Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 24.05.2018 Homeoffice-Arbeitsplätze Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten nach Kenntnis der Staatsregierung im Homeoffice (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, Geschlecht, Branche, Qualifikation, Einkommen und weiteren verfügbaren Kriterien)? 1.2 Wie hat sich nach Kenntnis der Staatsregierung die Anzahl der im Homeoffice tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2008 entwickelt (bitte jährlich aufgeschlüsselt angeben)? 2.1 Wie viele Betriebe in Bayern bieten nach Kenntnis der Staatsregierung Homeoffice an (bitte nach Branchen, Zahl der Arbeitnehmer und in Prozentzahlen an der Gesamtarbeit aufschlüsseln)? 2.2 Wie viele Betriebe in den Bundesländern bieten nach Kenntnis der Staatsregierung Homeoffice an (bitte nach Bundesländern, Branchen, Zahl der Arbeitnehmer und in Prozentzahlen an der Gesamtarbeit aufschlüsseln )? 2.3 Wie viele Betriebe im europäischen Vergleich bieten nach Kenntnis der Staatsregierung Homeoffice an (bitte nach Ländern, Branchen, Zahl der Arbeitnehmer und in Prozentzahlen an der Gesamtarbeit aufschlüsseln )? 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Recht auf Arbeit im Homeoffice? 3.2 Plant die Staatsregierung entsprechende Regelungen auf bayerischer Ebene? 3.3 Plant die Staatsregierung entsprechende Bundesratsinitiativen ? 4.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung mit Blick auf Homeoffice-Arbeitsplätze über eine verbesserte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf? 4.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung mit Blick auf Homeoffice-Arbeitsplätze über eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf? 4.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zur wirtschaftlichen Produktivität im Homeoffice? 5.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung mit Blick auf Homeoffice-Arbeitsplätze zur Entlastung des öffentlichen Verkehrs? 5.2 Inwieweit können aus Sicht der Staatsregierung Pendlerströme durch Homeoffice-Arbeit perspektivisch verringert werden? 6.1 Wie ist die Entwicklung von Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen im öffentlichen Dienst von 2015 bis heute (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Ressorts, Anzahl der Telearbeitsplätze, Anteil der Telearbeitsplätze in Prozent und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Ämtern)? 6.2 Welche konkreten Anreizangebote unterbreitet der Freistaat seinen Beschäftigten zur Aufnahme von Homeoffice-Arbeit? 6.3 Wie bewertet die Staatsregierung die Erfahrungen mit Homeoffice im öffentlichen Dienst? 7.1 Wie hoch bewertet die Staatsregierung die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen für die Nutzung häuslicher Arbeitszimmer von in Homeoffice tätigen Arbeitnehmern seit 2013 in Bayern? 7.2 Welche grundsätzlichen Regelungen gelten für die steuerliche Geltendmachung? 8.1 Welche Förderanreize und gesetzlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Homeoffice-Arbeit hält die Staatsregierung prinzipiell für denkbar? 8.2 Welche Projekte zur Erforschung orts- und/oder zeitflexiblen Arbeitens wurden bislang von der Staatsregierung finanziell gefördert? 8.3 Plant die Staatsregierung eine Studie oder Datenerhebung zu Homeoffice-Arbeitsplätzen in Bayern und, wenn nein, warum nicht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.09.2018 Drucksache 17/23660 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23660 Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, dem Staatsministerium für Wohnen , Bau und Verkehr und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 31.08.2018 1.1 Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten nach Kenntnis der Staatsregierung im Homeoffice (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk , Geschlecht, Branche, Qualifikation, Einkommen und weiteren verfügbaren Kriterien)? Hinsichtlich der Erwerbstätigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Homeoffice stehen die Daten aus den Erhebungen des Mikrozensus zur Verfügung. Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Hier werden ein Prozent der Bevölkerung (in Bayern 60.000 Haushalte mit 125.000 Personen) stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt, die nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Der Mikrozensus enthält Angaben darüber, ob abhängig Erwerbstätige in Deutschland hauptsächlich, d. h. mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit, oder manchmal von zu Hause aus arbeiten. Nach den Erhebungen des Mikrozensus arbeiteten im Jahr 2016 (aktuellster Stand) in Bayern 102.000 abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende ) hauptsächlich von zu Hause aus. 431.000 abhängig Erwerbstätige gaben an, manchmal von zu Hause aus zu arbeiten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Jahr 2016 zu Hause arbeitenden abhängig Erwerbstätigen aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Wirtschaftsunterbereich, Qualifikation und den weiteren nach der Mikrozensuserhebung verfügbaren Kriterien. Daten auf Ebene der Regierungsbezirke und aufgeschlüsselt nach dem Einkommen der Erwerbstätigen liegen nicht vor. Tabelle zu Frage 1.1 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe M ä n n l i c h Zusammen 3 035 43 253 2 735 / Alter von ... bis unter ... Jahren 15–20 42 / / 40 / 20–25 213 / / 206 / 25–30 349 / 21 325 / 30–35 361 / 38 319 / 35–40 350 / 38 307 / 40–45 331 (5) 33 293 / 45–50 398 (7) 42 349 / 50–55 414 (6) 34 373 / 55–60 337 / 24 308 / Drucksache 17/23660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe 60–65 184 / 15 165 / 65 und älter 57 / / 51 / Familienstand Ledig 1 169 12 80 1 074 / Verheiratet 1 651 28 158 1 464 / Geschieden 197 / 13 181 / Verwitwet 18 - / 17 - Wirtschaftsunterbereich2 Land- u. Forstwirtschaft; Fischerei 20 / / 17 - Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 1 053 (9) 67 976 / Energie- und Wasserversorgung , Abfallentsorgung 49 / / 46 - Baugewerbe 286 / (7) 277 / Handel, Reparatur von Kfz; Gastgewerbe 439 (6) 27 406 / Verkehr; Lagerei; Kommunikation 309 (6) 39 264 / Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 92 / 14 75 - Grundstücks- und Wohnungswesen , wirtschaftliche Dienstleistungen 236 / 32 200 / Öffentliche Verwaltung u. Ä. 226 / (9) 215 / Öffentliche und private Dienstleistungen 326 11 54 260 / Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23660 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe Art des Arbeitsvertrages Befristet 209 / 16 190 / Unbefristet 2 816 40 236 2 537 / Ohne Angabe 10 / / (9) / Art der ausgeübten Tätigkeit Vollzeittätigkeit 2 770 35 239 2 493 / Teilzeittätigkeit 265 (8) 14 242 / Noch in schulischer Ausbildung 14 - / 13 / Mit allgemeinem Schulabschluss 2 947 43 252 2 649 / Haupt- (Volks-)schule 1 202 (9) 23 1 170 / Polytechnische Oberschule DDR 38 / / 37 - Realschule u. Ä. 687 (8) 38 641 / Fachhochschul-/Hochschulreife 1 012 27 190 793 / Ohne Angabe z. Art des Abschl. -8 - / (7) / Ohne allgem. Schulabschluss3 65 / / 65 / Ohne Angabe zum Vorhandensein eines allgem. Schulabschlusses -9 - / (9) / Mit beruflichem Bildungsabschluss 2 642 39 246 2 354 / Lehre/Berufsausbildung4 1 629 13 60 1 555 / Fachschulabschluss5 307 / 23 280 / Fachschulabschluss DDR / - / / - Bachelor 65 / 11 52 / Master 69 / 18 50 - Diplom6 502 17 114 369 / Drucksache 17/23660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe Promotion 59 / 21 37 / Ohne Angabe z. Art des Abschl. (8) / / (8) / Ohne Angabe zum Vorhandensein