Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.08.2018 Straußenhaltung in Bayern 1. a) Wie viele Straußenfarmen gibt es in Bayern (bitte unter Angabe von Regierungsbezirk und Landkreis)? b) Wie viele Tiere werden dort jeweils gehalten? c) Wie viele Stallplätze gibt es für Straußenvögel in landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern? 2. a) Welche gesetzlichen Regelwerke gelten für die Haltung von Straußenvögeln? b) Ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bei der Haltung von Straußenvögeln zu beachten? 3. a) Welche Anforderungen werden an die Haltung von Straußenvögeln gestellt? b) Gibt es unterschiedliche Haltungsanforderungen in den einzelnen Landkreisen? c) Wer ist zuständig für einen einheitlichen Vollzug? 4. a) Welchen Mindestplatzbedarf gibt es für Straußenvögel (bitte aufschlüsseln nach der Haltungsart bzw. Haltung im Stall/Freiland)? b) Welche Vorschriften gibt es bei der Haltung von Straußenvögeln bezüglich der Nistplätze (bitte aufschlüsseln nach Nistplätzen innerhalb und außerhalb der Ställe)? c) Welche Vorschriften gibt es bei der Haltung von Straußenvögeln bezüglich Sandbädern (bitte aufschlüsseln nach Sandbädern innerhalb und außerhalb der Ställe )? 5. a) Wie häufig werden die genannten Straußenfarmen in Bayern jeweils kontrolliert (bitte unter Angabe der jeweiligen Risikobeurteilung)? b) Welche Verstöße wurden dabei seit 2015 jeweils festgestellt (bitte unter Angabe des Betriebes, Regierungsbezirks und Landkreises)? 6. a) Welche Anforderungen werden an Schlachthäuser für die Schlachtung von Straußenvögeln gestellt? b) In welchen Schlachthäusern in Bayern werden Straußenvögel geschlachtet (bitte unter Angabe der Anzahl der geschlachteten Tiere)? c) Wie viele Tiere werden in Bayern zum Zwecke der Fleischgewinnung gehalten (bitte unter Angabe von Regierungsbezirk und Landkreis)? 7. a) Wie schätzt die Staatsregierung die Haltung von Straußenvögeln generell tierschutzrechtlich ein? b) Wie schätzt die Staatsregierung die Haltung von Straußenvögeln zum Zwecke der Fleischgewinnung tierschutzrechtlich ein? c) Ab wie vielen Tieren beginnt die gewerbliche Straußenhaltung ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.09.2018 1. a) Wie viele Straußenfarmen gibt es in Bayern (bitte unter Angabe von Regierungsbezirk und Landkreis )? b) Wie viele Tiere werden dort jeweils gehalten? Nach Angabe der Kreisverwaltungsbehörden gibt es in Bayern ohne die Zoos in folgenden Landkreisen insgesamt 45 Straußenhaltungen. Die Tierzahlen in Klammern geben den Stand zum 01.01.2018 wieder: Oberbayern Eichstätt 1 Betrieb (29 Tiere) Fürstenfeldbruck 1 Betrieb (1 Tier) Freising 1 Betrieb (36 Tiere) Landsberg/Lech 1 Betrieb (62 Tiere) Traunstein 2 Betriebe (insgesamt 133 Tiere) Niederbayern Kelheim 1 Betrieb (12 Tiere) Landshut 1 Betrieb (176 Tiere) Passau 2 Betriebe (133 bzw. 36 Tiere) Schwaben Augsburg 2 Betriebe (jeweils 7 Tiere) Dillingen 1 Betrieb (7 Tiere) Donau-Ries 4 Betriebe (insgesamt 76 Tiere) Günzburg 1 Betrieb (853 Tiere) Unterallgäu 1 Betrieb (30 Tiere) Oberpfalz Amberg-Sulzbach 2 Betriebe (19 bzw. 67 Tiere) Cham 1 Betrieb (3 Tiere) Neustadt/Waldnaab 1 Betrieb (80 Tiere) Neumarkt 1 Betrieb (31 Tiere) Regensburg 1 Betrieb (36 Tiere) Tirschenreuth 1 Betrieb (33 Tiere) Oberfranken Bamberg 2 Betriebe (30 bzw. 4 Tiere) Bayreuth 1 Betrieb (16 Tiere) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23689 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23689 Coburg 1 