Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 17.07.2018 Fahrtkosten von Studienreferendarinnen und Studien referendaren Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern durch individuelle Fahrtkostenabrechnungen von Studienre ferendarinnen und Studienreferendaren sowie Semi narlehrerinnen und Seminarlehrern (bitte aufgeschlüs selt nach Regierungsbezirken)? 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern durch die bei der Abrechnung der Fahrtkosten entstandenen Verwaltungstätigkeiten (bitte aufgeschlüsselt nach Re gierungsbezirken)? 3. Welche Kosten würden bei einer Kompensation der Fahrtkosten im Sinne einer fortlaufenden, gleichmä ßigen Fahrtkostenpauschale bei gleichbleibender Be rechnungsgrundlage anfallen? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 03.09.2018 Vorbemerkung: Die Anfrage bezieht sich auf Fahrtkostenerstattungen bei Studienreferendarinnen und Studienreferendaren sowie Se minarlehrerinnen und Seminarlehrern. Die Abrechnung der Reisekostenvergütung (z. B. Fahrtkosten) erfolgt beim Frei staat Bayern auch für diesen Personenkreis ausschließlich durch das Landesamt für Finanzen. 1. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern durch individuelle Fahrtkostenabrechnungen von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren sowie Seminarlehrerinnen und Seminarlehrern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Die Ausgaben für die Reisekostenvergütung für die Lehramts anwärterinnen und Lehramtsanwärter, Fachlehreranwärte rinnen und Fachlehreranwärter, Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter und Studienreferendarinnen und Studienreferendare sind in nachfolgender Tabelle bezo gen auf das Jahr 2017 dargestellt (Kap. 05 12, Kap. 05 13, Kap. 05 15, Kap. 05 18, Kap. 05 19 jeweils Tit. 525 02). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23677 Bayerischer Landtag Tabelle zu Frage 1 Reisekostenvergütungen für Studienreferendare, Lehramtsanwärter, Fachlehreranwärter und Förderlehreranwärter im Jahr 2017 in Euro Schulart Regierungsbezirk Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Insgesamt Grundschule/ Mittelschule 732.955,01 383.484,33 320.608,86 192.143,94 412.227,00 206.832,47 389.501,08 2.637.752,69 Förderschule 119.915,56 115.752,72 88.401,99 49.887,39 74.668,76 85.057,17 107.717,84 641.401,43 Realschule 138.284,61 50.676,41 64.755,76 71.834,66 52.988,86 59.865,01 71.578,53 509.983,84 Gymnasien 248.794,18 140.171,02 113.968,35 87.375,42 203.273,44 214.829,30 70.561,53 1.078.973,24 Berufliche Schulen 133.717,07 74.891,50 59.635,77 45.591,11 135.823,27 45.165,82 72.970,30 567.794,84 Insgesamt 1.373.666,43 764.975,98 647.370,73 446.832,52 878.981,33 611.749,77 712.329,28 5.435.906,04 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23677 Die Reisekosten für die Seminarlehrerinnen und Seminar lehrer werden von den zuständigen Abrechnungsstellen des Landesamts für Finanzen in der Regel nicht gesondert erfasst und könnten nur mit einem unvertretbar hohen Ver waltungsaufwand seitens des Landesamts für Finanzen er hoben werden. Von einer entsprechenden Erhebung wurde daher abgesehen. 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern durch die bei der Abrechnung der Fahrtkosten entstandenen Verwaltungstätigkeiten (bitte aufge schlüsselt nach Regierungsbezirken)? 3. Welche Kosten würden bei einer Kompensa tion der Fahrtkosten im Sinne einer fortlaufenden, gleichmäßigen Fahrtkostenpauschale bei gleich bleibender Berechnungsgrundlage anfallen? In der Vorbemerkung wurde bereits dargestellt, dass die Abrechnungen für die Reisekosten für die Lehramtsanwär terinnen und Lehramtsanwärter, Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter, Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter und Studienreferendarinnen und Stu dienreferendare durch das Landesamt für Finanzen erfol gen. Dabei sind je nach Personalverwaltungszuständigkeit für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst dort unterschied liche Abrechnungsstellen sowie unterschiedliche Beschäf tigte zuständig. Eine Erfassung der konkret für den hier angesprochenen Leistungsbereich anfallenden Gesamtauf wendungen (Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkos ten) erfolgt nicht. Eine Vergleichsberechnung unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Fahrtkostenpauschale ist somit nicht durch führbar.