Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.06.2018 Freiwillige Rückkehr aus Bayern 2017 und 2018 In verschiedenen Bundesländern werden Geflüchtete vor einer anstehenden Abschiebung aufgefordert, einen Termin mit der Rückkehrberatungsstelle zu vereinbaren und auf die Konsequenzen einer nicht freiwilligen Ausreise hingewiesen. Zusätzlich werden bei der freiwilligen Ausreise Rückkehr-, Reintegrations- und Existenzgründungshilfen sowie medizinische Hilfen gewährt. Bei der Festsetzung der Ausreisefrist werden die besonderen Umstände des Einzelfalls und familiäre Verpflichtungen angemessen berücksichtigt. Auch gesundheitliche Probleme, eine etwaige Ausbildung, die Situation im Herkunftsland oder laufende Gerichtsverfahren werden berücksichtigt. Die Rückkehrberatung stellt dementsprechend eine humanitäre Alternative zur Abschiebung dar. Ich frage deswegen die Staatsregierung: 1.1 Wie viele freiwillige Ausreisen fanden 2017 und 2018 statt (bitte in jeweiliges Jahr und einzelne Regierungsbezirke aufschlüsseln und anhand von Geschlecht, Alter , Nationalität und Zielland sortieren)? 1.2 Wie viele davon fanden aus der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) Bamberg und den jeweiligen Transitzentren sowie den bestehenden Abschiebehaftanstalten statt (bitte nach Monaten, Nationalität, Zielland, Aufnahmeeinrichtungen und Abschiebehaftanstalten sortieren)? 2.1 Wie vielen Personen mit jeweils welchen Zielländern wurden Rückkehrhilfen in den Jahren 2017 und 2018 zuteil (bitte nach Regierungsbezirken, Nationalität und der Auflistung aus der AEO Bamberg und den Transitzentren gesondert festhalten)? 2.2 Wie viele Beamte bzw. Angestellte des Freistaates Bayern und des Bundes arbeiten nach Kenntnis der Staatsregierung im Bereich der Rückkehrberatung in der AEO Bamberg und den Transitzentren (bitte aufschlüsseln nach Behörden und Aufnahmeeinrichtungen )? 3.1 Welche Kosten entstanden 2016, 2017 und 2018 durch Abschiebungen, durch freiwillige Rückkehr und durch Rückkehrhilfen in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Jahr und einzelnen Regierungsbezirken sowie AEO Bamberg und den Transitzentren)? 3.2 Wie viele Rückkehrberatungsstellen mit welcher Personalausstattung gab und gibt es 2017 und 2018 in Bayern (bitte in die einzelnen Regierungsbezirke aufschlüsseln )? 3.3 Wie viele Rückkehrberatungsstellen mit welcher Personalausstattung wären im Falle der Umstrukturierung bestehender Einrichtungen zu ANKER-Einrichtungen vorgesehen? 4.1 Wie viele ausreisepflichtige Personen kehrten aus Bayern selbsttätig in ihre jeweiligen Heimatländer zurück , ohne irgendwelche Hilfen in Anspruch genommen zu haben und ohne sich bei den deutschen bzw. bayerischen Behörden abzumelden? 4.2 Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde eine qualifizierte und ergebnisoffene Rückkehrberatung im Sinne der Leitlinien für eine bundesweite Rückkehrberatung vom 09.04.2015 der Arbeitsgemeinschaft Freiwillige Rückkehr der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement anbieten können? 4.3 Wenn ja, wie wird das gewährleistet und evaluiert? 5.1 Wie viele Personen, die bereits im Gemeinschaftssystem untergebracht worden waren, wurden aus jeweils welchen Regierungsbezirken 2017 und 2018 in die AEO Bamberg und die Transitzentren verlegt (bitte getrennt nach Alter, Geschlecht und Nationalität angeben )? 5.2 Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter sind derzeit in der AEO Bamberg und in den Transitzentren untergebracht (bitte getrennt aufführen)? 