Betrieb (2 Tiere) Lichtenfels 1 Betrieb (3 Tiere) Wunsiedel 2 Betriebe (15 bzw. 4 Tiere) Mittelfranken Ansbach 1 Betrieb (2 Tiere) Erlangen-Höchstadt 3 Betriebe (1, 2 bzw. 46 Tiere) Nürnberger Land 2 Betriebe (5 bzw. 2 Tiere) Roth 1 Betrieb (3 Tiere) Weißenburg-Gunzenhausen 1 Betrieb (3 Tiere) Unterfranken Bad Kissingen 4 Betriebe (26, 2, 3 bzw. 2 Tiere) Schweinfurt 1 Betrieb (9 Tiere) Würzburg 1 Betrieb (9 Tiere) c) Wie viele Stallplätze gibt es für Straußenvögel in landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern? Nach dem „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis“ des damaligen Bundesminis teriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) muss die Zahl der Stallplätze mindestens der Zahl der gehaltenen Tiere entsprechen. 2. a) Welche gesetzlichen Regelwerke gelten für die Haltung von Straußenvögeln? Für die Straußenhaltung gelten die grundsätzlichen Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Sofern Strauße zu Erwerbszwecken gehalten werden, gelten zudem die allgemeinen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Zur Konkretisierung des § 2 Tierschutzgesetz dient das vom damaligen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) 1999 herausgegebene „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis“, das aktuell überarbeitet wird. b) Ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bei der Haltung von Straußenvögeln zu beachten? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. a) Welche Anforderungen werden an die Haltung von Straußenvögeln gestellt? Siehe Antwort zu Frage 2 a. b) Gibt es unterschiedliche Haltungsanforderungen in den einzelnen Landkreisen? Die Haltungsanforderungen gelten grundsätzlich bundesweit . c) Wer ist zuständig für einen einheitlichen Vollzug? Die Regierungen sind die unmittelbaren Fachaufsichtsbehörden der Kreisverwaltungsbehörden. In Fällen von überregionaler Bedeutung liegt die Koordination beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). 4. a) Welchen Mindestplatzbedarf gibt es für Straußenvögel (bitte aufschlüsseln nach der Haltungsart bzw. Haltung im Stall/Freiland)? Nach dem BMELF-Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis, muss für jede Straußenhaltung ein Stall zur Verfügung stehen, in dem alle Strauße gleichzeitig untergebracht werden können. Stallfläche je Strauß: erste Lebenswoche 0,25 m2 ab 2. Lebenswoche bis 3. Lebensmonat 1 bis 3 m2 ab 4. bis 6. Lebensmonat 3 bis 4 m2 ab 7. bis 12. Lebensmonat 4 bis 6 m2 ab 13. Lebensmonat 8 m2 Nach dem BMELF-Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis, müssen Gehege mindestens folgende, für Strauße frei verfügbare Flächen umfassen: Gehege mit naturbelassenem Boden (nicht entwässerbar): Gehege für Jungstrauße bis zum 3. Lebensmonat: Je Strauß 1 bis 10 m2, Mindestgehegegröße 100 m2. Gehege für Jungstrauße ab 4. bis 6. Lebensmonat: Je Strauß 10 bis 40 m2, Mindestgehegegröße 100 m2. Gehege für Strauße ab 7. bis 12. Lebensmonat: Bis 3 Strauße 800 m2 (Mindestgehegegröße), je weiterem Strauß 100 m2 mehr. Ein gleichgroßes Gehege muss als Umtriebsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Gehege für Strauße ab 13. Lebensmonat: Bis 3 Strauße 1.000 m2 (Mindestgehegegröße), je weiterem Strauß 200 m2 mehr. Es darf nur ein ausgewachsener männlicher Strauß in der Gruppe gehalten werden. Ein weiteres Gehege gleicher Größe muss als Umtriebsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Gehege für Gruppen mit mehreren ausgewachsenen