Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 08.05.2018 Nachlassimmobilien in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Nachlassimmobilien sind dem Freistaat Bay ern in den Jahren 2007 bis 2017 wo zugefallen (bit te aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Sofern bekannt, aus welchen Gründen erhielt der Frei staat den Zuschlag? 3.1 Wie viele Nachlassimmobilien konnten in den Jahren 2007 bis 2017 wieder veräußert werden (bitte aufge schlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Land kreisen und kreisfreien Städten)? 3.2 Wie viele Nachlassimmobilien sind gegenwärtig länger als fünf Jahre im Bestand (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreis freien Städten)? 3.3 Auf welche Weise werden die Nachlassimmobilien des Freistaates vermarktet? 4.1 Wofür wurden die im letzten Jahr angekündigten zu sätzlichen 3 Mio. Euro für die Verwaltung und Verwer tung von Nachlassimmobilien bisher konkret verwen det? 4.2 Durch welche konkreten Schritte vor Ort hat die Staats regierung Unterhalt und Betreuung von nur schwer veräußerbaren Nachlassimmobilien verbessert? 4.3 Durch welche konkreten organisatorischen und perso nellen Maßnahmen wurde die Kommunikation mit den Kommunen wie angekündigt verbessert? 5.1 Wie handhabt der Freistaat Bayern den Umgang mit seinen „neuen“ Immobilien, sofern diese baufällig, stark sanierungsbedürftig und nicht mehr bewohnbar sind? 5.2 Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, bei denen die dem Freistaat zugefallenen Immobilien und die dazugehörigen Grundstücke mit Altlasten belastet sind? 5.3 Wie verfährt die Staatsregierung mit diesen Immobi lien resp. Grundstücken? 6.1 Wie viele Mitarbeiter sind beim Staatsbetrieb „Immo bilien Freistaat Bayern“ gegenwärtig tätig (bitte aufge schlüsselt nach Standorten)? 6.2 Wie viele Mehrarbeitsstunden haben die Mitarbeiter des Staatsbetriebs „Immobilien Freistaat Bayern“ im Jahr 2017 an den jeweiligen Standorten geleistet? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 31.08.2018 1. Wie viele Nachlassimmobilien sind dem Freistaat Bayern in den Jahren 2007 bis 2017 wo zugefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Anlässlich der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt (SPD) vom 07.11.2016 betreffend „Immobilien Freistaat Bayern – aktueller Stand“ hat das für den Bereich Staatserbrecht zuständige Landesamt für Finanzen (LfF) – Dienststelle Würzburg – den Datenbestand für die Jahre 2006 bis 2015 ausgewertet. Für die Jahre 2007 bis 2015 wird insofern auf Anlage 1 der diesbezüglichen Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.12.2016, Drs. 17/14915, verwiesen. Eine ergänzende Auswertung des beim LfF vorhandenen Datenbestands für die Jahre 2016 und 2017 ergab, dass dem Freistaat Bayern in diesen beiden Jahren insgesamt 1.374 Nachlassimmobilien zugefallen sind. Zur Lage der Im mobilien wird auf die beigefügten Tabellen in Anlage 1 ver wiesen. Wegen der anderslautenden Fragestellung wurde bei der nun zu beantwortenden Schriftlichen Anfrage nicht zwischen gesetzlichen und testamentarischen Erbfällen un terschieden. Auch für die Jahre 2016 und 2017 erfolgte eine Zuord nung zu Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreis freien Städten anhand der erfassten Gerichtsorte. Ab dem Kalenderjahr 2018 steht ein neues Datenerfassungssystem zur Verfügung, das eine Zuordnung des vorhandenen Im mobilienbestandes bis auf Gemeindeebene zulässt. 