Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 19.07.2018 Brücken und Unterführungen im Ostallgäu, Unterallgäu und in Kaufbeuren Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Brücken und Unterführungen in den Landkreisen Ostallgäu und Unterallgäu sowie in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren sind als marode und dringend sanierungsbedürftig eingestuft (bitte mit Standortangabe)? 2. a) Wie hoch sind die Sanierungskosten für die jeweiligen Brücken und Unterführungen? b) Welchen finanziellen Anteil müssen die betroffenen Kommunen oder der Landkreis jeweils zu den Gesamtkosten beisteuern? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 02.09.2018 1. Welche Brücken und Unterführungen in den Landkreisen Ostallgäu und Unterallgäu sowie in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren sind als marode und dringend sanierungsbedürftig eingestuft (bitte mit Standortangabe)? 2. a) Wie hoch sind die Sanierungskosten für die jeweiligen Brücken und Unterführungen? Hinsichtlich der für die Notwendigkeit einer Instandsetzungsmaßnahme orientiert sich die Bayerische Straßenbauverwaltung im Rahmen ihrer koordinierten Erhaltungsplanung am Ergebnis der regelmäßigen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076. Ab einer Zustandsnote (ZN) von 3,0 besteht ein umgehender Instandsetzungs- oder Erneuerungsbedarf an einer Brücke. Im Landkreis Ostallgäu und Unterallgäu lagen zum Erhebungszeitpunkt am 07.08.2018 die nachfolgenden 13 Brücken im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen in diesem Bereich. Im Zuge von Bundesautobahnen lag in den Landkreisen Ostallgäu und Unterallgäu keine Brücke in diesem Bereich, ebenso wenig wie Brücken in staatlicher Zuständigkeit in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren. Von Brücken in der Baulast der Landkreise und Gemeinden besitzt die Staatliche Bauverwaltung keine Daten. In den folgenden Tabellen sind die o. g. 13 Brücken in der Zuständigkeit des Staatlichen Bauamts Kempten mit Örtlichkeit, Baujahr, Zustandsnote (ZN), Baulastträger und geschätzten Instandsetzungs- bzw. Erneuerungskosten aufgelistet : Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23679 Bayerischer Landtag Tabellen zu den Fragen 1 und 2 a Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23679 Als Hauptgrund für die Instandsetzungsbedürftigkeit der Bauwerke ist in erster Linie der altersbedingte Verschleiß durch die zunehmende Verkehrsbelastung und die natürlichen Witterungsbedingungen zu nennen. Das Staatliche Bauamt Kempten beabsichtigt, im Rahmen einer Koordinierten Erhaltungsplanung die genannten Bauwerke innerhalb der nächsten sechs Jahre instand zu setzen. Konkret sind für das Jahr 2019 die Instandsetzung der beiden Brücken im Zuge der B 16 über die B 12 und über den Feld- und Waldweg bei Marktoberdorf sowie die Geh- und Radwegbrücke über die St 2013 bei Ottobeuren geplant. Einige Bauwerke stehen im Zusammenhang mit Um- und Ausbau-Projekten und sind darauf abzustimmen. Andere sind im Vorfeld konkreter Erhaltungsmaßnahmen nachzurechnen und dahin gehend zu überprüfen, ob ein über den Erhaltungsbedarf hinausgehender Ertüchtigungsbedarf besteht. Bis zur konkreten Durchführung der jeweiligen Instandsetzungsmaßnahme werden keinerlei Abstriche am notwendigen Sicherheitsniveau für die Nutzung des Bauwerkes toleriert. Die regelmäßige Bauwerksüberwachung für die Straßenbrücken nach der DIN 1076 bietet zusammen mit der laufenden Beobachtung durch die Streckenwarte der Straßenbauverwaltung die Gewähr für die Sicherheit im Bauwerksbereich. Sobald hierbei Defizite festgestellt werden , folgen unverzüglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen . b) Welchen finanziellen Anteil müssen die betroffenen Kommunen oder der Landkreis jeweils zu den Gesamtkosten beisteuern? Lediglich bei den Instandsetzungsmaßnahmen der Gehwegbrücke über die St 2518 bei Mindelheim und der Gehund Radwegbrücke über die St 2013 bei Ottobeuren wird ein Anteil des Marktes Mindelheim von ca. 10.000 Euro bzw. der Gemeinde Ottobeuren von ca. 8.000 Euro zu leisten sein. Bei allen anderen dieser vorgesehenen Instandsetzungs - oder Erneuerungsmaßnahmen trägt der Bund oder der Freistaat die Kosten vollständig.