Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 16.07.2018 Transitzentren/ANKER-Zentren in Bayern In Ergänzung zu Drs. 17/19792 frage ich die Staatsregierung : 1.1 An welchen Standorten in Bayern sind die neu zu schaffenden sogenannten ANKER-Zentren geplant? 1.2 In welchem Zeitraum sollen die ANKER-Zentren einsatzbereit sein? 2.1 Werden die bestehenden Transitzentren in Manching/ Ingolstadt, Regensburg und Deggendorf umgewandelt ? 2.2 Falls nein, was passiert mit diesen jetzigen Transitzentren ? 3.1 Asylsuchende aus welchen Ländern sollen in den neu zu schaffenden ANKER-Zentren und den evtl. umgewandelten bisherigen Transitzentren untergebracht werden (falls die konzentrierte Unterbringung einzelner Nationalitäten in einem bestimmten ANKER-/Transitzentrum vorgesehen ist, bitte angeben)? 3.2 Wie viele Personen sollen in den einzelnen ANKER- Zentren und den evtl. umgewandelten Transitzentren untergebracht werden (bitte nach den einzelnen Zentren und Herkunftsländern aufgliedern)? 4. Wie ist die aktuelle Auslastung der bestehenden Transitzentren ? 5.1 Sind in den bestehenden Transitzentren ausschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive untergebracht? 5.2 Falls nein, in welchen Transitzentren gibt es Ausnahmen ? 5.3 Welche Ausnahmen gibt es (Aufenthaltsstatus, Herkunftsland )? 6.1 Wie lange ist im Moment die durchschnittliche Verweildauer in den bestehenden Transitzentren? 6.2 Wie lange soll die Höchstverweildauer in den zu schaffenden ANKER-Zentren sein? 7.1 Wie viele Personen aus den bestehenden Transitzentren haben sich bisher im Jahr 2018 zu einer freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland entschlossen (bitte nach Transitzentrum und Herkunftsland sowie Aufenthaltsstatus aufgliedern)? 7.2 Wie hoch waren im bisherigen Jahr 2018 die finanziellen Mittel für die Unterstützung dieser freiwilligen Rückkehrer? 8.1 Welche Möglichkeiten der Betreuung der in den neu zu schaffenden ANKER-Zentren bzw. evtl. umgewandelten Transitzentren untergebrachten Personen durch Wohlfahrtsverbände und/oder durch Ehrenamtliche sollen gewährt werden? 8.2 Welche Kosten entstehen den einzelnen Kommunen durch die Schaffung des jeweiligen ANKER-Zentrums? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 17.08.2018 1.1 An welchen Standorten in Bayern sind die neu zu schaffenden sogenannten ANKER-Zentren geplant ? 1.2 In welchem Zeitraum sollen die ANKER-Zentren einsatzbereit sein? 2.1 Werden die bestehenden Transitzentren in Manching /Ingolstadt, Regensburg und Deggendorf umgewandelt? 2.2 Falls nein, was passiert mit diesen jetzigen Transitzentren ? Zum 01.08.2018 sind in Bayern sieben ANKER-Einrichtungen an den Start gegangen. Hierfür wurden die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren in Bayern in ANKER-Einrichtungen umgewandelt. Die Standorte der ANKER-Einrichtungen sind Manching/Ingolstadt, Bamberg, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf, Schweinfurt und Donauwörth. 3.1 Asylsuchende aus welchen Ländern sollen in den neu zu schaffenden ANKER-Zentren und den evtl. umgewandelten bisherigen Transitzentren untergebracht werden (falls die konzentrierte Unterbringung einzelner Nationalitäten in einem bestimmten ANKER-/Transitzentrum vorgesehen ist, bitte angeben)? 3.2 Wie viele Personen sollen in den einzelnen AN- KER-Zentren und den evtl. umgewandelten Transitzentren untergebracht werden (bitte nach den einzelnen Zentren und Herkunftsländern aufgliedern )? In den ANKER-Einrichtungen werden alle neu im Freistaat Bayern ankommenden Asylbewerber untergebracht. Fol- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23620 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23620 gende Herkunftsländer werden in den einzelnen ANKER- Einrichtungen untergebracht: ANKER-Einrichtung Herkunftsländer Oberbayern in Manching/Ingolstadt Westbalkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina , Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Serbien), Afghanistan, Ukraine, Moldau, Syrien, Kongo, Uganda, Jemen, Jordanien, Nigeria, Sierra Leone u. a. Niederbayern in Deggendorf Aserbaidschan, Nigeria, Eritrea Oberpfalz in Regensburg Äthiopien, Irak, Nigeria Oberfranken in Bamberg Marokko, Russ. Föderation, Syrien, Eritrea, Westbalkan (Albanien, Bosnien- Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Serbien), Ghana, Georgien, Nigeria u. a. Mittelfranken in Zirndorf Irak, Iran, Kasachstan, Syrien, Somalia, Nigeria, u. a. Unterfranken in Schweinfurt Armenien, Algerien, Elfenbeinküste, Somalia, Nigeria Schwaben in Donauwörth Türkei, Gambia, Nigeria 4. Wie ist die aktuelle Auslastung der bestehenden Transitzentren? Die ehemaligen Transitzentren Manching/Ingolstadt, Deggendorf und Regensburg, welche am 01.08.2018 durch die ANKER-Einrichtungen abgelöst wurden, sind im Durchschnitt zu 65,1 Prozent ausgelastet (Stand: 01.08.2018). 