Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 02.08.2018 Sicherheitspanne am Münchner Flughafen: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung und wer ent schädigt die betroffenen Verbraucherinnen und Ver braucher? Am Samstag, den 28.07.2018, kam es am Münchner Flug hafen zu einer folgenschweren Sicherheitspanne, auf grund derer zahlreiche Flüge ausgefallen sind und über 32.000 Fluggäste betroffen waren. Zahlreiche Urlauber, zum Teil Familien mit Kindern und ältere Menschen, muss ten am Flughafen übernachten. Gepäck ging verloren bzw. erreichte die Eigentümer erst stark verspätet. Aufgrund des fehlenden Gepäcks mussten weitere Urlauber ihre Reise abbrechen. Zudem beklagen sich viele Betroffenen über un zureichende Informationen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie kam es im Detail zu dieser Situation? b) Wieso eskalierte die Situation? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Information und den Umgang mit den Betroffenen in der Situation? 2. a) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den o. g. Vorkommnissen am Münchner Flughafen? b) Wie sieht die Staatsregierung in Zukunft die Aufgaben teilung zwischen der Sicherheitsgesellschaft SGM und der Bundespolizei am Münchner Flughafen? c) Wie steht die Staatsregierung nach diesen Ereignis sen zu den Vorschlägen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, weniger Bundespolizei an den Flughäfen bei Sicherheitskon trollen einzusetzen und diese verstärkt Dritten zu über tragen? 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Frage der Ent schädigung für die Betroffenen? b) Wird der Freistaat Bayern den Betroffenen Entschä digung anbieten, falls sich herausstellt, dass die SGM als Gesellschaft des Freistaates die hauptsächliche oder alleinige Verantwortung an den Vorkommnissen trägt? c) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher ergriffen, um den Betroffenen zu helfen? 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Arbeitsbedingun gen bei der SGM und an den Sicherheitsschleusen am Münchner Flughafen? b) Welche Beschwerden und Hinweise bzgl. Problemen mit den Arbeitsbedingungen und Abläufen gab es in den letzten drei Jahren, von denen die Staatsregie rung Kenntnis erlangt hat? c) Was hat die Staatsregierung in diesen Fällen unter nommen? 5. Was unternimmt die Staatsregierung, um solche Situa tionen in Zukunft zu vermeiden? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie auf Grund lage von Informationen der Flughafen München GmbH vom 04.09.2018 1. a) Wie kam es im Detail zu dieser Situation? Am Samstag, 28.07.2018, 05.45 Uhr, gelangte eine Pas sagierin unkontrolliert in den nichtöffentlichen Bereich des Terminals 2 (T2) am Flughafen München. Die betroffene Passagierin wurde um 05.27 Uhr erstmals bei der Sicherheitskontrolle vorstellig. Hierbei wurde jedoch eine Tasche mit Flüssigkeiten in deren Handgepäck festge stellt, deren Mitnahme nicht zulässig ist. Die Passagierin verließ die Kontrollstelle, um das beanstandete Gepäck stück als Reisegepäck aufzugeben. Um 05.45 Uhr betrat die Passagierin erneut die Kon trollschleuse. Sie durchschritt unaufgefordert, zügig und unkontrolliert den in der Kontrollschleuse befindlichen Si cherheitsscanner. Die an der Position der Personenkontrol le eingeteilten Luftsicherheitsassistenten (je eine weibliche und männliche Kontrollkraft) bemerkten den Durchgang der Passagierin nicht. Eine weitere Kontrollkraft, die für die Nachkontrolle des Handgepäcks eingesetzt war, bemerk te jedoch den Durchgang der Passagierin. Anstatt, wie in der Dienstanweisung für Luftsicherheitsassistenten vor geschrieben, unverzüglich den Alarmtaster