6. Wie viele Pädagoginnen und Pädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter arbeiten jeweils in der AEO Bamberg und in den Transitzentren (bitte die Aufnahmeeinrichtungen einzeln auflisten)? 7.1 Wird von der Staatsregierung die Rechtsberatung in Abschiebehaftanstalten garantiert? 7.2 Wie wird der Zugang zu Rechtsberatung in den Abschiebehaftanstalten garantiert? 7.3 Wird die Rechtsberatung, die von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den Abschiebehaftanstalten angeboten wird, seitens der Staatregierung unterstützt (bitte detailliert auflisten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23661 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23661 Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 03.09.2018 1.1 Wie viele freiwillige Ausreisen fanden 2017 und 2018 statt (bitte in jeweiliges Jahr und einzelne Regierungsbezirke aufschlüsseln und anhand von Geschlecht, Alter, Nationalität und Zielland sortieren )? Die Anzahl der im Ausländerzentralregister mit einem Asylsachverhalt aus Bayern als fortgezogen gespeicherten Drittstaatsangehörigen beläuft sich für das Jahr 2017 auf 13.101 Personen und für das Jahr 2018 (zum Stichtag 30.06.2018) auf 6.096 Personen. Statistische Auswertungen zu Geschlecht und Alter liegen der Staatsregierung nicht vor. Eine Aufstellung der Ausreisen nach Nationalität kann der bei gefügten Anlage (Tabelle zu 1.1) entnommen werden. 1.2 Wie viele davon fanden aus der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) Bamberg und den jeweiligen Transitzentren sowie den bestehenden Abschiebehaftanstalten statt (bitte nach Monaten, Nationalität, Zielland, Aufnahmeeinrichtungen und Abschiebehaftanstalten sortieren)? Ausreise aus den Transitzentren: 2017 2018 (bis 30.06.2018) Aufnahmeeinrichtung Bamberg (AEO) Es wird auf die Antwort zu Frage 3.1 Ihrer Schriftlichen Anfrage vom 18.12.2017 betreffend Personal und Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken sowie der Transitzentren Manching, Deggendorf und Regensburg verwiesen (Drs. 17/20725). 865 Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (BayTMI) 507 Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Deggendorf 223 Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Regensburg 340 Statistische Auswertungen zu Geschlecht, Alter und Zielland liegen der Staatsregierung nicht vor. Eine Aufstellung der Ausreisen nach Nationalität kann der beigefügten Anlage (Tabelle zu 1.2.) entnommen werden. 2.1 Wie vielen Personen mit jeweils welchen Zielländern wurden Rückkehrhilfen in den Jahren 2017 und 2018 zuteil (bitte nach Regierungsbezirken, Nationalität und der Auflistung aus der AEO Bamberg und den Transitzentren gesondert festhalten )? Nach den statistischen Angaben der Internationalen Organization for Migration (IOM) zur Durchführung des REAG/ GARP-Programms (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany and Government Assisted Repatriation Programme; beides Förderprogramme des Bundes und der Länder) sind im Jahr 2017 insgesamt 3.409 Personen aus Bayern mit Mitteln aus dem REAG/GARP-Programm ausgereist, im Jahr 2018 sind bis zum 30.06.2018 gemäß vorläufiger Statistik 1.331 Personen aus Bayern mit Mitteln aus dem REAG/GARP-Programm ausgereist. Die IOM stellt lediglich eine auf die Bundesländer bezogene Statistik zur Verfügung. Eine Aufstellung nach Regierungsbezirken etc. liegt der Staatsregierung nicht vor. Eine Aufstellung nach Zielländern kann der beigefügten Anlage (Tabelle zu 2.1.) entnommen werden. 