5.1 Sind in den bestehenden Transitzentren ausschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive untergebracht? Grundsätzlich sind nach dem Konzept der Bayerischen Transitzentren ausschließlich Personen mit schlechter Bleibeperspektive dort untergebracht. 5.2 Falls nein, in welchen Transitzentren gibt es Ausnahmen ? 5.3 Welche Ausnahmen gibt es (Aufenthaltsstatus, Herkunftsland)? Im Bayerischen Transitzentrum Deggendorf befanden zum Stand 31.07.2018 fünf Personen aus einem Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive (hier Syrien). Vier dieser Personen sind Asylbewerber, eine anerkannter Flüchtling. Im Bayerischen Transitzentrum Regensburg leben vier Asylbewerber aus Somalia. 6.1 Wie lange ist im Moment die durchschnittliche Verweildauer in den bestehenden Transitzentren? Bezogen auf einen Zeitraum 01.06.2017 bis einschließlich 31.07.2018 war die durchschnittliche Verweildauer in den Bayerischen Transitzentren 104 Tage. 6.2 Wie lange soll die Höchstverweildauer in den zu schaffenden ANKER-Zentren sein? Nach dem Koalitionsvertrag soll die reguläre gesetzliche Höchstverweildauer bei 18 Monaten liegen, für Familien mit minderjährigen Kindern bei 6 Monaten. Die §§ 47, Abs. 1 a, b Asylgesetz (AsylG) sollen hiervon unberührt bleiben. 7.1 Wie viele Personen aus den bestehenden Transitzentren haben sich bisher im Jahr 2018 zu einer freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland entschlossen (bitte nach Transitzentrum und Herkunftsland sowie Aufenthaltsstatus aufgliedern)? Im Jahr 2018 sind aus den einzelnen Transitzentren/AN- KER-Zentren folgende Anzahl an Personen mit jeweiliger Staatsangehörigkeit freiwillig ausgereist: Ehemaliges Transitzentrum Deggendorf (inkl. Dependancen ) (Stand: Ende Juli) Afghanistan 4 Algerien 1 Aserbaidschan 84 Indien 1 Irak 8 Iran 1 Kosovo 7 Mali 2 Nigeria 2 Pakistan 1 Senegal 1 Serbien 1 Sierra Leone 104 Somalia 2 Syrien 3 Weißrussland 1 Gesamt 223 Drucksache 17/23620 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ehemaliges Transitzentrum Manching/Ingolstadt (Stand: 03.08.2018) Afghanistan 87 Albanien 42 Bosnien-Herzegowina 5 Iran 1 Kosovo 5 Mazedonien 34 Moldau 2 Nigeria 110 Russische Föderation 2 Senegal 4 Serbien 18 Ukraine 197 Gesamt 507 Ehemaliges Transitzentrum Regensburg (Stand: Ende Juli) Äthiopien 36 Moldau 299 Ukraine 5 Gesamt 340 Da im Ausländerzentralregister der Zielstaat nicht erfasst wird, kann die Anzahl der im Ausländerzentralregister mit einem Asylsachverhalt aus Bayern als fortgezogen gespeicherten Drittstaatsangehörigen nicht danach unterschieden werden, ob eine Ausreise ins Heimatland oder in einen anderen Drittstaat erfolgte. 7.2 Wie hoch waren im bisherigen Jahr 2018 die finanziellen Mittel für die Unterstützung dieser freiwilligen Rückkehrer? Eine Aussage über die Höhe der finanziellen Mittel für die Unterstützung dieser Rückkehrer ist mangels vorliegender Statistik nicht möglich. 8.1 Welche Möglichkeiten der Betreuung der in den neu zu schaffenden ANKER-Zentren bzw. evtl. umgewandelten Transitzentren untergebrachten Personen durch Wohlfahrtsverbände und/oder durch Ehrenamtliche sollen gewährt werden? Auch den in den ANKER-Einrichtungen untergebrachten Personen stehen die allgemeinen Beratungsangebote der Flüchtlings- und Integrationsberatung offen. Die Flüchtlingsund Integrationsberatung ist ein Unterstützungsangebot sowohl für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als auch für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund , bei denen auf die jeweilige Bedarfslage zielgruppenspezifisch eingegangen werden soll. Träger der Beratung können die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie Landkreise und kreisfreie Städte sein. 8.2 Welche Kosten entstehen den einzelnen Kommunen durch die Schaffung des jeweiligen ANKER- Zentrums? Die ANKER-Einrichtungen sind Einrichtungen des Freistaates Bayern, größtenteils in mietzinsfreien Bundesliegenschaften . Der Betrieb der Einrichtungen sowie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden durch den Freistaat geleistet.