Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 05.04.2018 Lage der bayerischen Krankenhäuser Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser in Deutschland erfolgt im Rahmen einer dualen Finanzierung: Die laufenden Betriebskosten werden von den Kranken kassen übernommen. Für die Investitionskosten stellen die Bundesländer Fördermittel zur Verfügung. Eine aus reichende Finanzausstattung der Krankenhäuser ist unab dingbare Voraussetzung dafür, dass diese in der Lage sind, qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen. Eine im Auftrag des Deutschen Krankenhausinstituts e. V. erstellte Studie zur „Investitionsfähigkeit der deut schen Krankenhäuser“ kommt zu einer alarmierenden La gebewertung. So seien drei von vier Krankenhäusern nicht ausreichend investitionsfähig (S. 20). Benötigt würden rund 6,8 Mrd. Euro im Jahr an Investitionsmitteln. Die Bundes länder stellten (Stand: 2014) aber nur rund 2,7 Mrd. Euro im Jahr zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln, die die Krankenhäuser selbst zur Verfügung stellten, sind damit In vestitionsmittel in Höhe von 5,3 Mrd. Euro verfügbar gewe sen (S. 22). Letztere stammen zu großen Teilen aus den Leistungsentgelten (S. 14), was systematisch ein Problem darstellt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Zur wirtschaftlichen Lage der bayerischen Kranken häuser a) Wie viele bayerische Krankenhäuser erzielen derzeit (betriebswirtschaftliche) Verluste (bitte untergliedert in Regierungsbezirke)? b) Wie viele bayerische Krankenhäuser sind nach Ein schätzungen der Staatsregierung in einem Zeitraum von fünf Jahren von einer Schließung bedroht (bitte untergliedert in Regierungsbezirke)? c) Wie verteilen sich die defizitären und von Schließung bedrohten Krankenhäuser auf die Trägergruppen Staat, Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, pri vat, konfessionell und gemeinnützig? 2. Zu den Krankenhausplanbetten a) Wie haben sich die Krankenhausbettenzahlen in den Jahren 2007 bis 2017 entwickelt (bitte aufgliedert nach Regierungsbezirken)? b) Welche mittelfristigen Pläne (fünf Jahre) verfolgt die Staatsregierung hinsichtlich der Entwicklung der Kran kenhausplanbettenzahl? c) Welche Akutkrankenhäuser in Bayern haben Zimmer mit vier und mehr Krankenhausbetten pro Zimmer (bit te aufgegliedert nach Regierungsbezirken)? 3. Zur Auslastung der Krankenhäuser a) Wie hoch war die durchschnittliche jährliche Betten auslastung der Krankenhäuser in Bayern in den Jah ren 2007 bis 2017 (bitte für jedes Jahr einzeln auswei sen)? b) Wie viele Akutkrankenhäuser gab es jeweils in den Jahren 2007 bis 2017, die eine durchschnittliche Bele gungszahl von über 85 Prozent aufwiesen (bitte diese Zahlen nach Regierungsbezirken untergliedert in Rela tion zur Gesamtzahl der Häuser darstellen)? c) Wie viele Akutkrankenhäuser gab es jeweils in den Jahren 2007 bis 2017, die eine durchschnittliche Be legungszahl von unter 60 Prozent aufwiesen (Darstel lung bitte wie oben)? 4. Welche bayerischen Akutkrankenhäuser haben auf ein anderfolgend in den letzten beiden Jahren Erlös einbußen durch Qualitätsabschläge hinnehmen müs sen (bitte aufgegliedert in Regierungsbezirke)? 