Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Notarztversorgung im Landkreis Main-Spessart Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie stellt sich die Notarztversorgung im Landkreis Main-Spessart derzeit dar? 2. Wie wird eine Dauerlösung sichergestellt? 3. Wann soll die Dauerlösung in Kraft treten? 4. Welche Maßnahmen werden zur Einführung einer Dauerlösung umgesetzt? 5. Wie wird die Versorgung langfristig sichergestellt und überprüft? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 17.08.2018 Zu 1. bis 5.: Im Landkreis Main-Spessart gibt es Notarztstandorte in Arnstein , Gemünden, Karlstadt, Lohr a. Main und Marktheidenfeld . Nach den im Staatsministerium des Innern und für Integration vorliegenden Zahlen lag die Besetzungsquote im zweiten Quartal 2018 am Standort Arnstein bei 98,63 Prozent, in Gemünden bei 98,64 Prozent, in Karlstadt bei 100 Prozent, in Lohr a. Main bei 100 Prozent und in Marktheidenfeld bei 99,86 Prozent. Die auf 100 Prozent fehlenden Werte bedeuten nicht, dass ganze Schichten am Stück ausgefallen sind, sondern werden in der Regel durch einzelne unbesetzte Stunden hervorgerufen, die durch die individuelle Diensteinteilung der Notärzte entstehen können. Diese Fehlstunden werden durch die Nachbarstandorte kompensiert. Der bayernweite Durchschnitt lag 2017 bei einer Besetzungsquote von 98,5 Prozent, die Versorgung des Landkreises Main-Spessart mit notärztlichen Leistungen ist daher als überdurchschnittlich gut zu bewerten. Dauerhaft zuständig für die Sicherstellung des Notarztdienstes ist nach Art. 14 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). Diese überprüft und überwacht laufend die Besetzungssituation vor Ort. Diese Aufgabe ist gesetzlich normiert und stellt insofern eine „Dauerlösung“ dar. Im Übrigen wird auf die Schriftliche Anfrage vom 26.03.2015 (Drs. 17/6446) verwiesen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23619 Bayerischer Landtag