Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen in Bayern Die folgenden Fragen beziehen sich auf alle Bahnhöfe in Bayern, die laut Deutsche Bahn (DB) AG den Bahnhofskategorien 1 bis 5 zugeordnet sind. Bitte bei den Antworten jeweils die Bahnhofskategorie, die Zahl der ein- und aussteigenden Fahrgäste und der Zughalte angeben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist an den genannten Bahnhöfen jeweils die durchschnittliche Anzahl der abgestellten Fahrräder? 2. Wie hoch ist jeweils die Lücke im Soll-/Ist-Abgleich, wie viele Fahrräder haben also keinen regulären Abstellplatz und müssen folglich „wild“ geparkt werden? 3. Wie hoch ist jeweils der Bedarf an zusätzlichen Abstellplätzen ? 4. Welche Qualität haben die Fahrradabstellanlagen an den jeweiligen Bahnhöfen bezüglich a) Rahmenabschließbarkeit, b) ausreichender Abstände und c) Überdachung der Anlagen? 5. Welcher Anteil der Abstellplätze ist jeweils beleuchtet bzw. unbeleuchtet? 6. Welcher Anteil der Abstellplätze ist jeweils befestigt bzw. unbefestigt? 7. An welchen Bahnhöfen in Bayern wird der Bedarf für Fahrradstationen gesehen, wie sie in Aschaffenburg und Augsburg bestehen? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 04.09.2018 Vorbemerkung: Die Zuständigkeit für die Erstellung von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen liegt, wie auch die von Park-and- Ride-Anlagen für Pkw und Motorräder, allein bei den Kommunen . Die Evaluation der Ist-Situation, die Bedarfsanalyse sowie die Planung und der spätere Bau sind daher Aufgabe der jeweiligen Kommune. Innerhalb leistungsfähiger Verkehrsverbünde wird die Bedarfsanalyse regelmäßig auf den Verbund delegiert. Der Freistaat fördert den Bau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen im Rahmen des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG). Um zusätzliche Anreize für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen zu schaffen, sind zum 01.01.2016 die Höchstsätze der zuwendungsfähigen Kosten für Bike-and- Ride-Anlagen angehoben und Fahrradstationen als neuer Fördertatbestand aufgenommen worden. Im Doppelhaushalt 2017 und 2018 stehen Sondermittel zur Verfügung, sodass derzeit für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen des öffentlichen Verkehrs ein Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden kann. Darüber hinaus können innovative Pilotprojekte im Radverkehr, wie beispielsweise vollautomatisierte Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen oder auch in zentralen innerstädtischen Lagen, aus Sondermitteln gefördert werden. Zur fachlichen Beratung und Information der Kommunen hat die damalige Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (jetzt Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) im November 2016 die Broschüre „Mit dem Rad zum Bahnhof“ veröffentlicht. Sie enthält alle wesentlichen Informationen zu Planung, Bau und Unterhalt von Bike-and-Ride-Anlagen an Haltestellen und Bahnhöfen . Die Broschüre wurde allen Kommunen mit Bahnhof als gedrucktes Exemplar zur Verfügung gestellt und kann über das Bestellportal des Freistaates bezogen werden (www.bestellen.bayern.de). 1. Wie hoch ist an den genannten Bahnhöfen jeweils die durchschnittliche Anzahl der abgestellten Fahrräder? 2. Wie hoch ist jeweils die Lücke im Soll-/Ist-Abgleich, wie viele Fahrräder haben also keinen regulären Abstellplatz und müssen folglich „wild“ geparkt werden? 3. Wie hoch ist jeweils der Bedarf an zusätzlichen Abstellplätzen ? 4. Welche Qualität haben die Fahrradabstellanlagen an den jeweiligen Bahnhöfen bezüglich a) Rahmenabschließbarkeit, b) ausreichender Abstände und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23693 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23693 c) Überdachung der Anlagen? 5. Welcher Anteil der Abstellplätze ist jeweils beleuchtet bzw. unbeleuchtet? 6. Welcher Anteil der Abstellplätze ist jeweils befestigt bzw. unbefestigt? 7. An welchen Bahnhöfen in Bayern wird der Bedarf für Fahrradstationen gesehen, wie sie in Aschaffenburg und Augsburg bestehen? Aufgrund der oben dargelegten Zuständigkeit der Kommunen liegen der Staatsregierung hierzu keine konkreten Daten vor. Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) hat im Jahr 2015 eine Erhebung über den Zustand und den Bedarf von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen in den AGFK-Mitgliedskommunen durchgeführt. Ziel war es, die vorhandenen und den Bedarf für weitere Fahrradabstellanlagen in den Kommunen der AGFK Bayern zu erheben. An der Umfrage haben sich 30 Kommunen mit 133 Bahnhöfen und 180 Abstellanlagen beteiligt. Es wurden rund 21.500 Stellplätze für Fahrräder von der Erhebung erfasst. In den befragten Kommunen lebt etwa ein Viertel der bayerischen Bevölkerung. Nachfolgend wird die dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur Verfügung gestellte Auswertung der Erhebung durch die AGFK in Zusammenhang mit den Fragen 1 bis 7 wiedergegeben: – Die durchschnittliche Anzahl der Fahrradabstellplätze pro Bahnhof wurde mit 162 angegeben. – Durchschnittlich werden an den Bahnhöfen zu Spitzenzeiten 138 Räder abgestellt, zzgl. durchschnittlich sechs Schrotträder. – Die durchschnittliche Qualität der Anlagen wurde wie folgt angegeben: – Rahmenanschlussmöglichkeit bei 72 Prozent, – befestigter Untergrund bei 71 Prozent, – Beleuchtung bei 43 Prozent, – Anlagenüberdachung bei 70 Prozent, – ADFC-Zertifizierung (ADFC = Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.) bei 19 Prozent. – Als zusätzlicher Stellplatzbedarf wurden 3.970 Einstellmöglichkeiten für Fahrräder angegeben. – Circa 10 Prozent der Kommunen planen Fahrradservice- Stationen.