Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ulrich Leiner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.07.2018 Anerkennungsrate im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin – Teil 1 Wer im Ausland ein Medizinstudium abschließt und da nach den ärztlichen Beruf in Deutschland ausüben möch te, muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, welches unter anderem den Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin in Deutschland beinhaltet. Über die Anerkennung entscheidet in Bayern in letzter Instanz die Regierung von Oberbayern im Rahmen eines Approbationsverfahrens. Hier wird zwischen folgenden Ver fahren unterschieden: – Verfahren für in der EU/EWR/Schweiz erworbene Ab schlüsse, – Verfahren für nicht in der EU/EWR/Schweiz erworbene Abschlüsse mit Drittstaatendiplom (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum). Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Approbationsverfahren wurden in Bayern in den Jahren 2015, 2016 und 2017 abgeschlossen (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Regierungsbezir ken)? 2. Wie viele Anträge auf Anerkennung der Approbation wurden automatisch anerkannt, weil die Antragstelle rinnen und Antragsteller aus der EU kamen (jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? 3. Wie viele Anträge auf Anerkennung der Approbation aus Drittländern wurden anerkannt (jeweils aufge schlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozen tual) ... a) ... durch ein positives Gutachten zur Gleichwertigkeit? b) ... durch Prüfung der Regierung von Oberbayern? 4. Wie viele Antragssteller mussten eine Kenntnisprü fung ablegen und wie viele haben diese bestanden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? 5. In wie vielen Fällen hat nach der Kenntnisprüfung eine Erteilung der Approbation stattgefunden (bitte aufge schlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozen tual)? a) In wie vielen Fällen durch 1. Kenntnisprüfung? b) In wie vielen Fällen durch 2. Kenntnisprüfung? 6. a) In wie vielen Fällen wurden Rechtsbehelfe gegen ei nen negativen Bescheid eingelegt (bitte aufgeschlüs selt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? b) Und mit welchem Resultat (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? 7. Wie viele Antragsteller haben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die Fachsprachenprüfung abgelegt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? a) Wie viele bei der ersten Fachsprachprüfung? b) Wie viele bei der zweiten Fachsprachprüfung? c) Wie viele bei der dritten Fachsprachprüfung? 8. Wie viele der Antragsteller der Fragen 7 a bis c haben die Prüfungen jeweils bestanden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? Anerkennungsrate im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin – Teil 2 Ich frage die Staatsregierung: 1. Bei wie vielen Anträgen auf Approbation wurde bei ei nem positiven Gleichwertigkeitsgutachten ... a) ... eine Approbation ausgestellt (2015, 2016, 2017)? b) ... keine Approbation ausgestellt? 2. Bei wie vielen Anträgen auf Approbation wurde bei einem positiven Gleichwertigkeitsgutachten ein Zweit gutachten angefordert? 3. Bei wie vielen Anträgen auf Approbation wurde bei einem positiven Gleichwertigkeitsgutachten keine Ap probation ausgestellt und der Antragsteller auf eine Kenntnisprüfung verwiesen? 4. Wie viele Anträge auf Approbation, die älter als drei Monate sind, liegen derzeit bei der Regierung von Oberbayern aus den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 (Januar bis März)? 5. Wie viele Anträge auf Approbation konnten in den Jah ren 2015, 2016 und 2017 nicht innerhalb der vorgese henen Bearbeitungszeit von drei Monaten bearbeitet werden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? 6. a) Gibt es Bestrebungen, die Zulassungsverfahren zu überprüfen und zu beschleunigen? b) Gibt es Bestrebungen, die Fachsprachenprüfung nicht von der Bayerische Ärztekammer, sondern einer ande ren Institution abnehmen zu lassen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.09.2018 Drucksache 17/23634 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23634 Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 23.08.2018 Vorbemerkung: Zuständig für die Erteilung von Approbationen für Ärztinnen und Ärzte sind in Bayern die Regierung von Oberbayern (ROB) und die Regierung von Unterfranken (RUF), vgl. