Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.08.2018 Luftreinhaltung und Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ Seit dem Nachtragshaushalt 2018 gibt es im Haushalt ein Kapitel 03 68 Luftreinhaltung. Die veranschlagten Mittel die nen vor allem der Förderung der von den Städten Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Im Kapitel 03 68 Luftrein haltung gibt es einen Einnahmetitel 331 01. Hier werden et waige Einnahmen aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ sowie weitere Bundesmittel vereinnahmt. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Einnahmen konnten 2018 aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ verbucht werden? 2. Mit welchen Einnahmen im Jahr 2018 rechnet die Staatsregierung? 3. Welche Mittel haben der Bund und die Automobilindus trie nach Kenntnis der Staatsregierung bisher in den Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ eingezahlt? 4. Welche Mittel sind bisher aus dem Kapitel 03 68 abge flossen? 5. Welche Einzelmaßnahmen der Kommunen wurden dabei unterstützt? 6. Welche Beiträge zur Luftreinhaltung leisten die Einzel maßnahmen? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 04.09.2018 1. Welche Einnahmen konnten 2018 aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ verbucht werden ? 2. Mit welchen Einnahmen im Jahr 2018 rechnet die Staatsregierung? Der Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ ist in dem So fortprogramm „Saubere Luft 2017–2020“ aufgegangen. Es stellt eine Zusammenfassung einzelner Förderprogramme des Bundes dar. Der Bund hat sich entschieden, die Förde rungen direkt mit den Fördernehmern abzuwickeln und den Ländern keine Mittel zur zweckgebundenen Bewirtschaf tung zuzuweisen. Dementsprechend wurden bisher keine Einnahmen verbucht. Die Staatsregierung rechnet insofern auch nicht mit Einnahmen im Jahr 2018. 3. Welche Mittel haben der Bund und die Automobilindustrie nach Kenntnis der Staatsregierung bisher in den Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ eingezahlt? Nach Angaben des Bundes in der Antwort der Bundesre gierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stefan Schmidt, Matthias Gastel, weiterer Ab geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BTDrs. 19/3234) zum Thema „Abruf der Mittel aus dem Dieselfonds“ (BTDrs. 19/3525) besteht das Sofortpro gramm aus den Förderbereichen „Elektrifizierung des Ver kehrs“, „Digitalisierung des Verkehrs“ sowie „Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV“. Danach seien in allen Förder bereichen die erforderlichen Förderrichtlinien in Kraft. Hin sichtlich der von den Automobilherstellern bereitgestellten Mittel hat der Bund demnach mit den Automobilherstellern jeweils öffentlichrechtliche Verträge abgeschlossen. Da nach verpflichtete sich die Volkswagen AG zu einer Zah lung in Höhe von 160 Mio. Euro, die Daimler AG und die Bayerische Motorenwerke AG zu einer Zahlung in Höhe von je 45 Mio. Euro. Die Beträge seien bis zum 01.09.2018 zu zahlen gewesen oder seien, falls der Bundeshaushalt 2018 zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten war, unmit telbar nach dessen Inkrafttreten zu zahlen. 4. Welche Mittel sind bisher aus dem Kapitel 03 68 abgeflossen? Die im Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 9,25 Mio. Euro wurden vollständig auf Projekte aufge teilt und entsprechende Förderzusagen erteilt. Bis Ende Juli 2018 sind davon ca. 110.000 Euro abgeflossen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23701 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23701 5. Welche Einzelmaßnahmen der Kommunen wurden dabei unterstützt? Der Schwerpunkt der Förderung liegt anfänglich im Bereich der beschleunigten Anschaffung neuer emissionsarmer Die selbusse zum Ersatz von älteren Fahrzeugen mit höheren Emissionen sowie zur Ausweitung des Verkehrsangebots im ÖPNV. Elektrofahrzeuge stehen bisher nicht bzw. nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Bisher hat sich von den betroffenen Kommunen nur die Münchner Verkehrsge sellschaft zur Anschaffung einer ersten Tranche an Elek trobussen entschieden. Zudem wird der Landeshauptstadt München das Betriebskostendefizit für (voraussichtlich) vier neue Express bzw. Tangentialbuslinien gefördert. Ergän zend ist die Aufstockung der Fördersätze für Park & Ride Anlagen in und um die betroffenen Städte erfolgt, um einen beschleunigten Ausbau der nötigen Kapazitäten voranzu bringen. Die Abrechnung des durchgeführten Angebots eines zusätzlichen Gratismonats im MVVBereich (MVV = Münchner Verkehrs und Tarifverbund GmbH) wird erst 2019 erfolgen. 6. Welche Beiträge zur Luftreinhaltung leisten die Einzelmaßnahmen? Da die Einzelmaßnahmen auf Paketen mit umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität (die insbe sondere die zügige Verbesserung der Flottenwerte sowie die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs – ÖPNV – und des Radverkehrs beinhalten) beruhen, ist eine isolierte Betrachtung von Einzelmaßnahmen nicht zielführend. In dessen ist auf die Gesamtwirkung der auf Bundes und Lan desebene gemeinsam mit der Automobilindustrie initiierten Maßnahmen abzustellen. Die Maßnahmen stellen Anreize statt Verbote dar und sind grundsätzlich geeignet, die Stick stoffdioxidBelastung zu reduzieren. Dabei ist zu berück sichtigen, dass deren Umsetzung teilweise über mehrere Jahre hinweg angelegt ist. Derzeit werden die Effekte der in itiierten Maßnahmen untersucht, um deren Wirksamkeit im Hinblick auf die StickstoffdioxidBelastung zu quantifizieren.