Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.07.2018 Behandlung Erwachsener mit angeborenem Herzfehler (EMAH) Die Patientengruppe der Menschen mit angeborenem Herz fehler wird dank der medizinischen Entwicklung entgegen ursprünglicher Prognosen der vergangenen Jahrzehnte immer älter. Sie haben den Bedarf der regelmäßigen Be handlung und Betreuung durch eine Kardiologin bzw. einen Kardiologen. Bis zum 18. Lebensjahr ist für sie eine Kin derkardiologin bzw. ein Kinderkardiologe zuständig. Danach werden sie regelmäßig aufgrund der bestehenden Versor gungsverträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigun gen und den Krankenkassen durch Erwachsenenkardiolo ginnen bzw. Erwachsenenkardiologen betreut. Lediglich ein gewisser – in den Bundesländern unterschiedlich ausgehan delter – Prozentsatz darf durch Kinderkardiologinnen bzw. Kinderkardio logen behandelt werden. Die Beurteilung und Betreuung von angeborenen Herzfehlern bedarf speziellen Wissens, das Erwachsenenkardiologinnen bzw. Erwachse nenkardiologen üblicherweise nicht haben. Erwachsenen kardiologinnen bzw. Erwachsenenkardio logen kümmern sich um normal gebaute, erkrankte Herzen. Kinderkardio logen kennen sich mit unterschiedlichen Bauformen von Herzen aus, z. B. univentrikulären Herzen, Rechtsherz Kreisläufen, FontanKreisläufen, fehlenden Herzklappen etc. Diese Bauformen bleiben meist im Erwachsenenalter beste hen. Die Patientinnen und Patienten brauchen auch dann noch eine kompetente Beratung. Dazu kommen typische Herausforderungen von Erwachsenen, z. B. Schwanger schaft, Geschlechtsverkehr, Berufswahl oder ggf. Verren tung. Auch in diesen Punkten sollten kompetente Kardiolo ginnen und Kardiologen beraten und betreuen können. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Menschen leben in Bayern, die einen ange borenen Herzfehler haben (bitte nach Alter und Ge schlecht darstellen)? 1.2 Falls zu Frage 1.1 kein Datenmaterial vorliegt, wie groß schätzt die Staatsregierung die Gruppe der Men schen mit angeborenem Herzfehler ein? 1.3 Hält die Staatsregierung eine anonymisierte Daten erhebung für sinnvoll (bitte mit Begründung der Ant wort)? 2.1 Wie viele Kardiologinnen und Kardiologen sind in Bay ern niedergelassen (bitte differenziert nach Kardiolo ginnen/Kardiologen für Kinder und Erwachsene und nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? 2.2 Wie ist die Altersstruktur dieser Fachärztinnen und Fachärzte? 2.3 Wie sieht die Nachbesetzung der Praxen bzw. Stellen durch Altersfluktuation für die kommenden zehn Jah re nach dem heutigen Sachstand aus (bitte ebenfalls differenziert nach Kardiologinnen/Kardiologen für Kin der und Erwachsene und nach Landkreisen und kreis freien Städten darstellen)? 3.1 Welche Anzahl der Erwachsenen mit angeborenem Herzfehler können in Bayern (über die Kranken kassen finanziert) von Kinderkardiologinnen bzw. Kinderkardio logen behandelt werden? 3.2 Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung über entsprechende Regelungen in anderen Bundeslän dern vor? 4.1 Setzt sich die Staatsregierung für eine bundeseinheit liche Regelung ein (bitte mit ausführlicher Begrün dung)? 4.2 Steht das Thema im Rahmen der Gesundheitsminis terkonferenz bereits auf der Tagesordnung? 4.3 Falls Frage 4.2 bejaht werden kann, wie ist der Sach stand? 5.1 Teilt die Staatsregierung den fachlichen Ansatz, dass Menschen mit angeborenem Herzfehler aufgrund fachlicher Kompetenzen der Kinderkardiologinnen bzw. Kinderkardiologen vorzugsweise durch diese be handelt werden sollten? 