eines berufl. Bildungsabschlusses 16 / / 16 / Ohne beruflichen Abschluss7 377 / (7) 366 / in schulischer/berufl. Bildung 58 / / 55 / nicht in schul./berufl. Bildung 319 / / 310 / Ausländische Erwerbstätige Zusammen 513 13 42 458 / W e i b l i c h Zusammen 2 815 59 178 2 573 (6) Alter von ... bis unter ... Jahren 15–20 41 / / 40 - 20–25 206 / / 200 / 25–30 303 / 19 278 / 30–35 307 (6) 30 270 / 35–40 293 (6) 24 264 / 40–45 310 (6) 26 278 / 45–50 388 (9) 28 350 / 50–55 404 (7) 21 375 / 55–60 327 (8) 18 301 / 60–65 181 (6) (10) 165 / 65 und älter 55 / / 51 / Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23660 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe Familienstand Ledig 916 14 63 836 / Verheiratet 1 541 39 97 1 403 / Geschieden 289 / 16 268 / Verwitwet 69 / / 66 / Wirtschaftsunterbereich2 Land- u. Forstwirtschaft; Fischerei 11 / - (9) - Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 429 (6) 24 397 / Energie- und Wasserversorgung , Abfallentsorgung 14 / / 12 - Baugewerbe 60 / / 53 / Handel, Reparatur von Kfz; Gastgewerbe 571 (7) 13 550 / Verkehr; Lagerei; Kommunikation 145 / 15 126 / Finanz- und Versicherungsdienstl . 110 / (9) 101 / Grundstücks- und Wohnungswesen , wirtschaftliche Dienstleistungen 303 (10) 22 271 / Öffentliche Verwaltung u. Ä. 193 / (8) 183 / Öffentliche und private Dienstleistungen 980 22 84 871 / Art des Arbeitsvertrages Befristet 212 / 14 192 / Unbefristet 2 591 53 163 2 370 / Drucksache 17/23660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe Ohne Angabe 13 / / 11 / Art der ausgeübten Tätigkeit Vollzeittätigkeit 1 399 24 115 1 257 / Teilzeittätigkeit 1 417 35 63 1 316 / Noch in schulischer Ausbildung 12 / / 12 - Mit allgemeinem Schulabschluss 2 751 58 177 2 510 (5) Haupt- (Volks-)schule 882 12 (9) 859 / Polytechnische Oberschule DDR 36 / / 35 - Realschule u. Ä. 933 14 31 887 / Fachhochschul-/Hochschulreife 894 32 137 724 / Ohne Angabe z. Art des Abschl. -6 / - (6) - Ohne allgem. Schulabschluss3 46 / / 45 / Ohne Angabe zum Vorhandensein eines allgem. Schulabschlusses -6 - / (6) / Mit beruflichem Bildungsabschluss 2 388 53 172 2 158 / Lehre/Berufsausbildung4 1 549 23 38 1 485 / Fachschulabschluss5 288 / 16 267 / Fachschulabschluss DDR / - / / / Bachelor 71 / (8) 60 / Master 48 / (9) 38 - Diplom6 392 21 93 278 / Promotion 30 / (7) 21 / Ohne Angabe z. Art des Abschl. -6 / - (6) / Ohne Angabe zum Vorhandensein eines berufl. Bildungsabschlusses 12 / / 11 / Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23660 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe Ohne beruflichen Abschluss7 416 (6) (5) 403 / in schulischer/berufl. Bildung 60 / / 58 / nicht in schul./berufl. Bildung 355 / / 345 / Ausländische Erwerbstätige Zusammen 356 (10) 21 325 / I n s g e s a m t Zusammen 5 851 102 431 5 308 (10) Alter von ... bis unter ... Jahren 15–20 82 / / 80 / 20–25 419 / (7) 407 / 25–30 651 (7) 40 603 / 30–35 668 10 68 589 / 35–40 643 (10) 62 570 / 40–45 642 12 58 571 / 45–50 786 16 70 699 / 50–55 818 13 55 749 / 55–60 664 12 42 609 / 60–65 365 (10) 25 330 / 65 und älter 112 (6) / 102 / Familienstand Ledig 2 085 26 144 1 910 / Verheiratet 3 193 67 255 2 867 / Drucksache 17/23660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe Geschieden 486 (8) 29 449 / Verwitwet 87 / / 82 / Wirtschaftsunterbereich2 Land- u. Forstwirtschaft; Fischerei 31 / / 26 - Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 1 482 15 91 1 373 / Energie- und Wasserversorgung , Abfallentsorgung 63 / / 58 - Baugewerbe 345 (5) (9) 330 / Handel, Reparatur von Kfz; Gastgewerbe 1 010 13 40 956 / Verkehr; Lagerei; Kommunikation 455 10 54 390 / Finanz- und Versicherungsdienstl . 202 / 23 176 / Grundstücks- und Wohnungswesen , wirtschaftliche Dienstleistungen 539 14 53 470 / Öffentliche Verwaltung u. Ä. 418 / 17 398 / Öffentliche und private Dienstleistungen 1 305 33 138 1 131 / Art des Arbeitsvertrages Befristet 421 (8) 30 382 / Unbefristet 5 407 93 400 4 907 (8) Ohne Angabe 23 / / 20 / Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23660 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe Art der ausgeübten Tätigkeit Vollzeittätigkeit 4 169 58 353 3 751 (7) Teilzeittätigkeit 1 682 44 78 1 558 / Noch in schulischer Ausbildung 26 / / 25 / Mit allgemeinem Schulabschluss 5 698 101 429 5 159 (9) Haupt- (Volks-)schule 2 084 21 32 2 029 / Polytechnische Oberschule DDR 74 / / 73 - Realschule u. Ä. 1 620 22 69 1 528 / Fachhochschul-/Hochschulreife 1 906 58 327 1 517 / Ohne Angabe z. Art des Abschl. 14 / / 13 / Ohne allgem. Schulabschluss3 111 / / 110 / Ohne Angabe zum Vorhandensein eines allgem. Schulabschlusses 15 - / 15 / Mit beruflichem Bildungsabschluss 5 029 91 419 4 512 (7) Lehre/Berufsausbildung4 3 178 36 98 3 039 / Fachschulabschluss5 594 (8) 38 547 / Fachschulabschluss DDR (8) - / (8) / Bachelor 135 / 19 113 / Master 117 / 27 88 - Diplom6 894 38 207 647 / Promotion 89 / 28 58 / Ohne Angabe z. Art des Abschl. 14 / / 14 / Drucksache 17/23660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Jahr 2016 (Durchschnitt) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Gegenstand der Nachweisung Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe Ohne Angabe zum Vorhandensein eines berufl. Bildungsabschlusses 29 / / 27 / Ohne beruflichen Abschluss7 793 11 12 769 / in schulischer/berufl. Bildung 119 / / 113 / nicht in schul./berufl. Bildung 674 (8) (9) 656 / Ausländische Erwerbstätige Zusammen 870 23 63 783 / 1 Mindestens die Hälfte der Arbeitstage in den letzten 3 Monaten. 2 Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus. 3 Einschl. Personen mit Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch. 4 Im dualen System, einschl. eines gleichwertigen Berufsfachschulabschlusses, Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, 1-jährige Schule für Gesundheits- und Sozialberufe sowie Anlernausbildung. 5 Einschl. Meister-/Technikerausbildung, Abschluss einer 2- oder 3-jährigen Schule für Gesundheits- und Sozialberufe sowie Abschluss an einer Schule für Erzieherinnen/Erzieher. 6 Einschl. Lehramtsprüfung, Staatsprüfung, Magister, künstlerischer Abschluss und vergleichbare Abschlüsse. 7 Einschl. Berufsvorbereitungsjahr und berufliches Praktikum. Zeichenerklärung: / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug ( ) Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann - nichts vorhanden oder keine Veränderung Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus, BAA 4.1 Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen, eigene Darstellung Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23660 1.2 Wie hat sich nach Kenntnis der Staatsregierung die Anzahl der im Homeoffice tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2008 entwickelt (bitte jährlich aufgeschlüsselt angeben)? Die Anzahl der in Bayern hauptsächlich von zu Hause aus arbeitenden abhängig Erwerbstätigen ist nach den Erhebungen des Mikrozensus von 2008 bis 2010 zurückgegangen und stagniert seitdem auf ähnlichem Niveau. Die Zahl der manchmal von zu Hause arbeitenden abhängig Erwerbstätigen ist von 2008 bis 2012 zurückgegangen und stieg danach jährlich leicht wieder an. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der hauptsächlich bzw. manchmal von zu Hause arbeitenden abhängig Erwerbstätigen für die Jahre 2008 bis 2016 aufgeschlüsselt auch nach dem Geschlecht. Tabelle zu Frage 1.2 ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Jahr Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe M ä n n l i c h Jahresdurchschnitt 2008 2 770 58 271 2 438 / Jahresdurchschnitt 2009 2 734 39 273 2 419 / Jahresdurchschnitt 2010 2 758 34 280 2 443 / Jahresdurchschnitt 2011 2 759 37 246 2 472 / Jahresdurchschnitt 2012 2 826 43 241 2 537 / Jahresdurchschnitt 2013 2 877 41 252 2 581 / Jahresdurchschnitt 2014 2 917 44 252 2 616 (5) Jahresdurchschnitt 2015 2 940 41 250 2 647 / Jahresdurchschnitt 2016 3 035 43 253 2 735 / W e i b l i ch Jahresdurchschnitt 2008 2 424 80 168 2 173 / Jahresdurchschnitt 2009 2 447 62 172 2 210 / Jahresdurchschnitt 2010 2 504 61 173 2 269 / Jahresdurchschnitt 2011 2 553 64 154 2 331 / Jahresdurchschnitt 2012 2 590 60 154 2 371 / Jahresdurchschnitt 2013 2 658 59 157 2 437 / Jahresdurchschnitt 2014 2 717 57 161 2 489 (9) Jahresdurchschnitt 2015 2 750 57 172 2 517 / Jahresdurchschnitt 2016 2 815 59 178 2 573 (6) Drucksache 17/23660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSBEDINGUNGEN Abhängig Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen 1 000 Jahr Abhängig Erwerbstätige ohne Auszubildende insgesamt Davon mit Erwerbsarbeit zu Hause Hauptsächlich1 Manchmal Nie Ohne Angabe I n s g e s a m t Jahresdurchschnitt 2008 5 194 138 440 4 611 (5) Jahresdurchschnitt 2009 5 181 101 444 4 629 (7) Jahresdurchschnitt 2010 5 262 95 452 4 712 / Jahresdurchschnitt 2011 5 312 101 400 4 802 (9) Jahresdurchschnitt 2012 5 415 103 395 4 908 (9) Jahresdurchschnitt 2013 5 535 100 410 5 018 8 Jahresdurchschnitt 2014 5 634 101 413 5 105 14 Jahresdurchschnitt 2015 5 690 97 422 5 164 (8) Jahresdurchschnitt 2016 5 851 102 431 5 308 (10) 1 Mindestens die Hälfte der Arbeitstage in den letzten 3 Monaten. Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus, BAA 4.1 Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und ausgewählten Merkmalen, eigene Darstellung 2.1 Wie viele Betriebe in Bayern bieten nach Kenntnis der Staatsregierung Homeoffice an (bitte nach Branchen, Zahl der Arbeitnehmer und in Prozentzahlen an der Gesamtarbeit aufschlüsseln)? 2.2 Wie viele Betriebe in den Bundesländern bieten nach Kenntnis der Staatsregierung Homeoffice an (bitte nach Bundesländern, Branchen, Zahl der Arbeitnehmer und in Prozentzahlen an der Gesamtarbeit aufschlüsseln)? 2.3 Wie viele Betriebe im europäischen Vergleich bieten nach Kenntnis der Staatsregierung Homeoffice an (bitte nach Ländern, Branchen, Zahl der Arbeitnehmer und in Prozentzahlen an der Gesamtarbeit aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Im Rahmen des Mikrozensus werden lediglich Personen- und keine Betriebsbefragungen durchgeführt. 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Recht auf Arbeit im Homeoffice? Ein pauschales gesetzliches Recht auf Arbeit im Homeoffice erachtet die Staatsregierung nicht für zielführend. Zwar bietet Arbeiten im Homeoffice grundsätzlich mehr Arbeitszeitsouveränität und kann ein guter Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sein. Auch im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt werden Modelle des zeitund ortsflexiblen Arbeitens zunehmend an Bedeutung gewinnen . Ein Recht auf Arbeit im Homeoffice könnte aber den unterschiedlichen betrieblichen Erfordernissen nicht hinreichend Rechnung tragen; nicht jeder Arbeitsplatz kann von zu Hause aus ausgefüllt werden. Es würde vor allem kleine und mittlere Betriebe mit neuer Bürokratie belasten und den Arbeitsablauf erschweren. Betroffen wären letztlich auch die vor Ort im Betrieb anwesenden Beschäftigten, soweit sie Arbeiten ihrer im Homeoffice tätigen Kolleginnen und Kollegen mit übernehmen müssten, wenn diese aus der Ferne nicht erledigt werden könnten. Aus Sicht der Staatsregierung ist in erster Linie auf passgenaue Lösungen durch die sachnahen Betriebs- und Tarifpartner zu setzen. Auf diese Weise können die betrieblichen Belange und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten und ausgewogen in Einklang gebracht werden. 3.2 Plant die Staatsregierung entsprechende Regelungen auf bayerischer Ebene? Der bayerische Landesgesetzgeber hat keine Gesetzgebungszuständigkeit für eine allgemeine, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffende Regelung zur Arbeit im Homeoffice. Arbeitsrecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Für die Beschäftigten des Freistaates Bayern gilt: Voraussetzung für die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen ist, dass der Dienstposten bzw. Arbeitsplatz, der Einsatzbereich und die Organisation des Dienstbetriebes dies zu- Seite 14 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23660 lassen. Dazu werden in vielen Fällen Dienstvereinbarungen vor Ort abgeschlossen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Vor diesem Hintergrund besteht kein Anlass, übergeordnete gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen zu schaffen. 3.3 Plant die Staatsregierung entsprechende Bundesratsinitiativen ? Die Staatsregierung erachtet ein pauschales gesetzliches Recht auf Arbeit im Homeoffice nicht für zielführend (siehe Antwort auf Frage 3.1). Entsprechende Bundesratsinitiativen sind deshalb nicht geplant. Soweit im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vereinbart ist, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern und dazu einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, wird die Staatsregierung die Umsetzung konstruktiv begleiten. 4.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung mit Blick auf Homeoffice-Arbeitsplätze über eine verbesserte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf? 4.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung mit Blick auf Homeoffice-Arbeitsplätze über eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Konkrete Kenntnisse über Homeoffice-Arbeitsplätze mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat die Staatsregierung nicht. Homeoffice kann aber mittlerweile als eine klassische vereinbarkeitsfördernde Maßnahme beschrieben werden. Für Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ist die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, eine wertvolle Alternative zum Arbeitsplatz im Betrieb mit festen Präsenzzeiten. Im Zuge der Digitalisierung werden in vielen Unternehmen mit Erfolg bereits heute flexible Arbeitszeitmodelle praktiziert. Homeoffice entspricht dem Wunsch vieler Beschäftigter nach souveräner Gestaltung der Arbeitszeit und ist deshalb ein wichtiger Baustein zur Förderung der Vereinbarkeit. Welches Modell des zeit- und ortsflexiblen Arbeitens dem jeweiligen Lebensentwurf des/der Beschäftigten und den betrieblichen Notwendigkeiten am besten Rechnung trägt, kann aber nicht pauschal am Reißbrett entschieden werden. Die Staatsregierung setzt auf passgenaue Lösungen durch die Betriebs- und Tarifpartner (siehe Antwort auf Frage 3.1). Für eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt setzt sich der „Familienpakt Bayern“ ein. Im Juli 2014 unterzeichnete die Staatsregierung gemeinsam mit den drei größten Wirtschaftsverbänden Bayerns (Vereinigung der bayerischen Wirtschaft – vbw –, Bayerische Industrie- und Handelskammer – BIHK – und Bayerischer Handwerkstag – BHT) den Familienpakt, um das Zukunftsthema Familie und Beruf voranzubringen. Schwerpunkte sind die Anpassung der Arbeitswelt an Familienbelange, die Unterstützung eines Kulturwandels in der Arbeitswelt sowie die strukturelle Unterstützung erwerbstätiger Familien bei der Kinderbetreuung und Pflege. Aktuell sind 611 Mitglieder (567 Mitgliedsunternehmen und 44 Netzwerkpartner) im Familienpakt Bay ern registriert. Im Rahmen des Familienpakts beschäftigt sich auch eine interministerielle Arbeitsgruppe aller Ressorts mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst. Auch das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist sehr wichtig. Dass das Verständnis von Familie sich nicht nur auf die Betreuung von Kindern beschränkt , sondern auch die Pflege, Betreuung und Begleitung älterer Menschen mit einschließt, ist ein klares Signal des Familienpaktes Bayern. Unternehmen können mit zum Teil einfachen Mitteln auf der Ebene der Führungskräfte sowie der Kolleginnen und Kollegen wichtige Akzente für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen, um diesen den betrieblichen Alltag zu erleichtern. 