Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 26.07.2018 Justizzentrum Rosenheim Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Trifft es zu, dass hinsichtlich einer Erweiterung des Justizzentrums Rosenheim ein Wettbewerb vorberei tet wird? b) Wenn nein, wann ist mit einer Wettbewerbsvorberei tung zu rechnen? 2. a) Wie ist der Planungsstand hinsichtlich des dringend erweiterungsbedürftigen Justizzentrums Rosenheim? b) Wann wird der Baubeginn sein und wie sieht der Zeit plan aus? 3. a) Trifft es zu, dass hinsichtlich der Wettbewerbsvorberei tung Vorgespräche mit Verantwortlichen vor Ort statt gefunden haben? b) Wenn ja, in welcher Form haben die Ergebnisse die ser Gespräche mit den Kräften vor Ort in die Wettbe werbsunterlagen Aufnahme gefunden? c) Wenn die Ergebnisse der Vorgespräche nicht Einzug in die Wettbewerbsunterlagen gefunden haben: wa rum nicht? 4. a) Werden die Kräfte vor Ort bei den Wettbewerbsvorbe reitungen und auch weiterhin in die Planungen einbe zogen, um ihre Expertise und Bedürfnisse einzubrin gen? b) Wenn ja, wann und in welcher Form? c) Wenn nein, warum nicht? 5. a) Ist bei den Planungen eine Tiefgarage vorgesehen? b) Wenn nein, warum nicht? 6. a) Werden die Zugänge und Parkmöglichkeiten der Be sucherinnen und Besucher sowie der Klientinnen und Klienten von denen der Beschäftigten getrennt? b) Wenn ja, wie? c) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 21.08.2018 1. a) Trifft es zu, dass hinsichtlich einer Erweiterung des Justizzentrums Rosenheim ein Wettbewerb vorbereitet wird? b) Wenn nein, wann ist mit einer Wettbewerbsvorbereitung zu rechnen? Die Durchführung eines Wettbewerbs wäre aus Sicht des Staatsministeriums der Justiz wünschenswert. Letztverbind lich wird hierüber im Zuge der Erteilung des Planungsauf trags entschieden. Die Entscheidung über den Planungs auftrag ist angesichts der damit verbundenen finanziellen Vorwegfestlegungen Gegenstand des laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020. 2. a) Wie ist der Planungsstand hinsichtlich des dringend erweiterungsbedürftigen Justizzentrums Rosenheim ? b) Wann wird der Baubeginn sein und wie sieht der Zeitplan aus? Aktuell werden die für die Entscheidung über den Planungs auftrag erforderlichen vorbereitenden Unterlagen erstellt. Die Erteilung des Planungsauftrags und damit verbunden die Entscheidung über den Planungsbeginn ist, wie bereits dargelegt, Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2019/2020. 3. a) Trifft es zu, dass hinsichtlich der Wettbewerbsvorbereitung Vorgespräche mit Verantwortlichen vor Ort stattgefunden haben? b) Wenn ja, in welcher Form haben die Ergebnisse dieser Gespräche mit den Kräften vor Ort in die Wettbewerbsunterlagen Aufnahme gefunden? c) Wenn die Ergebnisse der Vorgespräche nicht Einzug in die Wettbewerbsunterlagen gefunden haben : warum nicht? Im Rahmen der Erstellung des Bauantrags wurde eine Machbarkeitsstudie für das Justizzentrum Rosenheim an gefertigt. In diesem Zusammenhang wurden vonseiten des Staatlichen Bauamts Rosenheim und der Immobilien Frei staat Bayern diverse Gespräche mit den örtlichen Entschei dungsträgern geführt. Konkrete Vorgespräche im Hinblick auf die Vorbereitung eines Wettbewerbs haben nach hie sigen Erkenntnissen nicht stattgefunden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23616 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23616 4. a) Werden die Kräfte vor Ort bei den Wettbewerbsvorbereitungen und auch weiterhin in die Planungen einbezogen, um ihre Expertise und Bedürfnisse einzubringen? b) Wenn ja, wann und in welcher Form? c) Wenn nein, warum nicht? Die Frage wird so verstanden, dass mit den Kräften vor Ort die Nutzer, das heißt die Verantwortlichen der Justiz vor Ort, gemeint sind. Diese waren und werden selbstverständlich in die bisherigen und künftigen Planungen eingebunden. So wurden die für die Planung des Bauvorhabens erforder lichen Grundlagen, wie z. B. der Stellen und Flächenbe darfsplan, im Wesentlichen von den Nutzern vor Ort erstellt. 5. a) Ist bei den Planungen eine Tiefgarage vorgesehen ? b) Wenn nein, warum nicht? Ob eine Tiefgarage errichtet wird, kann erst im Zuge der konkreten Planungen ermittelt werden. 6. a) Werden die Zugänge und Parkmöglichkeiten der Besucherinnen und Besucher sowie der Klientinnen und Klienten von denen der Beschäftigten getrennt ? b) Wenn ja, wie? c) Wenn nein, warum nicht? Bei Gerichtsneubauten wird aus Sicherheitsgründen grund sätzlich angestrebt, die Parkmöglichkeiten sonstiger Besu cherinnen und Besucher von denen der Beschäftigten räum lich zu trennen. Ob und wie diese Trennung konkret baulich umgesetzt werden kann, bleibt dem Ergebnis der weiteren Planungen vorbehalten.