Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Schulfruchtprogramm in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Schularten neben den bayerischen Grundschulen haben bis zum Schuljahr 2016/2017 vom Schulfruchtprogramm profitiert? 2. a) Wurden in den Schuljahren bis 2016/2017 in Bayern alle zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Schulfruchtprogramm ausgeschöpft? b) Wenn nein, wie viele Restmittel wurden nicht abgerufen ? 3. Welche praktischen Veränderungen brachte die Ablösung des bayerischen Schulfruchtprogramms durch das EU-Schulfruchtprogramm? 4. Wie haben sich die Zahl und der Anteil der Schulen, die vom Schulfruchtprogramm profitieren seit der Umstellung auf das EU-Schulfruchtprogramm verändert? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 31.08.2018 1. Welche Schularten neben den bayerischen Grundschulen haben bis zum Schuljahr 2016/2017 vom Schulfruchtprogramm profitiert? Neben den Kindern in bayerischen Grundschulen konnten Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Förderschulen am Schulfruchtprogramm teilnehmen. Zusätzlich wurden in besonders begründeten Fällen auch höhere Jahrgangsstufen von Förder- und Mittelschulen einbezogen. Neben diesen Schularten konnten auch Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder sowie in schulvorbereitenden Einrichtungen am Programm teilnehmen . 2. a) Wurden in den Schuljahren bis 2016/2017 in Bayern alle zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Schulfruchtprogramm ausgeschöpft? Nein. b) Wenn nein, wie viele Restmittel wurden nicht abgerufen ? Restmittel wurden jeweils in das Folgehaushaltsjahr übertragen . Die Resteübertragung aus dem Jahr 2017 betrug 3,826 Mio. Euro. 3. Welche praktischen Veränderungen brachte die Ablösung des bayerischen Schulfruchtprogramms durch das EU-Schulfruchtprogramm? Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 hat das neue EU- Schulprogramm das bisherige EU-Schulobst- und -gemüseprogramm („Schulfruchtprogramm“) abgelöst. Das neue EU-Schulprogramm bezieht neben Obst und Gemüse jetzt auch Milch und Milchprodukte mit ein. Es war Aufgabe der Länder, eine spezifische Strategie für die Umsetzung des Programms zu entwickeln. Bayern hat die Eckpunkte des bisherigen Schulfruchtprogramms beibehalten. Für die Einrichtungen, ebenso wie für die Lieferanten, haben sich dadurch bei Schulfrucht keine wesentlichen praktischen Veränderungen ergeben. Neu ist die Einbeziehung der bisherigen Schulmilchbeihilfe. In Bayern wurde die Verteilung von Milch und Milchprodukten ohne Zusätze der bisherigen Schulfruchtstrategie angepasst. Danach können berechtigte Einrichtungen jetzt über zugelassene Lieferanten ihrer Wahl pro Kind und Woche eine Portion Obst bzw. Gemüse und zusätzlich Milch bzw. Milchprodukte ohne Zusätze kostenlos in die Einrichtung geliefert bekommen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23648 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23648 4. Wie haben sich die Zahl und der Anteil der Schulen, die vom Schulfruchtprogramm profitieren seit der Umstellung auf das EU-Schulfruchtprogramm verändert ? Auch das neue EU-Schulprogramm wird hinsichtlich der Komponente Obst und Gemüse erfolgreich umgesetzt. Zuletzt nahmen 670.482 Kinder in 2.360 Schulen und 4.649 vorschulischen Einrichtungen und damit 85,3 Prozent der Zielgruppe an dieser Programmkomponente teil (Stand 09.07.2018). Im Vergleich zum Schuljahr 2016/2017 ist die Quote leicht gesunken (2016/2017 waren 89,2 Prozent der Zielgruppe im Programm). Abschließende Zahlen zum Schuljahr 2017/2018 liegen allerdings noch nicht vor. Es wird mit einer in etwa gleich hohen Teilnehmerquote wie beim bisherigen Schulfruchtprogramm gerechnet.