5. Wie haben sich die akuten Krankenhausfälle pro 100 Einwohner in den Jahren 2007 bis 2017 entwi ckelt? 6. Zur Verweildauer in bayerischen Krankenhäusern a) Wie hat sich die Verweildauer in Akutkrankenhäusern in den Jahren 2007 bis 2017 entwickelt (bitte jeweils als Durchschnitts und Medianwert)? b) Wie hat sich die Verweildauer in allen Krankenhäusern in den Jahren 2007 bis 2017 entwickelt (bitte jeweils als Durchschnitts und Medianwert)? 7. Zur Förderung der Krankenhäuser a) Wie haben sich die jährlichen Fördermittel für Kran kenhäuser in Bayern in den Jahren 1987 bis 2017 ent wickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen)? b) Welche Höhe der Förderung hält die Staatsregierung für notwendig (insbesondere hinsichtlich der Inves titionsfähigkeit), um ein qualitativ hochwertiges und zukunftsorientiertes Angebot in der bayerischen Kran kenhauslandschaft gewährleisten zu können? c) Inwiefern sind der Staatsregierung Hinweise/Studien/ Erhebungen der Staatsregierung bekannt, die auf ei nen Investitionsstau bei den bayerischen Krankenhäu sern hinweisen könnten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23649 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23649 Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 29.08.2018 1. Zur wirtschaftlichen Lage der bayerischen Krankenhäuser a) Wie viele bayerische Krankenhäuser erzielen derzeit (betriebswirtschaftliche) Verluste (bitte untergliedert in Regierungsbezirke)? b) Wie viele bayerische Krankenhäuser sind nach Einschätzungen der Staatsregierung in einem Zeitraum von fünf Jahren von einer Schließung bedroht (bitte untergliedert in Regierungsbezirke)? c) Wie verteilen sich die defizitären und von Schließung bedrohten Krankenhäuser auf die Trägergruppen Staat, Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, privat, konfessionell und gemeinnützig? Der Staatsregierung liegen keine Informationen zur wirt schaftlichen Lage einzelner Plankrankenhäuser bzw. Kran kenhäuser mit Versorgungsvertrag vor. Daten zu den Betriebsergebnissen dieser Krankenhäuser werden im Rahmen der Krankenhausstatistik nicht erho ben, da sie für die staatlichen Aufgaben der Krankenhaus planung und förderung nicht benötigt werden. Es besteht diesbezüglich auch keine staatliche Aufsicht und deshalb auch keine Auskunftspflicht der Krankenhäuser. Von einer Abfrage aller Krankenhäuser wurde abgesehen, da nur ver einzelte Antworten zu erwarten gewesen wären, die keine verwertbaren Aussagen zugelassen hätten. Es steht in der Verantwortung der Landkreise und kreis freien Städte, die stationäre Versorgung in ihrem Gebiet sicherzustellen und dabei gleichzeitig auf leistungsfähige Strukturen hinzuwirken. Ganz in diesem Sinne werden von den Trägern an einzelnen Stellen auch Standorte hinterfragt, insbesondere wenn eine Konzentration auf andere Stand orte nicht zu Versorgungslücken führt und diese Standorte damit sowohl in medizinischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht aufgewertet und ihrerseits dauerhaft gesichert werden können. Dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind insoweit Beschlüsse der Krankenhäuser Nürnberger Land gGmbH für Hersbruck, der Kliniken am Goldenen Steig gGmbH für Waldkirchen (Landkreis Frey ungGrafenau) und des Landkreises MainSpessart für Marktheidenfeld bekannt. In Treuchtlingen soll nach den Plänen der Stadt als Krankenhausträger das somatische Angebot eingestellt werden, dafür aber ein psychosoma tisches Angebot durch den Bezirk entstehen. In Neustadt sind dem Vernehmen nach mittelfristig Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der vom Klinikverbund REGIOMED beabsichtigten Schaffung des Medizincampus Coburg nicht auszuschließen. Die aufgeführten Einrichtungen befinden sich ausnahms los in öffentlicher Trägerschaft. Dagegen liegen für die fünf Universitätsklinika und das Deutsche Herzzentrum München, die der Aufsicht des Frei staates Bayern unterliegen und daher Auskünfte erteilt ha ben, Informationen zur wirtschaftlichen Lage vor. Demnach weisen das Klinikum der LudwigMaximiliansUniversität München und das Deutsche Herzzentrum München 2017 einen Jahresfehlbetrag aus. Das Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München, das Klinikum der JuliusMaximiliansUniversität Würzburg, das Klinikum der Universität Regensburg und das Klinikum der Friedrich AlexanderUniversität ErlangenNürnberg erzielten 2017 einen Jahresüberschuss. Weder die fünf Universitätsklinika noch das Deutsche Herzzentrum München sind von einer Schließung bedroht. 2. Zu den Krankenhausplanbetten a) Wie haben sich die Krankenhausbettenzahlen in den Jahren 2007 bis 2017 entwickelt (bitte aufgliedert nach Regierungsbezirken)? Die Angaben beziehen sich auf die zugelassenen Kran kenhäuser nach § 108 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (Hochschulklinika, Plankrankenhäuser, sog. Ver tragskrankenhäuser): Tabelle zu Frage 2 a OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHW 2007 26.669 6.700 6.928 6.577 10.149 8.063 9.504 2008 26.542 6.681 6.928 6.542 10.171 8.051 9.445 2009 26.445 6.666 6.979 6.542 10.119 8.000 9.401 2010 26.408 6.641 6.849 6.471 10.070 7.951 9.473 2011 26.438 6.670 6.827 6.551 10.064 7.933 9.464 2012 26.449 6.668 6.713 6.576 10.016 7.971 9.337 2013 26.478 6.708 6.687 6.592 10.041 7.967 9.155 2014 26.508 6.770 6.688 6.617 10.069 7.952 9.134 Drucksache 17/23649 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHW 2015 26.519 6.898 6.751 6.648 10.117 7.983 9.151 2016 26.558 6.856 6.697 6.637 10.160 7.950 9.170 2017 26.484 6.894 6.729 6.588 10.128 7.965 9.249 Für das – Deutsche Herzzentrum München (DHM), – Klinikum der LudwigMaximiliansUniversität München (Klinikum der LMU), – Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (Klinikum rechts der Isar), – Klinikum der Universität Regensburg (UniKlinikum Re gensburg), – Klinikum der FriedrichAlexanderUniversität Erlangen Nürnberg (UniKlinikum Erlangen) und – Klinikum der JuliusMaximiliansUniversität Würzburg (UniKlinikum Würzburg) liegen folgende einrichtungsbezogene Daten vor: Tabelle zu Frage 2 a DHM Klinikum der LMU Klinikum rechts der Isar UniKlinikum Regensburg UniKlinikum Erlangen UniKlinikum Würzburg 2007 171 2.353 1.091 816 1.352 1.471 2008 171 2.322 1.091 816 1.314 1.461 2009 171 2.322 1.091 816 1.302 1.433 2010 171 2.244 1.091 816 1.310 1.430 2011 171 2.244 1.091 816 1.323 1.430 2012 171 2.244 1.091 816 1.361 1.430 2013 171 2.080 