Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.06.2018 Ausgabereste bei den Haushaltsmitteln für den Schienenpersonennahverkehr Die Ausgabereste bei den Haushaltsmitteln, die für den Schienenpersonennahverkehr in ganz Bayern zur Verfügung stehen sollten, steigen seit Jahren. Die Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 22.10.2015 unter Drs. 17/7907 erlaubt keine genauen Aussagen zur Verwendung der angesparten Regionalisierungsmittel . Forderungen nach Angebotsausweitungen im SPNV oder nach zusätzlichen Investitionsförderungsmaßnahmen weist die Staatsregierung stets mit dem pauschalen Argument , die zur Verfügung stehenden Mittel reichten nicht aus, zurück, ohne zu belegen, welcher Spielraum bei den Regionalisierungsmitteln tatsächlich besteht. So warten die Fahrgäste seit Jahrzehnten auf die Schließung der Taktlücken im Bayern-Takt. Nach überschläglicher Berechnung und einem durchschnittlichen Zugkilometerpreis von 8,08 Euro dürften für die Schließung der Taktlücken im Bayern-Takt weniger als 20 Mio. Euro pro Jahr ausreichen. Damit kostet die Angebotsausweitung unter 2 Prozent dessen, was die Bayerische Eisenbahngesellschaft derzeit für Bestellentgelte bereitstellt. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft bestellt in der Größenordnung von 1 Mrd. Euro pro Jahr SPNV- Leistungen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die Ausgabereste aus Kap. 03 67 (Schienenpersonennahverkehr) in den einzelnen Jahren seit 2014 entwickelt? 2. Für welche konkreten Projekte sind Mittel des laufenden Haushaltsansatzes und des Ausgaberestes aus Kap. 03 67 (Schienenpersonennahverkehr) durch Bewilligungen bereits gebunden bzw. für welche Investitionsförderungsmaßnahmen aus Regionalisierungsmitteln liegen Bewilligungen in welcher Höhe vor? 3. Welche Mittel sind für die einzelnen Investitionsförderungsmaßnahmen aus Regionalisierungsmitteln bereits geflossen? 4. Was würde nach Auffassung der Staatsregierung die Schließung der Taktlücken im Bayern-Takt jährlich kosten , damit in ganz Bayern, auch im ländlichen Raum, den Fahrgästen von frühmorgens bis spätabends, auch am Wochenende, mindestens ein Stundentakt zur Verfügung steht? 5. Aus welchen Gründen verweigert sich die Staatsregierung der Schließung der Taktlücken im Bayern-Takt? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 18.08.2018 1. Wie haben sich die Ausgabereste aus Kap. 03 67 (Schienenpersonennahverkehr) in den einzelnen Jahren seit 2014 entwickelt? Die Summe der Ausgabereste im Kap. 03 67 ist seit Ende 2014 gestiegen – um 39.149.122 Euro im Haushaltsjahr 2015, – um 153.676.798 Euro im Haushaltsjahr 2016, – um 103.330.063 Euro im Haushaltsjahr 2017. Dabei gilt es zu beachten, dass die Erhöhung des Regionalisierungsmittelansatzes ab 2016 um gut 100 Mio. Euro pro Jahr so spät im laufenden Jahr 2016 erfolgte, dass aufgrund der bis dahin fehlenden Planungssicherheit erst nachgelagert entsprechend erhöhte Verpflichtungen getätigt werden konnten. Insbesondere zusätzliche Bestellungen durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft sind erst nach entsprechendem zeitlichen Vorlauf möglich. 2. Für welche konkreten Projekte sind Mittel des laufenden Haushaltsansatzes und des Ausgaberestes aus Kap. 03 67 (Schienenpersonennahverkehr ) durch Bewilligungen bereits gebunden bzw. für welche Investitionsförderungsmaßnahmen aus Regionalisierungsmitteln liegen Bewilligungen in welcher Höhe vor? Folgende Gruppen investiver Maßnahmen sind in den Jahren ab 2018 zur Förderung aus Regionalisierungsmitteln vorgesehen: 2. Stammstrecke München 659 Mio. € Bahnausbau Region München 282 Mio. € Erdinger Ringschluss 277 Mio. € S-Bahn Nürnberg 85 Mio. € Neue Stationen (Stationsoffensive) 71 Mio. € Barrierefreier Ausbau von Stationen 267 Mio. € Bahnsteigaufhöhungen (Sicherstellung der weiteren Stationsnutzung) 77 Mio. € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23623 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23623 Infrastrukturförderung aus Pönalemitteln 35 Mio. € Elektromobilität (Streckenelektrifizierung/innovative Antriebe) 141 Mio. € Digitalisierung 59 Mio. € Sonstiges 28 Mio. € Gesamtsumme Infrastrukturförderung 1.981 Mio. € 3. Welche Mittel sind für die einzelnen Investitionsförderungsmaßnahmen aus Regionalisierungsmitteln bereits geflossen? Die einzelnen Vorhaben und die jeweils im Zeitraum 2015 bis 2017 eingesetzten Regionalisierungsmittel ergeben sich aus der Anlage. 4. Was würde nach Auffassung der Staatsregierung die Schließung der Taktlücken im Bayern-Takt jährlich kosten, damit in ganz Bayern, auch im ländlichen Raum, den Fahrgästen von frühmorgens bis spätabends, auch am Wochenende, mindestens ein Stundentakt zur Verfügung steht? Um in Bayern flächendeckend Taktlücken zu schließen und einen Stundentakt anbieten zu können, ist die zusätzliche Bestellung von etwa 5 Mio. Zugkilometern pro Jahr notwendig . Unter der vereinfachenden Annahme, dass die Schließung der Lücken überall zum aktuellen Zugkilometerpreis des jeweiligen Verkehrsvertrags erfolgen könnte, würde dies mehr als das Dreifache des vom Fragesteller genannten Betrags vom 20 Mio. Euro pro Jahr erfordern. Von der genannten Annahme kann aber insbesondere dort nicht ausgegangen werden, wo zusätzliche Fahrzeuge benötigt würden oder die Eisenbahnverkehrsunternehmen nur geringfügige Nachfragesteigerungen einkalkulieren könnten. Soweit Taktlückenschließungen außerhalb von Wettbewerbsverfahren vorgenommen werden, ist außerdem damit zu rechnen, dass deutlich höhere Bestellerentgelte als die aktuellen, im Wettbewerb erlangten Zugkilometerpreise verlangt werden. 5. Aus welchen Gründen verweigert sich die Staatsregierung der Schließung der Taktlücken im Bayern -Takt? Ein zentrales Ziel der Staatsregierung bei der Weiterentwicklung des Angebotes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) war und ist die flächendeckende Einführung des Bedienungsstandards „Bayern-Takt“ und des Integralen Taktfahrplans. Bayern-Takt-Standard ist ein landesweiter Stundentakt, der heute weitestgehend umgesetzt ist. Wo Strecken in Einzelfällen noch nicht im Stundentakt bedient werden können, stehen dem neben den begrenzt vorhandenen Mitteln betriebliche und infrastrukturelle Hemmnisse entgegen. Im Rahmen des 100-Millionen-Euro-Programms für den öffentlichen Verkehr schafft die Staatsregierung Spielräume, um sukzessive noch bestehende Taktlücken zu schließen. Drucksache 17/23623 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23623