5.2 Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Staatsre gierung, um eine Steigerung der Anzahl von Behand lungen durch Kinderkardiologinnen bzw. Kinderkardio logen für Menschen mit angeborenem Herzfehler zu erreichen? 6.1 Wie viele Kardiologinnen und Kardiologen absolvier ten seit der Möglichkeit der EMAHQualifizierung eine solche Weiterbildung? 6.2 Wie erfolgt die EMAHQualifizierung durch die Kran kenkassen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23650 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23650 Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.08.2018 Vorbemerkung: Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Ver sorgung ist gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Ver einigung Bayerns (KVB). Die Ausführung hat der zuständige Bundesgesetzgeber der KVB als Selbstverwaltungsangele genheit übertragen; sie erfüllt diese Aufgabe daher in eige ner Zuständigkeit und Verantwortung. Infolgedessen liegen der Staatsregierung keine eigenen Daten bzw. Datenquel len zum Stand der vertragsärztlichen Versorgung vor. Zur Beantwortung der Anfrage wurde insoweit eine Stellungnah me der zuständigen KVB eingeholt. 1.1 Wie viele Menschen leben in Bayern, die einen an geborenen Herzfehler haben (bitte nach Alter und Geschlecht darstellen)? Differenzierte Daten dazu, wie viele Menschen mit angebo renen Herzfehlern in Bayern leben, liegen der Staatsregie rung nicht vor. Es gibt dazu keine Routinestatistiken. 1.2 Falls zu Frage 1.1 kein Datenmaterial vorliegt, wie groß schätzt die Staatsregierung die Gruppe der Menschen mit angeborenem Herzfehler ein? Das „Kompetenznetz angeborene Herzfehler“ geht da von aus, dass jährlich ca. 6.000 Kinder in Deutschland mit einem angeborenen Herzfehler geboren werden und ca. 300.000 Betroffene aller Altersgruppen in Deutschland leben (http://www.kompetenznetzahf.de/). Auf Bayern übertragen wären das ca. 1.000 Kinder, die jährlich mit einem angeborenen Herzfehler geboren werden und ca. 50.000 Betroffene aller Altersgruppen. Die KVB erläutert, dass sie zur Abschätzung der Größen ordnung nur die Anzahl der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Bayern bestimmen kann, für die durch einen beliebigen niedergelassenen Arzt die Dia gnosen Q20 bis Q24 ICD10GM (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10. international gültige Ausgabe, German Modification) im Rahmen der Abrechnung mindestens einmal im Jahr 2017 dokumentiert werden. Die KVB geht davon aus, dass die tatsächliche Anzahl darüber liegt. Im Jahr 2017 gab es laut KVB ca. 65.000 solcher Abrech nungsfälle mit mindestens einer der genannten Diagnosen, davon: Anteil Altersgruppen Geschlecht 26 % 18 und älter männlich 30 % 18 und älter weiblich 22 % unter 18 männlich 22 % unter 18 weiblich 1.3 Hält die Staatsregierung eine anonymisierte Da tenerhebung für sinnvoll (bitte mit Begründung der Antwort)? Im Nationalen Register für angeborene Herzfehler e. V., dem Kernprojekt des „Kompetenznetzes angeborene Herzfehler“, werden deutschlandweit Patienten mit ange borenen Herzfehlern erfasst. Derzeit sind Daten von ca. 40.000 Pa tientinnen und Patienten erfasst. Das Register hält Daten zu Krankheitsverlauf, Lebenserwartung, Lebens qualität, Versorgungssituation sowie biologische Proben der Betroffenen vor, die für die Forschung genutzt werden kön nen (http://www.kompetenznetzahf.de/forschung/register biobank). Nach Aussage des Registers sind die Daten aus reichend für die Versorgungsforschung. Vor diesem Hintergrund ist eine anonymisierte Daten erhebung zur Ermittlung der Häufigkeit der Betroffenen nicht erforderlich. Dazu wäre eine große bevölkerungsweite Erhebung notwendig, die im Ergebnis keine versorgungs politisch relevante Präzision der Fallzahlen erwarten lässt. 