männlichen Straußen: Bis 3 Strauße (Trio – nur ein ausgewachsener männlicher Strauß) 1.000 m2 (Mindestgehegegröße), je weiteren weiblichen Strauß 200 m2 mehr, je weiteren ausgewachsenen männlichen Strauß 800 m2 mehr. Gehege mit entwässerbarem festen Boden: Bis 3 Strauße ab 6. Lebensmonat 500 m2 (Mindestgehegegröße ), für jeden weiteren Strauß 100 m2 mehr. Die Gruppengröße darf fünf ausgewachsene Strauße nicht überschreiten. In jeder Gruppe darf nur ein ausgewachsener männlicher Strauß gehalten werden. Gehege für Strauße in Gemeinschaftshaltung: Bei Gemeinschaftshaltung von Straußen mit Tieren anderer Arten ist für die Gehegegröße der größte Flächenbedarf je Tier, abhängig von den gehaltenen Tierarten, zugrunde zu legen. Sofern das nicht der Flächenbedarf des Straußes ist, sind je Strauß 100 bzw. 200 m2 je nach Bodenbeschaffenheit hinzuzurechnen. b) Welche Vorschriften gibt es bei der Haltung von Straußenvögeln bezüglich der Nistplätze (bitte aufschlüsseln nach Nistplätzen innerhalb und außerhalb der Ställe)? Nach dem BMELF-Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis, sind Nistplätze trocken und hygienisch einwandfrei zu halten und ggf. zu überdachen. Drucksache 17/23689 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Welche Vorschriften gibt es bei der Haltung von Straußenvögeln bezüglich Sandbädern (bitte aufschlüsseln nach Sandbädern innerhalb und außerhalb der Ställe)? Nach dem BMELF-Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis, muss Straußen ständig ein Sandbad zur Verfügung stehen. Das Sandbad ist trocken und hygienisch einwandfrei zu halten und ggf. zu überdachen. 5. a) Wie häufig werden die genannten Straußenfarmen in Bayern jeweils kontrolliert (bitte unter Angabe der jeweiligen Risikobeurteilung)? Je nach Risikobeurteilung (Tierzahl, bei früheren Kontrollen festgestellte Verstöße und Dauer der Beseitigung der Verstöße ) werden die Straußenfarmen in Bayern von den zuständigen Behörden alle zwei Jahre bis zu sieben Mal in einem Jahr kontrolliert. b) Welche Verstöße wurden dabei seit 2015 jeweils festgestellt (bitte unter Angabe des Betriebes, Regierungsbezirks und Landkreises)? Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine namentliche Nennung der Betriebe. Folgende tierschutzrechtliche Verstöße wurden nach Angabe der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden festgestellt: Oberbayern Eichstätt 1 Betrieb (keine Verstöße) Fürstenfeldbruck 1 Betrieb (keine Verstöße) Freising 1 Betrieb (keine Verstöße) Landsberg/Lech 1 Betrieb (keine Verstöße) Traunstein 2 Betriebe (keine Verstöße) Niederbayern Kelheim 1 Betrieb (keine Verstöße) Landshut 1 Betrieb: Tierhaltung ohne § 11- Tierschutzgesetz-Erlaubnis, kein Sandbad, kein Nistplatz, keine Gehege-Strukturierung, kein betreuender Tierarzt, Bestandsbuch nicht aktuell, Stall überbesetzt , keine doppelte Einzäunung, angeordnete Tierzahlreduzierung nicht erfolgt Passau 2 Betriebe: fehlende Sandbäder; bei einem Betrieb fehlender Witterungsschutz Schwaben Augsburg 2 Betriebe (keine Verstöße) Dillingen 1 Betrieb (keine Verstöße) Donau-Ries 4 Betriebe (keine Verstöße) Günzburg 1 Betrieb (keine Verstöße) Unterallgäu 1 Betrieb: Sandbad nicht überdacht , Unterstand zu klein Oberpfalz Amberg-Sulzbach 2 Betriebe: in einem Betrieb fehlendes Sandbad, kein ausreichender Sonnenschutz, Wasserversorgung unzureichend Cham 1 Betrieb (keine Verstöße) Neustadt/Waldnaab 1 Betrieb (keine Verstöße) Neumarkt 1 Betrieb: zu geringe