Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 31.07.2018 Anrechnungsstunden für Schulleiter und Verwaltungs angestellte Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie vielen Schulleitern bzw. Schulleiterinnen von Grund- und Mittelschulen in Bayern wurden in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Schülerrückgängen und einer daraus folgenden Veränderung Schulleiter-Anrechnungsstunden gekürzt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Schulstandorten, Bezirken und Höhe der Kürzung der Anrechnungsstunden)? 2. An welchen Schulen kam es in diesem Zuge in den letzten fünf Jahren auch zu einer Veränderung der Verwaltungsangestellten -Stunden und zu einer Kürzung oder einem Wegfall von Stellen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Schulstandorten, Bezirken und Höhe der Kürzung der Anrechnungsstunden)? 3. Wie viele Stunden wurden dadurch bei Schulleitungen und Verwaltungsangestellten bayernweit in den letzten fünf Jahren eingespart (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 4. Wurden diese Stunden anderweitig im Grund- und Mittelschulbereich belassen, gegebenenfalls in welchen Bereichen und Schulen/Regionen? 5. An wie vielen Grund- und Mittelschulen kam es durch Schülerzuwachs in den vergangenen fünf Jahren bei einer Veränderung der Bemessungsgrundlage für Anrechnungsstunden für Schulleiter und Verwaltungsangestellte zu einer Aufstockung (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Schulstandorten, Bezirken und Höhe der Steigerung der Anrechnungsstunden)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 03.09.2018 1. Wie vielen Schulleitern bzw. Schulleiterinnen von Grund und Mittelschulen in Bayern wurden in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Schüler rückgängen und einer daraus folgenden Verän derung SchulleiterAnrechnungsstunden gekürzt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Schulstandorten, Bezirken und Höhe der Kürzung der Anrechnungs stunden)? Die Leitungszeit der Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen bemisst sich nach der Gesamtschülerzahl der zu leitenden Schule(n). Demnach werden ab dem Schuljahr 2018/2019 für die Schulleitung (Rektor und Konrektor) in Abweichung von der Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom 10.05.1994, zuletzt geändert am 17.02.2012, KWMBl. S. 129, Anrechnungsstunden nach folgendem Schlüssel gewährt: Tabelle 1: Anrechnungsstunden für die Schulleitung (Rektor und Konrektor) an Grund und Mittelschulen Anzahl Schüler Leitungszeit (Anrechnungsstunden) bis 60 Schüler 4 Unterrichtsstunden 61 bis 90 Schüler 6 Unterrichtsstunden 91 bis 120 Schüler 7 Unterrichtsstunden 121 bis 150 Schüler 8 Unterrichtsstunden 151 bis 180 Schüler 9 Unterrichtsstunden 181 bis 210 Schüler 11 Unterrichtsstunden 211 bis 240 Schüler 12 Unterrichtsstunden 241 bis 270 Schüler 13 Unterrichtsstunden 271 bis 300 Schüler 14 Unterrichtsstunden 301 bis 330 Schüler 16 Unterrichtsstunden 331 bis 360 Schüler 17 Unterrichtsstunden 361 bis 390 Schüler 18 Unterrichtsstunden 391 bis 420 Schüler 19 Unterrichtsstunden Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23671 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23671 Anzahl Schüler Leitungszeit (Anrechnungsstunden) 421 bis 480 Schüler 20 Unterrichtsstunden über 481 Schüler 1 zusätzliche Stunde für bis zu jeweils 60 Schüler mehr Diese Regelung zur Gewährung von Leitungszeit für Schulleitungen ist nach oben nicht gedeckelt, sodass steigende Schülerzahlen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus werden für die folgenden „Sondertatbestände “ zusätzliche Anrechnungsstunden vergeben: Tabelle 2: Zusätzliche Anrechnungsstunden für Schul leiterinnen und Schulleiter an Grund und Mittelschulen Sondertatbestand Anzahl zusätzliche Anrechnungsstunden Grundschullehrer/Grundschullehrerinnen als Leiter von Grundschulen bzw. Grund- und Mittelschulen mit mehr als 180 Schülern von der Vollendung des 55. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 1 Stunde Doppelführung zweier/mehrerer Grundund /oder Mittelschulen 1 Stunde Leiter einer eigenständigen Mittelschule, die sich in keinem Schulverbund befindet 1 Stunde Verbundkoordinator von 2 Mittelschulen 2 Stunden Verbundkoordinator von mehr als 2 Mittelschulen 2 Stunden In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Gesamtsumme der Anrechnungsstunden für die Schulleitung in den letzten Schuljahren dargestellt. Die erbetene schulscharfe Auswertung wäre nur durch gesonderte Erhebungen an den Schulen möglich. Hierauf wurde verzichtet, um diesen einen sonst dadurch entstehenden, erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu ersparen. Tabelle 3: Schülerzahlen an Grund und Mittel/Haupt schulen und Anrechnungsstunden für Schulleitung an Grund und Mittel/Hauptschulen seit dem Schuljahr 2013/2014 Schuljahr Schüler an Grund und