2.1 Wie viele Kardiologinnen und Kardiologen sind in Bayern niedergelassen (bitte differenziert nach Kardiologinnen/Kardiologen für Kinder und Er wachsene und nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Nach Mitteilung der KVB sind in Bayern im vertragsärzt lichen Bereich derzeit 454 Kardiologen für Erwachsene und 49 Kardiologen für Kinder zugelassen bzw. angestellt (Personenzählung). Die Kardiologen werden gemeinsam mit den anderen internistischen Schwerpunkten beplant, die Kinderkardiologen gemeinsam mit den Kinderärzten. Eine Aufstellung nach Landkreisen ist der Anlage zu entnehmen (Quelle: Arztregister KVB). 2.2 Wie ist die Altersstruktur dieser Fachärztinnen und Fachärzte? Nach den Zahlen der KVB sind von den 454 bayerischen Fachärzten für Innere Medizin und Kardiologie: 34–40 Jahre = 35 Personen 41–50 Jahre = 128 Personen 51–60 Jahre = 207 Personen 61 Jahre und älter = 84 Personen Nach den Zahlen der KVB sind von den 49 bayerischen Kin derärzten mit Schwerpunkt Kinderkardiologie: 34–40 Jahre = 0 Person 41–50 Jahre = 13 Personen 51–60 Jahre = 25 Personen 61 Jahre und älter = 11 Personen 2.3 Wie sieht die Nachbesetzung der Praxen bzw. Stel len durch Altersfluktuation für die kommenden zehn Jahre nach dem heutigen Sachstand aus (bitte ebenfalls differenziert nach Kardiologinnen/ Kardiologen für Kinder und Erwachsene und nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Hierzu erläutert die KVB, dass sich die Möglichkeit von Nachbesetzungen grundsätzlich nicht belastbar vorhersa gen lässt. Die Zahl der Kardiologen habe sich in den ver gangenen Jahren in Bayern leicht erhöht. Aufgrund der Drucksache 17/23650 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Beplanung zusammen mit den anderen internistischen Schwerpunktgruppen bzw. mit den Kinderärzten und auf grund der geringen Anzahl pro Landkreis sei eine regional differenzierte Aussage nicht möglich. 3.1 Welche Anzahl der Erwachsenen mit angebore nem Herzfehler können in Bayern (über die Kran kenkassen finanziert) von Kinderkardiologinnen bzw. Kinderkardiologen behandelt werden? Nach Aussage der KVB ist die Behandlung aufgrund der Fachgebietsgrenzen von Erwachsenen durch Kinderkardio logen nicht vorgesehen. 3.2 Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung über entsprechende Regelungen in anderen Bun desländern vor? Die Regelungen richten sich auf Basis der Musterweiter bildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemein schaft der deutschen Ärztekammern) nach dem jeweiligen Landesrecht für die ärztliche Berufsausübung. Die Muster weiterbildungsordnung dient für die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer, damit auch für die Bayerische Landesärztekammer, als Orientierung. Nach der Musterwei terbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 23.10.2015 der Bundesärztekammer umfasst die Weiterbildung in dem Gebiet Kinder und Jugendmedizin die Erkennung, Be handlung, Prävention, Rehabilitation und Nachsorge aller körperlichen, neurologischen, psychischen und psychoso matischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Ent wicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich pränataler Erkrankungen, Neonatologie und der Sozialpä diatrie. Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Kinderkar diologie ist, aufbauend auf der Facharztweiterbildung, die Schwerpunktkompetenz Kinderkardiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbil dungsinhalte zu erlangen. 4.1 Setzt sich die Staatsregierung für eine bundes einheitliche Regelung ein (bitte mit ausführlicher Begründung)? Eine angemessene medizinische Versorgung junger Er wachsener mit angeborenem Herzfehler ist auch der Staats regierung ein wichtiges Anliegen. Die berufsrechtlichen Regelungen für Ärzte auf Landesebene sehen passende Abgrenzungen vor, von welchen Ärzten welche Leistungen erbracht werden dürfen. Die Festlegung, welche ärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerech net werden können, obliegt im Grundsatz hingegen dem Bundesgesetzgeber und in der näheren Ausgestaltung den Selbstverwaltungspartnern. Bislang sind der Staatsregie rung keine generellen bzw. systematischen Defizite in Be zug auf die Versorgung des genannten Personenkreises bekannt. 4.2 Steht das Thema im Rahmen der Gesundheitsmi nisterkonferenz bereits auf der Tagesordnung? Das Thema Behandlung Erwachsener mit angeborenem Herzfehler wurde bislang nicht im Rahmen der Gesundheits ministerkonferenz (GMK) behandelt. Erkenntnisse darüber, dass dieses Thema aufgrund von Versorgungsproblemen des genannten Personenkreises bei der GMK thematisiert werden soll, liegen derzeit nicht vor. 4.3 Falls Frage 4.2 bejaht werden kann, wie ist der Sachstand? Nicht zutreffend. 5.1 Teilt die Staatsregierung den fachlichen Ansatz, dass Menschen mit angeborenem Herzfehler auf grund fachlicher Kompetenzen der Kinderkardio loginnen bzw. Kinderkardiologen vorzugsweise durch diese behandelt werden sollten? Durch den medizinischen Fortschritt ist die Sterblichkeit im Kindesalter bei angeborenen Herzfehlern in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Dies führt zu einer wachsenden Gruppe Erwachsener mit angeborenen Herz fehlern. In Deutschland gibt es mittlerweile mehr erwachse ne Patienten mit angeborenen Herzfehlern als betroffene Kinder und Jugendliche. Um der Versorgung Erwachsener mit angeborenen Herzfehlern gerecht zu werden, haben die drei kardiologischen Fachgesellschaften – Deutsche Ge sellschaft für Kardiologie (DGK), Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) und die Deutsche Gesell schaft für HerzThoraxChirurgie – eine medizinische Leitli nie zur Diagnostik und Therapie von EMAHPatienten und ein Curriculum zur EMAHWeiterbildung entwickelt (Hess J., Bauer U., de Haan F. et al.: Empfehlungen für Erwachse nen und Kinderkardiologen zum Erwerb der ZusatzQuali fikation „Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern“). Dies dürfte nach hiesiger Einschätzung Kardiologen befähigen, eine adäquate Patientenversorgung von EMAH zu erbrin gen. Im Übrigen obliegt die Bewertung von Diagnostik und Therapie von Krankheiten der ärztlichen Selbstverwaltung, insbesondere den medizinischen Fachgesellschaften und Körperschaften. 