Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 01.08.2018 Aushilfslehrkräfte an bayerischen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele befristet angestellte Aushilfslehrkräfte sind in den Schuljahren 2014/2015 bis einschließlich 2017/2018 an bayerischen Schulen eingesetzt worden (bitte aufschlüsseln nach Schulart und Regierungsbe zirken)? 2. Wie viele der nach Frage 1 befristet angestellten Aus hilfslehrkräfte ohne Lehrbefähigung (aufgeschlüsselt nach Schulart, Unterrichtsfächern, Anzahl der Wo chenstunden, Dauer des Einsatzes) sind a) Aushilfslehrkräfte, die im Zeitraum der befristeten Be schäftigung ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen ei nes Lehramtsstudiums aufweisen? b) Aushilfslehrkräfte, die im Zeitraum der befristeten Be schäftigung in einem Lehramtsstudium eingeschrie ben waren? c) Aushilfslehrkräfte, die im Zeitraum der befristeten Be schäftigung kein Lehramtsstudium aufweisen konnten und aus anderen Berufsgruppen stammten (bitte zu dem aufschlüsseln nach erlerntem Beruf bzw. Qualifi kation)? 3. Welche finanziellen Mittel stehen den Bezirksregie rungen für den Abschluss von befristeten Arbeitsver trägen für Aushilfslehrkräfte im Bereich der staatlichen Schulen zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Re gierungsbezirken)? 4. Wie viele Planstellen wurden zu Schuljahresbeginn 2017/2018 nicht angetreten und wie viele davon wur den mit befristet angestellten Lehrkräften besetzt (bitte aufschlüsseln nach Schulart und Regierungsbezir ken)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31.08.2018 Vorbemerkung: Die für die Beantwortung erforderliche Auswertung erfolgt aus VIVA (Vollintegriertes Verfahren komplexer Anwen dungen), dem Bezügesystem des Freistaates Bayern. Aus diesem Grund kann nur eine Antwort für das staatliche Per sonal gegeben werden; es kann keine Aussage getroffen werden, wie viele Lehrkräfte z. B. im kommunalen Bereich etc. befristet angestellt wurden. Außerdem erfolgen Abfra gen an VIVA stichtagsbezogen, sodass für jedes der Schul jahre 2014/2015 bis 2017/2018 eine Abfrage zum Stichtag 1. Oktober des jeweiligen Schuljahres gemacht wurde. Per sonen, die in dem jeweiligen Schuljahr einen befristeten Ver trag hatten, aber eben nicht zum 1. Oktober, werden des halb nicht mitgezählt. Berücksichtigt sind in den nachfolgenden Tabellen befris tet Beschäftigte, die zum Stichtag als Lehrkräfte bzw. Fach lehrer tätig waren, unabhängig davon, ob im Hinblick auf die Ausbildung und die persönlichen Voraussetzungen eine Ver beamtung oder unbefristete Beschäftigung überhaupt in Be tracht kam. Ebenso enthalten die Auswertungen Personen, die nach Ruhestandseintritt einen befristeten Vertrag haben, also schon aufgrund ihres Status nicht mehr unbefristet be schäftigt werden können, bzw. Personen, die einen Super vertrag innehaben oder sich in der Erprobung befinden und die von daher zu einem späteren Zeitpunkt per Definition in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. 1. Wie viele befristet angestellte Aushilfslehrkräfte sind in den Schuljahren 2014/2015 bis einschließ lich 2017/2018 an bayerischen Schulen eingesetzt worden (bitte aufschlüsseln nach Schulart und Re gierungsbezirken)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23682 Bayerischer Landtag Tabellen zu Frage 1 Schularten 01.10.2014 01.10.2015 01.10.2016 01.10.2017 Grund und Mittelschule 1.036 720 1.4801 1.8681 Realschule 1.211 1.394 1.334 1.303 Gymnasium 1.836 1.672 1.665 1.561 FOS/BOS 468 408 402 390 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23682 Schularten 01.10.2014 01.10.2015 01.10.2016 01.10.2017 berufliche Schulen 1.207 1.237 1.523 1.507 Förderschule 366 337 559 617 Gesamtergebnis 6.124 5.768 6.963 7.246 1 Der Anstieg der Zahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte an Grund und Mittelschulen zum 01.10.2016 und zum 01.10.2017 beruht vor allem darauf, dass Teilneh merinnen und Teilnehmer an der Zweitqualifikation