2. Sofern bekannt, aus welchen Gründen erhielt der Freistaat den Zuschlag? Wie bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage des Ab geordneten Klaus Adelt (SPD) vom 07.11.2016 dargestellt, wird der Freistaat Bayern zur Vermeidung von „herrenlosen Nachlässen“ gesetzlicher Erbe (sog. Zwangserbe), wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles keine Erben vorhanden sind oder alle vorhandenen Erben die Erbschaft ausschlagen. Der Freistaat kann die ihm angefallene Erbschaft nicht aus schlagen. Aus welchen Gründen keine Erben vorhanden sind, ist für den Freistaat nicht relevant. Insofern werden hierzu keine Daten erhoben. 3.1 Wie viele Nachlassimmobilien konnten in den Jahren 2007 bis 2017 wieder veräußert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den Jahren 2007 bis 2017 konnten laut Datenbestand des LfF, der auch für die Beantwortung von Frage 1 zugrunde gelegt wurde, insgesamt 2.955 Nachlassimmobilien ver Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23658 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23658 kauft werden. Weitere 1.446 Nachlassimmobilien wurden durch Zwangsversteigerung verwertet. Die zeitliche und örtliche Aufgliederung ergibt sich aus den als Anlage 2 bei gefügten Tabellen. 3.2 Wie viele Nachlassimmobilien sind gegenwärtig länger als fünf Jahre im Bestand (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wie lange geerbte Immobilien im Besitz des Freistaates verbleiben, hängt u. a. vom Zustand und von der Lage der Immobilie ab sowie von den Eigentumsverhältnissen und möglichen dinglichen Belastungen. Häufig scheitert eine schnellere Verwertung an der Vielzahl von Grundpfand gläubigern, die nicht bereit sind, auf ihre grundbuchrechtlich gesicherten Forderungen zu verzichten bzw. eine Kontakt aufnahme mit dem LfF gänzlich ablehnen. Soweit der Frei staat Bayern nur Miteigentümer einer Nachlassimmobilie ist, scheitert eine kurzfristigere Verwertung oft an der mangeln den Kooperation anderer Miterben. Eine Übersicht der Nachlassimmobilien, die länger als fünf Jahre im Bestand des LfF sind, ist in Anlage 3 beigefügt. Die Berechnung „im Bestand des LfF seit … Jahren“ gibt dabei die Differenz zwischen dem aktuellen Jahr 2018 und dem Jahr der Anlage des Datensatzes an. 3.3 Auf welche Weise werden die Nachlassimmobilien des Freistaates vermarktet? Wie bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage des Ab geordneten Klaus Adelt (SPD) vom 07.11.2016 dargestellt, sind die Vermarktungsbemühungen stets einzelfallbezogen und orientieren sich an dem Ziel der Verwertung der Immo bilien. Grundsätzlich stellt sich die Verwertung der Nachlass immobilien nach Angaben des LfF wie folgt dar: Bei werthaltigen Nachlässen, die dem Freistaat als Allein erben zugefallen sind, werden die Immobilien grundsätzlich in das Allgemeine Grundvermögen übertragen. Eine Ver wertung erfolgt dann in der Regel durch Veräußerung durch die „Immobilien Freistaat Bayern“. Ist der Freistaat Bayern hingegen Teil einer Erbengemeinschaft, erfolgt die Verwer tung des Grundstücks im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei nichtwerthaltigen Nachlässen ist folgendermaßen zu differenzieren: – Erfolgt eine Verwertung der Immobilie durch Veräuße rung, so wird der entsprechende Kaufvertrag von der „Immobilien Freistaat Bayern“ abgeschlossen, wobei der Kontakt mit dem Käufer durch die „Immobilien Freistaat Bayern“ oder das LfF hergestellt wird. – Die Verwertung überschuldeter Grundstücke erfolgt sehr häufig im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsversteige rungsverfahrens, das von Grundpfandgläubigern bean tragt wird. – In den Fällen, in denen ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde, werden die Immobilien grundsätzlich durch den Nachlassinsolvenzverwalter verwertet. 