für einen sog. Durchbruch zu betätigen und die Passagierin unter Zuruf „Durchbruch“ zu verfolgen, nahm diese Kontrollkraft nur Kontakt zu ihrem Kollegen an der Personenkontrolle auf. Dieser rief daraufhin fälschlicherweise eine andere Passa gierin zurück. Auch nachdem die Kontrollkräfte von weiteren Passagieren auf die sich noch in Sichtweite befindliche un kontrollierte Passagierin aufmerksam gemacht wurden, lös te keine der Kontrollkräfte den Durchbruchsalarm aus oder versuchte, die unkontrollierte Passagierin noch zu erreichen. Um ca. 05.50 Uhr – zu diesem Zeitpunkt hatte sich die unkontrollierte Passagierin von der zentralen Kontrollstelle Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23698 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23698 bereits entfernt und war außer Sichtweite – informierten die Kontrollkräfte ihren Vorgesetzten von der Sicherheitsgesell schaft am Flughafen München mbH (SGM) darüber, dass eine Passagierin möglicherweise unkontrolliert die Kontroll schleuse passiert habe. In der Zeit von 05.55 Uhr bis 06.00 Uhr wurde diese In formation zusammen mit einer Personenbeschreibung der Passagierin von der SGM telefonisch an das Luftamt Süd bayern weitergegeben. Zwischen 06.00 Uhr und 06.15 Uhr erfolgte die Sichtung und Auswertung des Videomaterials durch einen Mitarbei ter des Luftamtes Südbayern. Dabei bestätigte sich der von der SGM mitgeteilte Verdacht. Aus einer bislang lediglich ab strakten Gefährdung wurde damit eine konkrete Gefahr einer sog. Passagiervermischung. Das Verwaltungsabkommen vom 22.07.1992 zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern sieht für diesen Fall eine Übernahme der Zuständigkeit durch die Bundespolizei vor. Um 06.15 Uhr verständigte das Luftamt Südbayern da her die Bundespolizei und meldete einen „Durchbruch“ an der Kontrollschleuse 8 der zentralen Fluggastkontrollstelle im Terminal 2. Mit der Feststellung dieser Situation übernahm die Bun despolizei die Einsatzleitung und veranlasste die weiteren Maßnahmen. Zwischen 06.20 Uhr und 06.40 Uhr sichtete ein Vertreter der Bundespolizei am Ereignis/Tatort, also an der Kontrollstelle, das Videomaterial. Dieses Verfahren war als Konsequenz aus dem sog. Laptopvorfall vom 20.01.2010 mit der Bundespolizei vereinbart worden. Um 06.47 Uhr verfügte die Bundespolizei einen Abferti gungsstopp. Zwischen 06.53 Uhr und 07.07 Uhr erfolgte die Schließung sämtlicher Passagierkontrollstellen des Termi nals 2 und des SatellitenTerminals. Ab ca. 08.30 Uhr räum te die Bundespolizei Terminal 2, ab ca. 08.45 Uhr wurden im Terminal Satellit alle dort in den Ebenen 4 und 5 befindlichen Passagiere auf die Ebene 6 geleitet. In der Folgezeit wur den Terminal 2 und Terminal Satellit durch die Bundespolizei durchsucht und ebenen und gebäudeweise ab 10.46 Uhr (T2 Ebene 4) bis 11.23 Uhr (Terminal Satellit) nach erneuter Sicherheitskontrolle wieder für den Passagierverkehr freige geben. b) Wieso eskalierte die Situation? Das Terminal 2 ist auf eine jährliche Passagierkapazität von 25 Mio. Fluggästen, das Terminal Satellit auf eine Kapazität von weiteren 11 Mio. Passagieren ausgelegt. Erforderliche Räumungen und Durchsuchungen derart großvolumiger Baukörper sind stets zeitintensiv und mit Beeinträchtigun gen für eine große Anzahl von Fluggästen verbunden. Es steht außer Frage, dass es infolge der Sperrung und Räumung des Sicherheitsbereiches des Terminals 2 und des Satellitengebäudes zu erheblichen Unregelmäßigkeiten in der Passagierabfertigung und zu Beeinträchtigungen der Fluggäste gekommen ist. Zu keiner Zeit ist es aber zu einer Eskalation der Situa tion am Flughafen München gekommen. Die