Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 31.07.2018 Klassenwiederholung an Bayerns Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Schülerinnen und Schüler mussten in den Schuljahren seit 2012 in den verschiedenen bayerischen Schularten eine Klasse wegen Nichterreichens des Klassenziels wiederholen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? b) Wie viele zusätzliche Lehrerstellen mussten deswegen in den jeweiligen Schuljahren vorgehalten werden (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Jahren seit 2013 freiwillig eine Klasse wiederholt? 3. Welche Kosten entstanden dem Freistaat Bayern zusätzlich durch die zusätzlichen „Sitzenbleiber“ in dem jeweiligen Schuljahr? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30.08.2018 Zu 1 a und 1 b: Die beiliegenden Tabellen 1 bis 5 zu Frage 1 weisen für die Grund-, Mittel-/Haupt-, Real- und Wirtschaftsschulen sowie Gymnasien die Zahl der pflichtgemäßen Wiederholer nach Schuljahren und nach Regierungsbezirken aus. Zusätzliche Lehrerstellen, die durch pflichtgemäß wiederholende Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu einem fiktiven Modell ohne Pflichtwiederholung entstehen, können nicht beziffert werden. Allein die Entwicklung des Anteils der freiwilligen Wiederholer wäre im Falle der Aufhebung von Vorrückungsbeschränkungen nicht abschätzbar, wohl aber deutlich zunehmend. Ebenso lässt sich der Mehrbedarf an Klassen durch Klassenwiederholer angesichts zu berücksichtigender Auffülleffekte nicht quantifizieren. Im Rahmen der Budgetierung wird die Einrichtung von Klassen unter Abwägung aller pädagogischen Gesichtspunkte und der räumlichen Möglichkeiten eigenverantwortlich von der Schulleitung übernommen. Zu 2.: In der beiliegenden Tabelle zu Frage 2 ist die zeitliche Entwicklung der Zahl der freiwilligen Wiederholer bzw. der entsprechende Anteil der freiwilligen Wiederholer von allen Schülerinnen und Schülern seit dem Schuljahr 2012/2013 aufgegliedert nach Schularten ausgewiesen. Zu 3.: Da die Kosten maßgeblich vom zusätzlichen Lehrerbedarf abhängen, kann aus den in der Antwort zu Frage 1 a und 1 b genannten Gründen eine Angabe etwaiger zusätzlicher Kos ten nicht erfolgen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23674 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23674 Anlage Drucksache 17/23674 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23674 Anlage