Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 24.07.2018 Zentrum für biobasierte Materialien in Waldkraiburg Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 17.07.2018 über den Hochschulausbau beraten und beschlossen. An der Hochschule Rosenheim soll demnach ein Zentrum für biobasierte Materialien (ZBM) entstehen, für das Waldkraiburg als Standort vorgesehen ist. Dafür sind rund 10 Mio. Euro aus der Staatskasse vorgesehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie ist der Planungsstand hinsichtlich des Zentrums für biobasierte Materialien in Waldkraiburg? b) Welches Grundstück ist für das Zentrum für biobasierte Materialien in Waldkraiburg angedacht? c) Sind hier bereits Absprachen getroffen worden und Verträge geschlossen worden? 2. a) Wofür werden die rund 10 Mio. Euro, die der Freistaat in das Zentrum für biobasierte Materialien in Waldkraiburg investieren möchte, aufgewendet? b) Wann steht dieses Geld zur Verfügung? 3. a) Handelt es sich bei den 10 Mio. Euro um eine Anschubfinanzierung oder wird das Zentrum für biobasierte Materialien in Waldkraiburg anschließend auch künftig weiter staatlich finanziert? b) Wenn ja, inwiefern und in welchem jährlichen Umfang wird staatlich weiter finanziert? c) Wenn nein, warum nicht? 4. a) Wer kommt beim Zentrum für biobasierte Materialien in Waldkraiburg für bauliche Maßnahmen sowie Unterhalts - und Betriebskosten auf? b) Wie hoch sind die Kosten für bauliche Maßnahmen sowie Unterhalts- und Betriebskosten (bitte aufschlüsseln in einmalige Kosten und jährlich weiter laufende Kosten)? 5. a) Wie viele Stellen mit welcher Qualifikation werden am Zentrum für biobasierte Materialien in Waldkraiburg geschaffen? b) Wie hoch werden die jährlichen Personalkosten sein? c) Wer kommt für die jährlichen Personalkosten auf? 6. In welcher Höhe sind staatliche Mittel für die Hochschulstandorte Burghausen und Mühldorf am Inn in den kommenden Jahren geplant? 7. Inwiefern ist die geplante Finanzierung in Waldkraiburg , Mühldorf und Burghausen mit Art. 138 Bayerische Verfassung (BV) vereinbar, der lautet: „Die Errichtung und Verwaltung der Hochschulen ist Sache des Staates“? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 20.08.2018 1. a) Wie ist der Planungsstand hinsichtlich des Zen trums für biobasierte Materialien in Waldkraiburg? Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Rosenheim hat für das in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom 18.04.2018 genannte Zentrum für natürliche Materialien und innovative Stoffe in Waldkraiburg unter dem Arbeitstitel „Zentrum für biobasierte Materialien – ZBM“ eine Realisierbarkeitsstudie erstellt, Erst anlagen für das Projekt vorgeplant, einen Organisationsvorschlag erarbeitet sowie mögliche Kooperationsmodelle zwischen den Standorten Rosenheim, Waldkraiburg und Burghausen sowie dem Cluster Bioökomie und dem Industriezusammenschluss „BioEconomy to Market (BioToM)“ erarbeitet . b) Welches Grundstück ist für das Zentrum für bioba sierte Materialien in Waldkraiburg angedacht? Es kommen verschiedene Grundstücke bzw. Gebäude als mögliche Unterbringung des ZBM in Betracht. Von der Stadt Waldkraiburg liegt noch kein konkreter Vorschlag vor. c) Sind hier bereits Absprachen getroffen worden und Verträge geschlossen worden? Es wurden bislang Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern geführt, jedoch keine Verträge geschlossen. 2. a) Wofür werden die rund 10 Mio. Euro, die der Frei staat in das Zentrum für biobasierte Materialien in Waldkraiburg investieren möchte, aufgewendet? Die vorgesehene finanzielle Ausstattung dient vor allem Investitionen in die Labor- und Büroeinrichtung, auch für die angewandte Forschung und Entwicklung. b) Wann steht dieses Geld zur Verfügung? Die benötigte Ausstattung ist zum Doppelhaushalt 2019/20 angemeldet und wird damit – vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Haushaltsgesetzgeber – voraussichtlich ab 2019 zur Verfügung stehen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23617 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23617 