Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 10.05.2014 Wachstumsfonds Bayern Wie die Bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner am 7. April 2014 in einer Pressemitteilung bekannt gab, sollen mit einem sogenannten „Wachstumsfonds Bayern“ für bayerische Start-ups mit innovativen Technologien und hohem Wachstumspotenzial leichtere Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden. StM. Aigner will hierfür 30 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung stellen, die von der LfA Förderbank Bayern auf 100 Mio. € angehoben werden sollen. Insgesamt soll der Fonds 250 Mio. € enthalten. Die fehlenden 150 Mio. € will StM. Aigner durch Wagniskapital erzielen. Hierfür soll bei institutionellen Investoren geworben werden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Hat die Staatsregierung schon konkrete Pläne, welche institutionellen Investoren für den „Wachstumsfonds Bayern“ gewonnen werden sollen? 2. Wann wird die Staatsregierung mit der „Werbung“ institutioneller Investoren für den „Wachstumsfonds Bayern“ beginnen? 3. Gibt es vonseiten der Staatsregierung Anreize, um potenzielle institutionelle Investoren für eine Wagniskapitalanlage im „Wachstumsfonds Bayern“ zu gewinnen, die bisher ihr Kapital im Ausland angelegt haben? 4. Gibt es einen Zeitrahmen, in welchem das von StM Aigner angestrebte Finanzierungsvolumen von 250 Mio. € für den „Wachstumsfonds Bayern“ erreicht sein wird bzw. erreicht werden soll? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 13.06.2014 Zu 1.: Der „Wachstumsfonds Bayern“ ist als rein öffentlicher Fonds geplant. Seine Kapitalausstattung soll bei bis zu 100 Mio. € liegen. Er soll durch Haushaltsmittel sowie durch Mittel der LfA Förderbank Bayern finanziert werden. Eine unmittelbare Beteiligung institutioneller oder anderer privater Investoren auf Fondsebene ist – entgegen z. T. anderslautender Berichterstattung in den Medien – nicht vorgesehen. Der Fonds soll jedoch privaten Wagniskapitalgebern als neutraler Ko-Investmentpartner für Wachstumsfinanzierungen in Bayern zur Verfügung stehen. Innovative bayerische Start-ups können hierdurch mehr und größere Finanzierungen erhalten. Dies ermöglicht ihnen weitere Wachstumsschritte , z. B. den Eintritt in neue Absatzmärkte. Zu 2.: Eine „Werbung“ institutioneller Investoren ist aus o. g. Gründen nicht vorgesehen (vgl. Antwort zu Frage 1). Sobald die für den „Wachstumsfonds Bayern“ benötigten Haushaltsmittel vom Bayerischen Landtag bewilligt sind, kann mit den erforderlichen Umsetzungsschritten zur Errichtung des Fonds begonnen werden. Die in der Pressemitteilung des StMWi vom 7. April 2014 veröffentlichte Ankündigung von Frau Staatsministerin Aigner , „Gespräche mit institutionellen Investoren … in Bayern zu führen“, bezog sich insofern nicht auf den geplanten „Wachstumsfonds Bayern“ sondern auf das Ziel, institutionelle Investoren zu insgesamt mehr Wagniskapitalinvestitionen zu bewegen. Zu 3.: Da eine unmittelbare Beteiligung institutioneller Investoren am Wachstumsfonds nicht vorgesehen ist, nein (vgl. Antwort zu Frage 1). Zu 4.: Der „Wachstumsfonds Bayern“ soll stets nur gemeinsam mit privaten Lead-Investoren in bayerische Start-ups investieren . Der Finanzierungsbeitrag des „Wachstumsfonds Bayern“ wird dabei im Durchschnitt voraussichtlich rd. 40 Prozent betragen, der Beitrag des privaten Lead-Investors dementsprechend rd. 60 Prozent. Bei einem angestrebten Volumen des „Wachstumsfonds Bayern“ von bis zu 100 Mio. € ergibt sich demnach ein Finanzierungsvolumen von bis zu 250 Mio. € für bayerische Start-ups. Einen (festen) Zeitrahmen, in welchem das angestrebte Finanzierungsvolumen erreicht werden soll, gibt es nicht. Es wird aber davon ausgegangen, dass nach Beginn der Investitionsperiode innerhalb von fünf Jahren ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel investiert werden kann. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2362 Bayerischer Landtag