Stallfläche für Küken Regensburg 1 Betrieb (keine Verstöße) Tirschenreuth 1 Betrieb (keine Verstöße) Oberfranken Bamberg 2 Betriebe: in einem Betrieb Tiere verschmutzt, kein ausreichend geschützter Stall vorhanden, Auslauf teilweise morastig und zu klein, falsche Gruppenzusammensetzung , Wasserversorgung unzureichend, Verletzungsgefahr für die Tiere, fehlende Einstreu Bayreuth 1 Betrieb (keine Verstöße) Coburg 1 Betrieb (keine Verstöße) Lichtenfels 1 Betrieb: Bodenbefestigung nicht ausreichend Wunsiedel 2 Betriebe (keine Verstöße) Mittelfranken Ansbach 1 Betrieb (keine Verstöße) Erlangen-Höchstadt 3 Betriebe: in einem Betrieb Einzelhaltung Nürnberger Land 2 Betriebe (keine Verstöße) Roth 1 Betrieb (keine Verstöße) Weißenburg-Gunzenhausen 1 Betrieb (keine Verstöße) Unterfranken Bad Kissingen 4 Betriebe (keine Verstöße) Schweinfurt 1 Betrieb (keine Verstöße) Würzburg 1 Betrieb (keine Verstöße) 6. a) Welche Anforderungen werden an Schlachthäuser für die Schlachtung von Straußenvögeln gestellt? Für Schlachtbetriebe gelten für die Schlachtung von Straußenvögeln die gleichen lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Vorschriften wie für andere Nutztierarten. Der Schlachtbetrieb muss für die Schlachtung von Laufvögeln zugelassen und die baulichen und technischen Einrichtungen müssen für eine tierschutzkonforme Straußenschlachtung geeignet sein. Das Schlachtpersonal muss über Sachkundenachweise für die Schlachtung von Straußenvögeln verfügen. b) In welchen Schlachthäusern in Bayern werden Straußenvögel geschlachtet (bitte unter Angabe der Anzahl der geschlachteten Tiere)? Strauße werden teilweise zum Zweck der Direktvermarktung im Haltungsbetrieb geschlachtet. In folgenden Landkreisen gibt es für die Schlachtung von Straußen zugelassene Schlachtbetriebe (einschließlich Direktvermarkter): Eichstätt, Landsberg/Lech, Rosenheim, Traunstein, Landshut, Passau, Augsburg, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23689 Donau-Ries, Günzburg, Unterallgäu, Neustadt/Waldnaab, Neumarkt, Regensburg, Tirschenreuth, Bamberg. c) Wie viele Tiere werden in Bayern zum Zwecke der Fleischgewinnung gehalten (bitte unter Angabe von Regierungsbezirk und Landkreis)? Oberbayern Eichstätt 29 Tiere Freising 36 Tiere Landsberg/Lech 50 Tiere Traunstein 100 Tiere Niederbayern Landshut 169 Tiere Passau 114 Tiere Schwaben Dillingen 7 Tiere Donau-Ries 2 Tiere Günzburg 820 Tiere Unterallgäu 20 Tiere Oberpfalz Amberg-Sulzbach 57 Tiere Neustadt/Waldnaab 50 Tiere Neumarkt 13 Tiere Regensburg 20 Tiere Tirschenreuth 25 Tiere Oberfranken Bamberg 24 Tiere Bayreuth 6 Tiere Coburg 2 Tiere Lichtenfels 3 Tiere Wunsiedel 8 Tiere Mittelfranken Erlangen-Höchstadt 46 Tiere Unterfranken Bad Kissingen 20 Tiere Würzburg 9 Tiere 7. a) Wie schätzt die Staatsregierung die Haltung von Straußenvögeln generell tierschutzrechtlich ein? b) Wie schätzt die Staatsregierung die Haltung von Straußenvögeln zum Zwecke der Fleischgewinnung tierschutzrechtlich ein? Sofern alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, ist die Haltung von Straußenvögeln zulässig. c) Ab wie vielen Tieren beginnt die gewerbliche Straußenhaltung? Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz handelt gewerbsmäßig, wer eine Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Insofern ist nicht die Zahl der gehaltenen Tiere für die Gewerbsmäßigkeit ausschlaggebend, sondern die Zahl der abgegebenen Schlachttiere oder die Zahl der zur Zucht abgegebenen Tiere oder Eier.