Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hal ten sich derzeit in Bayern auf (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreis freien Städten)? 2. Wie ist die bundesweite Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge? 3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für unbegleitete min derjährige Flüchtlinge (bitte aufgeschlüsselt nach Re gierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städ ten)? a) Welche Kosten fallen durchschnittlich pro unbeglei tetem minderjährigen Flüchtling an? b) Wer trägt die Kosten für die unbegleiteten minderjähri gen Flüchtlinge? c) Sind den Landkreisen bereits alle aufgebrachten Kos ten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erstattet worden? 4. In welchen Einrichtungen sind die unbegleiteten min derjährigen Flüchtlinge in Bayern untergebracht (bit te jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Wie lange verweilen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durchschnittlich in den jeweiligen Einrich tungen? b) Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Einrich tung? 5. Wo findet die Anschlussunterbringung der unbegleite ten minderjährigen Flüchtlinge in Bayern statt (bitte je weils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Land kreisen und kreisfreien Städten)? a) Wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge sind auch nach Erreichen des 18. Lebensjahres noch in den betreuenden Einrichtungen der Jugendhilfe ver blieben? 6. Wie wird das Alter der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge festgestellt und geprüft? a) Aus welchen Herkunftsländern stammen die unbeglei teten minderjährigen Flüchtlinge (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreis freien Städten)? b) Wie ist die Geschlechterverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bayern (bitte aufge schlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 03.09.2018 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge halten sich derzeit in Bayern auf (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zum Stichtag 31.07.2018 hielten sich laut Tagesabfrage des Bundesverwaltungsamtes (BVA) 6.547 unbegleitete minder jährige Ausländer (UMA) inkl. junger Volljähriger (ehemalige UMA), die noch unter dem Dach der Jugendhilfe versorgt werden, in Bayern auf. Die Aufteilung nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich wie folgt dar: Übersicht Regierungsbezirke (lt. Tagesmeldung BVA, Stand 31.07.2018) Regierungsbezirk Oberbayern 2.813 Regierungsbezirk Niederbayern 597 Regierungsbezirk Oberpfalz 463 Regierungsbezirk Oberfranken 488 Regierungsbezirk Mittelfranken 834 Regierungsbezirk Unterfranken 453 Regierungsbezirk Schwaben 899 Summe: 6.547 Übersicht Landkreise und kreisfreie Städte (lt. Tagesmeldung BVA, Stand 31.07.2018) Oberbayern Stadt Ingolstadt 112 Landeshauptstadt München 1.237 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23695 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23695 Stadt Rosenheim 78 Landkreis Altötting 63 Landkreis Bad TölzWolfratshausen 53 Landkreis Berchtesgadener Land 80 Landkreis Dachau 57 Landkreis Ebersberg 66 Landkreis Eichstätt 61 Landkreis Erding 68 Landkreis Freising 60 Landkreis Fürstenfeldbruck 47 Landkreis GarmischPartenkirchen 59 Landkreis Landsberg am Lech 80 Landkreis Miesbach 26 Landkreis Mühldorf a. Inn 62 Landkreis München 203 Landkreis NeuburgSchrobenhausen 54 Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm 48 Landkreis Rosenheim 108 Landkreis Starnberg 50 Landkreis Traunstein 67 Landkreis WeilheimSchongau 74 Summe: 2.813 Niederbayern Stadt Landshut 63 Stadt Passau 21 Stadt Straubing 42 Landkreis Deggendorf 53 Landkreis DingolfingLandau 40 Landkreis FreyungGrafenau 38 Landkreis Kelheim 39 Landkreis Landshut 77 Landkreis Passau 94 Landkreis Regen 30 Landkreis RottalInn 56 Landkreis StraubingBogen 34 Summe: 597 Oberpfalz Stadt Amberg 23 Stadt Regensburg 98 Stadt Weiden i. d. OPf. 22 Landkreis AmbergSulzbach 44 Landkreis Cham 38 Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 44 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 44 Landkreis Regensburg 68 Landkreis Schwandorf 50 Landkreis Tirschenreuth 32 Summe: 463 Oberfranken Stadt Bamberg 37 Stadt Bayreuth 