1.091 816 1.368 1.430 2014 197 2.058 1.091 816 1.368 1.430 2015 197 2.058 1.091 816 1.370 1.430 2016 197 2.050 1.091 816 1.378 1.438 2017 197 2.058 1.161 891 1.394 1.438 b) Welche mittelfristigen Pläne (fünf Jahre) verfolgt die Staatsregierung hinsichtlich der Entwicklung der Krankenhausplanbettenzahl? Ziel der Krankenhausplanung ist eine bedarfsgerechte, flä chendeckende und medizinisch wie wirtschaftlich leistungs fähige stationäre Versorgung in allen Landesteilen. Dafür wird keine absolute Zahl an Betten geplant. Ziel ist vielmehr eine an den jeweiligen Bedarf angepasste Krankenhaus landschaft. Als sogenannter Bettennutzungsrichtwert wird in den meisten Fachrichtungen eine durchschnittliche Be legung von 80 Prozent avisiert (abweichend z. B. für Kin der und Jugendmedizin 70 Prozent, Psychiatrie und Psy chosomatik 90 Prozent, Kinder und Jugendpsychiatrie 85 Prozent, Herzchirurgie 85 Prozent). In den vergangenen Jahren wurde dieser Wert jeweils nur knapp unterschritten (vgl. Antwort zu Frage 3 a), sodass insgesamt von einer passgenauen und bedarfsentsprechenden Versorgung aus gegangen werden kann. c) Welche Akutkrankenhäuser in Bayern haben Zimmer mit vier und mehr Krankenhausbetten pro Zimmer (bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken )? Daten zur Beantwortung der Frage liegen für die Plankran kenhäuser und Vertragskrankenhäuser nicht vor. Der Krankenhausplan weist die Betten einem Kranken haus nur insgesamt zu und bestimmt keine Verteilung auf einzelne Zimmer. Für im Rahmen der KHGFinanzierung (KHG = Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Kran kenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze) durchgeführte bauliche Anpassungsmaßnahmen an baye rischen Akutkrankenhäusern gilt im Bereich der Allgemein pflege bereits seit einigen Jahren das ZweiBettZimmer als Standard. Soweit vom Träger beantragt, werden davon ab weichende Strukturen im Zuge von baulichen Anpassungs maßnahmen aufgelöst. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23649 Für die fünf Universitätsklinika und das Deutsche Herz zentrum München, die der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegen und daher Auskünfte erteilt haben, liegen die angefragten Informationen vor. Demnach werden vier oder mehr Betten in einem Zimmer noch am Klinikum der Lud wigMaximiliansUniversität München, am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München und am Klini kum der FriedrichAlexanderUniversität ErlangenNürnberg an wenigen klinischen Einrichtungen belegt. 3. Zur Auslastung der Krankenhäuser a) Wie hoch war die durchschnittliche jährliche Bettenauslastung der Krankenhäuser in Bayern in den Jahren 2007 bis 2017 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)? Die Angaben beziehen sich auf die zugelassenen Kranken häuser nach § 108 SGB V: Bettennutzung 2007 76,8 % 2008 77,1 % Bettennutzung 2009 77,3 % 2010 77,0 % 2011 77,0 % 2012 76,7 % 2013 77,3 % 2014 77,8 % 2015 77,5 % 2016 78,1 % 2017 77,2 % Für das Deutsche Herzzentrum München und die Hoch schulklinika liegen folgende einrichtungsbezogene Daten vor: Tabelle zu Frage 3 a DHM Klinikum der LMU Klinikum rechts der Isar UniKlinikum Regensburg UniKlinikum Erlangen UniKlinikum