2.2 Wie viele Beamte bzw. Angestellte des Freistaates Bayern und des Bundes arbeiten nach Kenntnis der Staatsregierung im Bereich der Rückkehrberatung in der AEO Bamberg und den Transitzentren (bitte aufschlüsseln nach Behörden und Aufnahmeeinrichtungen )? Stand: 30.06.2018 Anzahl Behörde Aufnahmeeinrichtung Bamberg (AEO) 5* Regierung von Oberfranken, ZAB Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (BayTMI) 14* Regierung von Oberbayern, ZAB Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Deggendorf 20* Regierung von Niederbayern, ZAB Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Regensburg 16* Regierung der Oberpfalz, ZAB * Der Aufgabenbereich der angegebenen Personen ist nicht ausschließlich auf die Rückkehrberatung beschränkt. Über die Anzahl der vom Bund in der AEO Bamberg und den Transitzentren tätigen Personen in der Rückkehrberatung liegen keine belastbaren Zahlen vor. Drucksache 17/23661 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.1 Welche Kosten entstanden 2016, 2017 und 2018 durch Abschiebungen, durch freiwillige Rückkehr und durch Rückkehrhilfen in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Jahr und einzelnen Regierungsbezirken sowie AEO Bamberg und den Transitzentren )? Die Beantwortung der Frage hätte eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands bedurft, weil sich diese Kosten auf zahlreiche unterschiedliche Einzelpositionen und auf unterschiedliche Hoheitsträger und beteiligte Organisationen verteilen. 3.2 Wie viele Rückkehrberatungsstellen mit welcher Personalausstattung gab und gibt es 2017 und 2018 in Bayern (bitte in die einzelnen Regierungsbezirke aufschlüsseln)? Stand: 30.06.2018 Standorte Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter (Rückkehrberatung) Regierung von Oberbayern, ZAB München und Ingolstadt/ Manching 54* Landeshauptstadt München, Sozialreferat , Coming Home München 11** Zentrale Rückkehrberatungsstelle Südund Südostbayern Augsburg, Kempten, Mühldorf a. Inn, Deggendorf 19** Regierung von Niederbayern, ZAB Deggendorf 20* Regierung von Schwaben, ZAB Augsburg und Donauwörth 6 Regierung der Oberpfalz, ZAB Regensburg 16* Regierung von Oberfranken, ZAB Bayreuth und Bamberg 21* Regierung von Mittelfranken, ZAB Nürnberg, Zirndorf und Ansbach 6 Zentrale Rückkehrberatungsstelle Nordbayern Nürnberg 14** Regierung von Unterfranken, ZAB Schweinfurt 8 Zentrale Rückkehrberatungsstelle Westbayern Würzburg 5** * Der Aufgabenbereich der angegebenen Personen ist nicht ausschließlich auf die Rückkehrberatung beschränkt. ** Es wurden auch Personen in Teilzeit-Arbeitsverhältnissen berücksichtigt, insgesamt verfügen die Zentralen Rückkehrberatungsstellen über 32,77 Vollzeitstellen . Im Jahr 2018 haben sich gegenüber 2017 keine wesentlichen Änderungen ergeben. 3.3 Wie viele Rückkehrberatungsstellen mit welcher Personalausstattung wären im Falle der Umstrukturierung bestehender Einrichtungen zu ANKER- Einrichtungen vorgesehen? Durch die Umstrukturierung bestehender Einrichtungen zu ANKER-Einrichtungen ist aktuell keine Änderung der Strukturen der bayerischen Rückkehrberatung geplant. Die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) sind in jedem bayerischen Transitzentrum und in jeder Aufnahmeeinrichtung vertreten. Es ist damit bereits jetzt sichergestellt, dass in den ANKER- Einrichtungen die Möglichkeit der Beratung zur Förderung der freiwilligen Ausreise von Beginn an vor Ort besteht. 4.1 Wie viele ausreisepflichtige Personen kehrten aus Bayern selbsttätig in ihre jeweiligen Heimatländer zurück, ohne irgendwelche Hilfen in Anspruch genommen zu haben und ohne sich bei den deutschen bzw. bayerischen Behörden abzumelden? Da im Ausländerzentralregister der Wegzugsstaat nicht erfasst wird, kann die Anzahl der im Ausländerzentralregister mit einem Asylsachverhalt aus Bayern als fortgezogen gespeicherten Drittstaatsangehörigen nicht danach unterschieden werden, ob eine Ausreise ins Heimatland oder in einen anderen Drittstaat erfolgte. 