4.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zur wirtschaftlichen Produktivität im Homeoffice? Die Arbeit im Homeoffice wirkt sich grundsätzlich positiv auf die individuelle Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Als Hauptgründe werden längere tatsächliche Arbeitszeiten und weniger Unterbrechungen der Arbeit im Homeoffice in den Forschungsberichten genannt. Zudem fördert die Arbeit im Homeoffice die Innovationsaktivitäten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bezogen auf die Effekte für die Betriebe wird angeführt, dass Homeoffice zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beiträgt und dadurch hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewonnen werden können (Bericht von Eurofound und der Internationalen Arbeitsorganisation „Working anytime, anywhere: The effects on the world of work“, Luxemburg 2017, Seiten 26 ff.). 5.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung mit Blick auf Homeoffice-Arbeitsplätze zur Entlastung des öffentlichen Verkehrs? 5.2 Inwieweit können aus Sicht der Staatsregierung Pendlerströme durch Homeoffice-Arbeit perspektivisch verringert werden? Erkenntnisse über die konkreten Auswirkungen der Homeoffice -Arbeit auf den öffentlichen Verkehr und die Pendlerströme liegen der Staatsregierung nicht vor. Arbeit im Home office entlastet den öffentlichen Verkehr und entzerrt die Pendlerströme. Je mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon Gebrauch machen, desto größer sind die Effekte . Konkrete Zahlen hierzu liegen nicht vor. 6.1 Wie ist die Entwicklung von Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen im öffentlichen Dienst von 2015 bis heute (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Ressorts, Anzahl der Telearbeitsplätze, Anteil der Telearbeitsplätze in Prozent und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Ämtern)? Die erbetenen Angaben für die Jahre 2016 bis 2018 ergeben sich aus den Tabellen in den Anlagen; für das Jahr 2015 wird auf die Antwort des damaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (damals FREIE WÄHLER) vom 15.06.2015 betreffend „Home Office im öffentlichen Dienst“ (Drs. 17/8668) verwiesen. Nicht enthalten sind die Daten zu den staatlichen Beamten der Veterinärämter an den Landratsämtern. Die Genehmigung von Wohnraumarbeit dieser Beschäftigten wird von den Landratsämtern erteilt, mithin liegen der Staatsregierung hierzu keine Daten vor. Ebenfalls nicht erfasst sind Lehrkräfte, nachdem diese keine Telearbeitsplätze im klassischen Sinne haben, da diese nicht als solche bewilligt werden. Jedoch verfügen sie in der Regel über häusliche Arbeitsplätze , da die Unterrichtsvor- und -nachbereitung sowie Korrekturarbeiten zu Hause erledigt werden. Angaben zu Dienststellen mit weniger als fünf Tele-/Wohnraumarbeitsplätzen sind aus Gründen des Datenschutzes ebenfalls nicht enthalten. Drucksache 17/23660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 15 6.2 Welche konkreten Anreizangebote unterbreitet der Freistaat seinen Beschäftigten zur Aufnahme von Homeoffice-Arbeit? 6.3 Wie bewertet die Staatsregierung die Erfahrungen mit Homeoffice im öffentlichen Dienst? Neben den bestehenden vielfältigen Arbeitszeitmodellen, der Flexibilisierung der Arbeitszeit, den Teilzeit-, aber auch den Beurlaubungsmöglichkeiten dient die Möglichkeit, die Arbeitsleistung teilweise zu Hause zu erbringen (Wohnraumarbeit ), einer flexibleren Gestaltung der Arbeitsorganisation, die sowohl im Interesse der Beschäftigten wie auch des Dienstherrn/Arbeitgebers liegt. Die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familienpflichten und Beruf werden durch diese Form der Arbeitsgestaltung deutlich verbessert und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als moderner Arbeitgeber wird weiter gestärkt. Zudem kann Wohnraumarbeit die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte mit Schwerbehinderung , die häufig in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, verbessern und damit ihre Integration in das Erwerbsleben erleichtern. Neben der Reduzierung von Pendelzeiten durch Tele-/Wohnraumarbeit spielt auch die höhere Flexibilität bei der Erfüllung der Arbeitspflicht eine wesentliche Rolle. Das Bewusstsein, flexibel auf die Krankheit von Angehörigen oder wichtige private Termine reagieren zu können, nimmt Druck, trägt damit zur Reduzierung von Stress und so letztendlich zur Arbeitszufriedenheit und Gesunderhaltung bei. Die Staatsregierung wird daher weiterhin den Ausbau von Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der vorhandenen Mittel und der Geeignetheit der Arbeitsplätze nachhaltig vorantreiben. 7.1 Wie hoch bewertet die Staatsregierung die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen für die Nutzung häuslicher Arbeitszimmer von in Homeoffice tätigen Arbeitnehmern seit 2013 in Bayern? Die Fallzahlen und das Gesamtvolumen der im Geschäftsbereich der bayerischen Finanzämter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrer Einkommensteuererklärung in der hierfür ausgewiesenen Rubrik „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ geltend gemachten Werbungskosten haben sich seit 2013 wie folgt entwickelt: Jahr Fallzahlen Volumen 2013 163.100 164 Mio. Euro 2014 165.700 165 Mio. Euro 2015 165.100 165 Mio. Euro Für die Veranlagungszeiträume 2016 und 2017 können noch keine validen Aussagen zu den Fallzahlen und zum geltend gemachten Volumen getroffen werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Einkommensteuergesetz (EStG) den Begriff „häusliches Arbeitszimmer“ verwendet . Zur Frage, ob Steuerzahler, die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht haben, einen Homeoffice-Arbeitsplatz im Sinne der Schriftlichen Anfrage haben, liegen keine Erkenntnisse vor. 7.2 Welche grundsätzlichen Regelungen gelten für die steuerliche Geltendmachung? Wegen der Nähe zur privaten Lebensführung sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung (z. B. Vorhänge) nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und § 9 Abs. 5 EStG grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen in voller Höhe abziehbar, anderenfalls ist die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Schreibtisch, Bürostuhl, Computer) fallen nicht unter die vorgenannten Abzugsbeschränkungen. 8.1 Welche Förderanreize und gesetzlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Homeoffice-Arbeit hält die Staatsregierung prinzipiell für denkbar? Die Staatsregierung erachtet ein pauschales gesetzliches Recht auf Arbeit im Homeoffice für nicht zielführend, setzt auf passgenaue Lösungen durch die Betriebs- und Tarifpartner (siehe Antwort auf Frage 3.1) und wird den Ausbau von Tele- und Wohnarbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der vorhandenen Mittel und der Geeignetheit der Arbeitsplätze nachhaltig vorantreiben (siehe Antworten auf die Fragen 6.1 und 6.2). Weiter gehende Maßnahmen und Aktivitäten zur Unterstützung von Homeoffice-Arbeit sind seitens der Staatsregierung derzeit nicht geplant. 