Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 25.07.2018 Personalausstattung der Bayerischen Grenzpolizei Seit dem 18.07.2018 hat die Bayerische Grenzpolizei ihre Arbeit aufgenommen. Zunächst mit 500 Beamten der Lan despolizei, in der Endstufe sollen 1.000 Beamte ihren Dienst verrichten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Polizeiinspektionen im Freistaat Bayern müs sen Personal für die neue Bayerische Grenzpolizei abstellen (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien und den jeweiligen Polizeiinspektionen)? 2. Wie viele Stellen müssen die jeweiligen Inspektionen für die neue Behörde abgeben (bitte aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien und den jeweiligen Polizeiinspek tio nen)? 3. Ist für die betroffenen Polizeidienststellen personeller Ersatz für die an die Grenzpolizei abzustellenden Be amten vorgesehen? 4. a) Wenn ja, handelt es sich dabei um einen zahlenmäßig gleichwertigen Ausgleich des Personals? b) Wenn nein, warum erfolgt hier kein Ausgleich? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 27.08.2018 1. Welche Polizeiinspektionen im Freistaat Bayern müssen Personal für die neue Bayerische Grenz polizei abstellen (bitte aufgeschlüsselt nach Poli zeipräsidien und den jeweiligen Polizeiinspektio nen)? 2. Wie viele Stellen müssen die jeweiligen Inspektio nen für die neue Behörde abgeben (bitte aufge schlüsselt nach Polizeipräsidien und den jeweili gen Polizeiinspektionen)? 3. Ist für die betroffenen Polizeidienststellen perso neller Ersatz für die an die Grenzpolizei abzustel lenden Beamten vorgesehen? 4. a) Wenn ja, handelt es sich dabei um einen zahlenmä ßig gleichwertigen Ausgleich des Personals? b) Wenn nein, warum erfolgt hier kein Ausgleich? Zur Stärkung der Basisdienststellen der Bayerischen Poli zei haben Staatsregierung und Haushaltsgesetzgeber mit dem im Juli 2016 vom Ministerrat bei der Kabinettsklausur in St. Quirin beschlossenen Konzept „Sicherheit durch Stär ke“ reagiert. Das Konzept sieht vor, von 2017 bis 2020 je des Jahr zusätzlich 500, also insgesamt 2.000 Stellen, für die Bayerische Polizei zu schaffen. Der im Dezember 2016 verabschiedete Doppelhaushalt 2017/2018 setzt mit jeweils 500 zusätzlichen Stellen den ersten Teil dieses Pakets um. Hinzu kommen noch Stellen aus dem Masterplan „Bayern Digital II“, der einen Personalzuwachs für die Bayerische Polizei von 2018 bis 2022 vorsieht. Im 1. Nachtragshaushalt 2018 sind hierfür bereits 86 Planstellen eingeplant. Die Staatsregierung beabsichtigt, diesen Kurs über das Jahr 2020 hinaus fortzuführen. So sieht auch die Regie rungserklärung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vom 18.04.2018 einen weiteren Personalaufwuchs bei der Bayerischen Polizei vor. Neben den bereits beschlossenen 2.000 Stellen im Konzept „Sicherheit durch Stärke“ sollen noch einmal 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden, um die Arbeit der Polizeiinspektionen vor Ort zu stärken. Weitere 500 zusätzliche neue Stellen sind für den Aus bau der Bayerischen Grenzpolizei sowie zur Stärkung der dortigen grenzbezogenen Kompetenzen der Bayerischen Polizei vorgesehen. Die Staatsregierung wird somit die gegenwärtige Personalstärke der Organisationseinheiten der Bayerischen Grenzpolizei von ca. 500 schrittweise verdoppeln, sodass diese dann bis 2023 über insgesamt 1.000 Stellen verfügen. Insgesamt sind somit 3.500 zusätzliche Stellen für die Bayerische Polizei und damit für noch mehr Sicherheit in Bayern vorgesehen. Der Ausbau der Grenzpolizei erfolgt ausschließlich aus die sen neuen Stellen und nicht zulasten vorhandener Dienst stellen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23653 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23653 Bezogen auf den 2. Nachtragshaushalt 2018 sind ins gesamt elf Planstellen für Beamtinnen und Beamte für die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei vorgesehen. Diese Planstellen sind grundsätzlich mit höherwertigen Dienst posten hinterlegt, die im Rahmen des üblichen Verfahrens besetzt wurden bzw. werden. Die danach freiwerdenden Dienstposten dieser Beamtinnen und Beamten werden ebenfalls nach dem üblichen Dienstposten/Stellenaus schreibungsverfahren ausgeschrieben, wenn die Dienstpos tenwertigkeit dies erfordert bzw. sie werden im Rahmen der Personalzuteilung berücksichtigt.