zunächst befristet beschäftigt sind. Diese werden nach Abschluss der Maßnahme verbeamtet. Regierungsbezirke 01.10.2014 01.10.2015 01.10.2016 01.10.2017 Oberbayern 1.911 1.720 21.17 2.321 Niederbayern 567 524 667 682 Oberpfalz 609 621 702 680 Oberfranken 536 529 678 704 Mittelfranken 805 753 900 976 Unterfranken 737 697 770 788 Schwaben 959 924 1.129 1.095 Gesamtergebnis 6.124 5.768 6.963 7.246 2. Wie viele der nach Frage 1 befristet angestellten Aushilfslehrkräfte ohne Lehrbefähigung (aufge schlüsselt nach Schulart, Unterrichtsfächern, An zahl der Wochenstunden, Dauer des Einsatzes) sind a) Aushilfslehrkräfte, die im Zeitraum der befriste ten Beschäftigung ein abgeschlossenes 1. Staats examen eines Lehramtsstudiums aufweisen? b) Aushilfslehrkräfte, die im Zeitraum der befristeten Beschäftigung in einem Lehramtsstudium einge schrieben waren? c) Aushilfslehrkräfte, die im Zeitraum der befristeten Beschäftigung kein Lehramtsstudium aufweisen konnten und aus anderen Berufsgruppen stamm ten (bitte zudem aufschlüsseln nach erlerntem Be ruf bzw. Qualifikation)? Die Zahlen aus der Antwort zu Frage 1 beziehen sich auf alle befristet beschäftigten Lehrkräfte, nicht nur auf die, bei denen in VIVA keine Lehrbefähigung eingetragen ist. Die (Teil)Fragen von Frage 2 sind jedoch aus VIVA her aus nicht beantwortbar: Personen, die zum Zeitpunkt ihres Einsatzes als befristet beschäftigte Lehrkraft zwar eine abgeschlossene 1. Lehr amtsprüfung vorweisen können, jedoch noch kein Referen dariat abgeleistet haben, haben noch keine Lehramtsbefähi gung erworben; insofern ist in VIVA auch noch kein Lehramt und keine Lehramtsbefähigung eingepflegt. In den meisten Fällen wird bei den betroffenen Personen unter Lehramt „Sonstiges“ eingetragen; es ist also nicht erkennbar, dass die betroffene Person die 1. Lehramtsprüfung abgelegt hat. Genauso ist es bei Personen, die sich noch im Studium be finden. Dabei ist die Tatsache, dass die Lehrkraft zeitgleich studiert, nicht bezügerelevant und darf daher nicht gespei chert werden. Daten von Personen, die aus anderen Berufsgruppen stammen, werden genauso gepflegt, da sie ebenso kein Lehramt und keine Lehramtsbefähigung aufweisen können. Aus welcher anderen Berufsgruppe sie stammen, ist nicht bezügerelevant und wird aus diesem Grund ebenfalls nicht gespeichert. Die Fragen, die auf der Basis von VIVADaten nicht zu be antworten sind, wären nur durch Einsichtnahme der jewei ligen Personalakten an der jeweils zuständigen Regierung möglich. Davon wurde aufgrund der Anzahl der befristet an gestellten Lehrkräfte Abstand genommen. 3. Welche finanziellen Mittel stehen den Bezirksre gierungen für den Abschluss von befristeten Ar beitsverträgen für Aushilfslehrkräfte im Bereich der staatlichen Schulen zur Verfügung (bitte auf schlüsseln nach Regierungsbezirken)? Die Mittel für Aushilfslehrkräfte für die Jahre 2015 bis 2017 können der beiliegenden Tabelle entnommen werden, wo bei eine Aufgliederung nach Schularten und Regierungs bezirken erfolgt. Da die Haushaltsansätze aufgrund der im Haushalt vorgesehenen Verstärkungsmöglichkeiten ver gleichsweise geringe Aussagekraft besitzen, werden Ist Ausgaben ausgewiesen. Drucksache 17/23682 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Grund, Mittel und Förderschule Bei der Grund, Mittel und Förderschule und der Schule für Kranke werden die Mittel für Aushilfslehrkräfte direkt den Regierungen zu deren Verwaltung zugewiesen. Realschule und Gymnasium Keine direkte Mittelverteilung an die Regierungen erfolgt hingegen bei der Realschule und dem Gymnasium. Die Budgetstunden für Aushilfsverträge werden den Schulen zugewiesen. Auf Basis dieser Zuweisungen fertigen die Re gierungen die Arbeitsverträge und veranlassen die Entgelt zahlungen an die Aushilfslehrkräfte. Berufliche Schulen Die Mittel für die Beruflichen Schulen werden überwiegend den Regierungen zugewiesen. Für die an den Beruflichen Oberschulen (FOS/BOS) eingesetzten überhälftigen Aus hilfslehrkräfte werden die Mittel vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) verwaltet. Auch die vom StMUK verwalteten Mittel sind in den nach Regierungsbe zirken aufgeteilten Beträgen eingerechnet. 