4.1 Wofür wurden die im letzten Jahr angekündigten zusätzlichen 3 Mio. Euro für die Verwaltung und Verwertung von Nachlassimmobilien bisher konkret verwendet? Am 09.03.2017 hat der damalige Staatsminister der Finan zen für Landesentwicklung und Heimat, Dr. Markus Söder, eine Initiative zur verbesserten Verwaltung und Verwertung von Nachlassimmobilien gestartet und dafür 3 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld werden insbesondere die Betreuung und Pflege geerbter Immobi lien intensiviert und mehr abrissfähige Immobilien aus dem Ortsbild entfernt. Neben positiven Effekten für die Nutzbar machung wird damit auch ein zusätzlicher Beitrag zur Ver besserung des Ortsbildes und zur Steigerung der Standor tattraktivität in den betroffenen Gemeinden geleistet. Im Jahr 2017 wurden vom LfF und der „Immobilien Frei staat Bayern“ insgesamt 503.260,21 Euro und im Jahr 2018 bislang 1.383.196,16 Euro entsprechend veraus lagt. Weitere Maßnahmen in geschätzter Gesamthöhe von 1.373.179,86 Euro sind bereits angestoßen oder in Umset zung. Die Mittel wurden vornehmlich eingesetzt für Abrisse und Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Dachreparaturar beiten, Baumfällungen und Abbrüche einzelner Gebäude teile. 4.2 Durch welche konkreten Schritte vor Ort hat die Staatsregierung Unterhalt und Betreuung von nur schwer veräußerbaren Nachlassimmobilien verbessert ? Das LfF führt bei bekannten Problemimmobilien verstärkt Ortsbegehungen durch bzw. trifft Maßnahmen, um eine Ver wahrlosung der Anwesen zu verhindern (z. B. Rasenmähen, Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern). Für die „Immobilien Freistaat Bayern“ wurde im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regelungen die Möglichkeit eröff net, die entsprechenden Einnahmemittel des Landesamts für Finanzen mit zu bewirtschaften. Auf diesem Weg können unter Rücksichtnahme auf den Grundsatz der Wirtschaft lichkeit zeitnah Maßnahmen zur verbesserten Betreuung bei nur schwer marktgängigen Nachlassimmobilien finan ziert werden. Zu konkreten Maßnahmen siehe Antwort zu Frage 4.1. 4.3 Durch welche konkreten organisatorischen und personellen Maßnahmen wurde die Kommunikation mit den Kommunen wie angekündigt verbessert ? Der Freistaat Bayern hat den Kontakt mit den Kommunen deutlich intensiviert und verbessert ihn weiter. So werden Kommunen bei allen Neuzugängen ange schrieben und über den Staatserbfall informiert. Im Rahmen dieses Schreibens wird sowohl das Erwerbsinteresse der Gemeinde abgefragt als auch darum gebeten, Kaufinteres senten an das LfF weiterzuleiten. Zudem wurde im März 2017 ein System fester Ansprech partner für die Kommunen beim LfF etabliert und im Internet unter www.lff.bayern.de veröffentlicht. Jedem Landkreis und seinen Kommunen wurde namentlich ein Ansprechpartner zugeteilt, der für Fragen zur Verfügung steht. Auf diese Wei se wird insbesondere die Betreuung der betroffenen Kom munen institutionalisiert und personalisiert. Darüber hinaus erfolgte die Initiierung eines Fachfo rums zum Umgang mit staatlichen Leerstandsimmobilien. In Oberfranken hat eine solche Veranstaltung zum Infor ma tionsaustausch (Teilnehmer: Behörden, Bürgermeister, Landräte, Regionalmanager etc.) am 14.11.2017 stattgefun den und soll in diesem Format auch auf andere Regierungs bezirke übertragen werden. Drucksache 