55 Stadt Coburg 26 Stadt Hof 14 Landkreis Bamberg 84 Landkreis Bayreuth 55 Landkreis Coburg 33 Landkreis Forchheim 46 Landkreis Hof 32 Landkreis Kronach 25 Landkreis Kulmbach 27 Landkreis Lichtenfels 29 Landkreis Wunsiedel 25 Summe: 488 Drucksache 17/23695 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Mittelfranken Stadt Ansbach 34 Stadt Erlangen 43 Stadt Fürth 80 Stadt Nürnberg 238 Stadt Schwabach 37 Landkreis Ansbach 64 Landkreis ErlangenHöchstadt 72 Landkreis Fürth 77 Landkreis Neustadt an der AischBad Winds heim 32 Landkreis Nürnberger Land 78 Landkreis Roth 41 Landkreis WeißenburgGunzenhausen 38 Summe: 834 Unterfranken Stadt Aschaffenburg 28 Stadt Schweinfurt 20 Stadt Würzburg 77 Landkreis Aschaffenburg 46 Landkreis Bad Kissingen 36 Landkreis Haßberge 31 Landkreis Kitzingen 28 Landkreis MainSpessart 41 Landkreis Miltenberg 41 Landkreis RhönGrabfeld 26 Landkreis Schweinfurt 42 Landkreis Würzburg 47 Summe: 453 Schwaben Stadt Augsburg 206 Stadt Kaufbeuren 18 Stadt Kempten 31 Stadt Memmingen 21 Landkreis AichachFriedberg 40 Landkreis Augsburg 99 Landkreis Dillingen a. d. Donau 37 Landkreis DonauRies 46 Landkreis Günzburg 35 Landkreis Lindau 93 Landkreis NeuUlm 44 Landkreis Oberallgäu 90 Landkreis Ostallgäu 59 Landkreis Unterallgäu 80 Summe: 899 2. Wie ist die bundesweite Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge? Insgesamt waren zum Stichtag 31.07.2018 laut Tagesmel dung des BVA bundesweit 47.004 UMA unter dem Dach der Jugendhilfe untergebracht. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar: BadenWürttemberg (BW) 6.335 Bayern (BY) 6.547 Berlin (BE) 2.233 Brandenburg (BB) 1.187 Bremen (HB) 1.688 Hamburg (HH) 1.632 Hessen (HE) 4.839 MecklenburgVorpommern (MV) 687 Niedersachsen (NI) 3.973 NordrheinWestfalen (NW) 10.184 RheinlandPfalz (RP) 2.372 Saarland (SL) 472 Sachsen (SN) 1.590 SachsenAnhalt (ST) 852 SchleswigHolstein (SH) 1.445 Thüringen (TH) 968 (lt. Tagesmeldung BVA, Stand 31.07.2018) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23695 3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Welche Kosten fallen durchschnittlich pro unbegleitetem minderjährigen Flüchtling an? Es fallen einerseits Kosten für die Betreuung und Unter bringung der Jugendlichen an (Jugendhilfekosten) sowie andererseits die Verwaltungskosten der Jugendämter inkl. Vormundschaftskosten. Die Jugendhilfekosten pro UMA variieren dabei je nach Intensität des Betreuungsbedarfes und Unterbringungs form sowie nach Gesundheitszustand deutlich. Sie können unter einem Tagessatz von ca. 90 Euro liegen, aber auch 250 Euro überschreiten. Die Verwaltungs und Vormundschaftskosten sind je nach regionalen Gegebenheiten der Jugendämter ebenfalls un terschiedlich. Differenziertere Informationen hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. b) Wer trägt die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge? Der Freistaat übernimmt seit dem 01.11.2015 die volle fi nanzielle Verantwortung für die in Bayern untergebrachten UMA und entlastet dadurch die Kommunen in erheblichem Umfang. c) Sind den Landkreisen bereits alle aufgebrachten Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erstattet worden? Die Jugendhilfe wird als eine Aufgabe im eigenen Wirkungs kreis der Kommunen umgesetzt. Sie rechnen ihre Kosten mit den Bezirken ab, welche diese wiederum über die Re gierungen erstattet bekommen. Inwieweit die Landkreise/ kreisfreien Städte ihre ihnen entstandenen Jugendhilfekos ten bereits beim erstattungspflichtigen Kostenträger geltend gemacht haben und in welchem Umfang dabei alle Erstat tungen bereits geleistet wurden, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Im Haushaltsjahr 2018 stehen wiederum zur Unterstüt zung der Kommunen bei den durch die UMA hervorgerufenen Verwaltungskosten (einschl. der Vormundschaftskosten) zu sätzlich 10 Mio. Euro im Haushalt des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung. Die Auszah lung der errechneten Zuschussbeträge erfolgt jeweils zum Jahresende. 