5.2 Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Staats regierung, um eine Steigerung der Anzahl von Be handlungen durch Kinderkardiologinnen bzw. Kin derkardiologen für Menschen mit angeborenem Herzfehler zu erreichen? In der Weiterbildungsordnung zu regeln, welche ärztlichen Tätigkeiten einem fachärztlichen Gebiet zugeordnet werden, ist Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung. Die fachärzt liche Tätigkeit ist beschränkt auf den jeweiligen Gebiets inhalt. Welche ärztlichen Leistungen im Bereich der gesetz lichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, regeln in erster Linie die Selbstverwaltungspartner. Den gesetzlichen Rahmen hierzu vorzugeben obliegt dem Bun desgesetzgeber. Die Staatsregierung hat hierauf keine un mittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten. 6.1 Wie viele Kardiologinnen und Kardiologen absol vierten seit der Möglichkeit der EMAHQualifizie rung eine solche Weiterbildung? Hierzu wurden die zuständigen Stellen befragt und es liegen keine Erkenntnisse/Daten vor. 6.2 Wie erfolgt die EMAHQualifizierung durch die Krankenkassen? Die zuständigen Stellen wurden befragt; es liegen keine Er kenntnisse bzw. Daten vor. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23650 Anlage Stadt/Landkreis Fachärztl. Internisten mit Schwerpunkt bzw. Fachgebiet Kardiologie (Personenzählung) Kinderärzte mit Schwerpunkt Kardiologie (Personenzählung) Stadt Ingolstadt 7 Stadt München 84 7 Stadt Rosenheim 8 1 Lkr. Altötting 2 Lkr. Berchtesgadener Land 3 Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen 1 1 Lkr. Dachau 6 Lkr. Ebersberg 2 Lkr. Eichstätt 4 Lkr. Erding 5 Lkr. Freising 3 1 Lkr. Fürstenfeldbruck 6 1 Lkr. Garmisch-Partenkirchen 5 1 Lkr. Landsberg am Lech 5 1 Lkr. Miesbach 5 Lkr. Mühldorf am Inn 4 Lkr. München 10 2 Lkr. Neuburg-Schrobenhausen 3 1 Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm 2 Lkr. Rosenheim 2 1 Lkr. Starnberg 10 3 Lkr. Traunstein 6 2 Lkr. Weilheim-Schongau 7 1 Stadt Landshut 6 Stadt Passau 3 1 Stadt Straubing 6 Lkr. Deggendorf 2 Lkr. Freyung-Grafenau 1 Lkr. Kelheim 2 Lkr. Landshut 1 Lkr. Passau 2 Lkr. Regen 3 Lkr. Rottal-Inn 2 Lkr. Straubing-Bogen 2 Lkr. Dingolfing-Landau 2 Stadt Amberg 4 1 Stadt Regensburg 6 1 Stadt Weiden i.d.OPf. 5 Lkr. Amberg-Sulzbach Lkr. Cham 3 1 Lkr. Neumarkt i.d.OPf. 2 Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab Lkr. Regensburg 2 Lkr. Schwandorf 3 Lkr. Tirschenreuth Stadt Bamberg 4 1 Stadt Bayreuth 7 1 Stadt Coburg 5 Stadt Hof 4 1 Lkr. Bamberg 3 Lkr. Bayreuth Lkr. Coburg Lkr. Forchheim 2 Lkr. Hof 1 Drucksache 17/23650 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Stadt/Landkreis Fachärztl. Internisten mit Schwerpunkt bzw. Fachgebiet Kardiologie (Personenzählung) Kinderärzte mit Schwerpunkt Kardiologie (Personenzählung) Lkr. Kronach 2 Lkr. Kulmbach 2 Lkr. Lichtenfels 1 Lkr. Wunsiedel i.Fichtelgebirge 4 Stadt Ansbach 2 Stadt Erlangen 6 1 Stadt Fürth 3 1 Stadt Nürnberg 30 4 Stadt Schwabach 3 1 Lkr. Ansbach 3 Lkr. Erlangen-Höchstadt 3 1 Lkr. Fürth 3 Lkr. Nürnberger Land 3 2 Lkr. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 1 Lkr. Roth 2 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1 Stadt Aschaffenburg 5 Stadt Schweinfurt 5 1 Stadt Würzburg 13 1 Lkr. Aschaffenburg 2 Lkr. Bad Kissingen 4 Lkr. Rhön-Grabfeld 3 Lkr. Haßberge 2 1 Lkr. Kitzingen 1 Lkr. Miltenberg 4 Lkr. Main-Spessart 2 1 Lkr. Schweinfurt 3 Lkr. Würzburg 4 1 Stadt Augsburg 16 1 Stadt Kaufbeuren 4 1 Stadt Kempten (Allgäu) 11 Stadt Memmingen 3 1 Lkr. Aichach-Friedberg 2 Lkr. Augsburg 3 Lkr. Dillingen a.d.Donau 3 Lkr. Günzburg 4 Lkr. Neu-Ulm 6 Lkr. Lindau (Bodensee) 3 Lkr. Ostallgäu 2 Lkr. Unterallgäu 3 1 Lkr. Donau-Ries 1 Lkr. Oberallgäu 3 Quelle: KVB Arztregister 30.07.2018 Personenzählung nur zugelassene/angestellte Ärztinnen und Ärzte Anlage