Räumung des Si cherheitsbereichs des Terminals 2 und der Ebenen 4 und 5 des Satelliten hat in der vorgeschriebenen geordneten Weise stattgefunden. Ebenso geordnet verliefen die Fol gemaßnahmen zur Wiederaufnahme des Flugbetriebs. Die zeitweise Überfüllung der öffentlichen Bereiche des Termi nals 2 resultierte aus der Räumung der gesamten Sicher heitsbereiche im Terminal 2 und dem am ersten Tag der bayerischen Sommerferien sehr hohen Verkehrsaufkom men. c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Information und den Umgang mit den Betroffenen in der Situa tion? Mit Beginn der polizeilichen Maßnahme wurden im Termi nal 2 und im Satelliten luft und landseitig in Abstimmung mit der Bundespolizei Ansagen in einem FünfMinutenTakt auf Deutsch und Englisch veranlasst. Ebenso wurden die Flugdatenanzeigetafeln mit einer entsprechenden Infor mation bespielt. Nach Aufhebung der Sperrung waren die Durchsagen primär von Inhalten der Deutschen Lufthansa AG zum weiteren Abfertigungs und Flugablauf geprägt. Die Ansagen in den Terminals wurden in der Folge situa tionsbedingt immer wieder aktualisiert und in einem Takt zwischen fünf und 15 Minuten gegeben. Zudem stand den Passagieren der Terminal und Informationsdienst für per sönliche Auskünfte zur Verfügung. Mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafen München GmbH (FMG) ha ben parallel Anfragen über die SocialMediaKanäle beant wortet. Hinsichtlich des Inhalts der Information ist die FMG dabei auf die Zulieferung der jeweiligen Informationsträger (Sicherheitsbehörden, Fluggesellschaften) angewiesen. Nur insoweit kann die FMG diese Informationen über ihre Kanä le auch an die Passagiere weitergeben. Für die Versorgung der Fluggäste wurden bereits ab dem Morgen des 28.07.2018 terminalnah Zelte aufgestellt. Es wurden über das Wochenende hinweg kostenlose Getränke und Snacks sowie Essensgutscheine verteilt. Zu jeder Zeit stand eine Vielzahl von Rettungskräften für die medizinische Betreuung der Fluggäste zur Verfügung. Zur Verbesse rung der aufgrund der hohen sommerlichen Temperaturen schwierigen klimatischen Verhältnisse im Terminal wurden mobile Lüftungsanlagen installiert. Für die Passagiere, die für die Nacht nicht in Hotels untergebracht werden konn ten, wurden Feldbetten und Decken zur Verfügung gestellt. Der Restaurantbetrieb sowie ein Apothekennotdienst wur den während der Nacht gewährleistet. Trotz aller Anstren gungen der FMG und des Einsatzes von mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns, die ihre Dienstzeiten verlängerten oder kurzfristig in ihrer Freizeit an den Flughafen kamen, konnten aufgrund des Umfangs der Sperrung dennoch negative Auswirkungen auf die Passa giere nicht vermieden werden. 2. a) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den o. g. Vorkommnissen am Münchner Flug hafen? Die Fragen 2 a und 5 werden aufgrund des Sachzusammen hangs gemeinsam unter Frage 5 beantwortet. b) Wie sieht die Staatsregierung in Zukunft die Aufga benteilung zwischen der Sicherheitsgesellschaft SGM und der Bundespolizei am Münchner Flugha fen? Die grundlegende Aufgabenteilung bleibt auch nach den nachfolgend in der Antwort zu Frage 5 geschilderten Über legungen zur Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit un verändert. Die Bundespolizei ist gemäß Verwaltungsabkommen vom 22.07.1992 für den bewaffneten Schutz der Kontrollstellen und die Abwehr konkreter Gefahren, wozu auch Einsätze Drucksache 17/23698 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 bei Vermischungslagen zählen, zuständig. Die Fluggastkon trollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz sind hingegen Aufga be der