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die zuständigen Behörden zum Vollzug des Rechts der Heilberufe (HeilBZustV). Danach ist die ROB zuständig für die Erteilung der Approbation, wenn das Medizinstudium an einer Universität in München oder in Regensburg abgeschlossen wurde. Zudem erteilt die ROB die Approbation an Antragstellerinnen/Antragsteller, die ei nen Abschluss in einem anderen Mitgliedstaat der Europäi schen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz erworben haben und den Beruf künftig in Ober oder Niederbayern, der Oberpfalz oder Schwaben ausüben wollen. Nicht zuletzt ist die ROB zuständig für alle Approba tionsverfahren, in denen es auf die Feststellung der Gleich wertigkeit des Ausbildungs oder Kenntnisstands ankommt, d. h. in der Regel für alle Ausbildungen aus Drittstaaten. Demgegenüber erteilt die RUF die Approbation an An tragstellerinnen/Antragsteller, die ihr Medizinstudium an ei ner Universität in Würzburg oder ErlangenNürnberg abge schlossen haben sowie an Antragstellerinnen/Antragsteller mit einer Ausbildung aus einem EU oder EWRStaat bzw. der Schweiz, die den Beruf in Ober, Mittel oder Unterfran ken ausüben möchten. Über diese Zuständigkeitsaufteilung hinaus werden bei den beiden Regierungen Antragsverfahren nicht nach ein zelnen Regierungsbezirken getrennt erfasst. Die Beantwor tung der nachfolgenden Fragen kann daher nur nach den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen der ROB und der RUF, aber nicht aufgeschlüsselt nach einzelnen Regie rungsbezirken erfolgen. Teil 1 Anerkennungsrate im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin 1. Wie viele Approbationsverfahren wurden in Bay ern in den Jahren 2015, 2016 und 2017 abgeschlos sen (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Re gierungsbezirken)? ROB: 3.891 RUF: 364 2. Wie viele Anträge auf Anerkennung der Appro bation wurden automatisch anerkannt, weil die Antragstellerinnen und Antragsteller aus der EU kamen (jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungs bezirk absolut und prozentual)? ROB: 1.685 RUF: 325 3. Wie viele Anträge auf Anerkennung der Approba tion aus Drittländern wurden anerkannt (jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual) ... a) ... durch ein positives Gutachten zur Gleichwertig keit? ROB: 360 RUF: entfällt (s. Vorbemerkung) b) ... durch Prüfung der Regierung von Oberbayern? Die Anzahl ist nicht mehr zu ermitteln. Die Prüfung der Gleichwertigkeit ohne Einschaltung von Sachverständigen erfolgte bei der ROB bis Juli 2015. 4. Wie viele Antragsteller mussten eine Kenntnisprü fung ablegen und wie viele haben diese bestanden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk ab solut und prozentual)? ROB: Eine Kenntnisprüfung haben 232 Antragstellerinnen und Antragsteller abgelegt, davon haben 215 bestan den (92 Prozent). RUF: entfällt (s. Vorbemerkung) 5. In wie vielen Fällen hat nach der Kenntnisprüfung eine Erteilung der Approbation stattgefunden (bit te aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? Nach bestandener Kenntnisprüfung wurde in jedem Fall die Approbation erteilt. a) In wie vielen Fällen durch 1. Kenntnisprüfung? Den ersten Prüfungsversuch haben 203 Antragstellerinnen/ Antragsteller bestanden. b) In wie vielen Fällen durch 2. Kenntnisprüfung? Den zweiten Prüfungsversuch haben 12 Antragstellerinnen/ Antragsteller bestanden. 6. a) In wie vielen Fällen wurden Rechtsbehelfe gegen einen negativen Bescheid eingelegt (bitte aufge schlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? ROB: 12 RUF: 0 b) Und mit welchem Resultat (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? In einem Fall wurde die Entscheidung vom Gericht aufgeho ben, in drei Fällen wurde das Verfahren eingestellt und acht Verfahren sind derzeit noch anhängig. 