4.2 Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde eine qualifizierte und ergebnisoffene Rückkehrberatung im Sinne der Leitlinien für eine bundesweite Rückkehrberatung vom 09.04.2015 der Arbeitsgemeinschaft Freiwillige Rückkehr der Bund-Länder- Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement anbieten können? Die Staatsregierung ist dieser Ansicht. 4.3 Wenn ja, wie wird das gewährleistet und evaluiert? Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralen Ausländerbehörden , die in der Rückkehrberatung tätig sind, stehen die gleichen Informationsquellen, Instrumente, Programme und Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der durch das Staatsministerium des Innern und für Integration (StMI) geförderten nichtstaatlichen Rückkehrberatungsstellen. 5.1 Wie viele Personen, die bereits im Gemeinschaftssystem untergebracht worden waren, wurden aus jeweils welchen Regierungsbezirken 2017 und 2018 in die AEO Bamberg und die Transitzentren verlegt (bitte getrennt nach Alter, Geschlecht und Nationalität angeben)? Die Beantwortung der Frage hätte eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands bedurft, weil statistische Daten dazu nicht vorliegen. Grundsätzlich aber werden in den ANKER-Einrichtungen bzw. wurden in den bayerischen Transitzentren neuankommende Personen untergebracht. 5.2 Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter sind derzeit in der AEO Bamberg und in den Transitzentren untergebracht (bitte getrennt aufführen)? Für die Beschulung maßgeblich ist nicht allein, ob sich eine Person im schulpflichtigen Alter befindet, sondern ob sie Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23661 konkret schulpflichtig ist. So werden Asylbewerber regelmäßig nach Ablauf von drei Monaten nach dem Zuzug ins Bundesgebiet schulpflichtig. Aus diesem Grund kann auf der Basis der den Bezirksregierungen vorliegenden Daten im Interesse einer zeitnahen Beantwortung lediglich die Zahl der Schulpflichtigen, nicht aber die aller Bewohner der jeweiligen Einrichtung im schulpflichtigen Alter mitgeteilt werden. Die Zahl der Schulpflichtigen in der jeweiligen Einrichtung kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der Vollzeitschulpflichtigen zum 01.06.2018 Anzahl der Berufsschulpflichtigen zum 01.06.2018 Aufnahmeeinrichtung Bamberg (AEO) 96 105 Bayerisches Transitzentrum Manching/ Ingolstadt (BayTMI) 68 125 Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Deggendorf 65 130 Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Regensburg 32 44 6.1 Wie viele Pädagoginnen und Pädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter arbeiten jeweils in der AEO Bamberg und in den Transitzentren (bitte die Aufnahmeeinrichtungen einzeln auflisten)? Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO): In der AE Oberfranken sind 16 Pädagogen und Sozialarbeiter in sozialer Funktion hauptberuflich tätig. Dabei handelt es sich um acht Lehrkräfte in den dort vertretenen Schulen und acht Personen in der Asylsozialberatung. Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (BayTMI): Im BayTMI sind vier Pädagogen und drei Erzieher in dieser Funktion tätig. Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Deggendorf: Im BTZ Deggendorf sind in der Asylsozialberatung insgesamt drei Sozialpädagogen tätig. Des Weiteren sind in der Kinderbetreuung drei Personen beschäftigt. Alle sechs Personen sind bei der Caritas angestellt. Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Regensburg: Im BTZ Regensburg wird die Asylsozialberatung durch zwei Mitarbeiter der Diakonie in Teilzeit geleistet. Darüber hinaus fungiert auch in der EAE/BTZ-Verwaltung (EAE = Erstaufnahmeeinrichtung ; BTZ = Berufliches Trainingszentrum) eine Sozialpädagogin im Rahmen des Gewaltschutzkonzeptes als Ansprechpartnerin für die Bewohner. Daneben steht auch die Beratungsstelle SOLWODI (Solidarity with Women in Distress) etwa einmal pro Woche mit ein oder zwei Mitarbeitern zur Verfügung. 7.1 Wird von der Staatsregierung die Rechtsberatung in Abschiebehaftanstalten garantiert? 7.2 Wie wird der Zugang zu Rechtsberatung in den Abschiebehaftanstalten garantiert? 7.3 Wird die Rechtsberatung, die von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den Abschiebehaftanstalten angeboten wird, seitens der Staatregierung unterstützt (bitte detailliert auflisten)? Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie ) gewährt vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern das Recht, rechtliche Beratung, rechtliche Vertretung und – wenn nötig – Sprachbeistand in Anspruch zu nehmen. Dies wird in den bayerischen Einrichtungen für Abschiebungshaft gewährleistet. Die Abschiebungshaftgefangenen dürfen Rechtsanwälte nach Maßgabe der Prozess- und Verfahrenskostenhilfevorschriften bzw. des Beratungshilfegesetzes kontaktieren und mandatieren. Auf Wunsch der betreffenden Ausländer wird eine kostenlose allgemeine Rechtsberatung im Sinne einer Erstberatung vermittelt. NGOs dürfen kostenlose Rechtsberatung erteilen. Eine weitere staatliche Unterstützung erfolgt nicht. hier: Bundesland Bayern Anlage zu 1.1. Quelle: Ausländerzentralregister Afghanistan 1.252 469 Ägypten 12 6 Albanien 265 115 Algerien 109 65 Angola 11 0 Armenien 258 137 Aserbaidschan 267 283 Äthiopien 502 143 Bangladesch 11 4 Benin 4 10 Bhutan 2 0 Bosnien und Herzegowina 138 40 Botsuana 1 1 Brasilien 16 3 Burkina-Faso 3 1 Burundi 1 0 China 22 10 Costa Rica 1 0 Dschibuti 5 5 Ecuador 1 0 Elfenbeinküste (Cote d' Ivoire) 38 63 Eritrea 234 105 Gambia 55 165 Georgien 436 414 Ghana 28 54 Guinea 14 5 Guinea-Bissau 2 0 Indien 24 14 Irak 1.443 528 Iran, Islamische Republik 291 123 Israel 2 3 Jordanien 44 22 Jugoslawien (ehemals) 36 22 Kambodscha 0 2 Kamerun 6 1 Kasachstan 50 15 Katar 1 0 Kenia 3 0 Kolumbien 0 3 Kongo 6 3 Kongo, Dem. Republik 36 20 Kosovo 209 55 Kuba 38 22 Kuwait 1 1 Libanon 13 7 Liberia 1 0 Libyen 10 4 Seite 1 Anzahl Fortzüge Drittstaatsangehörige mit einem im AZR gespeicherten Asylsachverhalt 2018 (30.06.2018)nach Staatsangehörigkeit 2017 (31.12.2017) Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23661 hier: Bundesland Bayern Anlage zu 1.1. Quelle: Ausländerzentralregister 2018 (30.06.2018) Mali 318 69 Marokko 151 86 Mauretanien 1 0 Mazedonien 153 71 Mexico 0 1 Moldau (Republik) 11 236 Mongolei 2 0 Montenegro 4 4 Myanmar 6 4 Namibia 1 0 Nepal 3 0 Niger 1 3 Nigeria 844 476 Ohne Angabe 14 5 Pakistan 1.180 421 Peru 5 2 Ruanda 2 0 Russische Föderation 526 233 Sambia 0 1 Senegal 710 174 Serbien 143 73 Serbien (ehemals) 24 2 Serbien und Montenegro (ehemals) 13 6 Sierra Leone 102 88 Simbabwe 1 0 Somalia 229 145 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 3 7 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 3 4 Sri Lanka 6 2 Staatenlos 36 17 Sudan (ehemals) 1 0 Sudan (ohne Südsudan) 3 7 Syrien, Arabische Republik 783 343 Tadschikistan 17 32 Tansania 8 2 Togo 13 6 Tschad 2 0 Tunesien 21 9 Türkei 127 78 Turkmenistan 1 1 Uganda 13 7 Ukraine 1.275 366 Ungeklärt 