Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 24.04.2014 Feinstaub und Euro-Norm 75.000 Menschen sterben laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich in Deutschland an den Folgen von Feinstaub . Dringend notwendig wären Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Autos (PKW und LKW) fahren durchschnittlich auf den Straßen in Bayern pro Tag? 2. Wie groß ist der Anteil von PKWs und LKWs, die in Bayern zugelassen sind? 3. Wie verteilen sich die zugelassenen PKWs und LKWs nach Abgasnorm (Euro-Norm) auf die jeweiligen Regierungsbezirke in Bayern? 4. Was gedenkt die Bayerische Staatsregierung zu unternehmen , um eine schnellere Erneuerung der Kraftfahrzeuge mit schlechten Abgaswerten zu erreichen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.06.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Autos (PKW und LKW) fahren durchschnittlich auf den Straßen in Bayern pro Tag? Zur Ermittlung der Verkehrsstärken finden in Deutschland turnusmäßig alle 5 Jahre bundesweite Straßenverkehrszählungen statt. Die letzte Straßenverkehrszählung wurde 2010 durchgeführt. Dabei wurden für die Bundesfern-, Staats- und Kreisstraßen in Bayern folgende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken außerorts ermittelt: Autobahnen: 46.111 Kfz/24h Bundesstraßen: 9.640 Kfz/24h Staatsstraßen: 3.847 Kfz/24h Kreisstraßen: 1.783 Kfz/24h Darin enthalten sind die Fahrzeugarten Krafträder, PKW, Busse, LKW und Lastzüge. Für die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Güterverkehrs , der LKW und Lastzüge beinhaltet, wurden auf den Straßen in Bayern außerorts 2010 folgende Werte ermittelt: Autobahnen: 8.899 Kfz/24h Bundesstraßen: 1.133 Kfz/24h Staatsstraßen: 323 Kfz/24h Kreisstraßen: 140 Kfz/24h Im Hinblick auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der PKW auf Bayerns Straßen liegen keine Werte vor. Es liegen darüber hinaus keine Daten darüber vor, wie viele Fahrzeuge durchschnittlich auf Bayerns Straßen innerorts fahren. 2. Wie groß ist der Anteil von PKWs und LKWs, die in Bayern zugelassen sind? Im Rahmen der Straßenverkehrszählungen werden keine Kennzeichen erfasst. Daher liegen keine Daten darüber vor, wie viele der durchschnittlich auf den Straßen in Bayern fahrenden Fahrzeuge auch in Bayern zugelassen sind. Insgesamt waren am 1. Januar 2014 im Freistaat Bayern 7.311.093 PKWs (siehe anliegende Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken FZ 1, 1. Januar 2014) und 396.513 LKWs (siehe anliegende Auswertung zum Bestand an Nutzfahrzeugen am 1. Januar 2014 des Kraftfahrt-Bundesamtes) zum Verkehr zugelassen. 3. Wie verteilen sich die zugelassenen PKWs und LKWs nach Abgasnorm (Euro-Norm) auf die jeweiligen Regierungsbezirke in Bayern? Der Bestand an zugelassenen PKWs am 1. Januar 2014 nach Emissionsgruppen und Regierungsbezirken kann der beiliegenden amtlichen Veröffentlichung Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken , FZ 1, Seite 40–45 des Kraftfahrt-Bundesamtes entnommen werden. Der Bestand an zugelassenen LKWs am 1. Januar 2014 nach Emissionsgruppen und Regierungsbezirken kann der beiliegenden Auswertung zum Bestand an Nutzfahrzeugen am 1. Januar 2014 nach Fahrzeugklassen, Emissionsklassen und Zulassungsbezirken des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 14. Mai 2014 entnommen werden. 4. Was gedenkt die Bayerische Staatsregierung zu unternehmen , um eine schnellere Erneuerung der Kraftfahrzeuge mit schlechten Abgaswerten zu erreichen? Die wesentlichen Instrumente zur Verbesserung der Abgaswerte von Kraftfahrzeugen liegen in der Hand des Bundes und basieren auf der Umsetzung von EU-Recht. Bayern unterstützt das Bundesratsverfahren zur Novellierung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.08.2014 17/2366 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 damit besonders schadstoffarme Fahrzeuge (Euro 6/VI Kfz) mit entsprechenden Umweltplaketten besonders gekennzeichnet werden können. Außerdem setzt sich Bayern über die Umweltministerkonferenz dafür ein, dass das angekündigte Förderprogramm des Bundes zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern in den Haushalt 2014/2015 aufgenommen wird. Des Weiteren unterstützt die Staatsregierung auf Bundesebene Initiativen zur Privilegierung besonders umweltschonender Fahrzeuge, wie z. B. • zur Schaffung von zeitlich befristeten Privilegien für Fahr- zeuge mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß , • zum Parken und Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum an besonders ausgewiesenen Stellen mit der dafür erforderlichen Rechtssicherheit, • zur Schaffung einer rechtsicheren Regelung für die Kommunen bei der Option auf einen Gebührenverzicht bei der Erhebung von Parkgebühren für Elektrofahrzeuge. Die im Rahmen der europäischen Luftreinhaltepolitik zu erstellenden Luftreinhaltepläne werden nach Art. 8 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgestellt. Darin sind auch die o. g. Maßnahmenpakete berücksichtigt. Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 1 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. 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Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 29 Anlage 2 Seite 30 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 31 Seite 32 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 33 Seite 34 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 Drucksache 17/2366 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 35