zuständigen Luftsicherheitsbehörde. Hierfür wurde das Personal der SGM durch die Regierung von Oberbay ern Luftamt Südbayern hoheitlich beliehen. Eine Änderung des Verwaltungsabkommens ist nicht beabsichtigt. c) Wie steht die Staatsregierung nach diesen Ereig nissen zu den Vorschlägen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, weniger Bundespolizei an den Flughäfen bei Si cherheitskontrollen einzusetzen und diese ver stärkt Dritten zu übertragen? Der Vorschlag bezieht sich nicht auf den bewaffneten Schutz der Kontrollstellen und die Abwehr konkreter Gefahren, son dern auf die Tätigkeit als Luftsicherheitsbehörde nach § 5 Luftsicherheitsgesetz, welche in anderen Bundesländern teilweise von der Bundespolizei wahrgenommen wird. Es wird diskutiert, die Organisation der Passagierkontrollen auf die Flughafenbetreiber zu übertragen. Die Aufsicht der Bundespolizei über die privaten Sicherheitsdienstleister soll dabei erhalten bleiben. Diese Überlegungen sind auf das in Bayern praktizierte System der Aufgabenerledigung durch staatliche Sicherheitsgesellschaften unter der Aufsicht baye rischer Luftsicherheitsbehörden nur bedingt anwendbar. 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Frage der Entschädigung für die Betroffenen? b) Wird der Freistaat Bayern den Betroffenen Ent schädigung anbieten, falls sich herausstellt, dass die SGM als Gesellschaft des Freistaates die hauptsächliche oder alleinige Verantwortung an den Vorkommnissen trägt? c) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bis her ergriffen, um den Betroffenen zu helfen? Gegen die FMG bestehen nach Auffassung der Staatsre gierung keine Entschädigungsansprüche der Passagiere, da sie weder der Vertragspartner des Passagiers (Beförde rungsvertrag nur zwischen Passagier und Airline) noch für die Sicherheitskontrolle der Passagiere verantwortlich ist und auch die Sperrung und Räumung des Sicherheitsbe reichs des Terminals 2 nicht veranlasst hat. Gleichwohl bietet die FMG den betroffenen Passagieren, deren Flüge am 28.07.2018 oder 29.07.2018 aufgrund der Sperrung des Terminals 2 ausfielen oder mindestens eine Stunde verspätet waren, als freiwillige Geste einen Gut schein über 50 Euro an. Der Gutschein ist drei Jahre gültig und kann in zahlreichen Läden und Restaurants am Airport eingelöst werden. Davon unberührt bleiben Entschädigungsansprüche ge gen die Bundesrepublik Deutschland oder den Freistaat Bayern unter Amtshaftungsgesichtspunkten. Die Frage, ob im Rahmen der Amtshaftung ein Schaden ersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern besteht, wird derzeit geprüft. 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Arbeitsbe dingungen bei der SGM und an den Sicherheits schleusen am Münchner Flughafen? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über Defizite bei den Arbeitsbedingungen der SGM und an den Sicher heitskontrollstellen vor. Die SGM ist zur Erfüllung der ihr übertragenen luftsicher heitsrechtlichen Aufgabe personell und organisatorisch gut aufgestellt: Die ausgewiesene Stellenzahl der bei der SGM beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht einer stets aktualisierten bedarfsgerechten Planung, in die die Höhe des Fluggast und Gepäckaufkommens und jede sich aus luftsicherheitsrechtlichen Vorgaben resultierende, personalbindende Veränderung einfließen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls vom 28.07.2018 waren alle ausgewiesenen Stellen bei der SGM besetzt. Die Personalsituation erlaubt es, den im Kontrolldienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets die erforderlichen Ruhepausen zu gewähren. Die Vorgesetzten der SGM sind angewiesen, diese