4. Wie viele Planstellen wurden zu Schuljahresbe ginn 2017/2018 nicht angetreten und wie viele da von wurden mit befristet angestellten Lehrkräften besetzt (bitte aufschlüsseln nach Schulart und Re gierungsbezirken) Zu Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2017/2018 hat die große Mehrzahl der Lehrkräfte aller Schularten, die für die Einstellung auf Planstellen vorgesehen waren, die Stelle an getreten. Für den Bereich der beruflichen Schulen, der Re alschulen und der Gymnasien waren das ausnahmslos alle Lehrkräfte. Lediglich vereinzelt haben Lehrkräfte mit Lehr amt an Grund/Mittelschulen bzw. mit Lehramt für Sonder pädagogik die angebotenen Planstellen nicht wahrgenom men, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist. Zur Abdeckung der Unterrichtsversorgung wurden diese Stellen i. d. R. ersatzweise mit Aushilfslehrkräften besetzt. Tabelle zu Frage 4 Regierungsbezirk Nichtantritte von Planstellen zum Schuljahr 2017/2018 insgesamt davon mit Lehramt an Grund/Mittelschulen für Sonderpädagogik Oberbayern 67 61 6 Niederbayern 5 3 2 Oberpfalz 5 3 2 Oberfranken 9 2 7 Mittelfranken 11 8 3 Unterfranken 16 12 4 Schwaben 12 11 1 Bayern 125 100 25 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23682 Anlage Mittel für Aushilfslehrkräfte 2015 bis 2017 nach Schularten und Regierungsbezirken Angegeben sind jeweils die Istausgaben in den Jahren 2015 bis 2017 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2015 53.460.514,34 17.926.311,34 5.135.649,20 3.937.335,85 4.218.145,41 7.883.625,16 6.865.718,68 7.493.728,70 2016 64.926.889,76 20.466.123,06 6.041.523,52 6.077.781,83 6.244.870,19 9.754.513,56 7.413.442,85 8.928.634,75 2017 95.569.306,89 32.331.992,42 9.976.754,55 8.925.715,99 9.390.723,07 14.629.857,54 9.749.917,08 10.564.346,24 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2015 16.950.103,99 5.609.473,92 1.943.114,64 1.040.608,36 1.088.578,05 2.160.155,90 1.699.261,57 3.408.911,55 2016 21.395.574,94 6.840.145,24 2.087.694,73 1.552.517,06 1.995.034,07 2.995.180,41 2.334.997,93 3.590.005,50 2017 32.652.372,18 10.767.614,42 3.020.233,19 2.699.791,90 2.635.011,70 4.860.128,12 3.079.058,03 5.590.534,82 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2015 84.055.462,86 28.746.060,35 6.981.808,56 7.974.550,53 7.241.343,40 10.511.623,03 10.856.966,22 11.743.110,77 2016 89.901.287,48 31.434.293,46 7.771.367,85 8.041.150,00 7.870.921,37 11.260.786,57 10.702.914,60 12.819.853,63 2017 87.474.143,49 30.640.859,37 7.892.731,22 7.188.024,63 7.888.229,05 11.142.244,85 10.593.271,57 12.128.782,80 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2015 59.085.051,29 23.130.104,39 3.227.529,62 4.267.744,16 6.963.582,69 8.291.090,89 5.322.315,79 7.882.683,75 2016 59.820.271,91 23.470.104,13 2.924.886,24 4.433.910,35 7.277.211,24 8.286.442,19 5.365.077,52 8.062.640,24 2017 62.266.445,24 25.073.874,25 3.191.778,99 4.230.355,59 7.468.283,27 8.461.973,82 5.711.633,87 8.128.545,45 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2015 60.716.217,09 19.425.756,57 6.807.761,13 6.508.496,10 5.530.004,52 5.793.102,02 6.623.999,66 10.027.097,09 2016 69.288.914,11 20.766.410,56 7.060.992,94 6.847.788,68 6.622.453,39 7.557.574,76 8.013.264,89 12.420.428,89 2017 79.811.595,22 25.080.810,23 7.863.256,64 7.196.108,57 7.803.282,69 8.915.707,22 8.834.484,09 14.117.945,78 Jahr Mittel für Aushilfslehrkräfte an Grundschulen und Mittelschulen insgesamt davon Jahr Mittel für Aushilfslehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke insgesamt davon Jahr Mittel für Aushilslehrkräfte an Realschulen insgesamt davon Jahr Mittel für Aushilfslehrkräfte an Gymnasien insgesamt davon Jahr Mittel für Aushilfslehrkräfte an Beruflichen Schulen (Kap. 0515 und 0517) insgesamt davon