8.2 Welche Projekte zur Erforschung orts- und/oder zeitflexiblen Arbeitens wurden bislang von der Staatsregierung finanziell gefördert? Projekte zur Erforschung des orts- und/oder zeitflexiblen Arbeitens wurden von der Staatsregierung bisher nicht gefördert . 8.3 Plant die Staatsregierung eine Studie oder Datenerhebung zu Homeoffice-Arbeitsplätzen in Bayern und, wenn nein, warum nicht? Die Staatsregierung plant keine Studie oder Datenerhebung zu Homeoffice-Arbeitsplätzen in Bayern. Daten zu den im Homeoffice arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden bereits fortlaufend im Rahmen der Mikrozensuserhebung erfasst. Daten zur Nutzung von Tele-/ Wohnraumarbeit im staatlichen Bereich wurden und werden von der Staatsregierung regelmäßig im Rahmen der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen sowie Berichten gegenüber dem Landtag erhoben. Zu der Arbeit im Homeoffice gibt es bereits mehrere Studien und Berichte (u. a. „Zu Hause arbeiten – Chancen der Digitalisierung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ des Instituts für Demoskopie Allensbach; Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Orts- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken“; Bericht von Eurofound und der Internationalen Arbeitsorganisation „Working anytime, anywhere: The effects on the world of work“). Die Aussagen zu der Ausgestaltung und den Vor- bzw. Nachteilen der Arbeit im Homeoffice für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland und auch anderen Ländern sind in den Studien nahezu vollkommen deckungsgleich. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass durch eine Studie über die Homeoffice- Arbeitsplätze in Bayern neue bzw. zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden. Staatskanzlei Staatskanzlei Oberbayern 15 16 4% 4% Staatsministerium des Innern und für Integration Staatsministerium des Innern und für Integration Oberbayern 35 102 6% 19% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Oberbayern Oberbayern 106 126 8% 8% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Niederbayern Niederbayern 29 35 6% 6% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung der Oberpfalz Oberpfalz 38 51 7% 8% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Oberfranken Oberfranken 22 25 4% 4% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Mittelfranken Mittelfranken 32 37 5% 5% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Unterfranken Unterfranken 18 24 3% 3% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Schwaben Schwaben 29 26 4% 3% Staatsministerium des Innern und für Integration Landesamt für Statistik Mittelfranken 31 52 4% 7% Staatsministerium des Innern und für Integration Bayerische Versorgungskammer Oberbayern 173 201 14% 15% Staatsministerium des Innern und für Integration Präsidien der Bayer. Landespolizei, Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei, Bayer. Landeskriminalamt, Bayer. Polizeiverwaltungsamt übergreifend 102 siehe 2018 163% siehe 2018 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 343 464 3% 5% Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Amberg Oberpfalz 8 7 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Ansbach Oberfranken 16 16 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Aschaffenburg Unterfranken 8 7 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Augsburg Schwaben 8 10 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Bamberg Oberfranken 7 7 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Coburg Oberfranken 7 7 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Erding Oberbayern 6 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Erlangen Mittelfranken 11 11 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Freising Oberbayern 8 7 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Kempten Schwaben 5 6 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Landshut Niederbayern 13 15 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Memmingen Schwaben 6 5 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG München Oberbayern 27 25 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Nürnberg Mittelfranken 13 12 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Regensburg Oberpfalz 12 15 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Rosenheim Oberbayern 5 8 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Starnberg Oberbayern 6 7 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Weilheim Oberbayern 6 Bayerisches Staatsministerium der Justiz AG Wolfratshaus Oberbayern 7 8 Bayerisches Staatsministerium der Justiz LG München I Oberbayern 11 11 Bayerisches Staatsministerium der Justiz LG Nürnberg-Fürth Mittelfranken 5 Bayerisches Staatsministerium der Justiz OLG Bamberg (inkl. Justizakademie, LJK) Oberfranken 6 10 Heimarbeitsplätze (Tele- /Wohnraumarbeitsplätze) zum Stichtag 01.01.2017 Anteil Beschäftigte in Tele- /Wohnraumarbeit zu Gesamtzahl Beschäftigte zum Stichtag 01.01.2016 Anteil Beschäftigte in Tele- /Wohnraumarbeit zu Gesamtzahl Beschäftigte zum Stichtag 01.01.2017 Anlage 1 zu Frage 6.1: Tele- und Wohnraumarbeitsplätze im öffentlichen Dienst 2016 und 2017 Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Lge+Age+StAen: 2 % Lge+Age+StAen: 3 % OLGe+GenStAen: 5% OLGe+GenStAen: 6% Heimarbeitsplätze (Tele- /Wohnraumarbeitsplätze) zum Stichtag 01.01.2016 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Bayerisches Staatsministerium der Justiz OLG München (2016: inkl. GIT) Oberbayern 65 8 Bayerisches Staatsministerium der Justiz OLG Nürnberg (2017: inkl. Jus-IT) Mittelfranken 76 Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Oberbayern 5 6 3% 3% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Oberbayern 44 48 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Mittelfranken 5 7 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Finanzämter, alternierend übergreifend 491 515 3% 3% Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Finanzämter, mobil übergreifend 1320 1287 7% 7% Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Landesamt für Steuern Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mittelfranken 7 19% 9 21% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Oberbayern 128 15% 153 17% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Oberbayern 5 1% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schwaben 7 2% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Augsburg Schwaben 23 23 7% 7% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen,Dienststelle Ansbach Mittelfranken 33 38 10% 11% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Bayreuth Oberfranken 13 15 8% 8% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Landshut Niederbayern 28 30 10% 11% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle München Oberbayern 15 14 3% 3% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg Oberpfalz 25 26 6% 6% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Passau Niederbayern 10 12 25% 29% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Weiden Oberpfalz 12 13 39% 42% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Straubing Niederbayern 30 32 30% 34% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg Unterfranken 14 16 6% 7% Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Oberbayern 5 6 1% 2% Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Oberbayern 61 70 14% 16% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 52 62 11% 17% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landesanstalt für Landwirtschaft Oberbayern 52 49 3% 3% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landesanstalt für Wald und Forstwiretschaft Oberbayern 26 25 13% 13% 9% OLGe+GenStAen: 5% OLGe+GenStAen: 6% 10% Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatliche Führungsakademie für Ernährung,Landwirtschaft und Forsten Niederbayern 22 27 12% 15% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ÄELF Oberbayern gesamt: Oberbayern 35 41 3% 4% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ÄELF Niederbayern gesamt: Niederbayern 19 18 3% 3% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ÄELF Oberpfalz gesamt: Oberpfalz 8 10 2% 3% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ÄELF Oberfranken gesamt: Oberfranken 33 30 9% 8% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ÄELF Mittelfranken gesamt: Mittelfranken 12 11 3% 3% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ÄELF Unterfranken gesamt: Unterfranken 31 34 5% 8% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ÄELF Schwaben gesamt: Scwaben 17 17 3% 3% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amt für Ländlichen Entwicklung Oberbayern Oberbayern 12 15 7% 8% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amt für Ländlichen Entwicklung Niederbayern Niederbayern 14 17 9% 11% Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amt für Ländlichen Entwicklung Oberpfalz Oberpfalz 49 52 28% 32% Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Oberbayern 54 69 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Landessozialgericht übergreifend 13 11 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Sozialgericht München Oberbayern 8 9 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Arbeitsgericht München Oberbayern 5 5 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Institut für Familienforschung an der Universität Bamberg Oberfranken 7 6 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Institut für Frühpädagogik München Oberbayern 15 8 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Landesjugendamt München Oberbayern 5 7 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Mittelfranken Mittelfranken 44 47 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Niederbayern Niederbayern 28 31 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberbayern Oberbayern 68 71 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberfranken Oberfranken 32 40 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberpfalz Oberpfalz 54 53 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Schwaben Schwaben 32 33 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Unterfranken Unterfranken 19 22 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Zentrale (Bayreuth) Oberfranken 44 42 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Oberbayern 80 81 13% 13% Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt übergreifend 135 156 13% 14% Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übergreifend 53 51 5% 5% Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Wasserwirtschaftsämter übergreifend 112 114 4% 4% Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Regierungen (4. QE Bereich 5, Gewerbeaufsichtsämter ab 2013) übergreifend 67 73 7% 8% Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 24 29 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regierung von Oberbayern Oberbayern 9 9 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Landratsamt München Oberbayern 6 8 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 19 21 12% 12% 12% 12% Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Ministerium Oberbayern 46 54 6% 7% Staatsministerium für Unterricht und Kultus Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Oberbayern 26 34 17% 19% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Augsburg - Dienststelle Augsburg Schwaben 11 22 2% 3% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Otto-Friedrich-Universität Bamberg (inkl. Virtuelle Hochschule Bayern) - Dienststelle Bamberg Oberfranken 21 32 4% 6% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Bayreuth - Dienststelle Bayreuth Oberfranken 35 38 4% 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg - Dienststellen Erlangen, Nürnberg Mittelfranken 49 64 14% 12% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ludwig-Maximilians-Universität München - Dienststelle München Oberbayern 44 51 2% 2% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Universität München - Dienststellen München, Garching, Freising, Straubing Oberbayern, Niederbayern 137 153 13% 14% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Passau - Dienststelle Passau Niederbayern 17 18 4% 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Regensburg - Dienststelle Regensburg Oberpfalz 18 12 1% 1% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Dienststelle Würzburg Unterfranken 21 25 1% 1% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Klinikum der Universität München - Dienststelle München Oberbayern 17 <1% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universitätsklinikum Regensburg - Dienststelle Regensburg Oberpfalz 18 21 <1% <1% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universitätsklinikum Würzburg - Dienststelle Würzburg Unterfranken 14 16 <1% <1% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Dienststelle Amberg Oberpfalz 7 9 6% 8% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Dienststelle Weiden Oberpfalz 6 8 12% 15% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ansbach Mittelfranken 5 7 4% 6% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Unterfranken 5 7 3% 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Augsburg Schwaben 24 29 10% 12% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Hochschule Deggendorf Niederbayern 8 14 3% 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Hochschule Ingolstadt Oberbayern 21 26 8% 10% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kempten Schwaben 13 17 6% 8% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften München Oberbayern 5 42 1% 7% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm Schwaben 14 17 11% 14% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Hochschule Nürnberg Mittelfranken 59 57 11% 11% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Oberpfalz 12 16 2% 3% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Rosenheim Oberbayern 57 68 22% 25% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf - Dienststelle Weihenstephan Oberbayern 10 14 3% 5% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf - Dienststelle Triesdorf Mittelfranken 5 5% Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Oberbayern 13 17 4% 5% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerische Staatsbibliothek Oberbayern 45 49 6% 6% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Musik und Theater München Oberbayern 10 10 4% 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerische Staatsgemäldesammlungen Oberbayern 6 2% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns bayernweit 5 8 2% 3% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerischer Staatsoper Oberbayern 10 12 1% 1% Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Staatskanzlei Staatskanzlei Oberbayern 24 5% Staatsministerium des Innern und für Integration Staatsministerium des