Ruhepausen umzusetzen. Zusätzliche sog. Personal verstärkungsdienste an einzelnen Tagen wurden im bishe rigen Jahresverlauf bis einschließlich 28.07.2018 insgesamt nur 254mal geleistet, damit hat umgerechnet nicht einmal jede bzw. jeder fünfte im Kontrolldienst tätige Mitarbeite rin bzw. Mitarbeiter im Jahr 2018 einen zusätzlichen Per sonalverstärkungsdienst geleistet. Ungeachtet der guten Personalsituation sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGM unter dem Gesichtspunkt einer Vorrangigkeit der Luftsicherheit vor sonstigen Belangen nach den ausdrück lichen Vorgaben der Dienstanweisung der Regierung von Oberbay ern/Luftamt Südbayern angehalten, gründlich zu kontrollieren und sich bei Kontrollmaßnahmen nicht zur Eile drängen zu lassen. Eine gute, nicht von hohem zeitlichem Leistungsdruck geprägte Arbeitssituation bei der SGM spie gelt sich nicht zuletzt in einer niedrigen Fluktuationsrate mit nur rund 4 Prozent im Jahr 2018 wider. Ein Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und dem Vorfall ist nicht zu erkennen. b) Welche Beschwerden und Hinweise bzgl. Proble men mit den Arbeitsbedingungen und Abläufen gab es in den letzten drei Jahren, von denen die Staatsregierung Kenntnis erlangt hat? Die Staatsregierung hat Kenntnis von Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SGM über gesund heitliche Beeinträchtigungen, die in Zusammenhang mit der im September 2015 erfolgten Einführung und mit dem Be trieb neuer Sprengstoffdetektionsgeräte (ETDGeräte) vor gebracht wurden. Inzwischen gibt es zu den ETDGeräten, nach Kenntnis der Staatsregierung, nur noch vereinzelt Be schwerden über betriebsbedingte Geruchsbildungen. Diese sind, wie Messungen an den Geräten gezeigt haben, ge sundheitlich unbedenklich. Die Staatsregierung hat darüber hinaus Kenntnis von Be schwerden über klimatische Bedingungen an den Kontroll stellen. Diese sind in den letzten beiden Jahren aufgrund der eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen zurückgegan gen. Im Bereich der zentralen Fluggastkontrollstelle in Ter minal 2 wurden und werden die raumlufttechnischen Anla gen vorschriftsgemäß mindestens einmal jährlich gewartet und entsprechend gereinigt. Bei den Umluftkühlern erfolgte im November 2016 bei einem von 20 Geräten nach Fest stellung eines grenzwertigen Zustandes eine Desinfektion. Seit November 2016 erfolgt hier bei allen Geräten der Filter tausch alle zwei Monate. In regelmäßigen Abständen erfolgen Temperatur und Feuchtigkeitsmessungen, deren Ergebnisse im Normalbe reich liegen. Zudem erfolgt permanent ein CO2Monitoring (über das die Raumlüftungsanlage gesteuert wird), dessen Ergebnisse gemeinsam mit der SGM ausgewertet und Op timierungsmöglichkeiten identifiziert werden, auch wenn es im Hinblick auf die Arbeitsstättenrichtlinie bisher keine Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23698 Notwendigkeit dafür gab. Bis Ende August 2018 erfolgten deshalb einzelne Umbaumaßnahmen im Bereich der Si cherheitskontrollstellen. c) Was hat die Staatsregierung in diesen Fällen un ternommen? Unter Moderation und Leitung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (vormals: Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) wurde die Problematik um den Einsatz der ETDGeräte in mehreren ab Mai 2016 ge führten Spitzengesprächen gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern/Luftamt Südbayern, der Geschäftsführung der SGM, dem Betriebsrat der SGM und der Gewerkschaft ver.di erörtert. Es wurden von den Teilnehmern dieser Ge sprächsrunden verschiedene Maßnahmen einvernehmlich beschlossen, die inzwischen umgesetzt sind: – Erneute Messungen an den ETDGeräten, die