Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl, Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.08.2018 Binnenschifffahrt in Bayern und Umweltbelastung Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Schifffahrten der Binnenschifffahrt, aufgeteilt nach Güter- und Personenverkehr, verkehrten seit 2015 auf bayerischen Flüssen (bitte aufschlüsseln nach Main- und Donaugebiet und den jeweiligen Häfen )? b) Wie viele Kilometer wurden zurückgelegt? c) Wie viele Personen und Güter (in Tonnen) wurden transportiert? 2. a) Wie viele und welche Binnenschiffe verkehrten seit 2015 auf bayerischen Flüssen (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Schiffsgattung, Typ und Kapazität)? b) Wie viele Leerfahrten gab es (bitte nach Personenund Güterverkehr aufschlüsseln)? 3. a) Wie hoch ist der Treibstoffverbrauch gesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schiffsgattungen und Typen? b) Wie viele Schadstoffe und welche verschiedenen Formen an Schadstoffen wurden emittiert? 4. a) Welche Vorschriften müssen bzgl. der jeweiligen Emissionen eingehalten werden? b) Inwieweit wird deren Einhaltung kontrolliert? 5. a) Wie werden die Schadstoffe des jeweiligen Schiffs gemessen ? b) Finden Messungen im Realbetrieb statt? c) Wer führt diese Messungen durch und was waren die Ergebnisse? 6. a) Wie hoch ist die Feinstaubbelastung durch Binnenschifffahrt in den bayerischen Häfen und an den Schleusen im von der Binnenschifffahrt befahrenen Donau- und Maingebiet? b) Welche Bereiche sind die durch die Binnenschifffahrt ausgelösten Feinstaub-„Hotspots“? c) Gibt es an diesen Stellen entsprechende Messungen (bitte unter Angabe der jeweiligen Ergebnisse)? 7. a) Wie hoch ist die Stickoxidbelastung durch Binnenschifffahrt in den bayerischen Häfen und an den Schleusen im von der Binnenschifffahrt befahrenen Donau- und Maingebiet? b) Welche Bereiche sind die durch die Binnenschifffahrt ausgelösten Stickoxid-„Hotspots“? c) Gibt es an diesen Stellen entsprechende Messungen (bitte unter Angabe der jeweiligen Ergebnisse)? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 02.09.2018 1. a) Wie viele Schifffahrten der Binnenschifffahrt, aufgeteilt nach Güter- und Personenverkehr, verkehrten seit 2015 auf bayerischen Flüssen (bitte aufschlüsseln nach Main- und Donaugebiet und den jeweiligen Häfen)? Die erfragten Informationen liegen der Staatsregierung nur teilweise vor. Auf der Donau wird von der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) nur der grenzüberschreitende Verkehr an der Schleusengruppe Jochenstein erfasst. Außerdem konnten hierzu für 2017 noch keine Zahlen übermittelt werden. Anlegezahlen der bayerischen Häfen sind der Staatsregierung nur für die Hafenstandorte der bayernhafen GmbH & Co. KG bekannt. Anzahl Schifffahrten/Anlegezahlen im Güterverkehr Gebiet 2015 2016 2017 bayerischer Main 6.582 6.050 6.265 bayerische Donau 6.126 5.552 keine Angaben verfügbar bayernhafen Aschaffenburg 731 735 677 bayernhafen Bamberg 356 360 296 bayernhafen Nürnberg 337 312 317 bayernhafen Roth 72 61 85 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23664 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23664 Gebiet 2015 2016 2017 bayernhafen Regensburg 2.533 1.781 2.030 bayernhafen Passau 646 497 550 Anzahl Schifffahrten/Anlegezahlen im Personenverkehr Gebiet 2015 2016 2017 bayerischer Main 1.088 998 1.041 bayerische Donau 4.518 4.142 keine Angaben verfügbar bayernhafen Aschaffenburg 0 0 0 bayernhafen Bamberg 874 854 804 bayernhafen Nürnberg 91 10 0 bayernhafen Roth 120 162 92 bayernhafen Regensburg 913 1.165 1.130 bayernhafen Passau 61 155 150 b) Wie viele Kilometer wurden zurückgelegt? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erhebungen vor. c) Wie viele Personen und Güter (in Tonnen) wurden transportiert? Zur Anzahl der beförderten Personen liegen der Staatsregierung keine Erfassungen vor. Die transportierten Gütermengen in Tonnen ergeben sich, soweit bekannt, aus der folgenden Übersicht: Gebiet 2015 2016 2017 bayerischer Main 7.345.958 7.183.813 7.561.086 bayerische Donau 3.982.514 3.725.784 keine Angaben verfügbar 2. a) Wie viele und welche Binnenschiffe verkehrten seit 2015 auf bayerischen Flüssen (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Schiffsgattung, Typ und Kapazität)? Die allgemein für die Schifffahrt freigegebenen Gewässer auf bayerischem Staatsgebiet sind Bundeswasserstraßen. Die Anfrage wird daher dahin ausgelegt, dass sie sich auf die in Bayern gelegenen Teile des Bundeswasserstraßennetzes bezieht. Die erfragten Informationen stehen nur teilweise zur Verfügung . Sie ergeben sich, soweit bekannt, aus den nachfolgenden Übersichten. Bayerischer Main Schiffsgattung 2015 2016 2017 Gütermotorschiff 5.286 4.971 5.151 Tankmotorschiff 504 487 507 Güterschubleichter 765 571 580 Tankschubleichter 27 21 27 Fahrgast-Tagesausflugsschiffe 116 36 keine Angaben verfügbar Fahrgast-Kabinenschiffe 972 962 keine Angaben verfügbar Zusammen: 7.670 7.048 6.225 Tragfähigkeitsklassen 2015 2016 2017 1–400 6 10 4 401–650 288 73 69 651–900 105 81 65 901–1.000 97 101 87 1.001–1. 500 1.437 1.303 1.360 1.501–2.000 1.983 1.665 1.670 2.001–2.500 1.157 1.179 1.218 2.501–3.000 838 906 962 über 3.000 671 732 830 Main-Donau-Kanal Schiffsgattung 2015 2016 2017 Gütermotorschiff 3.753 3.538 3.682 Tankmotorschiff 19 35 18 Güterschubleichter 567 474 533 Tankschubleichter 4 0 2 Zusammen: 4.343 4.047 4.235 Drucksache 17/23664 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Tragfähigkeitsklassen 2015 2016 2017 1–400 3 1 2 401–650 126 67 65 651–900 87 59 44 901–1.000 88 75 69 1.001–1.500 1.056 955 1.002 1.501–2.000 1.239 1.124 1.215 2.001–2.500 775 726 760 2.501–3.000 582 640 656 über 3.000 387 400 422 Bayerische Donau* Schiffsgattung 2015 2016 Gütermotorschiff 3.113 2.876 Tankmotorschiff 108 87 Güter-Küstenmotorschiff 1 0 Güter-Schubmotorschiff 646 534 Tank-Schubmotorschiff 47 28 Güter-Schleppkahn 5 16 Tank-Schleppkahn 1 1 Güterschubleichter 1.341 1.287 Tankschubleichter 119 39 Lashleichter 10 32 Schubboot 465 432 Schlepper 1 1 Fahrgastschiff 855 817 Fahrgast-Kabinenschiff 3.663 3.325 Sonstiges Fahrzeug 269 219 Zusammen: 10.644 9.694 * Es handelt sich um Auswertungen des grenzüberschreitenden Verkehrs an der Schleusengruppe Jochenstein. Eine Aufschlüsselung nach Tragfähigkeit der einzelnen Schiffe ist nicht möglich. Zahlen für 2017 stehen nicht zur Verfügung . b) Wie viele Leerfahrten gab es (bitte nach Personenund Güterverkehr aufschlüsseln)? Gebiet 2015 2016 2017 Bayerischer Main 1.717 2.495 keine Angaben verfügbar Bayerische Donau (Jochenstein) 2.200 2.255 keine Angaben verfügbar 3. a) Wie hoch ist der Treibstoffverbrauch gesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schiffsgattungen und Typen? b) Wie viele Schadstoffe und welche verschiedenen Formen an Schadstoffen wurden emittiert? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. 4. a) Welche Vorschriften müssen bzgl. der jeweiligen Emissionen eingehalten werden? Die Verordnung (EU) 2016/1628 legt für neue Motoren von Binnenschiffen mit einer Nutzleistung von mindestens 19 kW (Kilowatt) Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel fest. Die Bestimmungen zu den einzelnen Schadstoffen ergeben sich aus Anhang II dieser Verordnung. Sie ist seit dem 01.01.2018 für die EU-Typgenehmigung neuer Motoren verbindlich. Bis zum 01.01.2019 dürfen noch Motoren in Verkehr gebracht werden , die nach – der Vorgängerrichtlinie 97/68/EG oder – den von der Zentralen Kommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) als ZKR Stufe II im Rahmen der Revidierten Rheinschifffahrtsakte angenommenen Anforderungen genehmigt wurden. Für den Leistungsbereich über 300 kW läuft die Frist bis 01.01.2020. b) Inwieweit wird deren Einhaltung kontrolliert? Die Motoren dürfen gem. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1628 nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Einhaltung dieser Anforderungen im EU-Typgenehmigungsverfahren nachgewiesen wurde. 5. a) Wie werden die Schadstoffe des jeweiligen Schiffs gemessen? Die Einhaltung der Emissionsvorschriften wird grundsätzlich durch die Typgenehmigung des verwendeten Motors nachgewiesen . Zusätzlich sieht Anhang II der Binnenschiffuntersuchungsordnung (BinSchUO) für die technische Zulassung von Binnenschiffen auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 weitere Prüfungen vor. Insbesondere wird nach dem Einbau des Motors an Bord vor seiner Inbetriebnahme eine Einbauprüfung durchgeführt. Die zuständige Behörde überprüft dabei, ob der eingebaute Motor nach Motortyp, identifizierbaren Komponenten und einstellbaren Parametern mit den Angaben im Typgenehmigungsbogen und der Anleitung des Herstellers übereinstimmt . In der vom Motorenhersteller zu erstellenden Anlei- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23664 tung sind die abgasrelevanten Komponenten, Einstellungen und Parameter spezifiziert, unter deren Verwendung bzw. Einhaltung von der Erfüllung der Abgasvorschriften ausgegangen werden kann. b) Finden Messungen im Realbetrieb statt? Messungen im Realbetrieb werden hierbei in der Regel nicht vorgenommen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Behörde zu dem Ergebnis kommt, dass der Motor nicht mit dem genehmigten Motortyp übereinstimmt. Dann kann sie gem. § 8.11 Nr. 1 Anlage II BinSchUO eine Messung der tatsächlichen Emissionen anordnen. c) Wer führt diese Messungen durch und was waren die Ergebnisse? Die für die technische Untersuchung von Fahrzeugen zum Verkehr auf Wasserstraßen zuständige Behörde ist gem. § 3 Abs. 1 BinSchUO die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt mit den bei ihr gebildeten Untersuchungskommissionen (Bundesbehörde). Auswertungen zu den Untersuchungsergebnissen liegen der Staatsregierung nicht vor. 6. a) Wie hoch ist die Feinstaubbelastung durch Binnenschifffahrt in den bayerischen Häfen und an den Schleusen im von der Binnenschifffahrt befahrenen Donau- und Maingebiet? b) Welche Bereiche sind die durch die Binnenschifffahrt ausgelösten Feinstaub-„Hotspots“? c) Gibt es an diesen Stellen entsprechende Messungen (bitte unter Angabe der jeweiligen Ergebnisse )? 7. a) Wie hoch ist die Stickoxidbelastung durch Binnenschifffahrt in den bayerischen Häfen und an den Schleusen im von der Binnenschifffahrt befahrenen Donau- und Maingebiet? b) Welche Bereiche sind die durch die Binnenschifffahrt ausgelösten Stickoxid-„Hotspots“? c) Gibt es an diesen Stellen entsprechende Messungen (bitte unter Angabe der jeweiligen Ergebnisse )? Die Immissionsbelastung durch Emissionen von Feinstaub und Stickstoffoxiden aus dem Schiffsverkehr wurde bei der Konzeptionierung des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als untergeordnet eingestuft, sodass keine Messstationen direkt in Häfen bzw. an Schleusen betrieben werden. Gründe für diese Einstufung sind neben dem in Bayern im Vergleich zu anderen Ländern (z. B. Hamburg oder Nordrhein-Westfalen) eher untergeordneten Verkehrsaufkommen von Schiffen vor allem die im Bereich von Häfen und Schleusen in Bayern in aller Regel sehr günstigen kleinräumigen Ausbreitungsbedingungen (im Gegensatz zu verkehrlich hoch belasteten Straßenabschnitten mit lufthygienisch ungünstiger Randbebauung, wie z. B. „Straßenschluchten “), sodass Emissionen von Feinstaub und Stickstoffoxiden aus der Schifffahrt in der Umgebungsluft nicht akkumuliert, sondern zügig ausgedünnt und weiträumig verfrachtet werden können. Repräsentative Messungen der Feinstaub- bzw. Stickstoffdioxidkonzentration an bayerischen Häfen bzw. Schleusen liegen der Staatsregierung daher nicht vor.