4. In welchen Einrichtungen sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bayern untergebracht (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? Die UMA sind einerseits in besonders für diese Zielgruppe geschaffenen Einrichtungen untergebracht. Andererseits sind viele UMA auch auf sonstigen freien Einzelplätzen in der gesamten Bandbreite der stationären Jugendhilfe unter gebracht. Eine differenzierte Übersicht aller Einrichtungen, die in Bayern UMA aufgenommen haben, liegt der Staats regierung nicht vor. a) Wie lange verweilen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durchschnittlich in den jeweiligen Einrichtungen? Auf Basis der bestehenden Datenlage liegt die durchschnitt liche Verweildauer nach Angaben der Heimaufsichten der Regierungen bei 1,5 bis 2,5 Jahren. Differenziertere Infor mationen hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. b) Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Einrichtung ? Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3 a. Die Kostensätze der Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung der UMA werden in den verschiedenen Re gionen mit den regionalen Entgeltkommissionen verhandelt und festgelegt. Die vereinbarten Tagessätze richten sich nach dem von der Heimaufsicht genehmigten Betriebs konzept, wobei die UMA in allen Einrichtungsarten, die das Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) vorsieht, unter gebracht sind. Also von niederschwelligen Angeboten nach § 13 SGB VIII bis hin zu therapeutischen Heimplätzen nach § 34 SGB VIII. 5. Wo findet die Anschlussunterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bayern statt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? Die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern sind in ei gener Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung der ihnen zugewiesenen UMA zuständig und haben diese zum weit überwiegenden Teil in Anschlusseinrichtungen innerhalb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt un tergebracht. Eine differenzierte Übersicht aller Anschluss einrichtungen, in denen in Bayern UMA untergebracht sind (besondere Einrichtungen für UMA, Einrichtungen mit UMA Gruppen oder eingestreute Plätze), liegt der Staatsregie rung nicht vor. a) Wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge sind auch nach Erreichen des 18. Lebensjahres noch in den betreuenden Einrichtungen der Jugendhilfe verblieben? Zum 31.07.2018 befanden sich 4.064 junge Volljährige in der Zuständigkeit bayerischer Jugendämter und wurden in nerhalb der Jugendhilfe betreut. 6. Wie wird das Alter der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge festgestellt und geprüft? Die Staatsregierung hat im Juli 2014 in Abstimmung mit dem ZBFSBLJA (Zentrum Bayern Familie Soziales – Baye risches Landesjugendamt) eine Empfehlung für die Altersbe gutachtung von UMA veröffentlicht. Die Empfehlung ist unter folgender Netzadresse abrufbar: https://www.stmas.bayern. de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/uma/3.7.8_grund saetze_fuer_die_altersbegutachtung.pdf Das am 01.11.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Ver besserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sieht zudem in § 42f SGB VIII vor, dass das Jugendamt im Rahmen der vorläu Drucksache 17/23695 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 figen Inobhutnahme der ausländischen Person deren Min derjährigkeit durch Einsichtnahme in deren Ausweispapie re festzustellen oder hilfsweise mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen hat. Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärzt liche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen. a) Aus welchen Herkunftsländern stammen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.07.2018 waren die Haupther kunftsländer, aus denen UMA kamen: Somalia (20 Prozent), Afghanistan (17 Prozent), Eritrea (16 Prozent), Irak (6 Pro zent) und Guinea (5 Prozent) (Stand: 31.07.2018, lt. iMVS – integriertes Migrantenverwaltungssystem). Die Hauptherkunftsländer im Jahr 2017 waren Somalia (31 Prozent), Afghanistan (17 Prozent), Guinea (9 Prozent) und Eritrea (7 Prozent) (Stand: 31.12.2017, lt. iMVS). Eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken, Land kreisen und kreisfreien Städten liegt der Staatsregierung nicht vor. b) Wie ist die Geschlechterverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten) Eine Erhebung, die nach Geschlechtern unterscheidet, fin det nicht statt.