Würzburg 2007 90,2 % 76,7 % 90,4 % 82,6 % 77,8 % 79,2 % 2008 87,1 % 80,2 % 92,1 % 82,0 % 82,4 % 79,4 % 2009 87,3 % 81,3 % 93,3 % 81,6 % 83,7 % 78,7 % 2010 94,5 % 81,9 % 94,2 % 79,9 % 82,9 % 79,2 % 2011 87,2 % 75,8 % 93,1 % 80,1 % 80,8 % 81,2 % 2012 83,5 % 74,7 % 93,9 % 80,8 % 81,6 % 81,7 % 2013 84,5 % 77,3 % 94,5 % 80,3 % 82,3 % 82,3 % 2014 84,6 % 79,8 % 96,2 % 82,1 % 85,4 % 83,0 % 2015 85,3 % 78,6 % 96,3 % 79,7 % 85,7 % 83,6 % 2016 85,1 % 79,8 % 98,1 % 81,8 % 85,3 % 83,1 % 2017 84,3 % 76,7 % 93,6 % 82,0 % 83,6 % 82,9 % Drucksache 17/23649 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 b) Wie viele Akutkrankenhäuser gab es jeweils in den Jahren 2007 bis 2017, die eine durchschnittliche Belegungszahl von über 85 Prozent aufwiesen (bitte diese Zahlen nach Regierungsbezirken untergliedert in Relation zur Gesamtzahl der Häuser darstellen)? c) Wie viele Akutkrankenhäuser gab es jeweils in den Jahren 2007 bis 2017, die eine durchschnittliche Belegungszahl von unter 60 Prozent aufwiesen (Darstellung bitte wie oben)? Die Angaben beziehen sich auf die zugelassenen Kranken häuser nach § 108 SGB V: Tabellen zu den Fragen 3 b und 3 c Regierungsbezirk Oberbayern Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2007 136 30 22,1 % 29 21,3 % 2008 135 36 26,7 % 23 17,0 % 2009 131 39 29,8 % 24 18,3 % 2010 130 42 32,3 % 21 16,2 % 2011 130 38 29,2 % 19 14,6 % 2012 131 41 31,3 % 20 15,3 % 2013 137 43 31,4 % 22 16,1 % 2014 137 46 33,6 % 17 12,4 % 2015 137 41 29,9 % 19 13,9 % 2016 135 38 28,1 % 17 12,6 % 2017 135 45 33,3 % 20 14,8 % Regierungsbezirk Niederbayern Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2007 39 5 12,8 % 6 15,4 % 2008 39 7 17,9 % 5 12,8 % 2009 39 9 23,1 % 6 15,4 % 2010 39 10 25,6 % 5 12,8 % 2011 39 10 25,6 % 5 12,8 % 2012 38 9 23,7 % 5 13,2 % 2013 40 7 17,5 % 5 12,5 % Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23649 Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2014 40 10 25,0 % 5 12,5 % 2015 40 8 20,0 % 6 15,0 % 2016 39 11 28,2 % 5 12,8 % 2017 38 9 23,7 % 4 10,5 % Regierungsbezirk Oberpfalz Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2007 34 4 11,8 % 7 20,6 % 2008 32 4 12,5 % 5 15,6 % 2009 33 4 12,1 % 9 27,3 % 2010 34 5 14,7 % 8 23,5 % 2011 34 6 17,6 % 10 29,4 % 2012 33 5 15,2 % 8 24,2 % 2013 31 6 19,4 % 5 16,1 % 2014 32 7 21,9 % 6 18,8 % 2015 32 6 18,8 % 6 18,8 % 2016 32 10 31,3 % 4 12,5 % 2017 32 8 25,0 % 4 12,5 % Regierungsbezirk Oberfranken Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2007 27 5 18,5 % 2 7,4 % 2008 27 5 18,5 % 2 7,4 % 2009 26 9 34,6 % 0 0,0 % 2010 27 9 33,3 % 0 0,0 % 2011 26 8 30,8 % 1 3,8 % 2012 26 10 38,5 % 1 3,8 % 2013 27 8 29,6 % 3 11,1 % 2014 27 10 37,0 % 1 3,7 % Drucksache 17/23649 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2015 27 10 37,0 % 2 7,4 % 2016 26 9 34,6 % 2 7,7 % 2017 26 8 30,8 % 3 11,5 % Regierungsbezirk Mittelfranken Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2007 37 2 5,4 % 7 18,9 % 2008 37 4 10,8 % 6 16,2 % 2009 38 4 10,5 % 6 15,8 % 2010 39 4 10,3 % 9 23,1 % 2011 40 6 15,0 % 9 22,5 % 2012 40 6 15,0 % 10 25,0 % 2013 40 8 20,0 % 8 20,0 % 2014 40 6 15,0 % 5 12,5 % 2015 40 6 15,0 % 4 10,0 % 2016 40 6 15,0 % 4 10,0 % 2017 40 4 10,0 % 4 10,0 % Regierungsbezirk Unterfranken Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2007 44 12 27,3 % 5 11,4 % 2008 43 10 23,3 % 6 14,0 % 2009 43 10 23,3 % 7 16,3 % 2010 43 10 23,3 % 7 16,3 % 2011 43 10 23,3 % 9 20,9 % 2012 45 8 17,8 % 8 17,8 % 2013 46 11 23,9 % 7 15,2 % 2014 46 10 21,7 % 7 15,2 % 2015 47 10 21,3 % 4 8,5 % Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23649 Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2016 47 10 21,3 % 6 12,8 % 2017 44 11 25,0 % 7 15,9 % Regierungsbezirk Schwaben Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung mehr als 85 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) Anzahl der Krankenhäuser mit Bettennutzung weniger als 60 % Anteil an der Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) 2007 53 15 28,3 % 2 3,8 % 2008 52 16 30,8 % 3 5,8 % 2009 55 18 32,7 % 2 3,6 % 2010 55 18 32,7 % 2 3,6 % 2011 54 17 31,5 % 5 9,3 % 2012 53 17 32,1 % 5 9,4 % 2013 52 20 38,5 % 4 7,7 % 2014 52 17 32,7 % 3 5,8 % 2015 52 20 38,5 % 3 5,8 % 2016 51 19 37,3 % 3 5,9 % 2017 51 19 37,3 % 3 5,9 % Hinweise: 1. Im Rahmen der (Krankenhaus)Statistik fassen einige Kliniken die Belegungsdaten von zwei oder mehr Standorten zusammen. Daher weicht die in den Tabellen angegebene Anzahl der Krankenhäuser (gesamt) gegebenenfalls von der tatsächlichen Anzahl der zugelassenen Krankenhäuser ab. 2. Angaben beziehen sich auf aufgestellte Betten. 3. Nicht berücksichtigt sind teilstationäre Leistungen. Die Angaben betreffend die Anzahl der Krankenhäuser mit einer Bettennutzung von mehr als 85 Prozent ist we nig aussagekräftig, da krankenhausplanerischen Entschei dungen als sogenannter Bettennutzungsrichtwert in den meisten Fachrichtungen eine durchschnittliche Belegung von 80 Prozent zugrunde liegt (vgl. Antwort zu Frage 2 b). 4. Welche bayerischen Akutkrankenhäuser haben aufeinanderfolgend in den letzten beiden Jahren Erlöseinbußen durch Qualitätsabschläge hinnehmen müssen (bitte aufgegliedert in Regierungsbezirke )? Im Jahr 2016 führte der Bundesgesetzgeber erstmals qua litätsabhängige Vergütungselemente für Krankenhausleis tungen ein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wurde beauftragt, sie näher auszugestalten. Der Gesetzgeber beauftragte den GBA, einen Katalog von Leistungsbereichen mit zugehörigen Qualitätszielen und Qualitätsindikatoren zu bestimmen, der sich für eine qualitätsabhängige Vergütung mit Zu und Abschlägen eig net. Der GBA hat zudem ein Verfahren zu entwickeln, das den Krankenkassen und den Krankenhäusern ermöglicht, auf dessen Grundlage Qualitätszuschläge für außerordent lich gute und Qualitätsabschläge für unzureichende Leistun gen zu vereinbaren. Dieser gesetzliche Auftrag ist noch nicht umgesetzt. Da her haben Krankenhäuser im Sinne § 108 SGB V bisher keine Qualitätsabschläge für unzureichende Leistungen hinnehmen müssen. 