Mittel/Hauptschulen Anrechnungsstunden für Schulleitung an Grund und Mittel/Hauptschulen 2013/2014 621.994 31.841 2014/2015 622.927 31.736 Schuljahr Schüler an Grund und Mittel/Hauptschulen Anrechnungsstunden für Schulleitung an Grund und Mittel/Hauptschulen 2015/2016 626.482 31.753 2016/2017 635.164 32.122 2017/2018 634.353 32.634 2. An welchen Schulen kam es in diesem Zuge in den letzten fünf Jahren auch zu einer Verände rung der VerwaltungsangestelltenStunden und zu einer Kürzung oder einem Wegfall von Stellen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Schulstandorten, Bezirken und Höhe der Kürzung der Anrechnungs stunden)? Der Umfang der Zuweisung von Verwaltungsangestellten an Grundschulen und Mittelschulen bemisst sich nach den jeweils geltenden Zuteilungsrichtlinien, die auf der Basis der Klassenzahl derzeit (seit April 2018) folgenden Schlüssel vorsehen: Tabelle 4: Versorgung mit Verwaltungsangestellten an Grund und Mittelschulen seit 01.04.2018 Klassen Versorgung von bis 1 3 Kooperation 8 Wochenstunden 4 Kooperation (je 8 Wochenstunden) oder nur bei Anbindung oder nur in Ausnahmefällen auch allein (1/4) 5 6 1/4 7 9 1/3 10 12 2/5 13 18 1/2 19 24 2/3 25 30 3/4 31 33 1 34 und mehr 1 1/4 Praxisklassen und die Abschlussklassen der 9. Jahrgangsstufe bzw. der 10. Jahrgangsstufe sowie Deutschklassen (bisher: Übergangsklassen) werden dabei doppelt gezählt. Für Grundschulen und Mittelschulen mit gebundenen Ganztagszügen gibt es im ersten Jahr zusätzlich 3 Stunden. Ab dem zweiten Jahr wird dies, der Zahl der Jahrgangsstufen entsprechend, aufgestockt auf dann 5 Stunden (Mittelschulen – MS) bzw. 4 Stunden (Grundschulen – GS). Drucksache 17/23671 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Weitere Zuschläge gibt es unter folgenden Voraussetzungen : – für Schulen der Verbundkoordinatoren (MS): +1 Stunde – für Standorte von offenen Ganztagsangeboten: +1 Stunde – für GS/MS mit dem Schulprofil Inklusion: +1 Stunde – für GS/MS je nach dem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund : +1 bis +4 Stunden. Die erbetene schulscharfe Auswertung wäre nur durch gesonderte Erhebungen an den Schulen möglich. Hierauf wurde auch in Anbetracht der Zahl der Grundschulen und Mittelschulen verzichtet, um diesen einen sonst dadurch entstehenden, erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu ersparen. In der nachfolgenden Tabelle ist aber die Entwicklung der Gesamtkapazität nach den Personalstandsmeldungen der Regierungen jeweils zum 1. Oktober in den letzten fünf Schuljahren dargestellt. Außer durch die im Rahmen des Doppelhaushalts 2013/2014 bereitgestellten zusätzlichen Kapazitäten für Verwaltungsangestellte an Schulen zeichnen sich nur geringfügige Veränderungen in der Gesamtkapazität ab, weil sich einzelne Effekte gegenseitig aufheben können (z. B. Aufstockung wegen Ausbau des gebundenen Ganztagsangebots einerseits und ggf. Stundenkürzung wegen Verringerung der Klassenzahl andererseits). Tabelle 5: Entwicklung der Gesamtkapazität der Ver waltungsangestellten an Grund und Mittelschulen des jeweiligen Schuljahres (Personalstandsmeldung der Regierung zum jeweils 1. Oktober des entsprechenden Schuljahres) Schuljahr Gesamtkapazität 2012/2013 1.126 2013/2014 1.204 2014/2015 1.218 2015/2016 1.222 2016/2017 1.220 3. Wie viele Stunden wurden dadurch bei Schullei tungen und Verwaltungsangestellten bayernweit in den letzten fünf Jahren eingespart (bitte aufge schlüsselt nach Jahren)? Der Umfang der Veränderungen kann den Tabellen in der Antwort zu Frage 1 bzw. 2 entnommen werden. 4. Wurden diese Stunden anderweitig im Grund und Mittelschulbereich belassen, gegebenenfalls in welchen Bereichen und Schulen/Regionen? Da es in den letzten Schuljahren in den Bereichen Bereitstellung zusätzlicher Leitungszeit für Schulleitungen sowie zusätzlicher Stellen für Verwaltungsangestellte kontinuierliche Steigerungen gab, wurden die zusätzlichen Stunden vollständig für den jeweils genannten Zweck im Bereich der Grund- und Mittelschulen ausgebracht. Die erbetene schulscharfe Auswertung wäre nur durch gesonderte Erhebungen an den Schulen möglich. Hierauf wurde verzichtet, um diesen einen sonst dadurch entstehenden , erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu ersparen. 5. An wie vielen Grund und Mittelschulen kam es durch Schülerzuwachs in den vergangenen fünf Jahren bei einer Veränderung der Bemessungs grundlage für Anrechnungsstunden für Schulleiter und Verwaltungsangestellte zu einer Aufstockung (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Schulstand orten, Bezirken und Höhe der Steigerung der An rechnungsstunden)? Die mit dieser Frage erbetene schulscharfe Auswertung wäre nur durch gesonderte Erhebungen an den Schulen möglich. Hierauf wurde verzichtet, um diesen einen sonst dadurch entstehenden, erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu ersparen.