Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 21.03.2018 Heimarbeitsplätze im öffentlichen Dienst und an den Hochschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Heimarbeitsplätze stehen derzeit im öffentli chen Dienst zur Verfügung (bitte im Vergleich dazu die Angaben für 2008 und 2013, aufgeschlüsselt nach den zuständigen Ministerien, den zugeordneten Ämtern und Einrichtungen sowie den Regierungsbezirken)? 2. Wie viele Heimarbeitsplätze stehen für die Mitarbei ter der Hochschulen zur Verfügung (bitte im Vergleich dazu die Angaben für 2008 und 2013, aufgeschlüsselt nach Universitäten, Fachhochschulen, Musikhoch schulen, Forschungseinrichtungen etc. und Regie rungsbezirken)? 3. Welche Voraussetzungen sind dafür nötig, dass ein Mitarbeiter einen Heimarbeitsplatz genehmigt be kommt? 4. Auf welche Weise stellt die Staatsregierung sicher, dass die Mitarbeiter ihre Ruhezeiten, den Arbeits schutz, den Datenschutz und die Datensicherheit ein halten? 5. Inwiefern hat die Staatsregierung Erkenntnisse da rüber, welche Personengruppen Heimarbeitsplätze nutzen (bitte aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen, Familien, Alleinerziehenden etc.)? 6. Wie schätzt die Staatsregierung die Bedeutung von Heimarbeitsplätzen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat unter Einbindung aller Ressorts vom 23.08.2018 Für die Beantwortung werden unter dem Begriff „Heimarbeits plätze“ alle Formen der von den Beschäftigten von zu Hause zu erbringenden Dienst bzw. Arbeitsleistungen verstanden, also auch Tele und Wohnraumarbeit. 1. Wie viele Heimarbeitsplätze stehen derzeit im öffentlichen Dienst zur Verfügung (bitte im Vergleich dazu die Angaben für 2008 und 2013, aufgeschlüsselt nach den zuständigen Ministerien, den zugeordneten Ämtern und Einrichtungen sowie den Regierungsbezirken)? 2. Wie viele Heimarbeitsplätze stehen für die Mitarbeiter der Hochschulen zur Verfügung (bitte im Vergleich dazu die Angaben für 2008 und 2013, aufgeschlüsselt nach Universitäten, Fachhochschulen , Musikhochschulen, Forschungseinrichtungen etc. und Regierungsbezirken)? Die Angaben zum Stichtag 21.03.2018 ergeben sich aus der Tabelle in der Anlage; bezüglich der Angaben für 2008 und 2013 wird auf die Antwort des damaligen Staatsministeri ums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (damals FREIE WÄHLER) vom 15.06.2015 betreffend „Home Office im öffentlichen Dienst“ (Drs. 17/8668) verwiesen. Soweit es kein Kontingent an zur Verfügung stehenden Tele/Wohnraumarbeitsplätzen bei den betreffenden Dienst stellen gibt, beziehen sich die Angaben auf die tatsächliche Anzahl an Beschäftigten, die Tele/Wohnraumarbeit zum Stichtag in Anspruch genommen haben. Nicht enthalten sind die Daten zu den staatlichen Beamten der Veterinärämter an den Landratsämtern. Die Genehmigung von Wohnraum arbeit dieser Beschäftigten wird von den Landratsämtern erteilt, mithin liegen der Staatsregierung hierzu keine Daten vor. Ebenfalls nicht erfasst sind Lehrkräfte, nachdem diese zwar keine Telearbeitsplätze im klassischen Sinne haben, da diese nicht als solche bewilligt werden. Jedoch verfügen sie in der Regel über häusliche Arbeitsplätze, da die Un terrichtsvor und nachbereitung sowie Korrekturarbeiten zu Hause erledigt werden. Angaben zu Dienststellen mit weni ger als fünf Tele/Wohnraumarbeitsplätzen sind aus Grün den des Datenschutzes ebenfalls nicht enthalten. 3. Welche Voraussetzungen sind dafür nötig, dass ein Mitarbeiter einen Heimarbeitsplatz genehmigt bekommt? Die Voraussetzungen für die nicht nur vorübergehende Vergabe von Tele bzw. Wohnraumarbeitsplätzen werden eigenständig von jedem Ressort bzw. teilweise von der ein zelnen Behörde bzw. Hochschule/Universität festgelegt. In der Mehrzahl der Fälle ist für die Teilnahme an Tele bzw. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23626 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23626 Wohnraumarbeit das Vorliegen sozialer Gründe sowie die persönliche Eignung des Beschäftigten Voraussetzung. Notwendig ist ferner, dass dienstliche, rechtliche (insbeson dere datenschutzrechtliche) oder haushaltsmäßige Belange nicht entgegenstehen und die übertragenen Aufgaben für Tele bzw. Wohnraumarbeit geeignet sind. Bei einzelnen Behörden bzw. Hochschulen/Universitäten wird auf das Vorliegen sozialer Gründe verzichtet, soweit die übrigen Voraussetzungen gewahrt sind. Soweit bei einzel nen Behörden neben nicht nur vorübergehenden Tele bzw. Wohnraumarbeitsplätzen auch tageweise Tele bzw. Wohn raumarbeit angeboten wird (sog. Tele/Flexitage), wird re gelmäßig auf das Vorliegen sozialer Gründe verzichtet, so weit die übrigen Voraussetzungen gewahrt sind. 4. Auf welche Weise stellt die Staatsregierung sicher, dass die Mitarbeiter ihre Ruhezeiten, den Arbeitsschutz , den Datenschutz und die Datensicherheit einhalten? Die spezifischen Regelungen zur Einhaltung von Arbeits schutz, Datenschutz und Datensicherheit werden eigen ständig von jedem Ressort bzw. teilweise von der einzelnen Behörde bzw. Hochschule/Universität, in der Regel mittels Dienstvereinbarung, festgelegt. In der Regel verpflichten sich die Beschäftigten im Rahmen der einvernehmlichen Vereinbarung mit der Dienststelle, die arbeits und daten schutzrechtlichen Bestimmungen sowie die vorgegebenen Sicherheitsvorgaben einzuhalten, wobei oft Hinweis/Merk blätter oder Checklisten von den Dienststellen zur Verfü gung gestellt werden. Dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber wird zudem regelmäßig aufgrund der einvernehmlichen Vereinbarung vom Beschäftigten ein Zutrittsrecht zum Tele/ Wohnraumarbeitsplatz eingeräumt, um die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzes, des Datenschutzes und der Datensicherheit überprüfen zu können. Bezüglich Arbeits und Ruhezeiten erfolgt vielfach eine Aufzeichnung durch die Beschäftigten (oft mithilfe der elektronischen Zeiterfassung), welche vom Vorgesetzen kontrolliert wird. 5. Inwiefern hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, welche Personengruppen Heimarbeitsplätze nutzen (bitte aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen, Familien, Alleinerziehenden etc.)? Aus Gründen des Datenschutzes sowie aufgrund von Schwierigkeiten bei den Ermittlungen in Einzelfällen können nicht zu sämtlichen Beschäftigten mit Tele bzw. Wohnraum arbeitsplätzen Angaben zu Geschlecht und Familienstand gemacht werden, mithin decken sich die nachfolgenden Zahlen nicht vollumfänglich mit den Zahlen bei der Antwort zu den Fragen 1 und 2. Insgesamt machen 4.133 Frauen und 3.903 Männer von Tele bzw. Wohnraumarbeitsplätzen Gebrauch. Insgesamt 1.159 Beschäftigte sind ledig, 5.314 Beschäftigte verheira tet/verpartnert. 6. Wie schätzt die Staatsregierung die Bedeutung von Heimarbeitsplätzen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein? Neben den bestehenden vielfältigen Arbeitszeitmodellen, der Flexibilisierung der Arbeitszeit, den Teilzeit, aber auch den Beurlaubungsmöglichkeiten, dient die Möglichkeit, die Arbeitsleistung teilweise zu Hause zu erbringen (Wohnraum arbeit), einer flexibleren Gestaltung der Arbeitsorganisation, die sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch des Dienstherrn/Arbeitgebers liegt. Die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familienpflichten und Beruf werden durch diese Form der Arbeitsgestaltung deutlich verbessert und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als moderner Arbeitgeber weiter gestärkt. Zudem kann Wohnraumarbeit die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte mit Schwerbe hinderung, die häufig in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, verbessern und damit ihre Integration in das Erwerbsleben erleichtern. Neben der Reduzierung von Pendelzeiten durch Tele/Wohnraumarbeit spielt auch die höhere Flexibilität bei der Erfüllung der Arbeit eine wesentliche Rolle. Das Be wusstsein, flexibel auf die Krankheit von Angehörigen oder wichtige private Termine reagieren zu können, nimmt Druck, trägt damit zur Reduzierung von Stress und so letztendlich zur Arbeitszufriedenheit und Gesunderhaltung bei. Die Staatsregierung wird daher weiterhin den Ausbau von Tele und Wohnarbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der vorhandenen Mittel und der Geeignetheit der Arbeitsplätze nachhaltig vorantreiben. Drucksache 17/23626 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23626 Anlage Drucksache 17/23626 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23626 Anlage