die ge sundheitliche Unbedenklichkeit ergeben haben, – Änderung der Aufstellungsorte der ETDGeräte, soweit möglich, und – Beschaffung von 20 Sicherheitsscannern, die die ETD Kontrollen bei der Passagierkontrolle entbehrlich ma chen. Soweit es die klimatischen Bedingungen an den Kontroll stellen betrifft, hat die Staatsregierung in enger Abstimmung mit der SGM auf den Flughafenbetreiber FMG dahin ge hend eingewirkt, dass im Terminal 1 an den Kontrollstellen A bis D effektivere Drallauslässe installiert und im Terminal 2, an der zentralen Fluggastkontrollstelle, die Lüftungs und Klimaanlage für alle Doppelschleusen, wie oben ausgeführt, umgerüstet wurden. 5. Was unternimmt die Staatsregierung, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden? Bei dem den Vorfall auslösenden Ereignis handelt es sich um ein individuelles Versäumnis einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGM. Im Hinblick darauf hat die Staats regierung als erste vorläufige Sofortmaßnahmen Folgendes veranlasst: – Nochmalige Belehrung des gesamten SGMPersonals zur Anweisungslage „Verlassen der Arbeitsposition“, – nochmalige Belehrung des gesamten SGMPersonals zur Anweisungslage „Durchbruch“, – Erhöhung der Luftamtspräsenz vor Ort an den Kontroll stellen und der dortigen Fachaufsicht, – zahlenmäßige Verstärkung der auch bereits in der Ver gangenheit durchgeführten Testläufe mit dem Szenario „Durchbruch“, – Prüfung der Möglichkeit, an den Sicherheitsscannern eine Lichtschranke anzubauen, die bei fehlender Frei gabe des Durchgangs durch das Kontrollpersonal ein akustisches Alarmsignal auslöst, – Prüfung der Möglichkeit, den Zwischenraum zwischen Sicherheitsscannern und daneben stehenden Gepäck prüfanlagen durch bauliche Maßnahmen zu schließen (im vorliegenden Fall nicht schadensursächlich), – Erhöhung der Personalstärke der SGMLuftsicherheits assistenten um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbei ter pro DoppelKontrollschleuse zur Beobachtung des Schleusenbereichs, insbesondere des Sicherheitsscan ners bis auf Weiteres (mittel/langfristig Umsetzung möglicher baulicher oder technischer Maßnahmen). Da das Risiko und die Folgen einzelner menschlicher Fehl leistungen nie völlig ausgeschlossen werden können, wer den darüber hinaus weitergehende strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit aller beteiligten Stellen geprüft. Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen menschlicher Fehler. Zu diesem Zweck werden Verfahrensänderungen zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Abfertigungsstopps und einer schnel leren Identifizierung der maßgeblichen Verursacher eines Sicherheitsvorfalls untersucht. Unmittelbar nach dem Vorfall wurde auch durch die FMG eine systematische Einsatznachbereitung angestoßen. In mehreren Besprechungen zwischen den Prozessbeteilig ten wurden erste Maßnahmen definiert, die kurz, mittel und langfristig zur Vermeidung sowie zur einfacheren und schnelleren Abarbeitung ähnlicher Vorfälle beitragen. Auch Maßnahmen zur besseren Information und Versor gung der Reisenden wurden bereits definiert. So soll ins besondere die Passagierinformation in Abstimmung aller Beteiligten und die Zusammenarbeit zwischen Flughafen Terminaldienst und Airlines optimiert werden. Die Erkennt nisse aus der noch laufenden Einsatznachbereitung werden zur Weiterentwicklung des Krisenmanagements der FMG als Optimierungsmaßnahmen in die etablierten Prozesse einfließen. Die Staatsregierung begleitet die Aufarbeitung der Vor kommnisse in ihrer Funktion als Gesellschafterin der FMG und der SGM sowie ihrer luftverkehrlichen und luftsicher heitsrechtlichen Zuständigkeit.