3. a) Handelt es sich bei den 10 Mio. Euro um eine An schubfinanzierung oder wird das Zentrum für bio basierte Materialien in Waldkraiburg anschließend auch künftig weiter staatlich finanziert? b) Wenn ja, inwiefern und in welchem jährlichen Um fang wird staatlich weiter finanziert? c) Wenn nein, warum nicht? Wie bei Technologietransferzentren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften handelt es sich bei den von staatlicher Seite für das ZBM bereitzustellenden Mitteln um eine Anschubfinanzierung. Es ist vorgesehen, das ZBM nach erfolgreicher Anschubfinanzierungsphase durch Bereitstellung einer staatlichen Grundfinanzierung zu verstetigen. 4. a) Wer kommt beim Zentrum für biobasierte Materiali en in Waldkraiburg für bauliche Maßnahmen sowie Unterhalts und Betriebskosten auf? Wie bei Technologietransferzentren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist vorgesehen, dass die Unterbringung sowie die Betriebskosten von kommunaler Seite bereitgestellt werden. b) Wie hoch sind die Kosten für bauliche Maßnahmen sowie Unterhalts und Betriebskosten (bitte auf schlüsseln in einmalige Kosten und jährlich weiter laufende Kosten)? Die Höhe dieser Kosten ist noch nicht bekannt. 5. a) Wie viele Stellen mit welcher Qualifikation werden am Zentrum für biobasierte Materialien in Waldkrai burg geschaffen? b) Wie hoch werden die jährlichen Personalkosten sein? c) Wer kommt für die jährlichen Personalkosten auf? Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Planungen sehen fünf Stellen vor (mit einem jährlichen Stellengehalt von rd. 80.000 Euro pro Stelle), die von staatlicher Seite bereitgestellt werden sollen. Darüber hinaus ist die Beschäftigung von drittmittelfinanziertem Personal vorgesehen . 6. In welcher Höhe sind staatliche Mittel für die Hoch schulstandorte Burghausen und Mühldorf am Inn in den kommenden Jahren geplant? Für die im Zuge der „wissenschaftsgestützten Struktur- und Regionalisierungsstrategie“ geschaffenen Standorte der Hochschule Rosenheim in Burghausen und Mühldorf am Inn sind im Staatshaushalt 44 Stellen und Sachmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro (2018) eingestellt. Für die kommenden Jahre sind im Zuge der Weiterentwicklung der beiden Hochschulstandorte – vorbehaltlich der Bereitstellung der hierfür benötigten Ressourcen im Haushalt – auch bedarfsgerechte Aufwüchse an weiteren Stellen und Mitteln vorgesehen . 7. Inwiefern ist die geplante Finanzierung in Wald kraiburg, Mühldorf und Burghausen mit Art. 138 Bayerische Verfassung (BV) vereinbar, der lautet: „Die Errichtung und Verwaltung der Hochschulen ist Sache des Staates“? Die Errichtung und Finanzierung von Hochschulen ist nach Art. 138 BV grundsätzlich Aufgabe des Staates. So werden vom Freistaat Bayern für die dezentralen Studienangebote der Regionalierungsstrategie im Haushalt umfangreiche staatliche Leistungen (Sachmittel plus Stellen) von derzeit insgesamt 31,3 Mio. Euro p. a. (2018) bereitgestellt. Dies schließt jedoch ein förderndes kommunales Engagement nicht aus, da die Kommunen im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben auch unter dem Blickwinkel des Art. 140 BV („Kunst und Wissenschaft sind von Staat und Gemeinde zu fördern“) ein Betätigungsfeld haben. Da dezentrale Hochschulangebote auch eine Antwort auf spezifische lokale Besonderheiten der jeweiligen Kommune bzw. dort angesiedelter Unternehmen geben, rechtfertigen gerade diese örtlichen Aspekte auch Leistungen der davon vielfach profitierenden örtlichen Kommunen. Dieser mit der Ansiedlung einer Hochschuleinrichtung verbundene Mehrwert hat Kommunen veranlasst, sich aktiv um Hochschuleinrichtungen zu bemühen und sich entsprechend finanziell zu engagieren. Mit der Ansiedlung einer solchen Einrichtung erhalten die Kommunen verbesserte Rahmenbedingungen für eine nachhaltig positive Entwicklung. Der positive Einfluss wird u. a. durch eine 2015 veröffentlichte Studie des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung zu den regionalpolitischen Effekten von Hochschulstandorten bestätigt.