17/23658 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5.1 Wie handhabt der Freistaat Bayern den Umgang mit seinen „neuen“ Immobilien, sofern diese baufällig , stark sanierungsbedürftig und nicht mehr bewohnbar sind? Wie bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage des Ab geordneten Klaus Adelt (SPD) vom 07.11.2016 dargestellt, sind die Bemühungen des Freistaates nach Nr. 2.1.6 der Nachlassrichtlinien auf eine zeitnahe Veräußerung der Nachlassimmobilien ausgerichtet. Grundsätzlich werden die Immobilien daher in dem Zustand veräußert, in dem sie dem Freistaat Bayern zufallen. Bauliche Veränderungen werden grundsätzlich nicht vorgenommen. Bauliche Maßnahmen – etwa in Form von Abstützungen oder Absicherungen – sind jedoch dann vorzunehmen, wenn dies zur Erfüllung einer sog. Verkehrssicherungspflicht, d. h. einer Pflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, notwendig ist. Dies kann im Extremfall auch zu einem Teilabriss oder so gar gänzlichen Abriss von besonders baufälligen Immobilien führen. Der bauliche Zustand der Gebäude und eventuell not wendige Maßnahmen werden in der Regel unter Einschal tung des zuständigen Bauamts ermittelt. Anschließend wer den für die erforderlichen Maßnahmen Kostenvoranschläge eingeholt und diese Maßnahmen beauftragt. 5.2 Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, bei denen die dem Freistaat zugefallenen Immobilien und die dazugehörigen Grundstücke mit Altlasten belastet sind? Wie bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage des Ab geordneten Klaus Adelt (SPD) vom 07.11.2016 dargestellt, führt das LfF keine gesonderten Statistiken über belastete Immobi lien. Eine Abfrage bei den zuständigen Sachbe arbeitern beim LfF ergab, dass derzeit in ca. zehn Fällen Bodenbelastungen bzw. entsprechende Verdachtsmomente bestehen. Darin sind auch außerbayerische Fälle enthalten. 5.3 Wie verfährt die Staatsregierung mit diesen Immobilien resp. Grundstücken? Wie bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage des Ab geordneten Klaus Adelt (SPD) vom 07.11.2016 dargestellt, werden zunächst die erforderlichen Untersuchungen veran lasst. Sofern behördliche Verfügungen vorliegen, wird die Sanierung in Auftrag gegeben. 6.1 Wie viele Mitarbeiter sind beim Staatsbetrieb „Immobilien Freistaat Bayern“ gegenwärtig tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? Der Personalstand der „Immobilien Freistaat Bayern“ stellt sich wie folgt dar (Stichtag 08.05.2018): Organisationseinheit Personen MAK – Zentrale 37 34,35 – Regionalvertretung München 61 52,37 – Regionalvertretung Niederbayern 8 8 – Regionalvertretung Oberpfalz 13 10,9 – Regionalvertretung Oberfranken 13 13 – Regionalvertretung Mittelfranken 27 25,45 – Regionalvertretung Unterfranken > Büro Bad Kissingen 18 5 14,40 3,55 – Regionalvertretung Augsburg > Büro Ingolstadt 16 6 14,20 5,50 Gesamtergebnis 204 181,72 6.2 Wie viele Mehrarbeitsstunden haben die Mitarbeiter des Staatsbetriebs „Immobilien Freistaat Bayern “ im Jahr 2017 an den jeweiligen Standorten geleistet? Bei der „Immobilien Freistaat Bayern“ besteht eine Gleit zeitregelung, d. h. eine innerhalb der Rahmenzeit erbrachte „Mehrarbeit“ im Vergleich zur regelmäßigen Arbeitszeit wird grundsätzlich durch entsprechende Freizeit ausgeglichen. Mehrarbeit außerhalb der Rahmenzeit (Art. 87 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG; § 2 Bayerische Ar beitszeitverordnung – BayAzV) war im Jahr 2017 nicht an geordnet worden. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23658