7. Wie viele Antragsteller haben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die Fachsprachenprüfung abgelegt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk ab solut und prozentual)? Anmerkung: Die Fachsprachenprüfung wird erst seit dem 01.04.2017 durchgeführt. a) Wie viele bei der ersten Fachsprachprüfung? ROB: 710 RUF: 28 Drucksache 17/23634 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie viele bei der zweiten Fachsprachprüfung? ROB: 82 RUF: 0 c) Wie viele bei der dritten Fachsprachprüfung? ROB: 2 RUF: 0 8. Wie viele der Antragsteller der Fragen 7 a bis c haben die Prüfungen jeweils bestanden (bitte auf geschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual)? ROB: Die Fachsprachenprüfung haben 336 Antragstelle rinnen/Antragsteller im ersten Versuch bestanden (47 Prozent), im zweiten Versuch waren es 36 Antrag stellerinnen/Antragsteller (44 Prozent) und im dritten Versuch hat ein Antragsteller (50 Prozent) bestanden. RUF: Die Bestehensquote wurde von der Regierung nicht erfasst. Teil 2 Anerkennungsrate im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin 1. Bei wie vielen Anträgen auf Approbation wurden bei einem positiven Gleichwertigkeitsgutachten ... a) ... eine Approbation ausgestellt (2015, 2016, 2017)? ROB: 360 RUF: entfällt (s. Vorbemerkung) b) ... keine Approbation ausgestellt? ROB: 4 RUF: entfällt (s. Vorbemerkung) 2. Bei wie vielen Anträgen auf Approbation wurde bei einem positiven Gleichwertigkeitsgutachten ein Zweitgutachten angefordert? ROB: 9 RUF: entfällt (s. Vorbemerkung) 3. Bei wie vielen Anträgen auf Approbation wurde bei einem positiven Gleichwertigkeitsgutachten keine Approbation ausgestellt und der Antragsteller auf eine Kenntnisprüfung verwiesen? ROB: 4 RUF: entfällt (s. Vorbemerkung) 4. Wie viele Anträge auf Approbation, die älter als drei Monate sind, liegen derzeit bei der Regierung von Oberbayern aus den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 (Januar bis März)? Derzeit liegen bei der ROB 1.375 Anträge seit dem Jahr 2015 vor, die älter als drei Monate sind. 5. Wie viele Anträge auf Approbation konnten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit von drei Monaten bearbeitet werden (bitte aufgeschlüsselt nach Re gierungsbezirk absolut und prozentual)? Diese Zahl wird weder in der ROB noch in der RUF statis tisch erfasst. 6. a) Gibt es Bestrebungen, die Zulassungsverfahren zu überprüfen und zu beschleunigen? Das Berufszulassungsverfahren beruht auf Bundesrecht. Die Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise und die durchzuführenden Prüfungen nach den Berufsgesetzen des Bundes sind von den Zulassungsbehörden zu beach ten. Hauptzweck des Berufszulassungsverfahrens ist die Sicherstellung des Patientenschutzes. Entscheidend ist da her, dass nur qualifizierte und geeignete Personen zu einem Heilberuf zugelassen werden. Die Antragsprüfung hat daher mit der erforderlichen Sorgfalt zu erfolgen, zumal eine Ap probation zeitlich unbeschränkt jedwede ärztliche Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet gestattet. In diesem Rahmen sind die zuständigen Stellen natürlich bestrebt, die Verfahrensabläufe so effizient wie möglich zu gestalten. Dies ist in den letzten Jahren z. B. mit einheit lichen Antragsformularen, ausführlichen Informationsmate rialien für Antragstellerinnen/Antragsteller, der Einrichtung eines zentralen Telefonansprechpartners und dem Aufbau eines Gutachterpools zur Beurteilung der Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungen erfolgt. Die gleiche Ziel richtung verfolgt die von den Ländern getragene Gutach tenstelle für Gesundheitsberufe bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Dadurch erfolgen Gleich wertigkeitsbeurteilungen bundeseinheitlich. Wesentlich für eine sachgerechte Aufgabenwahrneh mung ist zudem eine adäquate Personalausstattung der zuständigen Stellen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird sich im Zuge der anstehenden Haushalts verhandlungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 wie schon in den vergangenen Jahren dafür einsetzen, dass den Be rufszulassungsstellen weiteres ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden kann. b) Gibt es Bestrebungen, die Fachsprachenprüfung nicht von der Bayerische Ärztekammer, sondern einer anderen Institution abnehmen zu lassen? Derzeit gibt es keine Bestrebungen, die Fachsprachenprü fung von einer anderen Institution abnehmen zu lassen. Das Verfahren bei der Bayerischen Landesärztekammer hat sich mittlerweile eingespielt, die Durchsatzzahlen haben sich im Vergleich zu den ersten Monaten des Echtbetriebs deutlich erhöht. Es ist keine andere Institution ersichtlich, die den Fachsprachentest in gleichem Umfang übernehmen könnte oder bereit wäre, dies zu tun. Auch in den meisten anderen Ländern nehmen die Landesärztekammern den Fachspra chentest ab.