5. Wie haben sich die akuten Krankenhausfälle pro 100 Einwohner in den Jahren 2007 bis 2017 entwickelt ? Die Angaben beziehen sich auf die zugelassenen Kranken häuser nach § 108 SGB V: Krankenhausfälle pro 100 Einwohner 2007 19,67 2008 20,25 Drucksache 17/23649 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Krankenhausfälle pro 100 Einwohner 2009 20,78 2010 20,94 2011 21,22 2012 21,64 2013 21,66 2014 21,91 2015 21,77 2016 21,92 2017 – Hinweis: Für 2017 liegen die Daten des Landesamtes für Statistik noch nicht vor. 6. Zur Verweildauer in bayerischen Krankenhäusern a) Wie hat sich die Verweildauer in Akutkrankenhäusern in den Jahren 2007 bis 2017 entwickelt (bitte jeweils als Durchschnitts- und Medianwert)? b) Wie hat sich die Verweildauer in allen Krankenhäusern in den Jahren 2007 bis 2017 entwickelt (bitte jeweils als Durchschnitts- und Medianwert)? Die Angaben beziehen sich auf die zugelassenen Kranken häuser nach § 108 SGB V: Krankenhausfälle pro 100 Einwohner Median 2007 8,2 Tage 7,4 Tage 2008 7,9 Tage 7,2 Tage 2009 7,7 Tage 7,0 Tage 2010 7,6 Tage 6,7 Tage 2011 7,5 Tage 6,7 Tage 2012 7,4 Tage 6,6 Tage 2013 7,3 Tage 6,6 Tage 2014 7,2 Tage 6,6 Tage 2015 7,2 Tage 6,3 Tage 2016 7,2 Tage 6,3 Tage 2017 7,2 Tage 6,3 Tage Für das Deutsche Herzzentrum München und die Hoch schulklinika liegen folgende einrichtungsbezogene Daten vor: Tabelle zu den Fragen 6 a und 6 b DHM Klinikum der LMU Klinikum rechts der Isar UniKlinikum Regensburg UniKlinikum Erlangen UniKlinikum Würzburg 2007 5,6 Tage 8,2 Tage 7,4 Tage 8,5 Tage 7,1 Tage 8,3 Tage 2008 5,4 Tage 8,2 Tage 7,1 Tage 8,1 Tage 6,9 Tage 8,2 Tage 2009 5,3 Tage 8,1 Tage 7,0 Tage 8,2 Tage 6,7 Tage 7,9 Tage 2010 5,5 Tage 7,9 Tage 6,8 Tage 8,1 Tage 6,7 Tage 7,8 Tage 2011 5,5 Tage 8,0 Tage 6,7 Tage 8,0 Tage 6,4 Tage 7,6 Tage 2012 5,2 Tage 7,7 Tage 6,5 Tage 8,0 Tage 6,5 Tage 7,5 Tage 2013 5,3 Tage 7,6 Tage 6,4 Tage 7,9 Tage 6,5 Tage 7,5 Tage 2014 5,9 Tage 7,5 Tage 6,4 Tage 7,9 Tage 6,6 Tage 7,2 Tage 2015 5,5 Tage 7,6 Tage 6,6 Tage 7,6 Tage 6,7 Tage 7,2 Tage 2016 5,4 Tage 7,5 Tage 6,7 Tage 7,5 Tage 6,6 Tage 7,1 Tage 2017 5,3 Tage 7,5 Tage 6,6 Tage 7,6 Tage 6,4 Tage 7,0 Tage Informationen zur Verweildauer von Patienten in Rehabilita tionseinrichtungen liegen nicht vor. Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23649 7. Zur Förderung der Krankenhäuser a) Wie haben sich die jährlichen Fördermittel für Krankenhäuser in Bayern in den Jahren 1987 bis 2017 entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen )? Die Entwicklung der für die Plankrankenhäuser in Bayern zur Verfügung stehenden KHGFördermittel seit 1987 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Höhe des Krankenhausförderetats (Mio. Euro) 1987 639,11 1988 bis 1994 664,68 p. a. 1995 und 1996 634,00 p. a. 1997 bis 2002 613,55 p. a. 2003 501,55 2004 bis 2007 452,55 p. a. 2008 477,55 2009 und 2010 500,00 p. a. 2011 450,00 2012 430,00 2013 bis 2016 500,00 p. a. 2017 503,43 Hinweis: Für das Haushaltsjahr 2018 hat der Landtag eine Anhebung des Krankenhaus förderetats um 140 Mio. Euro auf rund 643 Mio. Euro beschlossen. Das ist ein Zuwachs von ungefähr 28 Prozent gegenüber dem bisherigen Ansatz. Die Finanzierung der Investitionen bei den Universitätsklini ka erfolgt überwiegend aus der Anlage S des Einzelplans 15. b) Welche Höhe der Förderung hält die Staatsregierung für notwendig (insbesondere hinsichtlich der Investitionsfähigkeit), um ein qualitativ hochwertiges und zukunftsorientiertes Angebot in der bayerischen Krankenhauslandschaft gewährleisten zu können? Die für die Plankrankenhäuser