Kontingent) übergreifend 600 Dienstvereinbarung über Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des BayStMFLH vom 16.12.2015 (abgeschlossen zwischen HPR und StMFLH) Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Finanzämter, mobil (tatsächlich) übergreifend 1281 Dienstvereinbarung über Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des BayStMFLH vom 16.12.2015 (abgeschlossen zwischen HPR und StMFLH) Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Landesamt für Steuern (tatsächlich) übergreifend 260 Dienstvereinbarung über Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des BayStMFLH vom 16.12.2015 (abgeschlossen zwischen HPR und StMFLH) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Oberbayern 18 Dienstvereinbarung Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Augsburg Schwaben 25 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen,Dienststelle Ansbach Mittelfranken 40 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Bayreuth Oberfranken 15 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Landshut Niederbayern 28 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle München Oberbayern 14 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg Oberpfalz 21 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Passau Niederbayern 14 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Weiden Oberpfalz 12 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Straubing Niederbayern 38 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg Unterfranken 21 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mittelfranken 11 Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit im GB des StMFLH vom 16.12.2015 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Oberbayern 168 Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit im GB des StMFLH vom 16.12.2015 Dienstvereinbarung über Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des StMFLH vom 23.11./06.12.2015, ggf. flankierend Ziffer 7.5 der Teilhaberichtlinien Seite 3 von 6 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23600 Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Rechtsgrundlage(n) der Tele-/Wohnraumarbeit zur Verfügung stehende Heimarbeitsplätze Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mittelfranken 7 Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit im GB des StMFLH vom 16.12.2015 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Oberbayern 12 Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit im GB des StMFLH vom 16.12.2015 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Oberpfalz 6 Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit im GB des StMFLH vom 16.12.2015 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schwaben 7 Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit im GB des StMFLH vom 16.12.2015 Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie Oberbayern 77 Dienstvereinbarung über alternierende Telearbeit im StMWIVT vom 01.03.2012, Dienstvereinbarung zur Änderung der Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit im StMWIVT vom 01.03.2012 vom 18.12.2015 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Oberbayern 67 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Landessozialgericht übergreifend 11 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Sozialgericht München Oberbayern 11 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Arbeitsgericht München Oberbayern 7 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Institut für Familienforschung an der Universität Bamberg Oberfranken 6 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Institut für Frühpädagogik München Oberbayern 7 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Landesjugendamt München Oberbayern 11 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Mittelfranken Mittelfranken 48 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Niederbayern Niederbayern 31 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberbayern Oberbayern 69 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberfranken Oberfranken 39 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberpfalz Oberpfalz 55 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Schwaben Schwaben 33 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Unterfranken Unterfranken 22 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Zentrale ( Bayreuth) Oberfranken 43 RL Teilzeit-, Teleund Wohnraumarbeit für den GB des StMAS Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ganzer Geschäftsbereich übergreifend 426 Dienstvereinbarung über die Telearbeit im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Seite 4 von 6 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23600 Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Rechtsgrundlage(n) der Tele-/Wohnraumarbeit zur Verfügung stehende Heimarbeitsplätze Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Oberbayern 92 Dienstvereinbarung über die Voraussetzungen zur Bewilligung von Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des StMUGV vom 1. Februar 2005 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt übergreifend 172 Dienstvereinbarung über die Voraussetzungen zur Bewilligung von Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des StMUGV vom 1. Februar 2005 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übergreifend 56 Dienstvereinbarung über die Voraussetzungen zur Bewilligung von Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des StMUGV vom 1. Februar 2005 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Wasserwirtschaftsämter übergreifend 119 Dienstvereinbarung über die Voraussetzungen zur Bewilligung von Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des StMUGV vom 1. Februar 2005 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Regierungen (4. QE Bereich 5, Gewerbeaufsichtsämter ab 2013) übergreifend 88 Dienstvereinbarung über die Voraussetzungen zur Bewilligung von Wohnraumarbeit im Geschäftsbereich des StMUGV vom 1. Februar 2005 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 129 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regierung von Oberbayern Oberbayern 11 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Landratsamt München Oberbayern 10 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regierung von Oberfranken Oberfranken 5 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Landratsamt Fürth Mittelfranken 5 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 27 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ministerium in München Oberbayern 96 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Unterricht und Kultus Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Oberbayern 42 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Augsburg Schwaben 36 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Otto-Friedrich-Universität Bamberg (inkl. Virtuelle Hochschule Bayern) - Dienststelle Bamberg Oberfranken 61 Handlungsleitfaden Telearbeit Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Bayreuth - Dienststelle Bayreuth Oberfranken 38 Handlungsempfehlung des Personalrats Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Mittelfranken 75 Richtlinien der Universität Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ludwig-Maximilians-Universität München - Dienststelle München Oberbayern 76 Individualvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Universität München - Dienststellen München, Garching, Freising, Straubing Oberbayern, Niederbayern 182 Rahmenvereinbarung zur Telearbeit Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Passau - Dienststelle Passau Niederbayern 26 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Regensburg Niederbayern 85 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Dienststelle Würzburg Unterfranken 38 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universitätsklinikum Erlangen Unterfranken 16 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Klinikum der Universität München Oberbayern 55 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universitätsklinikum Regensburg Niederbayern 26 Einzelvereinbarung mit Personalratszustimmu ng Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universitätsklinikum Würzburg Unterfranken 18 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Dienststelle Amberg Oberpfalz 15 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ansbach Mittelfranken 10 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Unterfranken 8 Dienstvereinbarung Seite 5 von 6 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23600 Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Rechtsgrundlage(n) der Tele-/Wohnraumarbeit zur Verfügung stehende Heimarbeitsplätze Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Augsburg Schwaben 40 Rahmen- Dienstvereinbarung (in Arbeit) Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule Deggendorf Niederbayern 21 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Oberfranken 40 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Hochschule Ingolstadt Oberbayern 48 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kempten Schwaben 18 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften München Oberbayern 119 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm Schwaben 14 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Hochschule Nürnberg Mittelfranken 100 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Oberpfalz 19 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Rosenheim Oberbayern 84 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf - Dienststelle Weihenstephan Oberbayern, Mittelfranken 26 Individuelle Vereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst IHF 10 Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerische Staatsgemäldesammlungen Oberbayern 8 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Oberbayern 21 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Musik und Theater München Oberbayern 10 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerische Staatsbibliothek Oberbayern 108 Richtlinie für die Erprobung der Telearbeit Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns bayernweit 11 Dienstvereinbarung Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerischer Staatsoper Oberbayern 15 Einzelvereinbarung Seite 6 von 6 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23600