Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 27.06.2018 Park-and-Ride-Parkplätze Der Park-and-Ride-Parkplatz am Bahnhof Geltendorf ist aufgrund seiner Funktion als Anlaufpunkt für Nutzerinnen und Nutzer des Fern- und S-Bahn-Verkehrs aus der gesamten Region häufig heillos überfüllt und es werden Parkplätze an nicht dafür vorgesehenen Plätzen belegt. Dies ist kein Einzelfall. Daher frage ich die Staatsregierung; 1. a) Gibt es Förderprogramme des Freistaates, die Kommunen dabei unterstützen, die Parkmöglichkeiten an Bahnhöfen zu erweitern? b) Wenn ja, welche Summe wurde dafür eingestellt? c) Wenn ja, wie viele Kommunen haben davon Gebrauch gemacht? 2. a) Plant die Staatsregierung, entsprechende Förderprogramme aufzusetzen oder auszubauen? b) Wenn nein, warum nicht? 3. a) Gibt es Förderprogramme des Freistaates, um Bahnhöfe zu sogenannten multimodalen Verkehrsdrehscheiben umzubauen, sodass die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zunimmt? b) Wenn ja, wie viele Kommunen wurden mit dieser Förderung bereits unterstützt? c) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 17.08.2018 1. a) Gibt es Förderprogramme des Freistaates, die Kommunen dabei unterstützen, die Parkmöglichkeiten an Bahnhöfen zu erweitern? Park-and-Ride-Plätze an Bahnhöfen werden seit vielen Jahren erfolgreich im Rahmen des mittelfristigen Investitionsförderungsprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Landesprogramm) gefördert (vgl. Eintrag im „Fördernavi“ des Freistaates unter https://www. freistaat.bayern/dokumente/leistung/168417132589). Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die abhängig vom Umfang des Vorhabens aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs aufgestockt werden können. Die Höchstsätze für zuwendungsfähige Kosten wurden 2018 auf 4.500 Euro für einen ebenerdigen Pkw- Abstellplatz und 11.000 Euro für einen Pkw-Abstellplatz im Parkhaus erhöht. Der Grunderwerb wird zusätzlich zu den Pauschalen mitgefördert. Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Luftreinhaltung hat die Staatsregierung zusätzliche Mittel zur Förderung von Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Plätzen veranschlagt . Dadurch kann für Projekte, die sich positiv auf die Luftqualität in den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten (Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg) auswirken, der Fördersatz um bis zu 25 Prozentpunkte aufgestockt werden. Dies gilt nicht nur für Projekte in diesen Städten, sondern für alle Projekte auch im erweiterten Umland, die Auswirkungen für die Luftqualität dieser Städte haben. b) Wenn ja, welche Summe wurde dafür eingestellt? Noch bis 2019 wird das GVFG-Landesprogramm aus einer Finanzhilfe des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz gespeist . Der in Bayern auf den öffentlichen Personennahverkehr entfallende Anteil unter Abzug der für die Busförderung reservierten Mittel beträgt regelmäßig rund 46 Mio. Euro jährlich (zuzüglich der Mittel für die Komplementärförderung aus dem kommunalen Finanzausgleich). Hieraus wird neben der Förderung von Park-and-Ride- und Bike-and- Ride-Plätzen auch die Förderung von Verkehrswegen der U- und Straßenbahnen, von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen, Betriebshöfen und zentralen Werkstätten, von Beschleunigungsmaßnahmen sowie von U- und Straßenbahnfahrzeugen bestritten. Eine feste Verteilung auf diese Vorhabenskategorien ist nicht vorgegeben, sondern ergibt sich daraus, welche Projekte von Kommunen und Verkehrsunternehmen angemeldet und durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in das Programm aufgenommen werden. Die Finanzausstattung des GVFG-Landesprogramms ab 2020 hängt vom Ergebnis der Haushaltsverhandlungen ab. Aus dem Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung stehen im Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23606 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23606 Haushaltsjahr 2018 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittelansätze ab 2019 hängen vom Ergebnis der Haushaltsverhandlungen ab. c) Wenn ja, wie viele Kommunen haben davon Gebrauch gemacht? Es wird auf die Anlage zur Antwort vom 13.03.2018 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm und Markus Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 07.02.2018 betreffend Verknüpfung von Fahrrad und Auto mit der Schiene II (Drs. 17/21197) verwiesen. Darin sind die in den Jahren 2013 bis 2017 in das GVFG-Landesprogramm aufgenommenen Park-and-Ride-Projekte an 49 Standorten aufgelistet. 2. a) Plant die Staatsregierung, entsprechende Förderprogramme aufzusetzen oder auszubauen? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen, in der die umfassenden bestehenden Fördermöglichkeiten dargestellt sind. 3. a) Gibt es Förderprogramme des Freistaates, um Bahnhöfe zu sogenannten multimodalen Verkehrsdrehscheiben umzubauen, sodass die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zunimmt? Die Förderung aus dem GVFG-Landesprogramm zielt auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ab. Dies umfasst insbesondere auch die bessere Vernetzung innerhalb und zwischen Verkehrsträgern, d. h. die Schaffung multimodaler Verkehrsdrehscheiben an Bahnhöfen ist durch dieses Förderprogramm abgedeckt. Das Ziel der Vernetzung wird insbesondere dadurch erreicht , dass die Verknüpfung von SPNV, ÖPNV, Rad- und motorisiertem Individualverkehr gefördert wird. Primär betrifft das die umfassende Förderung von Omnibusbahnhöfen sowie Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlagen an Bahnhöfen. Aber auch die digitale Vernetzung wird aus dem GVFG-Landesprogramm gefördert; vor allem die Errichtung von Fahrgastinformationsanlagen ist von den Zuschüssen des Freistaates umfasst. Aktuell können alle Förderanträge mit dem in der Antwort auf Frage 1 a genannten Satz bedient werden. Die Förderung umfasst auch die Kosten des Grunderwerbs. Dies ist insbesondere im Bereich Park-and-Ride- und Bike-and- Ride an Bahnhöfen erforderlich, da die Deutsche Bahn die nötigen Flächen trotz des Nutzens für den Eisenbahnverkehr nicht vergünstigt zur Verfügung stellt. b) Wenn ja, wie viele Kommunen wurden mit dieser Förderung bereits unterstützt? c) Wenn nein, warum nicht? In den Jahren 2013 bis 2018 (1. Halbjahr) wurden Maßnahmen der in der Antwort auf Frage 3 a genannten Art an Bahnhöfen in 91 bayerischen Gemeinden gefördert.