Innern und für Integration Oberbayern 157 26% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Oberbayern Oberbayern 172 10% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Niederbayern Niederbayern 34 5% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung der Oberpfalz Oberpfalz 58 8% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Oberfranken Oberfranken 38 6% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Mittelfranken Mittelfranken 444 5% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Unterfranken Unterfranken 42 5% Staatsministerium des Innern und für Integration Regierung von Schwaben Schwaben 34 4% Staatsministerium des Innern und für Integration Landesamt für Statistik Mittelfranken 76 10% Staatsministerium des Innern und für Integration Bayerische Versorgungskammer Oberbayern 245 18% Staatsministerium des Innern und für Integration Präsidien der Bayer. Landespolizei, Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei, Bayer. Landeskriminalamt, Bayer. Polizeiverwaltungsamt übergreifend 269 Eine Kontingentierung von Wohnraum-/Telearbeitsplätzen findet bei der Bayer. Polizei nicht statt und ist auch nicht geplant. Obwohl die Polizeivollzugsbeamten den Großteil der Beschäftigten der Bayer. Polizei stellen, belegen die o.g. absoluten Zahlen, dass im Polizeivollzugsdienst aufgrund der an das jeweilige Amt gestellten spezifischen Anforderungen die Wohnraum-/Telearbeit nur in Einzelfällen genehmigt werden kann. Mangels Aussagekraft wird vor diesem Hintergrund von einer Gegenüberstellung und Verhältnisdarstellung zwischen der Gesamtzahl der Beschäftigten und den bewilligten Wohnraum- /Telearbeitsplätzen Abstand genommen. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Ansbach Mittelfranken 30 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Erlangen-Nürnerg Mittelfranken 16 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Nürnerg Mittelfranken 52 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Landshut Niederbayern 35 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Passau Niederbayern 42 Anteil Beschäftigte in Tele- /Wohnraumarbeit zu Gesamtzahl Beschäftigte Anlage 2 zu Frage 6.1: Tele- und Wohnraumarbeitsplätze im öffentlichen Dienst 2018 Ressort Dienststelle Regierungsbezirk 6% Heimarbeitsplätze (Tele- /Wohnraumarbeitsplätze) zum Stichtag 21.03.2018 Seite 1 von 6 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Anteil Beschäftigte in Tele- /Wohnraumarbeit zu Gesamtzahl Beschäftigte Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Heimarbeitsplätze (Tele- /Wohnraumarbeitsplätze) zum Stichtag 21.03.2018 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Freising Oberbayern 43 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Ingolstadt Oberbayern 33 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA München 1 Oberbayern 59 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA München 2 Oberbayern 66 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Rosenheim Oberbayern 36 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Traunstein Oberbayern 14 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Weilheim Oberbayern 24 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Bamberg Oberfranken 25 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Bayreuth Oberfranken 27 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Amberg-Sulzbach Oberpfalz 34 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Regensburg Oberpfalz 35 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Augsburg Schwaben 22 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Kempten Schwaben 9 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Krumbach Schwaben 40 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Aschaffenurg Unterfranken 23 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Schweinfurt Unterfranken 24 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr StBA Würzburg Unterfranken 48 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ABD Nordbayern Mittelfranken 170 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ABD Südbayern Oberbayern 198 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Landesbaudirektion Unterfranken 40 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Oberbayern 168 Staatsministerium der Justiz AG Augsburg Schwaben 10 Staatsministerium der Justiz AG Aschaffenburg Unterfranken 7 Staatsministerium der Justiz AG Amberg Oberpfalz 8 Staatsministerium der Justiz AG Ansbach Oberfranken 7 Staatsministerium der Justiz AG Bamberg Oberfranken 6 Staatsministerium der Justiz AG Coburg Oberfranken 7 Staatsministerium der Justiz AG Deggendorf Niederbayern 5 Staatsministerium der Justiz AG Erding Oberbayern 9 Staatsministerium der Justiz AG Erlangen Mittelfranken 8 Staatsministerium der Justiz AG Freising Oberbayern 7 Staatsministerium der Justiz AG Hof Oberfranken 5 Staatsministerium der Justiz AG Ingolstadt Oberbayern 7 Staatsministerium der Justiz AG Kempten Schwaben 7 Staatsministerium der Justiz AG Landshut Niederbayern 14 Staatsministerium der Justiz AG Memmingen Schwaben 6 Staatsministerium der Justiz AG München Oberbayern 27 Staatsministerium der Justiz AG Neumarkt i.d. OPf Oberpfalz 5 Staatsministerium der Justiz AG Nürnberg Mittelfranken 12 Staatsministerium der Justiz AG Regensburg Oberpfalz 17 Staatsministerium der Justiz AG Rosenheim Oberbayern 5 Staatsministerium der Justiz AG Starnberg Oberbayern 8 6% LGe+AGe+StAen: 3 % Seite 2 von 6 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Anteil Beschäftigte in Tele- /Wohnraumarbeit zu Gesamtzahl Beschäftigte Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Heimarbeitsplätze (Tele- /Wohnraumarbeitsplätze) zum Stichtag 21.03.2018 Staatsministerium der Justiz AG Traunstein Oberbayern 5 Staatsministerium der Justiz AG Weiden Oberpfalz 7 Staatsministerium der Justiz AG Weilheim Oberbayern 7 Staatsministerium der Justiz AG Wolfratshausen Oberbayern 10 Staatsministerium der Justiz LG Landshut Niederbayern 10 Staatsministerium der Justiz LG München I Oberbayern 10 Staatsministerium der Justiz LG München II Oberbayern 6 Staatsministerium der Justiz OLG Bamberg (inkl. Justizakademie, LJK) Oberfranken 14 Staatsministerium der Justiz Oberlandesgericht München Oberbayern 11 Staatsministerium der Justiz OLG Nürnberg (inkl. Jus-IT) Mittelfranken 95 Staatsministerium der Justiz Staatsanwaltschaft Bamberg Oberfranken 5 Staatsministerium der Justiz Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Mittelfranken 5 Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Oberbayern 10 5% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Oberbayern 116 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Mittelfranken 25 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Finanzämter, alternierend (Kontingent) übergreifend 600 3% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Finanzämter, mobil (tatsächlich) übergreifend 1281 3% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Landesamt für Steuern (tatsächlich) übergreifend 260 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Oberbayern 9 2% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Augsburg Schwaben 25 8% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen,Dienststelle Ansbach Mittelfranken 40 12% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Bayreuth Oberfranken 15 8% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Landshut Niederbayern 28 10% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle München Oberbayern 14 3% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg Oberpfalz 21 5% OLGe+GenStAen: 8% LGe+AGe+StAen: 3 % 25% Seite 3 von 6 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Anteil Beschäftigte in Tele- /Wohnraumarbeit zu Gesamtzahl Beschäftigte Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Heimarbeitsplätze (Tele- /Wohnraumarbeitsplätze) zum Stichtag 21.03.2018 Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Passau Niederbayern 14 34% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Weiden Oberpfalz 12 39% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Straubing Niederbayern 38 40% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg Unterfranken 21 9% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mittelfranken 11 18% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Oberbayern 168 19% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mittelfranken 7 3% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Oberbayern 12 2% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Oberpfalz 6 3% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schwaben 7 2% Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie Oberbayern 77 18% Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Oberbayern 67 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Landessozialgericht übergreifend 11 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Sozialgericht München Oberbayern 11 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Arbeitsgericht München Oberbayern 7 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Institut für Familienforschung an der Universität Bamberg Oberfranken 6 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Institut für Frühpädagogik München Oberbayern 7 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Landesjugendamt München Oberbayern 11 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Mittelfranken Mittelfranken 48 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Niederbayern Niederbayern 31 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberbayern Oberbayern 69 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberfranken Oberfranken 39 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Region Oberpfalz Oberpfalz 55 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Schwaben Schwaben 33 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Unterfranken Unterfranken 22 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ZBFS Zentrale ( Bayreuth) Oberfranken 43 Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ganzer Geschäftsbereich übergreifend 426 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Oberbayern 92 15% 13% Seite 4 von 6 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Anteil Beschäftigte in Tele- /Wohnraumarbeit zu Gesamtzahl Beschäftigte Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Heimarbeitsplätze (Tele- /Wohnraumarbeitsplätze) zum Stichtag 21.03.2018 Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Landesamt für Umwelt übergreifend 172 15% Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übergreifend 56 6% Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Wasserwirtschaftsämter übergreifend 119 5% Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Regierungen (4. QE Bereich 5, Gewerbeaufsichtsämter ab 2013) übergreifend 88 9% Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 129 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regierung von Oberbayern Oberbayern 11 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Landratsamt München Oberbayern 10 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regierung von Oberfranken Oberfranken 5 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Landratsamt Fürth Mittelfranken 5 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 27 Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ministerium in München Oberbayern 96 12% Staatsministerium für Unterricht und Kultus Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Oberbayern 42 23% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Augsburg Schwaben 36 6% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Otto-Friedrich-Universität Bamberg (inkl. Virtuelle Hochschule Bayern) - Dienststelle Bamberg Oberfranken 61 11% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Bayreuth - Dienststelle Bayreuth Oberfranken 38 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Mittelfranken 75 10% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ludwig-Maximilians-Universität München - Dienststelle München Oberbayern 76 3% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Universität München - Dienststellen München, Garching, Freising, Straubing Oberbayern, Niederbayern 182 16% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Passau - Dienststelle Passau Niederbayern 26 6% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universität Regensburg Niederbayern 85 6% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Dienststelle Würzburg Unterfranken 38 1% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universitätsklinikum Erlangen Unterfranken 16 Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Klinikum der Universität München Oberbayern 55 Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universitätsklinikum Regensburg Niederbayern 26 Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Universitätsklinikum Würzburg Unterfranken 18 Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Dienststelle Amberg und Weiden Oberpfalz 15 5% bzw. 13 % 22% Seite 5 von 6 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660 Anteil Beschäftigte in Tele- /Wohnraumarbeit zu Gesamtzahl Beschäftigte Ressort Dienststelle Regierungsbezirk Heimarbeitsplätze (Tele- /Wohnraumarbeitsplätze) zum Stichtag 21.03.2018 Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ansbach Mittelfranken 10 6% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Unterfranken 8 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Augsburg Schwaben 40 16% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule Deggendorf Niederbayern 21 6% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Oberfranken 40 32% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Hochschule Ingolstadt Oberbayern 48 17% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kempten Schwaben 18 8% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften München Oberbayern 119 13% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm Schwaben 14 12% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Technische Hochschule Nürnberg Mittelfranken 100 14% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Oberpfalz 19 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Rosenheim Oberbayern 84 7% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf - Dienststelle Weihenstephan Oberbayern, Mittelfranken 26 10% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst IHF 10 Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerische Staatsgemäldesammlungen Oberbayern 8 2% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Oberbayern 21 10% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Hochschule für Musik und Theater München Oberbayern 10 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerische Staatsbibliothek Oberbayern 108 14% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns bayernweit 11 4% Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bayerischer Staatsoper Oberbayern 15 2% Seite 6 von 6 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23660