im KHGEtat bereitgestell ten Mittel waren in den vergangenen Jahren stets ausrei chend, um alle dringlichen und einplanungsreifen Vorha ben noch im Jahr der Antragstellung oder spätestens im darauf folgenden Jahr finanziell abzusichern. Eine Wartelis te oder einen Inves titionsstau gibt es daher in Bayern nicht. Gleichzeitig konnte eine nahezu vollständige Finanzierung der laufenden Vorhaben sichergestellt werden. Mit der an gesprochenen Etatanhebung (vgl. Antwort zu Frage 7 a) wurden auch die Mittel für die pauschale Finanzierung um 50 Mio. Euro jährlich angehoben und damit die Spielräume der Krankenhausträger im Bereich der Wieder und Ergän zungsbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter spürbar verbes sert. Aufgrund der dargestellten Finanzierungssituation geht die Staatsregierung davon aus, dass alle Investitionen in die akutstationären Versorgungsstrukturen im bedarfsnot wendigen Umfang aus staatlichen Mitteln bedient werden können. c) Inwiefern sind der Staatsregierung Hinweise/Studien /Erhebungen der Staatsregierung bekannt, die auf einen Investitionsstau bei den bayerischen Krankenhäusern hinweisen könnten? Der Freistaat Bayern kommt der gesetzlichen Finanzie rungsverpflichtung in der Krankenhausförderung vorbildlich nach. Seit Einführung der staatlichen Investitionskosten finanzierung 1972 wurden in diesem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge gemeinsam mit den Kommunen insgesamt etwa 23 Mrd. Euro für Investitionen in den bay erischen Plankrankenhäusern aufgebracht. Allein im Zeit raum von 2008 bis 2017 (zehn Jahre) wurden 225 Investi tionsvorhaben mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 3,2 Mrd. Euro zur Finanzierung in ein Jahreskrankenhaus bauprogramm eingeplant. Mit diesen Leistungen nimmt Bay ern im Ländervergleich eine Spitzenposition ein. Anhalts punkte für einen Investitionsstau in bayerischen Kliniken im Bereich der allgemeinen Krankenhausversorgung liegen der Staatsregierung entsprechend nicht vor. Im Bereich der Hochschulklinika reichen die bereitgestell ten staatlichen Mittel für Investitionen, kleine Baumaßnah men, Bauunterhalt sowie Sach und Ergänzungsbeschaf fungen der Universitätsklinika nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Die kontinuierliche Erneuerung der vor handenen Gebäudesubstanz im Geschäftsbereich des Wis senschafts und Kunstressorts ist eine durchgängige Dauer aufgabe und erfordert eine langfristige Perspektive, und das nicht nur, aber insbesondere dann, wenn es zusätzlich zur laufenden Erneuerung in einem engen zeitlichen Rahmen zahlreiche neue Großprojekte zu bewältigen gilt, wie den Aufbau einer Medizinischen Fakultät und den Ausbau des künftigen Universitätsklinikums in Augsburg. Der Ministerrat hat zuletzt mit Beschluss vom 17.10.2017 die Bedeutung einer fortlaufenden Modernisierung und des Ausbaus der Gebäude insbesondere im Hochschulbereich für die Stärkung des Wissenschafts und Forschungsstand orts Bayern im nationalen und internationalen Wettbewerb betont und festgestellt, dass eine dauerhafte Deckung des Baubedarfs im Wissenschafts und Kunstressort eine ange messene Ausstattung der Mittel in der Anlage S des Einzel plans 15 voraussetzt.