72 29 Vietnam 63 17 Weißrußland 308 126 Gesamt 13.101 6.096 Seite 2 nach Staatsangehörigkeit Anzahl Fortzüge Drittstaatsangehörige mit einem im AZR gespeicherten Asylsachverhalt 2017 (31.12.2017) Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23661 Ausweisung nach Unterkunft 2018 (30.06.2018) Afghanistan 8 Ägypten 1 Albanien 43 Algerien 1 Armenien 11 Aserbaidschan 19 Äthiopien 7 Bosnien und Herzegowina 21 Cote d'Ivoire 2 Eritrea 20 Gambia 1 Georgien 349 Ghana 44 Irak 11 Iran, Islamische Republik 10 Jordanien 1 Kosovo 22 Mazedonien 43 Marokko 75 Montenegro 1 Nigeria 7 ohne Angabe 1 Russische Förderation 55 Senegal 38 Serbien 43 Somalia 4 Syrien 16 Ukraine 9 Ungeklärt 1 Weissrussland 1 Gesamt 865 2018 (30.06.2018) Afghanistan 87 Albanien 42 Bosnien und Herzegowina 5 Iran, Islamische Republik 1 Kosovo 5 Mazedonien 34 Moldau 2 Nigeria 110 Russische Förderation 2 Senegal 4 Serbien 18 Ukraine 197 Gesamt 507 Seite 1 Anzahl Fortzüge Drittstaatsangehörige mit einem im AZR gespeicherten Asylsachverhalt Quelle: Zentrale Ausländerbehörden Aufnahmeeinrichtung Bamberg (AEO) Anlage zu 1.2. Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (BayTMI) Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23661 Ausweisung nach Unterkunft 2018 (30.06.2018) Äthiopien 36 Ukraine 5 Moldau 299 Gesamt 340 2018 (30.06.2018) Afghanistan 4 Algerien 1 Aserbaidschan 84 Indien 1 Irak 8 Iran, Islamische Republik 1 Kosovo 7 Mali 2 Nigeria 2 Pakistan 1 Senegal 1 Serbien 1 Sierra Leone 104 Somalia 2 Syrien, Arabische Republik 3 Weißrußland 1 Gesamt 223 Seite 2 Bayerisches Tranistzentrum Deggendorf Bayerisches Transitzentrum Regensburg Anzahl Fortzüge Drittstaatsangehörige mit einem im AZR gespeicherten Asylsachverhalt Quelle: Zentrale Ausländerbehörden Anlage zu 1.2. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23661 IOM - REAG-/GARP-Programm Bayern Anlage zu 2.1. Zielland 2017 (Stand 31.12.) 2018 (Stand 30.06.) Afghanistan 207 45 Ägypten 2 3 Albanien 105 41 Algerien 12 20 Angola 0 2 Argentinien 1 0 Armenien 145 66 Aserbaidschan 219 143 Äthiopien 28 6 Benin 1 0 Australien 0 1 Bangladesch 0 1 Bosnien und Herzegowina 20 5 Botsuana 0 1 Brasilien 12 2 China, Volksrepublik 4 4 Elfenbeinküste 0 1 Finnland 1 0 Gambia 0 3 Georgien 109 76 Ghana 1 0 Griechenland 2 0 Guinea, Republik 1 0 Indien 2 1 Indonesien 1 0 Irak 540 144 Iran, Islamische Republik 165 29 Israel 0 1 Italien 9 0 Jordanien 23 7 Kambodscha 1 0 Kanada 1 2 Kasachstan 31 10 Katar 0 1 Kolumbien 0 4 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 43 3 Kuba 2 1 Lettland 4 0 Libanon 8 7 Mali, Republik 3 1 Malta 1 0 Marokko 4 1 Mazedonien, ehem. jug. Republik 54 20 Seite 1 Bewilligte Fälle Aufstellung nach Zielland unabhängig von der Staatsangehörigkeit (ohne Aufschlüsselung von Rückkehr und Weiterwanderung) Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23661 IOM - REAG-/GARP-Programm Bayern Anlage zu 2.1. Zielland 2017 (Stand 31.12.) 2018 (Stand 30.06.) Moldau 6 0 Myanmar 0 1 Niederlande 1 0 Nigeria 68 53 Pakistan 80 29 Palästinensische Autonomiegebiete 2 1 Peru 2 0 Rumänien 1 1 Russische Föderation 158 98 Sambia 0 1 Senegal 23 5 Serbien 8 22 Sierra Leone, Republik 5 3 Somalia 6 2 Sudan 1 1 Tadschikistan 13 20 Tansania 2 0 Thailand 1 0 Tunesien 1 1 Türkei 25 9 Uganda 2 2 Ukraine 1057 269 Ungarn 2 0 Vereinigte Staaten von Amerika 2 1 Vietnam 3 1 Weißrussland 177 50 Zypern 1 0 Gesamt 3.409 1.331 Seite 2 Bewilligte Fälle Aufstellung nach Zielland unabhängig von der Staatsangehörigkeit (ohne Aufschlüsselung von Rückkehr und Weiterwanderung) Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23661