Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 20.07.2018 Alarmauslösung in Hohholz (Gemeinde Emskirchen) Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die unzureichende Möglichkeit der Alarmauslösung in Hohholz (Gemeinde Emskirchen) aufgrund nicht funktionierender Festnetzanschlüsse und fehlender Mobilfunkversorgung ? 1.2 Was gedenkt sie dagegen zu tun? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie vom 24.08.2018 1.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die unzureichende Möglichkeit der Alarmauslösung in Hohholz (Gemeinde Emskirchen) aufgrund nicht funktionierender Festnetzanschlüsse und fehlender Mobilfunkversorgung? Die Deutsche Telekom verfügt im Ortsteil Hohholz der Gemeinde Emskirchen über eine Festnetz-Infrastruktur. Anlässlich der Beschwerden aus dem Ortsteil Hohholz hat sie das dortige Netz eingehend untersucht. Die dabei ermittelten kleineren Störungen wurden angabegemäß beseitigt. Gravierende Fehler oder Unterbrechungen in der vorhandenen Infrastruktur konnten nicht festgestellt werden. Ferner hat das Unternehmen weitere Ausbaupläne für die Zukunft angekündigt. Darüber hinaus wird der Ort noch durch einen regionalen Anbieter versorgt. Der Ortsteil Hohholz wird teilweise von der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica mit Mobilfunk versorgt. Gleichwohl weist das entsprechende Kartenmaterial noch Versorgungslücken auf. Im Zuge von Ausbauplänen für das Festnetz können sich auch Gelegenheiten für die Anbindung neuer Mobilfunksender ergeben. Anhaltspunkte, dass Telekommunikationsdienste-Anbieter gegen die gesetzlichen Verpflichtungen nach § 108 Telekommunikationsgesetz – TKG – (Notruf) verstoßen, bestehen nicht. 1.2 Was gedenkt sie dagegen zu tun? Telekommunikationsdienste werden von Privatunternehmen angeboten. Der Staatsregierung ist es gleichwohl ein wichtiges Anliegen, Investitionen in leistungsfähige Netze zu fördern. Sie unterstützt daher den Breitbandausbau mit einem substanziellen Breitbandprogramm, in dessen Rahmen bereits über 763 Mio. Euro den Kommunen als Förderung zugesagt wurden. Zudem möchte die Staatsregierung die Erreichbarkeit per Mobilfunk weiter verbessern. Dazu hat sie eine Mobilfunkoffensive gestartet, die unter anderem Ausbauzusagen der Netzbetreiber und ein Mobilfunkförderprogramm beinhaltet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23628 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23628 Die Netzbetreiber haben sich zu umfangreichen Ausbauzusagen verpflichtet, welche die Mobilfunkversorgung in Bayern spürbar und zum Teil über die bestehenden Versorgungsauflagen hinaus verbessern sollen. Diese Zusagen haben bereits zu ersten Ergebnissen geführt. Die Netzbetreiber teilten der Staatsregierung zwischenzeitlich die Inbetriebnahme von zahlreichen neuen Standorten in Bayern mit. Zusätzlich bringt der Freistaat Bayern als erstes Bundesland ein Mobilfunkförderprogramm auf den Weg. Die Förderung sieht eine Erschließung mit mobilem Breitband einschließlich einer Verbesserung der Notrufmöglichkeiten in Regionen vor, in denen bislang keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht. Der Ministerrat verabschiedete die Eckpunkte des Programms am 09.01.2018. Der Landtag unterstützt in seinem Beschluss vom 25.01.2018 die entsprechenden Planungen der Staatsregierung. Die Förderrichtlinie ist bei der EU-Kommission zur beihilfenrechtlichen Prüfung eingereicht. Unmittelbar nach der Genehmigung soll das Förderprogramm starten.