Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Fördermöglichkeiten der Ferienbetreuung Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es seitens des Frei staates Bayern für die Ferienbetreuung von Schulkin dern: a) für Unternehmen, die für ihre Arbeitnehmer eine Fe rienbetreuung der Kinder anbieten wollen (intern oder extern)? b) für Betreuungseinrichtungen beispielsweise von Wohl fahrtsverbänden oder Gemeinden, die auf Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs und betreuungsge setzes (BayKiBiG) arbeiten? c) für Elterninitiativen oder ehrenamtlich geführte Verei ne? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 28.08.2018 Zu 1. a) bis 1. c): Eine staatliche Förderung einer Ferienbetreuung von Schul kindern erfolgt nach Maßgabe des BayKiBiG gegenüber den für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen. Eine un mittelbare Förderung der freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungen der Ferienbetreuung durch den Freistaat Bayern sieht das BayKiBiG grundsätzlich nicht vor. Sonstige Träger sind z. B. Elterninitiativen oder betriebliche Einrichtungen. Freigemeinnützige oder sonstige Träger haben aber An spruch auf kindbezogene Förderung gegen die jeweilige Aufenthaltsgemeinde. Der Freistaat refinanziert die für die Kinderbetreuung zuständigen (Aufenthalts)Gemeinden. Kindertageseinrichtungen, die nach dem BayKiBiG geför dert werden, können in Ferienzeiten im Rahmen der in der Betriebserlaubnis genehmigten zulässigen Höchstplatzzahl weitere Kinder (Ferienkinder) aufnehmen. Für diese Kinder besteht ein Anspruch auf kindbezogene Förderung, sofern die Buchung mindestens 15 Betriebstage im Abrechnungs jahr umfasst. Betreuungsangebote, die lediglich für Ferienzeiten orga nisiert werden, sind nach dem BayKiBiG nicht förderfähig, da es sich hierbei um kein regelmäßiges Bildungsangebot handelt und daher die verbindlichen Bildungs und Erzie hungsziele des Bayerischen Bildungs und Erziehungsplans nicht umgesetzt werden können. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2018 Drucksache 17/23635 Bayerischer Landtag