Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Stellenbesetzung an bayerischen Schulämtern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele unbesetzte Stellen gibt es aktuell an den bayerischen Schulämtern in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten (bitte aufgeführt nach Regierungsbezirken und Landkreisen/kreisfreien Städten )? 2. Wie lange sind diese Stellen bereits vakant? 3. Woran liegt es, dass sie noch nicht besetzt sind? 4. Ist ein reibungsloser Ablauf der Amtsgeschäfte gewährleistet , wenn Stellen an Schulämtern unbesetzt sind? 5. Wie viele Stellen wurden in den vergangenen fünf Jahren an welchen staatlichen Schulämtern eingespart (bitte mit Regierungsbezirk und Landkreis/kreisfreier Stadt angeben)? a) Sind weitere Einsparungen geplant? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24.08.2018 Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage wurde mit dem gleichen Wortlaut bereits am 27.10.2016 gestellt und mit Schreiben des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.01.2017 beantwortet (vgl. auch Drs. 17/15051). Auf diesen Vorgang darf Bezug genommen werden. 1. Wie viele unbesetzte Stellen gibt es aktuell an den bayerischen Schulämtern in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten (bitte aufgeführt nach Regierungsbezirken und Landkreisen/kreisfreien Städten)? 2. Wie lange sind diese Stellen bereits vakant? 3. Woran liegt es, dass sie noch nicht besetzt sind? Die Stellen an staatlichen Schulämtern unterliegen wie andere Stellen auch der im jeweiligen Haushaltsgesetz (HG) festgelegten Wiederbesetzungssperre (aktuell: drei Monate gemäß Art. 6 Abs. 2 HG 2017/2018). Zudem sind sowohl die Stellen für Schulaufsichtsbeamte als auch die Stellen für Verwaltungskräfte über Ausschreibungen zu besetzen. Das damit verbundene erforderliche Auswahl- und Besetzungsverfahren nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. 4. Ist ein reibungsloser Ablauf der Amtsgeschäfte gewährleistet, wenn Stellen an Schulämtern unbesetzt sind? Das Staatsministerium ist bestrebt, dass die Stellen an den staatlichen Schulämtern so zeitnah wie möglich nachbesetzt werden. Auch bei kurzfristigen Unterbesetzungen ist die Erledigung der Amtsgeschäfte sichergestellt. 5. Wie viele Stellen wurden in den vergangenen fünf Jahren an welchen staatlichen Schulämtern eingespart (bitte mit Regierungsbezirk und Landkreis/ kreisfreier Stadt angeben)? Seit der Antwort zur Schriftlichen Anfrage vom 27.10.2016, in der bezüglich der „vergangenen fünf Jahre“ auf den Vergleich der Planstellen für Beamte und Stellen für Verwaltungskräfte nach dem Stellenplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2016 abgestellt worden war, erfolgten im Stellen- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23632 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23632 plan 2017/2018 die im Folgenden dargestellten weiteren Einsparungen. Die Einsparungen entfielen auf folgende Regierungsbezirke bzw. Schulämter: Regierungsbezirk Schulaufsichtsbeamte Unterfranken 1 (Lkr. Main-Spessart) Schwaben 1 (Lkr. Ostallgäu und Stadt Kaufbeuren) Gesamt 2 Weitere Einsparungen im Umfang von insgesamt sechs Vollzeitkapazitäten durch Anpassung der Arbeitsanteile von Verwaltungskräften im Rahmen der Zuteilungsrichtlinien verteilen sich sehr kleinteilig auf alle Regierungsbezirke und nahezu alle Schulamtsbezirke. a) Sind weitere Einsparungen geplant? Für den Bereich der staatlichen Schulämter bestehen weiterhin noch Abbauverpflichtungen, die nach Art. 6b Haushaltsgesetz zu erbringen sind. Diese sollen im Rahmen einer Aufgaben- und Organisationsoptimierung erfolgen, die auch die unterschiedlich hohe Belastungssituation der Schulämter berücksichtigt.